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Meraner Zeitung
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Page 9 of 12
Date: 16.03.1890
Physical description: 12
Nr. 63 Weraner Aeit»«g. Seite 9 Das Fleischverzehrmlgssteuer Gefalle der Stadt Meran seine finanzielle Bedeutung für den städtischen Haushalt und die Art der Sicherstellung dieser Steuer für die Stadtkammer. Von einem praktischen Juristen auf gemeinverständliche Weise erläutert. Einleitung. Die enormen Anforderungen, welche die fort schreitende Entwickelung Merans an die Steuerkraft seiner Bewohner seit Jahrzehuten stellt, ließen bisher noch jede Gemeindevertretung, ohne Unterschied ihrer mehr

oder minder liberalen oder confervativen Fär bung. die Nothwendigkeit erkennen, durch Erschließung aller, durch das Gesetz für die Gemeinden überhaupt zulässigen Steuerquellen der Stadtkammer die nö thigen Mittel für den städtischen Haushalt zuzuführen. So wie Staat und Land sich gezwungen sahen, znr Deckung ihrer Bedürfnisse die breitesten Schichten der Bevölkerung stinerpflichtig zu machen, und zn diesem Zwecke Verbranchsstenern auf die nothwendigsten Lebensmittel oder auf solche Artikel, welche eineni

Massen-Consnm unterliegen, wie z. B. Bier, Wein, Branntwein, Kaffee, Thee, Zucker, Petroleum :c., in Form von Steuern oder Finanz- zöllen einzuführen, so erwies sich anch in Meran schon seit Langem die directe Besteuerung (Zuschläge zur Grund-, Gebäude-, Erwerb- und Einkommen steuer) als vollkommen ungenügend, für sich allein das Erforderniß des städtischen Haushaltes zu deckeu. Eine Erhöhung des Zuschlages zn den directcn Steuern ist bei der so sehr drückenden Höhe der letzteren wohl schlechterdings

im Verschleiße inner halb dieses Gebietes manifestirt, getr offen werden darf. Welche Bedeutung diese commnnalen Verzehrnngs- steuern für den städtischen Haushalt besitzen, lehrt am besten ein Blick in das städtische Hanshalts- Präliminare für das Jahr 1890, welches Mitte Jänner d. I. vom Stadtmagistrate zur Einsicht aller Steuerpflichtigen aufgelegt worden war. Nach diesem Präliminare beziffert sich der durch directe und indirecte Steuern zn deckende Abgang des städtischen Haushalts-Erfordernisses

auf fl. 43.245.— Hiervon sollten gedeckt werden : u) durch die städtischen Fleischverzeh- rnngsstener -> Zuschläge, inclusive Schlachthaus- u. Fleischbeschaunngs- Gebühren fl. 14.000 b) durch die ftädt. Wein-Ver- zehrungssteuer - Zuschläge „ 2 500 c) durch die selbständige Auf lage auf den Consnm von Bier „ 2.300 6) durch die selbständige Auf lage auf den Consnm von Spiritnosen . . . „ 300 in Summa sohin durch städti sche Verzehrnngssteuern . . „ 19.300.— Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer zu be schaffen

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 14
Date: 06.01.1883
Physical description: 14
zu beglückwünschen. Auf Ver anlassung deö StadtpfarramteS wird beschlossen, an die Kauf, und Gewerbölente der Stadt mittelst Umlsuffchreiben daö Ersuchen zu richte», an gebotenen Sonn- und Festtagen ihre Geschäfts« lokale während deö Gottesdienstes geschlossen zu halten und an solchen Tagen Waaren auf den Patreien nicht auszulegen. Die Herabmiadernng deö ZinkfußeS für ein dem städtischen Armen fond schuldiges Capital per fl. 1837.20 von S pCt. auf 4>/z pCt. wird auf Ansuchen des Schuldners genehmigt

- und sanitätpolizeilicher Beziehung beanständeten und dermalen zur Be- wohnung absolut ungeeignet befundenen Neubau an der Bahnhofstraße zu räumen, wird keine Folge gegeben. Ueber den RecürS deS Haus besitzers Georg Kofler gegen das Decret deS Stadtmagistrats, womit ihm die Zurücksetzung der Außenstiege seines HauseS Nr. 244 Steinach gasse aufgetragen wurde, wird daS städtische Bau comite ersucht, in Gemeinschaft mit dem städtischen RechtSanwalte neuerlichen Augenschein zur Con» statirung deS SachverhalteS vorzunehmen

und über den Erfolg sodann Bericht zu erstatten. Zur theilweisen Vergütung deö EntgangeS, der den Kirchen- und Thurmknechten durch die ein gestellt; NeujahrSsammIung erwächst, wird den selben der Betrag von fl. 60 auS städtischen Mitteln bewilligt. Wegen unterlaufeneu Neujahrs- bettelS der Kaminfegergehilfen ist der Kamin- fegermeisterSwittwe Schär eine Rüge zu ertheilen. DaS Genuß- und Kaminsteuer-Register pro 1882, nach den hierfür bestehenden Normen entworfen, wird vorgelegt und, nachdem eS durch 14 Tage

öffentlich aufgelegen, ohne daß gegen dasselbe Erinnerungen angebracht worden wären, die EinHebung der darin angesetzten Beträge be willigt. Dem städtischen Vorarbeiter Albert Stuppner wird eine Remuneration von fl. 4V pro 1832 bewilligt. Ueber Einladung der Ge brüder Dr. Max und Paul Putz, wegen tausch weiser Ueberlassung deS städtischen Redisianum- AnwesenS gegen die ihnen gehörigen, westlich des Bahnhofes gelegenen Mayrhofwiefen in Unter handlung zu treten, ist den Qffereoten zu bedeuten

macht die Mittheilung, daß die k. k. Finaoj BezirkS-Direction Brixen in Erledigung eineS Ansuchens deS Stadt magistratS um Mauthbefreiung für daS zur Züchtung getriebene Vieh, diesem Ansuchen, welches eine Ausnahme von gesetzlichen Vor schriften anstrebt, weder Folge zu geben, noch dasselbe der höheren Behörde in Vorlage zu dringen befand. Dem Ansuche» deS städtischen SchlachthauSaufseherS um Bewilligung, daS Schlachthaus an Sonn- und Festtagen während der NachmittagSstunden geschlossen halten

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 8
Date: 07.12.1889
Physical description: 8
Sitzung des Gemeinderathes am 5. Dezember. (Fortsetzung.) G.»R. Philipp Mayr tadelt, datz gleichzeitig mit der Auf führung des R quiems von Brahms in der Jesuitenkirche von Seite des Musikvereines zu Gunsten des städtischen Armenfondes am 26. November Abends im Stadt Theater das Lustspiel »Dr. Klaus" über die Bühne ging. Er bezeichnet dies zum Geringsten als eine Taktlosigkeit seitens der Theater-Direktion und sucht den Bürgermeister zu bestimmen, daß inSlünftig de- sonders

auch bei der Verpachtung des Theaters daraus Rücksicht genommen werde, daß man dort leine Vorstellungen gebe, wenn anderswo zu Gunsten eines städtischen Fondes eine Aufführung stattfinde. Darauf bemerkt der Bürgermeister, daß die Forderung denn doch zu weit g-he, daß alle Andern schweigen müssen, wenn der Musikverein sich hören laste. Mayr vertheidigt sich, er habe zu Gunsten eines städtischen FondeS aber nicht zu Gunsten des Musilvereines gesprochen. Nun aber weist der Bürgermeister daS Verlangen Mayers

mit dem Hinweis zurück, daß der Theater- Direktor laut Vertrag das Recht hat. täglich spielen zu last n. G.-R. Dr. Kosler führt mit Berufung auf eine frühere Bemerkung des Dr. Wackrnell (welche aber nur ironisch gemeint war) Klage über das verspätete Sandstrcuen aus den Trottoirs seitens der städtischen Arbeiter beim letzten Schneefalle, und rügt ferner, daß anläßlich des letzten starken WindsturmeS vernach lässiget wurde, die Straßen zu bespritzen. Er fordert den Bür germeister auf. er möge «seine bekannte

Energie" auf die städti- fchen Organe einwirken lassen, daß diese bester ihrer Pflicht nach- kommen. Des Bürgermeisters „bekannte Energie" wendet sich gegen Dr. Kofler, dem er kurz und bündig sagt, daß eigentlich nicht die städtischen Arbeiter, sondern die Hauseigenthümer diese Rüge verdienen, welche es unterließen, die Trottoirs in der Strecke ihres Hauses mit Sand zu bestreuen. Die städtischen Arbeiter, deren Anzahl keine große ist, können bei Schneefall nicht überall gleichzeitig in Verwendung

unbedingt hätte EiS bilden müsten. G.-R. Proflffor Dr. Stolz bringt mehrere Beschwerden von Bewohnern des alten Spitales bezüglich der Beleuchtung der Stiegen und Hausgänge vor. Der Bürgermeister verweist die Beschwerdeführer auf Selbsthilfe, indem nur jeder die Hausord nung beobachien und einhalten möge. G.-R. Franz Mayr erkundigt sich über das Schicksal einer Eingabe der Genostenschaft der Feinmetallarbeitrr Betreffs ent sprechender Abänderung der Statuten der städtischen Pfandleih- anstalt

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Meraner Zeitung
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Page 10 of 12
Date: 16.03.1890
Physical description: 12
3 Kategorien der städtischen Gebühren zeigen folgende 2 Tabellen: Im Jahre 1888: Steuerbare Gegenstände Stückzahl Z Z V S A S Zusammen Rinder 1408 5549 04 1468 117 44 71S4 48 Kälber 4165 LLLS SS SSS — 249 so S70V 85 Kleinvieh 3411 852 75 241 10 68 22 1262 07 Schweine 1VV4 S4S 7« S01 20 SV 12 1275 08 Kitz, Lamm, Ferkel 1407 84 42 70 3S 14 07 1K8 84 Fleisch, frisches, und Rauch- waaren in Kilogramm 71820 1077 30 718 1795 50 Summa fl. ö, W. 11121 22 3V1S 6S 1197 SS 1SS42 8L Im Jahre 1889: Steuerbare

in eigener Regie und zur tarifmäßigen ärarischen Steuer ein gehoben. Von keiner Seite erlitt diese Einziehungs art eine Anfechtung. Erst knapp am Schlüsse des Jahres 1889 erhob der Meraner Abfindungs-Verein, bestehend aus den 10 „Abfindungs-Metzgern', die Forderung beim Stadtmagistrate, daß derselbe mit Beginn des Jahres 1890 die städtischen 150 °/° Fleischverzehrungssteuer - Zuschläge nicht wie bisher von der ärarischen tarifmäßigen Gebühr, sondern nur von dem Abfindungs - Pauschale per 3310

fl. einzuheben berechtigt sei und erboten sich gleichzeitig, 150 °/o von dieser Summe, somit per Jahr 4965 fl. als Ergebniß des städtischen Fleischverzehrungssteuer- Gesälles an die Stadtkammer unter ihrer Hastung abzuführen. Sowohl der Stadtmagistrat, als auch der Gemeindeausschuß wies dieses Ansuchen zurück: denn gegenüber den Erträgnissen der städtischen Fleischverzehrungssteuer in den Jahren 1838 und 1889 pro 11.131 fl. und 10.882 fl. würde hieraus für das Jahr 1890 ein Ausfall an dieser Steuer von rund

einzuheben; diese bestehe aber in dem vom Abfindungsverein an das k. k. Aerar vertrags mäßig zu zahlenden Abfindungs-Pauschale von 3310 fl. ö. W., nicht aber in der tarifmäßigen Gebühr; — daher lege auch der mit dem k. k Aerare abgeschlossene Abfindnngs-Vertrag dem Ver eine im Z 12 die Verpflichtung auf, die städtischen Gemeindezuschläge zur Verzehrungssteuer von Fleisch aus Verlangen des Bürgermeisters (!) einzu heben und an die Gemeinde die dem Abfindungs- Pauschale und dem Procentsatze der Zuschläge

ent sprechende Zahlung abzuführen. Die Abfindungs-Metzger machen ferner geltend, daß nach § 81 der tirolischen Gemeinde-Ordnung GemeindeZnschläge zu den Staatssteuern durch die selben Organe und Mittel einzuheben sind, wie die Steuern selbst; es müssen daher die städtischen Fleischverzehrungssteuer-Zuschläge ebenso wie die staatliche Verzehrungssteuer durch den Abfindungs verein und durch die Abfindung eingehoben werden. — Endlich führt die Abfindungsgesellschaft das Argument ins Feld

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