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1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Page 177 of 202
Author: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Place: Meran
Publisher: Jandl
Physical description: VIII, 191 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: D II 102.654 ; II 102.654
Intern ID: 214632
Deshalb gelangte dieses Gemeindegesetz auch bloß zur teilweisen Durchführung und speziell in Tirol wurde vielfach nach den alten Dorfrechten vorgegangen. Mit Patent vom 25. Jänner 1850 wurde die neue deutsche Wechselordnung kundgemacht. Das Patent vom 17. Juni desselben Jahres brachte Milderun gen des bisherigen Strafverfahrens, eine neue Strafprozeßord nung, sowie Borschriften über die Kompetenz der Schwurgerichte, Kollegial- und Bezirksgerichte. Damit verschwand auch der privilegierte

und in den Geschworenengerichten. Den neuen Einrichtungen war jedoch kein langes Leben beschiedcn. Mit Patent vom 31. Dezember 1851 wurde die Verfassung vom 4. März 1849 wieder aufgehoben und gleichzeitig auch eine neue Behördenorganisation vorgenommen. Demnach sollten an Stelle der Bezirksgerichte Bezirks ämter treten und in dieser ersten Instanz Justizpflege und politische Verwaltung wieder vereinigt werden. Den Kollegialgerichten wurden Verbrechen und Vergehen zuge- Mesen. Als zweite Instanz war das Oberlandesgericht in Inns bruck

noch bestehen. Die Bezirksämter als gemischte Behörden erster Instanz wurden einfach an Stelle der Bezirksgerichte organisiert. Gewisse Bezirksämter hatten für ihren und die benachbarten Sprengel als Untersuchnngsgerichte zu dienen.

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