nicht; eS besteht bereits ein solches Gesetz, und dieses entspricht ganz den Ueber^engnngen und der Stellung, welche die Katholiken vermöge ihrer Religion einnehmen. Ein Anderes ist die Frage, ob andere Eonfessionen, z. B. die griechisch-orientalische Kirche oder die beiden evangelischen Eonfessionen, oder eine nicht christliche Eonfession das Bedürfniß fühlen, daß für sie neue Gesetze gegeben werden sollen, durch die ihre confessionellen Verhältnisse und speciell in Bezug auf 6he, Schule
der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse, einige Paragraph?, weil eS sich um den Wortlaut handelt, vorlese. Redner verliest die bezüglichen §§. und fährt dann fort: Mein verehrter Herr Eollega zur Rechten, Professor Greuter, hat in der Adreßdebatte den Ausdruck gebracht: Wenn wir Katholiken bezüglich unserer Schulen das Angeführte hätten, vom Ortler bis zum Großglockner würden Freudenfeuer auf allen Bergspitzen leuchten! Nun frage ich aber, meine Herren, nachdem d.'N evangelischen Eonfessionen
haben, sondern, daß es einen anderen Weg zu demselben Ziele gibt; daß die Anträge, wie sie gestellt worden sind, mir ein verfehlter Weg zu sein scheinen. Ich kann die Sache nicht anders auffassen, als aus folgendem Gesichts punkte. Die vorgeschlagenen Gesehentwürfe können die Rechte der Katholiken oder die der andern christlichen Eonfessionen betreffen. Was die katholische Kirche anbelangt, so kommt mir vor. daß die Verhält nisse, welche erst durch diese Anträge, wenn sie znm Gesetze erhoben sein werden, geordnet werden sollen, schon geordnet
werden soll, katholischerseits dnrch diesen Ver trag schon geregelt. Es ist nämlich das Prinzip auSgesprvcheu, auf welches die Kirche nicht verzichten wird, daß dieselbe den Einfluß, den sie vermöge ihrer göttlichen Mission auf die Erziehung nnd den Unter richt der katholischen Jugend hat, ausübe. Dieser Einfluß ist aber der Kirche eben schon durch eine der Bestimmungen des erwähnten StaatSvertrages zuerkannt. Nach meinem Dafürhalten besteht also die Nothwendigkeit der Schaffung nener Gesetze für die Katholiken gar
, wie Sie aus dem Vorgeleseuen entnehmen können, aus kirchlichen Gründen diese Rechte in Bezug auf ihre Schulen eingeräumt worden sind, glauben Sie, diesen würde ein Dienst erwiesen, wenn sie nun auf ein Gesetz antragen, welches die Ablösung der Schule von der Kirche verlangt? Ich glaube, so wenig wird diesen Eonfessionen damit ein Dienst erwiesen, als uns Katholiken; sie können dafür so wenig dankbar sein, als wir. Wollen Sie den zweiten Punkt ins Auge fassen, meine Herren, nämlich den Gesetzentwurf, der da beantragt