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Bozner Zeitung
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Page 3 of 6
Date: 16.04.1861
Physical description: 6
Gemeinde ihres Bekenntnisses. Ferner ist den Evangelischen der Bezug und Gebrauch evangelisch-religiöser und theologischer Bücher, insbesondere der heiligen Schrift oder der Bekenmniß-Schrif» ten. uuverwehrt. §. 3. Die Vertretung und Verwaltung der evangelischen Kirche sowohl augsburgischen als helvetischen Btkenninisse» gliedert sich nach den vier Abstufungen: der Pfarrgemeinve (OttSgemeinde), deS Seniorate» (BezirkSgemeinde), der Superintendenz (Landesgemeinde) und der Gesammtgemeinde

» vom kirchlichen Standpunkte bleibt der kirchlichen Ge setzgebung vorbehalten. Z. 1Z Die evangelischen Glaubensgenossen können nicht verhalten werden, zu Kultus- und UnterrichtSzwecken oder WoylthätigkeitSanstalten einer andern Kirche Beiträge zu leisten. Stolgebühren und ämtliche Leistungen an Geld, Naturalien und Arbeit von Seite der evangelischen an katho lische Geistliche, Meßner und Schullehrer oder für Zwecke de» katholischen Kultu» stnd un» bleiben aufgehoben Aus nahme» von dieser Befreiung treten

eine durch Vorschrift oder Ucbung bestimmt» Entlohnung zu ent richten ist. z. 14. Für die Evangelischen beider Bekenntnisse stnd bei der Regelung und Handhabung ihrer kirchlichen Angelegen heiten ohne Ausnahme lediglich und ausschließend die Grund sätze ihrer eigenen Kirche m ißgeben». Zn Ehefachen haben vorläufig die Bestimmungen de» allgemeinen bürgerlichen Ge setzbuches über Ehehindernisse un» Eheverbote in Wirksam keit zu bleiben. Nach Feststellung de» materiellen und for mellen protestantischen Eherechte

Kirche wird — div Unserer eigenen Beschlußnahme vorbehalten»» Fälle ausgenommen - i» höchster Instanz durch Unser Ministerium, in welchem für die evangelischen Unterrichts- un» CultuSangelegenheiten eine eigene, auS evangelischen Glaubensgenosse» gebildet» Abthei lung fortbestehend wird, nach den in diesem Patente festge stellten Grundsätzen ausgeübt werden. Die Leitung der evan gelischen Schulen und die Ausübung der obersten ftaatlichen Ausficht über dieselben kann nur Männern anvertraut wer

. Von der k. k. Statlhal- terei fir Tirol und Vorarlberg. ' ' ' ' ° . . Amtliches , Kaiserliches Patent vom 3. April 13kl. Wir Franz Zoseph der Erste, von Gotte» Gnaden Kaiser von Oesterreich ic. »c Finoen m der Abficht,, um Unseren evangelischen Untertha nen des augSdurgischen und helvetischen Bekenntnisse» in den nachbenannten Ländern, als: dem Erzherzogthume Oesterreich ,ov und-unter;der EnnS, dem Herzogthume Salzburg, dem Herzogthume Stetermark, den Herzogthümenr Kärnthen und Krain, der gesürsteten Grafschaft Görz

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Meraner Zeitung
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Page 2 of 10
Date: 09.10.1883
Physical description: 10
, und man rechnet, daß durch diese neuen StrikcS mindestens 15,0l)v Arbeiter für eine lange Zeit der Erwerbslosigkeit anheimfallen werden. Die Grundsteinlegung der evangelischen Kirche in Meran. Meran, 8. Oclober. Am Samstag den 6. Oktober, Nachmittage 3 Uhr, fand unter zahlreicher Betheiligung vo>> Einheimischen und Kurgästen die Grundstein, legung der Meraner evangelischen Kirche, der ersten in Südtirol, in würdigster Weise statt. Auf dem mit Flaggen festlich geschmückten Bau- Platze erhob

sei in dem Worte: JesuS ChristuS gestern, heute und derselbe auch in alle Ewigkeit. Bei dem ersten Gottesdienste auf dem der Meraner evangelischen Gemeinde gehörigen Kirchbauplatze, der unter GotteS freiem Himmel an der Stelle gehalten wurde, wo sich mit GotteS Hilfe die Säulen zusammenschließen werden zu einer würdigen, geräumigen evan gelischen Kirche, auf der ein gen Himmel strebender Thurm Zedermann den Weg zeigen werde zu dem gemeinsamen Ziel: könne auch nichts anderes verkündigt

! soll mit GotteS Hilfe Er- hörung finden. Es betonte der Redner dabei: Mit dem Aufblühen deö Kurortes, der Stadt Meraner Zeitung. Meran, ging das Erblühen der evangelischen Gemeinde Meran Hand in Hand: DaS Gedeihen der evangelischen Gemeinde Meran steht in enger Beziehung mit dem Gedeihen deS Kur ortes, der Stadt Meran. Mag daS bestreiten, wer da will, die Thatsachen zeugen für die Wahrheit! Die Grundsteinlegung zur evan gelischen Kirche in Meran ist nicht nur ein kirchen« geschichtliches

nicht erweitert werden konnte, an den Bau einer evangelischen Kirche gedacht worden. Durch Sammlungen für diesen Zweck hat die Liebe der Mitchristill fleißig vorgearbeitet. Aber erst 1881 konnte ein passender Baugrund alS Kirchenbauplatz erworben werden. Eine Con» currenz: für KirchenbauMne bracht« in dem p,ä» miirtea^Projekte deS Architekten Johannes Vollmer einen für» die Zwecke geMnetenPlan, am 2S. Mai d. I. konnte mit den Vorarbeiten zum Bau be gonnen werden, und nunmehr ist der Unterbau so weit gefördert

worden, daß an der Säule deS ChorS, wo kltarraum und Kanzel zusammentreffen, eer Grundstein zur evangelischen Kirche gelegt werden kann. Unter der Oderbaulettung deS Schösfers dieses PlaneS sührt Baumeister Adolf L>yn' denselben auS. welchem Friedrich BraneS als. Bauführer zur Seite steht. , AuS den allgemein interessirenden, wenigeri bekannten Nachrichten, welche die Urkunde auß.rdem gibt, wäre noch zu bemerken, daß die Zahl der ansässigen Gemeindeglieder der M«rauer evan gelischen Gemeinde

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Der Burggräfler
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Page 5 of 22
Date: 19.11.1910
Physical description: 22
, indem er ihn protestantisch einweihen lieg; nachdem er ihn von 1861 bis 1864 selbsiverwaltet hatte, übergab er ihn 1864 der evangelischen Kirchen, vorstehung nicht als Eigentum, aber in Ver waltung und Besitz, damit die Protestanten aus den Friedhofstoren Einnahmen für ihre kirchlichen Be dürfnisse erhalten. Und sie machten mit dem Friedhof ein glänzendes Geschäft nicht bloß durch Beerdigung der Leichen evangelischer Konfessions genossin, sondern auch der Angehö-igen der russisch- orthodoren Kirche. Eist am 15 Dez. 1871

schön und billig vor. Die katholische Kirche würde der Stadt gemeinde für eine ähnlich entgegenkommende Be handlung, wie sie der evangelischen Kirchengemeinde in der Friedhossfrage zuteil wurde, sicher besseren Dank wissen, als ihn die Protestanten, wie die an- geführten Tatsachen beweisen, abgestattet haben und abstatten. jokale« tntfr Chronik. Meran, 18. November. Merauer Fremdeuliste Nr. 22 verzeichnet 7662 Parteien mit 12.126 Personen, um 1392 Parteien mit 2240 Personen mehr wie um die gleiche

schon im Dezember 1895 (laltgcfunben und er geben, daß damals schon nur mehr Platz für vier Grabstellen vorhanden war, so datz aus diesem Grunde von der evangelischen Kirchenge meinde sofort an die Errichtung des neuen evan gelischen Friedhofes geschritten und bi» zu dessen Herstellung zu einem Provisorium die Zuflucht ge- nommen wurde. Auch der gegenwärtige Herr l. l Bezirksarzt, Dr. Neuhauser, hat, wie er un» Mit teilen läßt, in einem amtlich ihm aboerlangien Gut achten entschieden

gegen eine Weiterbeerdigung im alten evangelischen Friedhose sich ausgesprochen und die» auch begründet. Daß bei der Sachlage und nach all den vorausgegangenen Vorkommnissen die Sperrung nicht auch des evangelischen alten Fried hofe» durch die Gemeinde Untermais erfolgt ist, bleibt eine Unbegreiflichkeit. Die Stadtgemeinde Meran selbst hätte die Sperrung de» sogen, alten evangelischen Friedhofes durchführen können, wenn auch nicht aus sanitären Gründen, so doch als Eigentümerin des Grundes. Sie hat 1861 vom Spitalsonde

und die Ueberlassung an die Protestanten wurde nicht verfocht. Bekanntlich hat die evangelische Kirchengemeinde bei der Grundbuchsanlegung den evangelischen Fried- Hof als ihr Eigentum angemrldrt, obwohl sie ihn niemals erworben hatte und dies auch wissen mutzte, indem unlängst vorher bei der kommissionellen Friedhofsbegehung am 4. Dez. 1895 im Beisein der Vertreter de» evangelischen Presbyteriums, Kurators Alfred Ertl und Albrecht Gumprecht, die das bezüg liche Protokoll auch mitgefertigt haben, feftgestelll

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Meraner Zeitung
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Page 1 of 12
Date: 07.06.1914
Physical description: 12
evangelischer Seite mußte jetzt eine Eingabe an des k. k. Ministerium für Kultus und. Unterricht gerichtet werden. Diese Ein gabe ist ein geradezu klassisches Dokument der Behandlung der Evangelischen Tirols seitens der Behörden, und darum sei sie im Auszuge angeführt. Zuerst wird mit Recht dagegen protestiert, daß der Sitzung des Landesschulrates, in welcher über die Be schwerde des Pfarramtes Beschluß gesaßt wurde, kein Beirat der evangelischen Kirche zugezogen wurde, obwohl! es sich zweifellos

in eminentem Sinne um die religiösen In teressen der evangelischen Kirche gehandelt hat. „Es ist ein schon oft dem Ministerium vorgetragener evangelischer Beschwerdepunkt, daß die religiösen Interessen der Tiroler Evangelischen im k. k. Landesschulrate nicht die Vertretung finden, die ihnen nach dem Reichsgesetze vom 25. Mai 1833 zweifellos gebührt, und daß das Landesgesetz vom Jahre 1892 in keiner Weise dem Reichsgesetz ent spricht, welches der evangelischen Kirche- zu sichert, daß sie im Landesschulrate

zu trotzen wagte, und noch seltener erfolgt ein Ruckblick auf den großen Kampf, den die Führer des Ultramontanismus in Tirof um die sogenannte „Glaubenseinheit' dieses Felsenlandes führten. An der Spitze dieser konfessionellen Rebellion gegen Kaiser und Reich war ebenfalls ein hoher Würden träger der katholischen Kirche zu finden, dxr auch jedem NichtMrikalen in Wahrheit wegen seines maßlosen Fanatismus unvergeßliche Fürstbischof Vinzenz Gassner von Brixen, der nicht dulden wollte, daß ein Evangelische

! in Tiro5 Grund und Boden erwerbe oder daß die Evangelischen so wie im übrigen Oester reich in eigenen Gotteshäusern zu ihrem Gott beteten. Ruvigier unterlag in seinem Kampfe und auch Gassner blieb nicht Sieger, aber man wähnt sich in ihre Tage zurückgesch'l'eu- dert, wenn man beobachten muß, daß heute noch die Evangelischen in Tirol von amt licher Seite nicht besser denn als Staats bürger zweiter oder gar dritter Klasse be handelt werden. Die staatlichen Behörde« wagen es nicht aus Furcht vor den kleri

kalen Machthabers den Amtlichen Gesetzen Rechnung zu tragen, und drücken bei den durchaus nicht vereinzelten Uebergriffen ul tramontaner Heißsporne beide Augen fest zu, und die autonome Landesverwattung der ge- fürsteten Grafschaft fetzt sich kühn über alle gesetzlichen und moralischen Bedenken hin weg, wenn es gilt, die Rechte der evangelischen Bewohner des Landes zu unterdrücken. Die reichsgesetzlich festgelegte Gleichberechtigung aller Staatsbürger in konfessionellen Fragen hört an den Bergen

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Volksblatt
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Page 1 of 10
Date: 14.11.1908
Physical description: 10
des kidesgesetzes von d erpolitischen Beh ^e die Zustimmung zur Bildung ei ne.j neuen evangelischen Kirche n- gemi ^de in Tirol ertc^lt werde.' Die ^x.tglieder des Gemeindeausschusses, Doktor v. Matthe: und Dr. Stesenelli, meldeten gegen diesen Antrag ein Minoritätsvotum an, das sie in nachstehender Weise begründeten: „Der Protest der Marktgemeinde Gries bei Bozen vom 13. Mai 1908 gegen die angebliche Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchen gemeinde in Gries ist aus zwei Gründen voll kommen belanglos

' Mr. 2V Lei. Die evangelische Kirchengemeinde in Gries und der Tiroler Landtag. In der letzten Sitzung des Landtages stand ein Bericht und Antrag des Gemeindeausschusses, betreffend den Protest der Marktgemeinde Gries gegen die Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde daselbst ohne Zustimmung des Landtages zur Verhandlung. Der vom Abg. Bar. Moll erstattete Bericht lautete: Der Landesausschuß hat an den Gemeinde ausschuß einen Akt über die angebliche Bildung einer evangelischen

Kirchengemeinde in Gries bei Bozen abgetreten. Aus dem Akt geht hervor, daß eine evangelische Kirche in Gries gebaut und er öffnet worden ist. Die Gemeindevertretung von Gries spricht aus diesem Grunde die Befürchtung aus, daß damit auch schon die Bewilligung von feiten der politischen Behörde zur Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes in dieser Kirche erteilt worden sei und wendet sich an den Landesausschuß mit der Bitte, dis Rechte des Landes in diesem Belange zu wahren. Tatsächlich ist die Bewilligung

des öffentlichen Gottesdienstes in diesem Falle abhängig von der Bildung einer selbständigen evangelischen Kirchen gemeinde. Aus dem vorliegenden Akte selbst ist nicht er sichtlich, daß bei der politischen Behörde um die Bewilligung zu dieser Bildung eingeschritten worden sei, allein es wurde schon im verflossenen Jahre im Reichsrate eine Interpellation eingebracht, wo- rin die Regierung befragt wurde, warum sie dem wiederholten Ansuchen um die Bildung einer selb ständigen evangelischen Kirchengemeinde

und wäre vom Landesausschusse sofort zurückzuweisen gewesen. Z. In den Akten ist die Absicht der Bildung einer evangelischen Kirchengemeinde in keiner Weise ersichtlich, dem Proteste und der Erledigung des Landesausschusses sehlt daher jede tatsächliche Grundlage. 2. Der Landtag ist aber auch gesetzlich nicht berechtigt, zur Frage der Bildung einer evangelischen Kirchengemeinde in Gries Stellung zu ^nehmen,- da das Landesgesetz vom 7. April 1866, LGBl. Nr. 43, durch welches ihm dieses Recht eingeräumt

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Meraner Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 24.11.1924
Physical description: 6
dem Heiliaen Stuhl und die Abkommen, die die bayerische Regierung mit den bebden evangelischen Landeskirchen in Bayern rechts und links des Rhein» abge schlossen hat, sind am 17. ds. dem Landtag zur Behandlung zugegangen. An einer vom Mini sterpräsidenten Dr. Held einberufenen Presse- tewrechulw wies dieser auf die große staats- pontische Bedeutung der beiden Gesetzes-w«rte hin uiÄ> bezeichnete als deren Aweck, Verhält nisse zwischen Staat und Kirche zu schassen, di« den Belangen beider Teile gerecht

sind die gleichen Rechte und Befugnisse eingeräumt wie der katholischen, es bleibt jedoch ihr überlassen, inwieweit 'sie da von Gebrauch m -nsu. Der Kirchenpräsiident «der evangelischen Kirche rechts des «Rheins erhalt dieselbe Besoldung wie «in Staatsrat, sein Stell vertreter diejenige eines Ministerialdirektors, dasselbe erhält der Präsident der evangelischen Kirche in der Pfalz, während dessen Stellver treter die Besoldung eines Ministerialrats be kommt, außerdem erhalten die beiden Kirchen- Präsidenten

werden. Gegenüber dem Konkordat, das einen völker rechtlichen Bertrag darstellt, die Eigenstaatlich keit Bayerns zum sinnfälligen Ausdruck bringt und sich auf das im Hahr 1S17 abgeschlossene Konkordat mit dem Heiligen Stuhl stützt, sind die Abmachungen mit den evangelischen Lan deskirchen Berwaltungsabkommen, deren An halt aus Gründen der Parität in allen wesent lichen Punkten mit denen des Konkordats Wer- einstimmen und auch keine bedeutsamen Aende- rungen gegenüber der aus Grund eines Ge setze» vom Jahre 1S22

der Reichsverfassung widersprechen. Dasselbe gilt auch in bezug aus die bayerische Landesverfassung. Der Vertrag mit dem Heili gen Stuhl wurde bereits am 24. März unter zeichnet, bedarf aber, wie die beiden Verträge mit den evangelischen Kirchen, noch der Geneh migung des Landtags sowie der Ratifikation durch die andern Partner. Die Borlage an den Landtag erfolgt in Form eines Mantelgesetzes. Die drei Borträge, sind übereinstimmend in vier Gruppen eingeteilt und behandeln die kirchlichen Belange in Bezug

auf die allge meine Stellung der Kirche, ihrer Bekenner und ihrer Diener. In Bezug auf den Unterricht und das Erziehungswesen, dann die vermögens rechtlichen Belange der Kirchen gegenüber dem Staat und die staatlichen 'Belange gegenüber den Kirchen. Es wird darin u. a. festgelegt die Gewährleistung der freien öffentlichen Reli gionsausübung, der kirchlichen Ordnung in der Verwaltung und den anderen Angelegenheiten der Kirchen im Rahmen des gemeinen Rechtes, die Freiheit der Orden und Kongregationen

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Der Burggräfler
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Page 2 of 12
Date: 10.08.1910
Physical description: 12
bemüht bleibt, unbeirrt von Urteilen Unberufener die Rechte der evangelischen Kirche zu wahren. Die k. k. Regierung ist sich ihrer Pflicht, die evangelische Kirche und die Angehörigen derselben in den ihnen gewährleisteten Rechten zu schützen, wohl bewußt, wie sie auch entschlossen ist, innerhalb ihres gesetz lichen Wirkungskreises und ihrer Machtsphäre jede tatsächliche Verletzung der klaglosen und guten Beziehungen zwischen den einzelnen Kon fessionen energisch zurückzuweisen. Wae die übrigen

in den erwähnten Berichten vorgebrachten Anregungen, Wünsche und Beschwerden anbelangt, so wird die Regierung dieselben einer objektiven und sorgfältigen Würdigung unterziehen ' Der Kultus- und llnterrichtsminister bescheinigt also dem evangelischen Obcrkirchenrat, daß die katho lischen Bischöfe den religiösen Frieden gestört hätten, weil einzelne den lateinischen Wortlaut des päpst lichen Rundschreibens ihren Geistlichen zur Kenntnis gebracht haben. Er sagt dies nicht frei und männlich heraus

amtlicher Erhebungen, welche die „Beunruhigung' der Protestanten ergeben hätten, sondern einfach auf die Anklage des evangelischen Oberkirchenrates hin, welcher die angebliche „Beunruhigung' der Pro- testanten erfunden und der Regierung vorgetragen hat. Was dieser Oberkirchenrat sagt, glaubt die sonst so mißtrauische Regierung aufs Wort, weil sie daraus eine erwünschte Gelegenheit schöpfte, den katholischen Bischöfen eins anzuhängen und dadurch bei den Freiheitlichen mehr zu „Ansehen' zu kommen

in der Monarchie tatsächlich systematisch unter graben und gegen die in Oesterreich doch auch gesetzlich anerkannte katholische Kirche eine Hetze aufsühren, die an Gemeinheit und Verlogenheit das Menschenmögliche leistet. Vergebens haben dte Katholiken in ihrem Kampfe um den konfessio nellen Frieden sich an die Regierung gewendet, daß sie dem alle Leidenschaften aufpeitschenden Vorgehen der Abfallspastoren Einhalt gebiete. Die Regierung rührte sich nicht, auch dann nicht, als sie sah

, daß diese von den Protestanten betriebene Abfallsbe wegung sich in den Dienst jener politischen Partei -stellte, deren Streben die Loerelßung der deutschen Kronländer von der österreichischen Monarchie ist. Die Regierung wehrte nicht dem Zuzug reiche- deutscher Pastoren und Vikare, die unter Führung des bekannten Oesterreichfelndes Kirchenrat Meyer von Zwickau die deutschen Kronländer für den Arischst j an die Hohenzollern zu präparieren unter nehme.» bei wohlwollendem Eeschehenlassen seit, is des evangelischen

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 23.09.1903
Physical description: 8
und der gemein same Hirtenbrief der Tiroler Bischöfe von den christlich-sozialen Tiroler Abgeordneten zur Sprache gebracht werden. Die „Los von Rom - Bewegung' be treffend veröffentlicht der Evangelische Oberkirchen rat in Wien folgende Zahlen für das Halbjahr 1903. Zu der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses traten aus der römischen Kirche über 1923 Seelen, darunter 825 Männer, 735 Frauen und 363 Kinder unter sieben Jahren. Zu der evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses 186 Seelen

, darunter 64 Männer, 100 Frauen und 22 Kinder unter sieben Jahren. Die Gesamtzahl der Uebergetretenen beträgt also 2109 Seelen. Ausgetreten sind zu der römischen Kirche aus der evangelischen Kirche Augsburgischen Bekennt nisses 315 und ans der evangelischen Kirche Hel- - vctischen Bekenntnisses 150, zusammen 465 Seelen. Die beiden evangelischen Kirchen Oesterreichs haben also im ganzen von der römischen Kirche 1644 Seelen gewonnen. Der Leipziger protestantische „Alte Glaube' bringt

(Nr. 50) zu diesen Zahlen folgenden Kommentar: „Die Zahlen bedeuten nicht bloß einen Stillstand, sondern einen empfindlichen Rückgang der Bewegung. In einzelnen Superinten- denzen ist der Uebertritt zu den evangelischen Kirchen kaum noch ansehnlicher, als^ bevor der Ruf: „Los von Rom!' zu hören war. Ebenso er gibt sich die eigentümliche Erscheinung, daß Böhmen in die zweite Stelle zurücktritt, um der Wiener Superintendenz den Vorrang, zu lassen. Hier wirft die Bewegung immer noch lebhafte Wellen, und zwar sowohl

was den Austritt als was' den Rücktritt zur römischen Kirche betrifft. Die Zahl der Ausgetretenen beträgt > insgesamt 1011, die der Zurückgetretenen 175. Der Rückschlag kann niemand überraschen. Er ist mit der Natur jeder geistigen Bewegung gegeben. Dagegen machen sich nun auch die großen Fehler bemerkbar, die im ersten Feuer der Begeisterung begangen wurden. Großartige Bauten liegen schwer auf den Schultern wenig leistungsfähiger Gemeinden. Und ebenso läßt die innere Verfassung der neu 'gewonnenen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 13.04.1861
Physical description: 4
Consistorien in Wien, Ge neralsynode. Bei Regelung der kirchlichen Angelegenheiten ausschließlich die Grundsätze ihrer eigenen Kirche maßgebend. Ehesachen vorläufig noch nach bürgerlichem Gesetzbuch nach Feststellung deS evangelischen Eherechts und der UebergängS- bestimmungen, aber ausschließlich von evangelischen Kirchen gerichten entschieden, wie auch alle kirchlichen Streitigkeiten der Evangelischen diesen Gerichten zugewiesen. Assistenz der Behörden zur Durchführung der Kirchenbeschlüsse zu gesichert

» ihren Anfang nehmen. Wien, 9. April. Der Kaiser hat mit Patent vom 8. April den Evangelische» beider Conftssionen die grundsätz liche Gleichberechtigung nach allen Richtungen des bürger lichen und politischen Lebens neuerdings bestätigt. Es wird neuerdings vollständige Autonomie der Evangelischen. Be rechtigung Schulen und Kirchen nach Bedürfniß unbehin dert zu errichten, Kirchen-' 'und Schulveunögrn anstands los zu erwerben, und dieses wie alles Stiftungen autonom zu verwalten, zugesichert. Freiheit

von allen Beiträgen zu Kirchen- und Schulzwecken anderer Glaubensbekenntnisse. Freie Wahl der Pfarrer und der Superintendenten, letztere mit Vorbehalt der kaiserlichen Genehmigung. Befugniß sowohl selbst Vereint zu kirchlichen Zwecken zu bilden als sich solchen Vereinen im In, und Ausland anzuschließen. Beiträge vom Staatsschatz zu Kirchen- und Schulzwecken dtr Evangelischen. Gliederung in PreSbyterien. SenoriatS- Superintendenzen, Oberkirchenrath aus Evangelischen beider Confefsionen statt der bisherigen

. Landesfürstliches OberaufstchtSrecht in höchster Instanz durch Se. Majestät, beziehungsweise des Ministe riums unter Zuziehung einer lediglich aus Evangelischen beider Bekenntnisse bestehenden Abtheilung auszuüben. Auf hebung aller etwa noch bestehenden der Gleichberechtigung der Evangelischen widerstreitenden Verordnungen. — (Wir werden den Wortlaut des Gesetzes in unserer nächsten Dienstagsnummer bringen). Die offizielle Wiener Zeitung begleitet dasselbe mit nachstehenden Worten: Die Protestanten

zur Seite stehen. — Durch das am heutigen Tage veröffentlichte Patenr haben jene huldreichen Zusicherungen, welche Se. Majestät den protestantischen Unterthanen in den nicht zur Krone Ungarns gehörigen Ländern wiederholt und zuletzt in dem Diplome vom 20. Oktober 1860 zu geben gewht hatten, thatsächliche Geltung erlangt, und die Evangelischen leider Bekenntnisse in den bezeichneten Ge bieten treten schon Heute den vollen Besitz jener Rechte und Freiheiten an, welche den Protestanten in den Ländern

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 5 of 8
Date: 11.08.1921
Physical description: 8
das oben Gesagte. Sind z. B. die Eltern eines ehelichen vierjährigen Kindes römisch-katholisch und treten sie zur evangelischen Kirche über, so folgt das Kind auto matisch diesem Uebertritte. Tritt bloß der Vater aus der römischen Kirche aus, während die Mutter in dieser ver bleibt, so folgt das Kind dem Vater nur, wenn es ein Knabe ist; ist es ein Mädchen, so bleibt es römisch-katho lisch. Werden diese Eitern beide konfessionslos, so wird dos Kind, ob Knabe oder Mädchen, gleichfalls konfessions- los

dazu keiner besonderen Tätigkeit d-r Eltern. Demnach liegen di« Kvnsessionsverhältnisse ganz einfach, wenn die Eltern schon zur Zeit d«r Geburt eines Kindes einer de. stimmten Konfession oder keiner angehören. Anders ist es, wenn di« Eltern erst nach der Geburt einer Kindes aus einer Kirche austreten. Hier ist festzu- haltrn^ daß dar Atter der Kinder eine entscheidende Rolle spielt. Dar Gesetz unterscheidet drei Altersstufen: 1. Dis zum vollendeten 7. Lebensjahre. Für diesen Zeit raum gilt

, was sie waren. Diese jesuitische Schlußfolgerung ist natür. lich falsch und unzulässig. Sollte ein solches Vorkommnis oder ein ähnliches gesetzwidriges Verhalten eines politi schen Dramicn sich zeigen, so ist die Beschwerde an die nächste Instanz, d. h. in solchen Fällen die Landesregie rung, wenn nötig an das Ministerium des Innern, schließ lich an den Verwallungsgerichtshof einzureichen. Der Austritt aus einer Kirche ist der politischen Be zirksbehörde omzuzeigcn; das ist auf dem flachen Lande

dir Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut (zi B. Wien, Innsbruck und die anderen Landes- Hauptstädte) der Stadtmogistrat. Be! dem Seelsorger der bisherigen Kirche (Pfarrer, Pastor, Rabbiner) ist der Austritt w.der mündlich noch schriftlich anzuzeigen. , Die Mldung an die politische Bezirksbehörde kann schriftlich, rekommandiert, oder mündlich erfolgen. Vorzulegen sind «in Wohnungsnachweis, der TaufstGeburts-stchein und hei verheiroteien Frauen überdies der Trauungsschein. Der Taufschein

. Don i h r »trb der Seelsorger der verlassenen Kirche ver- ständigt. Die Anmeldung des Austritts von Kindern unter sieben Jahren g schielst durch die Eltern, die selbst ausgetreten sind; in diesen Fällen sind nebst den Taus-(Geburts-) scheinen der Eltern, ihrem Trauungsscheine und der Be stätigung von ihrem Austritte auch die Taufscheine der Kinder vorzulegen. Hierüber gibt die politische Bezirksbe- börde gleichfalls eine Bescheinigung. Legitimierte Kinder- sind den ebelchen gleichzuhalten. Erfolgt

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Volksblatt
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Page 4 of 10
Date: 10.08.1907
Physical description: 10
, weil sie sein religiöses Empfinden berührt. Es ist damit die Interpellation des geehrten Abgeordneten sür Bozen gemeint, „betreffend die Fortbildung der evangelischen Predigtstation in Gries bei Bozen zu einer selbständigen Pfarrgemeinde', welche Interpellation in der vierten Sitzung des neuge wählten Abgeordnetenhauses — am 27. Juni d. I. — an Se. Exzellenz oen Herrn Minister für Kultus und Unterricht gestellt wurde. Die Interpellation fällt schon darum auf. weil sie unter allen gestellten die einzige

es um ihre Aufmerksamkeit von nützlichen und heilbringenden Reformen abzulenken, sei es um aus anderen mehr oder minder seichten Beweggründen ihr den Reiz und das Vergnügen eines aufregenden, wenn auch ziemlich unfrucht baren Zankes und Streites zu verschaffen. Die erwähnte Interpellation lautet wie folgt: Interpellation an Se. Exzellenz den Herrn Minister für Kultus und Unterricht, betreffend die Fortbildung der evangelischen Predigtstation in Gries bei Bozen zu einer selbständigen Pfarr gemeinde. Seit ungefähr fünf

Jahren bemühen sich die Protestanten im Kurorte Gries bei Bozen um die Ausgestaltung der dortfelbst bestehenden evangelischen Predigtstation zu einer selbständigen evangelischen Pfarrgemeinde. Nach Z 15 der evangelischen Kirchenver faffung, RGBl. Nr. 4, vom Jahre 1892, steht die Entscheidung über die Errichtung neuer Gemeinden dem evangelischen Oberkirchenrate einvernehmlich mit der Landesstelle zu. Der evangelische Oberkirchenrat hat der er wähnten Bildung einer evangelischen Kirchen gemeinde

anzuweisen, die Angelegen heit der Errichtung einer protestantischen Gemeinde in Gries ungesäumt der kompetenten Erledigung zuzuführen?' Wien, 27. Juni 1907. Bei Durchsicht vorstehender Interpellation fällt zunächst auf, daß deren Unterfertiger, obwohl darunter mehrere Rechtsanwälte sich vorfinden, nichts vom Tiroler Landesgesetz vom 7. April 1866 (LGBl. S. 86) zu wissen scheinen, welches doch ausdrücklich sagt, daß „die Bildung einer selbständi gen Gemeinde oder Filiale der Evangelischen des Augsburger

angefeindet wird. Diese Predigtstation ent- spricht dem örtlichen Bedürfnisse und genügt ihm wohl auch. Was die angesuchte Umgestaltung dieser Pre digtstation in eine selbständige evangelische Gemeinde anbelangt, um welche es sich augenscheinlich han delt, so ist dies freilich eine etwas andere Sache. Artikel 15 der vorgenannten Staatsgrundgesetze, welcher diesbezüglich maßgebend ist, lautet: „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Reli gionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 03.04.1872
Physical description: 4
Zugabe der erleichterten Verbindung mit Deutschland sicher zu erwarten stand, überdies war auch die Her anziehung technischer Beamten aus den benachbarten gropcutheilS evangelischen Staaten bei der mangelbaf- teu Zchuwildung in Oesterreich kaum zu vermeiden. SpSicr änderte sich die Ansicht über die Eisenbahnen selbst in höheren Kreisen, man konnte sie schön aus öff nklichen Rücksichten nicht längrr entbehren, auch die möglichste Förderung'deS Gewerbfleiß^S hielt man für unerläßlich

, Hall, Absam und Schwan eine nicht unbedeutende Anzahl von Evangelischen und an deren Protestanten — nach der letzten Zahlung 103 Erwachsene mit 45 Kindern — wornach ihre Anfor derung. eine selbstständige evangelische Gemeinde oder Filiale zu bilden, nicht unberechtigt erscheinen mag. Die erfreuliche Theilnahme der katholischen Bevölke rung an den Beerdigungsandachten der Evangelischen sowie die danlenSwerthe Rücksicht, welche der hiesige Magistrat ihrem Wunsche nach Abstellung

mancher KirchhofSjuslände, wenigstens in einigen Punkten, gewährte, liefern den deutlichen Beweis, daß für die gegen sie eifernden Zeloten weder die Mehrzahl der Bürger noch die städtische Behörde eimteht. Nicht ohne günstigen Einfluß auf eine freiere An» schauung in der Glaubensfrage blieb auch die in der katholischen Kirche durch das UafchlbarkeitSdogma ausgebrochene Bewegung, die selbst in der Stadt am Jnn wehrere warme Anhänger zählt. Daneben er höhten sich die finanziellen Kräfte der hiesigen Ver bindung

der Evangelischen. Der am 2. Febr. d. I. von der Borstehung über das dieSfällige Ergebniß des letzten BerwaltungsjahreS erstattete Rechenschafts bericht, wies einen nicht unbedeutenden Mehrbetrag von Gnnahmen und viel höheren Besitzstand aus als im Vorjahre; man ging daher nun mit vollem Ernste daran, von der Regierung die Bewilligung zur Grün dung einer evangelischen Gemeinde zu verlangen, der »ach den neuen StaatSgrundgesetzen auch daS frühere LandeSgesetz nicht mehr im Wege stehen kann. Den ersten

schüchternen Versuch zur Bildung einer kirchlichen Gemeinde wagte die hiesige Borstehung der Evangelischen durch eine am 23 Mai 1869 der k. k. Statthaltern «stattete Anzeige: daß die hier anwe senden Protestanten verschiedener Cönfessionen sich zu einer kleinen evangelischen ReligionSgenossenschaft ver einigt haben und am 27. den ersten. Gottesdienst zu halten gesonnen feien, wobei sie den Schutz der Be hörden nachdichten. Der damalige k. k. Statthalter Frzr. v. Lasser vermißte darin die vorgeschriebene

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Dolomiten
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Page 2 of 16
Date: 01.07.1933
Physical description: 16
des Reiches mit ernster Sorge. Zahlreiche Zuschriften und Telegramme be stätigen mir, daß di« deutschen evangelischen Christen durch diese Auseinandersetzungen und durch die Sorge um die innere Freiheit der Kirche auf das tiefste berührt sind. Aus einer Fortdauer oder gar aus der Ver schärfung dieses Zustandes müßte der schwerste Schaden für das Volk und Vaterland erwachsen und die nationale Einheit leiden. Vor Gott und meinem Eawisien fühle ich mich daher verpflichtet, alles zu tun, um solchen Scha

-' den aüzuwenden. Ich hoffe, Herr Reichskanzler, daß es Ihrer staatsmännischen Weitsicht gelingen wird, durch Verhandlungen mit den Vertretern der beiden in Widerstreit befindlichen Richtungen der evan gelischen Landeskirche als auch mit den Ver tretern der preußischen Landeskirche und den Organen der preußischen Regierung den Frieden in der evangelischen Kirche wieder herzustellen.' -///' Großteil der Zentrumsabgeordneten nicht in die nationalsozialistische Partei übergeführt werden. Auch die Auflösung

Verbände getätigt wurden. mimiiHiiMHiiiiiimimiimiitiiimiimuiii'inmHuiiiiiinHHiHimmimmimmuMiiiimuniiiiiii mit mtut pitoenmm für den Frieden in der evangelischen Landeskirche Preutzens Berlin. 1. Juli. Reichspräsident v. Hindenburg hat an den Reichskanzler Hitler ein Schreiben gerichtet, in dem es u. a. heißt: „Die Auseinandersetzungen zwischen der preu ßischen Staatsregierung und der Leitung der preußischen evangelischen Landeskirche erfüllen mich als evangelischen Christen wie als Ober haupt

Kaffee zu je 60 Kilogramm ver nichtet. Das sind 918,555.900 Kilogramm, all rund eine Milliarde! der oben genannten Kirche. Schlicht und ein fach wie dieser Priester, den die Grabplatte deckt, ist die Inschrift, die wenig von dem ent- hält, was dieses Organisationstalent am Ende des 14. Jahrhunderts für die RoM- pilger geleistet hat. Dort, wo jetzt der unter dem Rektor der Anima Msgr. Nagl, erbaute Palazzo Via Monte della Farina sich erhebt, standen einst sieben Häuser mit einer Kirche

Schriften eine die Zeitgenossen weit überragende Tätigkeit entfaltete. In «in ganz anderes Zeitalter führt uns die Grabstätte des Zeremonienineisters Alexan ders VI., Johannes Burghard von Straßburg (1506), der, von der Kritiksucht der Humanisten angesteckt, mit seinem Tage buch der Kirche und noch mehr dem deutschen Namen wenig genützt hat. Die Inschrift auf seinem Grabstein in Santa Maria del Popolo ist . völlig verblaßt und unleserlich geworden. Stark beschädigt ist auch in der gleichen Kirche

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 18.04.1906
Physical description: 8
. Auch dieses Essen nahm infolge zahlreicher Trinksprüche einen festlich angeregten, nmu darf sagen glänzend?« Verlauf. Wir können mlimöglich hier aller de: Worte gedenken, die ge sprochen wurden, und heben nur einiges hervor, an erster Stelle das Kaiserhoch des Hervn Super intendenten Koch, der aus persönlichen Eindnicken bestätigte, daß es dem Kaiser Herzenssache sÄ. Schirmherr auch der evangelischen Kirche zir sein. In längerer, kräftig-klarer Rede entledigte sich dann Herr Zeltner der „süßen Last der Dankbar

Dr. Perathoner dieser das Wort ergrisf. Er führte mis, gern Rechtsanwalt der hiesigen evangelischen Gemeinde gewesen zu sein: es habe sich sür ihn darum gelxuidelt. ein in unteren In stanzen verkanntes Recht durch Verfolgung bis in die oberste hinein an den Dag zu bringen, das Recht auf den 'Bau einer Kirche, das or, bei unM- kshrter Lage der Dinge, für eine katholische Ge meinde zil erfechten ebenso für seine Aufgabe ge halten haben würde. Er selbst gehöre der katholi schen Konfession an-, als Bürgermeister

Vertreter des Gustav-Adolf-Vereines und des Evangelischen Bun des, auf die hiesige Gemeinde und später aus das Ehepaar Jaesrich, Herr Pastor Jiaesrich, der übri gens auch eine Menge von teleg?aphischen Glück wünschen und Grüßen verlesen ko-inte, auf Gustav Adolf-Verein und Evangelischeil Bmld, aus Herrn Zeltner, in dessen Hoch mit besonderer Begeisreruuz eingestimmt wurde, aus dos Haus Tbermüller u. s. w. Der Höhepunkt der Spannimg trat ein. als nach einem besonderen Dank Pastor Jaiesrichs an Herrn

nHnsche er aber auch der hiesige« evangelischen Gemeinde Nk GruMkinicsmW-Kirr der ksanzr!. Arche str ZgW-GrikS. In drei Teileil hat sich vorgestern und gestern die GrunÄsteinleguN'Zsseier der evangeliischen Kir che für Bozen-Gries vollzogen. Am Abend des zweiten Osterseiertages fanden sich von 8 Uhr ab Mitglieder und Freunde der hiesigen evangelischen Gemeinde im Kursaal in Gries ein zu geselligem Beisammensein. Die Stunden verstricken schnell unter gegenseitigein Bekaiuiiwcrdcu, dem gemeinsamen

Gesang evan- gelisck>er und deutscher Lieder und imter Be>grü- ßlMg'sworten, die der Obmann der evangelischen Predigtstation und des Kirchbauveroines, Herr Konlmerzienrat Zeltner-Dietz, und Herr Paisui? Jaesrich mit den Ehrengästen, den Herren Super intendenten Koch aus Wallern in Oberösterreich und Senior Koch aus Gmnnden, und den Meraner nnd Jiulsbrucker GästM tauschteil, deu Herren Psarrer Molin nnd Wehrenpseiliiig nnd Herrn Dr. Goldslein. Tie Hauptfeier fand Dienstag vomrirtags z>wi- schen

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 22.09.1852
Physical description: 4
Verhandlungen der evangelischen Kirchtag- satzung in Bremen berichtet die „Weser.Zeitung': „Bremen, 15. Sept. Die heutige Sitzung des evangelischen Kirchentags eröffnen eine Reihe von Ansprachen Abgeordneter ver schiedener Vereine.. Es folgte hierauf das Referat des Dr. Heng- stenberg aus Berlin über das Verhalten der evangelischen Kirche in Hinsicht der römisch-katholischen Missionen. Der Redner be gründete darin, seine Ueberzeugung, daß das beste und wirksamste Mittel gegen die katholischen

der evangelischen Kirche rmsttg handhaben mögen.' Nachdem der Präsident, Oberconsisto- nalrath Stahl, den Inhalt der Verhandlungen in einem Resumö nochmals zusammengefaßt und zugleich auch Gelegenheit genommen, seine Uebereinstimmung mit den Anträgen Profeffor HengstenbergS zu motiviren, erklärte sich die Versammlung mit großer Majorität sowohl für diese letztem, als auch das Amendement Stahls. Die hierauf zur Erörterung gelangende und in einem Referat von Pastor Orth aus Berlin beleuchtete Frage

, wie sich die evangelische -Kirche gegenüber den gemischten Ehen zu verhalten habe, wurde durch nachstehenden Beschluß erledigt: Der Kirchentag beschließt: 1) die evangelischen Christen deutscher Nation durch eine Ansprache vor dem Eingehen gemischter Ehen zu warnen und den in solcher Ehe Lebenden ihre Pflichten anS Herz zu legen; 2) zu erklären: wenn ein evangelischer Christ bei Eingehung einer gemischten Ehe eine solche Gleichgiltigkeit gegen seine Confession bekundet, daß er . nicht mindestens die evangelische

, und namentlich die Jesuitenmissionen in der Stärkung und Kräftigung des eigenen Leibes, der protestan tischen Kirche zu suchen , sei, und motivirt von diesem Gesichtspunkte aus folgende Beschlüsse: Die Versammlung möge erklären: 1) Sie begrüßt mit herzlicher Freude daö edle, durch das Beispiel der heiligen Schrift und der Reformation empfohlene Werk einer all gemeinen Kirchenvisitatkon, welches der preußische Oberkkrchenrarh in die Hand genommen, erfleht für dasselbe den reichen Segen deS Herrn der Kirche

, und wünscht, daß allerorten der Geist der kirch lichen Obern zu gleichem Werk erweckt werde; 2) sie erkennt die von. den kirchlichen Behörden zu organisirende Reisepredigt als ein dringendes Bedürfniß der Kirche an; 3) sie wünscht dem Werke der Reisepredigt, welches von den freien Vereinen unternommen wird, die auf dem Grunde des Bekenntnisses der Kirche stehen, ein kräftiges Gedeihen. Im Laufe der hierauf folgenden/ lebhaften, und fesselnden Verhandlung wurde vom Profeffor Piper aus Berlin der ANtrag

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Der Burggräfler
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Page 2 of 14
Date: 07.08.1901
Physical description: 14
unter Mitwirkung der evangelischen Kirche vollzogen. Confirmiert wurden 1002 Kinder; 8472 Personen wurde das Abendmahl gereicht. Wenn bei den letzteren die 1002 Confirmanden nicht inbegriffen sind, kämen, auf die übrigen 69.000 Evangelischen nur 7470 AbendmahlSgäste oder 10 8 Percent; aber auch mit jenen, Kindern ergibt der Abend- mahlSbesuch noch nicht 13 Percent für die ge- sammten Gemeinden. — Man sieht, die Herren Pastoren hätten zu Hause genug zu thun und brauchten nicht in Oesterreich zweifelhafte

Schäfchen fangen. Enttärrseht. Die „Kreuzzeitung' ist über die Erfolge der „LoS von Rom'-Bewegung in Oesterreich enttäuscht. Sie schreibt in ihrer „Kirchlichen Bierteljahrsrundschau': „Bon der „LoS von Rom'-Bewegung haben wir längere Zeit nichts berichtet in der ausgesprochenen Er wartung, es möchte endlich eine zuverlässige Statistik bezüglich der Uebertritte veröffentlicht werden. Der evangelische Oberkirchenrath in Wien hat eine solche nun gegeben. Danach sind im Jahre 1900 zur evangelischen Kirche

A. B. und H. B. 5058 Personen übergetreten, im Jahre 1899 waren es 6385, in beiden Jahren zusammen also 11.443. Bei weitem die meisten kamen aus der katholischen Kirche, nämlich 10.746. Allerdings verloren die beiden evangelischen Kirchen durch Austritt in beiden Jahren 1578 Mitglieder, darunter 1380 an die katholische Kirche, die aber ihrerseits wiederum außer den oben genannten noch viele Mitglieder, deren Zahl allerdings nicht feststeht, an. die altkatholische Kirche- abgab. Der Gewinn der edängrlischen Kirche

und den Ausbau der Organisation der christlichen Arbeiterschaft Oesterreichs. Mut v«rtzeinr bleiben r, Nr. 23 der „Allgemeinen Evangelisch-Lutherischen Kirchen- zeitung' enthält den Ephoral-Bericht der Kceis- fynode Berlin-Land II, der mit aller wünschens werten Deutlichkeit die traurigen Zustände bei den Evangelischen in Berlin beleuchtet. Ge nannter Bericht' ist im AuSzuge wiedergegeben und con skaliert zunehmende Kirchenentfremdung und wachsende kirchliche Indifferenz. Von den 69.000 Evangelischen

der katholischen Kirche (!), welche unverkennbar mehr als bisher zür Unter drückung der Bewegung aufgeboten wird, zu zählen. Dahin gehört die wichtige Thatsache, dass die bisherigen Uebertritte Samenkörner sind, die bei einiger Keimkraft gute und reiche Früchte bringen können. Zuletzt und nicht zum geringsten fällt ins Gewicht, dass sich die Zeugnisse religiösen Interesse» und evangelischer Ueberzeugung mehren und als kräftig erweisen.' — Zum Beweise führt die „Kreuzzeitüng' den Abg. Dr. Eisen

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Volksblatt
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Page 1 of 4
Date: 31.07.1867
Physical description: 4
nicht; eS besteht bereits ein solches Gesetz, und dieses entspricht ganz den Ueber^engnngen und der Stellung, welche die Katholiken vermöge ihrer Religion einnehmen. Ein Anderes ist die Frage, ob andere Eonfessionen, z. B. die griechisch-orientalische Kirche oder die beiden evangelischen Eonfessionen, oder eine nicht christliche Eonfession das Bedürfniß fühlen, daß für sie neue Gesetze gegeben werden sollen, durch die ihre confessionellen Verhältnisse und speciell in Bezug auf 6he, Schule

der evangelischen Kirche beider Bekenntnisse, einige Paragraph?, weil eS sich um den Wortlaut handelt, vorlese. Redner verliest die bezüglichen §§. und fährt dann fort: Mein verehrter Herr Eollega zur Rechten, Professor Greuter, hat in der Adreßdebatte den Ausdruck gebracht: Wenn wir Katholiken bezüglich unserer Schulen das Angeführte hätten, vom Ortler bis zum Großglockner würden Freudenfeuer auf allen Bergspitzen leuchten! Nun frage ich aber, meine Herren, nachdem d.'N evangelischen Eonfessionen

haben, sondern, daß es einen anderen Weg zu demselben Ziele gibt; daß die Anträge, wie sie gestellt worden sind, mir ein verfehlter Weg zu sein scheinen. Ich kann die Sache nicht anders auffassen, als aus folgendem Gesichts punkte. Die vorgeschlagenen Gesehentwürfe können die Rechte der Katholiken oder die der andern christlichen Eonfessionen betreffen. Was die katholische Kirche anbelangt, so kommt mir vor. daß die Verhält nisse, welche erst durch diese Anträge, wenn sie znm Gesetze erhoben sein werden, geordnet werden sollen, schon geordnet

werden soll, katholischerseits dnrch diesen Ver trag schon geregelt. Es ist nämlich das Prinzip auSgesprvcheu, auf welches die Kirche nicht verzichten wird, daß dieselbe den Einfluß, den sie vermöge ihrer göttlichen Mission auf die Erziehung nnd den Unter richt der katholischen Jugend hat, ausübe. Dieser Einfluß ist aber der Kirche eben schon durch eine der Bestimmungen des erwähnten StaatSvertrages zuerkannt. Nach meinem Dafürhalten besteht also die Nothwendigkeit der Schaffung nener Gesetze für die Katholiken gar

, wie Sie aus dem Vorgeleseuen entnehmen können, aus kirchlichen Gründen diese Rechte in Bezug auf ihre Schulen eingeräumt worden sind, glauben Sie, diesen würde ein Dienst erwiesen, wenn sie nun auf ein Gesetz antragen, welches die Ablösung der Schule von der Kirche verlangt? Ich glaube, so wenig wird diesen Eonfessionen damit ein Dienst erwiesen, als uns Katholiken; sie können dafür so wenig dankbar sein, als wir. Wollen Sie den zweiten Punkt ins Auge fassen, meine Herren, nämlich den Gesetzentwurf, der da beantragt

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Der Burggräfler
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Page 2 of 8
Date: 09.05.1914
Physical description: 8
. Anzeichen davon finden sich in der feind seligen Haltung aller Staatsangestellten, von der Polizei bis zu den Schulmeistern.' Garibaldi kennt die Stimmung des italienischen Volkes besser als unsere offiziöse Presse. Wenn man sich dieser Abneigung gegen unsere Monarchie erinnert, dann wird man es begreiflich finden, daß jedes Ereignis in Triest einen sonderbaren Widerhall in Italien findet. „Prostitution der evangelischen Kirche' überschreibt die lutherische Zeitschrift „Der alte Glaube' in ihrer letzten

, an Lobeserhebungen des Leobner Ritters sogenannter Toleranz lvird es in unserer Zeit, in der die weitesten Kreise der Evangelischen Kirche von kirchlicher Zucht und kirchlicher Würde keine Ahnnng mehr haben, nicht fehlen. Jedem wahren Freunde der evangelischen Kirche aber muß es die Schamröte iiis Gesicht treiben, daß ein Diener derselben sein Amt soweit hcrabwürdigte, in die in diesem Fall vollberechtigte kirchliche Zuchtübung der katholischen Kirche wider alles kirchliche Recht einzugreifen

und damit seine Kirche geradezu der Verachtung aller ernsten Katho liken preiszugeben. Gott bewahre Oesterreich vor einer evangelischen Bewegung in der artigen Bahnen! Schlimm genug, daß auf unseren Friedhöfen alles unterschiedlos eingesegnet wird, was nicht durch Austritt aus der Kirche oder ausdrückliche Verweigerung eines kirchlichen Begräb nisses sich selbst davor gesichert hat, auch solche die in groben öffentlichen Sünden gelebt und damit Aergernis gegeben, sowie solche, die in ihrem ganzen Leben seit

Nummer einen Artikel über den unlängst vorgekommenen Duellfall in Leoben und die durch einen protestantischen Geist lichen erfolgte Einsegnung der Leiche des im Zwei kampf getöteten Studenten R. v. Karpinski. Das Blatt schreibt: „Anders (als Prostitution der evan gelischen Kirche) läßt sich ein Vorgang, der sich jüngst in Leoben (Steiermark) zugctragen hat und der in unseren liberalen Blättern als Akt erfreulicher kirch licher Toleranz gefeiert wird, nicht bezeichnen. Der an der Leobner

Bergbauhochschule studierende junge Ritter von Karpinski war in einem von ihm her aufbeschworenen Zweikampf gefallen.. Der katholische Pfarrer war charaktervoll genug, die Einsegnung des nütten in schwerer Sünde aus dem Leben Ge schiedenen zu verweigern, obwohl sich VAsenAua-- hörige um die Erlaubnis dazu bei dem Bischof von Graz bemüht hatten. Da erklärte sich ein evange lischer Geistlicher bereit, die Einsegnung vorzunehmen und so seine Kirche zur feilen Dirne, die stets zu haben ist, herabzuwürdigen. Gewiß

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 17.08.1900
Physical description: 6
an und gab soeben ein Werk über den Krieg in Südafrika heraus, von welchem vor kurzem der vierte Theil erschienen ist. Zur Uebertrittsbewegung. Laut der amtlichen Zusammenstellung der Ueber tritte zur evangelischen Kirche beider Bekennt nisse, wie sie vom k. k. Oberkirchenrathe mit Erlaß vom 29. Juni 1909, Z. 1874. den Pfarr ämtern bekannt gegeben wurde, sind während der Zeit vom 1. Juli 1899 im Amtsbereiche des Oberkirchenrathes der evangelischen Chri stengemeinde beigetreten: a) Zur evangelischen

viertels 1900, also in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. März, sind im Amtsbereiche des Ober kirchenrathes zur evangelischen Kirche A. und H. B. übergetreten 1280 Personen. Die Zahl der Austritte aus der protestantischen Kirche pro 1899 beträgt 765, davon 675 in die rö mische Kirche, wonach sich im Jahre 1899 für die evangelische Kirche A. und H. B. ein Zu wachs an Seelenzahl per 5620 und im Ver hältnis zur römisch-katholischen Kirche per L372 Personen ergibt. Pfarrer Jska — verhaftet. Der „Ostd. Rdsch

Kirche Augsburger Bekenntnisses, und zwar: aus der römischen Kirche 1240 Männer. 782 Frauen und 539 Kinder (unter 7 Jahren), also 2661 Personen; aus anderen Bekennt nissen 142, zusammen daher 2703 Personen, b) In die evangelische Kirche helvetischen Be kenntnisses, und zwar: aus der römischen Kirche 88 Männer, 86 Frauen und 37 Kinder (unter 7 Jahren), also 211 Personen; aus anderen Bekenntnissen 22, zusammen daher 233 Personen; im Ganzen sind also inner halb des zweiten Halbjahres 1899 zur evan

gelischen Kirche Augsburger und helvetischen Bekenntnisses 2936 Personen übergetreten. Da während des ersten Halbjahres 1899 (1. Jänner bis 30. Juni) insgesammt 3449 Per sonen — davon 3275 aus der römischen Kirche — in die evangelische Kirche A. und H. B. übergetreten sind, so ergibt sich für das ganze Jahr 1899 als Zahl der Uebertritte in die evangelische Kirche A. und H. B. in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern 6385, davon aus der römischen Kirche 6047. Während des ersten Jahres

.' wird aus Prag unter dem 14. d. M. gemeldet: Der bekannte Agitator und Borkämpfer für eine tschechische Los von Rom- Bewegung und Anschluß der Tschechen an eine eigene romfreie Nationalkirche, Pfarrer Dr. Johannes Jska, wurde gestern nachmit tags bei einer im Konviktsaale in der Berg steingasse stattgefundenen Versammlung ver hastet. Pfarrer Jska sollte heute in Rabls Saal in Wien am Fleischmarkt mit den ersten in Wien aus der römischen Kirche ausgetre tenen Tschechen Gottesdienst abhalten

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Volksblatt
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Page 4 of 16
Date: 25.04.1903
Physical description: 16
, welche bei der Vorstehung sich angemeldet hatten undGemeindebeiträge gaben, aufgeführt; etwa 100 davon wohnten in Innsbruck selbst, beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. Ehe wir die weitere Entwicklung der beiden protestantischen Gemeinden, welche hiemit sür Tirol gestattet worden waren, ins Auge fassen, müssen wir die Regierung und Einrichtung (Verfassung) der evangelischen Kirche in Österreich etwas näher kennen lernen.') Von Anfang an ») Zobl a. a.O., S. 340. z) Wenn wir von einer „evangelischen Kirche

des einen (wie z. B. in Meran des augsburgischen) Bekenntnisses besteht, so gewährt diese doch allen Evangelischen anderer Bekenntnisse Anteil an den kirchlichen Gnadenmitteln und Teilnahme an allen Anstalten und Gerechtsamen der Gemeindet) Die Gemeinde Innsbruck bezeichnet sich ausdrücklich als „evangelische Kirchengemeinde A. u. H. K.' (— augsburgischer und helvetischer Konfession) — eine sür uns Katholiken unverständliche Religions- mengerei.2) Um die Einrichtung und Verfassung der evan gelischen Kirche zu verstehen

als summus episoopus zu. Doch be schränkt sich das landesherrliche Episkopalrecht in Österreich darauf, daß der Kaiser das Oberauf- sichts- und Verwahrungsrecht über die evangelische Kirche ausübt, sowie die Bestätigung der Super- 1) Vgl. die Jahresberichte der evangelischen Gemeinde A. B. Meran; Korrespondenz!», für d. kath. Kl. Äst. 1899, Nr. 23. . 2) über einige protestantische Gemeinden in Österreich, die nicht anerkannten Bekenntnissen zugehören, s. Korrespon- denzbl. f. d. kath. Kl. Öst. a. a.

Seite 4 vor. Wieder erdröhnten die Pöller und unter dem Geläute der Glocken ging'S zur festlich geschmückten Kirche, wo die Jnstallationsfeier mit Ablaßgebet und heiligem Segen geschlossen wurde. Ein kräf tiges inultos aimos!' dem neuen Herrn Ex- posituS! Brixen, 20. April. (Turnverein.) Der hiesige Turnverein veranstaltete vergangenen Sonn tag und Montag zwei Theatervorstellungen im Saale zum „goldenen Adler', und zwar wurde das Volksstück aus den Tiroler Bergen: „Im Himmelhof

. Nach zwei Jahren eitlen Wartens wandten sich dann die Meraner Prote stanten am 7. November 1873 mit einer Petition an den Reichsrat behuss Aushebung der Beschränkungen, welche in Tirol der evangelischen Gemeindebildung im Wege standen. Wieder vergingen zwei Jahre darüber, aber dann sollten die Protestanten in Tirol auch den Ersolg sür ihre Bemühungen schauen. Wer ihnen dazu verholsen hat und in welch ein facher Weise dabei vorgegangen wurde, wissen wir schon; und auch das wissen wir, daß nicht bloß

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Der Burggräfler
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Page 1 of 10
Date: 10.11.1923
Physical description: 10
worden. Der Hinsall der Monarchien beraubt sie ihrer Spitzen. Die Stellen der fürstlichen Landesbischöfe wurden leer. Dadurch war eine unmittelbare Mitleidenschaft der evangelischen Kirche an der Revolution gegeben. Selbst wenn nicht auch sonst mit einem Male die Lust voll „Trennung von Staat und Kirche' ge wesen wäre. Denn dieser von der bürgerlichen und sozialistischen Demokratie gepflegten Parole kam im kirchlichen Lager selbst eine breite Strömung ent gegen. Da wirkte verschiedenes zusammen

. Zum Bei spiel mißverstandene Allüren des Katholizismus, hin ter dem man nicht zurückstehen mochte. Gewiß, die katholische Kirche geriert sich frei vom Staate. Der Gegensatz zum Staat gehört geradezu zu ihrem Wesen. Aber nur scheinbar ist es ein Widerspruch, daß, im Unterschied von maßgeblichen evangelischen 'Wortführern, die katholische Kirche bis aus d'ese? Tag das politische Dogma der Trennung von Staat und Kirche verwirft. Das Wesen des deutschen evangelischen Kirchen- tums ist undeutlich geworden

noch im Dunkel der Zukunft. Nur hin und wieder zeigt sich, wie ein Irrlicht isoliert, ein Zeichen, daß das große Beben auch an der Seele rüt telt. Wir geben die temperamentvollen Ausführun gen eines sächsischen Pastors Hans Müller in Röcknitz wieder, der in der „Deutschen Allg. Ztg.' sein Herz erleichtert und aus der Seele schreibt. Mit allen Einzelheiten kann sich ein Katholik nicht identifizieren. Der Pastor schreibt: „Es hilft nichts, gerade wir Evangelischen sollen es eingestehen, daß die katholische

Kirche im neuen Deutschland einen guten Stand hat. Die deutsche Revolution hat die katholische Kirche nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern in vielen Beziehungen be freit. Wenn die viel berufene religiöse Welle in der gegenwärtigen Geistigkeit überhaupt kirchliche An lehnung sucht, so findet „R o m' vielmehr direkten oder indirekten Zuspruch als „Wittenberg'. Es hat geradezu etwas Beängstigendes, wie stille es im neuen Deutschland vom Protestantis mus ist! Gewiß, die kirchliche Organisation

des Protestantismus ist im Betrieb. Sie erfreut sich auch öffentlich-rechtlicher Garantien. Aber das alles weniger aus eigener Wehrkraft, sondern als (dies mal günstige) Wirkung der hochgclobten Parität- Was dem einen recht ist. ist dem anderen billig. W i r dürfen uns bei der katholischen Kirche bedanken, daß die evangelische Kirche so durch die Revolution und Reichsverfassung hindurchgekom men ist. Woher kommt dieser mißliche Zustand? Ganz gewiß ist die evangelische Kirche durch die Revolution schwer betroffen

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