¬Ein¬ offenes Wort in der Frage der Vereinigung Wiltens mit Innsbruck
muss ja auch das Privatpublikum für die Einfuhr der verschiedensten Artikel den städtischen Accis entrichten. Die Tarifposten des städtischen Accis sind folgende: 1. 2 . 3. 4. o. 6 . 7. 8 . 9. 10 . 1 I. 12 . für Wein ..... pro Hektoliter 5.94 K, n n 5?, n n n n Bier „ 5 5 2-40 „ Branntwein . . . n 9 — j j Spiritus, reiner . ,, 5 1 14 i -r. ,, „ denaturierter „ 5 ) 7, Essig und Obstmost. ,, 11 1.48 „ Weinmost und Weinmaische !1 4.46 „ Holzkohle und Coaks . , ä 100 kg 00 Ö ö Stein- und Braunkohle . o ö Torf ...... . ,, 0.02
,, Wachs, Stearin und Parafin ,, 4.— ,, Seife, Talg, Unschlitt, Fett ,, 0.80 ,, Werden diese Artikel auch von Privaten eili ge führt, so müssen diese Gebühren bezahlt werden. Vom städtischen Gefälle hat Innsbruck im fahre 1900 eine Einnahme von 448 538 K, im Jahre 1901 eine solche von 437 400 erzielt.