lautet:' , I. Der LandeSäusschuß wirb beauftragt, im Ein verständnisse mit der k. k. Regierung die Erhebungen ziir Feststclliing der. durch die lebten Ueberschwein- mungen in den Bezirken Borgo,- Pergine, Rovereto, Brixen, Priiniero, Bruneck- und Lienz verursachten Schäden zu pflegen. 2. Der Landesausschuß wird aufgefordert, sich mit der k. k. Regierung und mit den Interessenten ins Benehmen zu setzen zur Aus bringung der Fonds für. die Durchführung der nötig werdenden Arbeiten und zur Förderung
ihrer Ausführung. 3. Zum Zwecke der Beitragsleistung 3U den. Kosten für die oberwähnten Arbeiten wird dem Ländesausschusse der Betrag von 70.000 K gegen Rechnungslegung zur Bersügung gestellt. Der Dringlichkeitsantrag Dr. Parolinis betreffend unsere R i n d v i e h a u s f uh r n a ch Italien lautet: Die st st Regierung wird aufgefordert, Vorsorge zu treffen, daß, sei es in einem provisorischen Zotl- übercinkonilnen, sei es tu einem künftigen definitiven Handelsverträge n:it den: Königreiche Italien
bezüglich der Be freiung von Gebäuden mit gesunden und billigen Arbeiterwohnungen von den Zuschlägen zur Gebäude steuer wird angenommen. Im Ansclilusse all die Annahme dieser Vorlage wurden Resolutionen auf Erweiterung des Gesetzes vom 8. Juli.1902, R.-G.-Bl. Nr. 144, ilnd gegen die Hausklaffensteuer eingebracht, denen zufolge , die k. k. Regierung mit tunlichster Beschleunigung eine Reform der Gebäudesteuer durchzuführen aufge fordert wird. Dr; Pusch stellt namens des Budget ausschusses den Antrag
: 1. Die Regierung wird ersucht, den k. k. Gendarmerieoffizieren in Tirol im Bereisungsfalle die Benützung der Postfahrten auf allen bestehenden Routen, sowie die Benützung jener privaten Trans portanstalten, welche regelmäßig verkehren und 'sich geschlossener Wagen bedienen, anstatt der sonst üblichen Vorspanne aufzutragen. 2. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage über die Abänderung der geltenden Vorschriftenbetreffend die bleibende Gendarmerie-Einquartierung indem Sinne, daß die Kosten
derselben vom Staate übernommen werden, ehetunlichst dem Reichs rate zur verfassungsmäßigen Behandlung yvr- ulegen. 3. Die k. k. Regierung wird ersucht, ahin zu wirken, daß der Gesetzentwurf, betreffend die Neuregulierung der Militärvor spanne im Frieden ehebaldigst f der ver fassungsmäßigen Behandlung unterzogen unb zur Erledigung gebracht werden. Dr. Schopfer beantragte sUcich einen vierten Punkt bezüglich der militärischen Ein quartierungen; solche Einquartierungen.sollen durch ein neues Gesetz geregelt