8. Aus der Ver waltung des städtischen Vermögens fließen 518.250 8 in den Gemeindesäckel, darunter 100.000 8 von den städtischen Licht werken, Zinsen von Dermögensanlagen 89.664 8, Erträg nisse der vermieteten Gebäude, Gehöfte. Ansitze 252.321 8, vom städtischen Gemüsebau 48.000 8. Von den städtischen Bädern kommen 102.870 8, Friedhossgebühren 22.000 8 Einnahmen, vorn Schlachthof, Großmarkthalle, Kühl anlagen, Markt-, Stand- und Waggebühren 167.560 8. Die Wafserzinse tragen 138.230
8, Kanaristerungsgebühren 61.000 8, Müllabfuhr 98.500 8. Die ordentlichen Ausgabe»!. An erster Stelle stehen die Kosten der allgemeinen Ver waltung mit 844.527 8, drunter Dienstbezüge der Magi- stmtsangestellten mit 449.626 8, Funktionsgebühren der Bürgermeister und Stadträte mit 52.679 8, Ruhe- und Ver- sorgungsgenüffe 264.008 8, Amts- und Kanzleierfordernisse 71.150 8. Die Verwaltung des städtischen Vermögens (Ein haltung der Ge'bäudebesitzungen der Stadt. Gemüsebau usw.) erfordert 196.333 8, die Einhebung der städtischen
439.771 8. Die Müllabfuhr erfordert 70.000 8. Für Unterricht und Bil dung werden 553.840 8 ausgegeben, für Kindergärten 43.312 8, für kirchliche Zwecke 16.900 8, das Stadttheater erfordert eine Summe von 91.228 8. Für Armenfürsorge gibt die Stadt 367.639 8, für Jugendfürsorge 27.059 8, für Wohirungsfürsorge 85.067 8, für Unterstützungen und Sub ventionen 54.415 8, für soziale Versicherungen, Arbeitsamt 126.943 8 aus. Die Verzinsung der städtischen Schulden er fordert eine Summe von 270.000
zugestimmt werde. Der Standpunkt der Christlichsozialen. Nun präzisierte namens der chrfftlichsoziälen Fraktion Dr. Peer den Standpunkt der Christlichsozialen. Dieselben wünschen, daß mit dem Voranschlag gleichzeitig der Rech nungsabschluß des vorhergehenden Jahres vorgelegt werde, damit man einen Vergleich mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gewinne. Weiters wünschen sie eine Moder nisierung der städtischen Buchhaltung, sie sei veraltet. Not wendig sei auch, daß die Stadt Innsbruck dem Abbau
und eingetreten sei. . Für Erhöhung der Mietzinse in den städtischen Hausern. Die Ehristlichsozialen knüpfen jedoch an ihre Zustim mung zum Voranschlag die Bedingung, daß in den von der Gemeinde zu erstellenden Wohnhäusern der Mietzins so er stellt werde, daß, wenn nicht die ganze, so doch der größte Teil der Verzinsung des Vaukapitals aufgebracht werde. In den früher gebauten Gemeindehäusern soll der Mietzins auch erhöht werden, und zwar zumin'destens auf jene Höhe, wie sie bei Baugenossenschaften üblich