« in seinen heutigen Grenzen darstellt. Ein anderer ukrainischer Redner betonte den revo lutionären Charakter der ukrainischen Freihcits« Eine Ueberstcht des Stadtmagistrates über die Reli gionsbewegung in I n n § brück zeigt, daß die A u s - tritte ans den verschiedenen Religionen nach einem Höhepunkt im Jahre 1927 wieder im A bneh m e n sind. Tckbei nehmen die größten Zahlen die Uebertritte von der römisch-katholischen zur evangelischen Kirche und die Uebertritte von verschiedenen Religio nen zur K oti fcf
f t on slos iglett ein. Zur Konfes- sionslosigkeit traten im Jahre 1924 94 Personen iiber und zwar 51 aus der römisch-katholischen, 10 aus der evange lischen, 2 aus der altkatholischen und 1 aus der grie chisch-katholischen Kirche. Im Jahre 1925 waren 57 Kon- f.essionslvsigkeitöer'klÄrungen zu mrzeichnen. davon 45 von Katholiken, 9 von Angehörigen der evangelischen Konfession und 2 von der jüdischen und 1 von der alt- katholischen Religion. Im Jahre 1926 wurden 91 Per sonen konsessionslos
und zwar 77 Katholiken, 8 Evange lische. 4 Altkatholiken, 1 Jude und 1 Griechischkatholischer. 1927, das Fahr des Höhepunktes, wies 137 Neber- tritte auf, 109 aus der katholischen Kirche, 14 aus der evangelischen, 12 aus der attkatholischen und 2 vom Ju dentum. Im Jahre 1928 kamen 69 Konsessiönsbosigkeits- evkMrungen vor. 54 von Katholiken. 12 von Evangeli schen, 2 von Juden und 1 qus der altkathMschen Kirche. bewegung, die k e i ne K om pro m i ff e kenne. Er war nie die Polen davor, auf die Soldaten ukrainischer
. Ferner wurden mehrere Kabiuettsmitg lieber und sonstige höhere Beamte des früheren Regimes verhaftet. Die Sicherheit ! in KckbM nimmt ab und die Besorgnis wächst. Bon der römisch-katholischen zur evangelischen Kirche traten in den Jahren 1924 -bis 1928 52, 71, 55, 80 und 46 Personen Mer: von der evangolischeit zur römisch» katholischen Kirche 6, 8, 10, 8 und 17 Personen. Erheblich sind auch die Uebert ritte von der römi sch ckathottschen zur a l t k a t h o l i s ch e n Kirche. Diese -betragen
in den ein zelnen Jahren 11, 12, 8, 8 und 4. Bon der K o n f e s - s i o n s l o s i g k e i t zur röwisch-'katihc'lischen Religion gab es 1. 2, 3, 1 und 1 Uebertrktte. Die übrigen Religions- wechsol sinh verschwindend, erwähnenswert wäre nur noch, daß von der altkatholischen zur römisch-katholischen Kirche 0, 3. 6, 5, 2 Uebertritte aufscheinen und daß im Inh re 1926 ein Uebertritt von der Konfessionslosigkeit zur evangelischen Kirche erfolgte. Ais Kuriosa wären festzu- stellieu, daß inl Jahre 1924