. Es ist gar nicht selten der Fall, daß solche Personen sich an die Gemeinden oder Wohltätigkeitsanstalten um Unterstützung wenden müsien, weil die Regierung wegen bürokratischer For malitäten und geringen Personals bei den Schatzämtern noch immer nicht in der Lage war, die Anweisung und Auszahlung zu bewilligen. Enthebung und Pensionierung non Beamten, Kehrern nud Ktnatsangestellten. Ein weiteres trauriges Kapitel der von der faszistischen Regierung befolgten Politik, dessen Folgen nicht minder
be klagenswert sind, ist jenes der Enthebung und Pensionierung zahlreicher Beamter, Lehrer und Staatsangestellten. Glaubt die Regierung wirklich im allseitigen Interesse zu handeln, wenn sie Entbehrung und Elend über Hunderte von Fa milien bringt? Oder wäre die ganze öffentliche Verwaltung nicht klag- und reibungsloser in Abwicklung begriffen, wenn sie diese fähigen und eingearbeiteten Leute, die meist auch beide Sprachen kennen, noch behalten hätte? Diesen Bedauerns werten wurden dann in ganz
von den Staatsbehörden verletzt wurde. Während die Bevölkerung die schweren Militärlasten in einer Weise ertrug, daß bei uns eine geringere Zahl der Stellungsflüchtigen zu verzeichnen ist, als selbst in den alten Provinzen, während mit wenigen Worten gesagt, die Haltung unserer Bevölkerung und die Erfüllung ihrer staatsbürger lichen Pflichten eine ganz klaglose war, hat die Regierung dieser selben Bevölkerung nicht nur vieles von dem versagt, was ihr nach dem Gesetz gebühren würde, sondern sie hat uns unsere
geistigen Güter geraubt, die trotz des Wandels der Zeiten dauernd die unserigen sind, d. i. unsere Mutter sprache, unsere deutsche Schule und Kultur, ja sie hat selbst den tausendjährigen Namen des Landes, der Städte und Orte unterdrückt und geändert. Das Enteignungsdekret. Regierung und Staat fordern von uns fast unerträgliche geistige und materielle Opfer und dann nehmen sie uns mit einem königlichen Gesetzdekret noch die freie Verfügungsmög lichkeit über unsere Habe und vermindern dadurch in wesent
licher Weise deren Wert. Der Eigentümer kann über Gründe und Gebäude nicht mehr schalten; in das Belieben der Prä fekten und der Militärbehörden ist das Verfügungsrecht ge legt, diese allein entscheiden nach freiem Ermessen über die Zulässigkeit von Käufen und Verkäufen, über Mieten und Pachten, wie über die geringsten Bodenveränderungen, ja selbst über die kleinsten Holzschlägerungen in der Grenzzone, die eine Tiefe bis zu 100 Kilometern erreicht. Und nach alldem wundert sich die Regierung