diese Arbeitslast mit dazu beitragen, daß manches junge Mä del im Dorfe davor zurückschreckte, Bäuerin zu werden, um dann die Arbeitslast der Mutter zu übernehmen. Hier setzt nun das weibliche Pflichtjahr ein, um als eines der besten Hilfsmittel, die Landfrau arbeitsmäßig zu entlasten, die Lebenskraft des Dorfes zu stärken oder der Landfrau zu helfen, damit sie den höchsten Sinn ihres Lebens erfüllen kann. Wenn dieses Ziel mit dem weiblichen Pflichtjahr erreicht werden soll, dann darf man in dem jungen Mädel
an. Das deutsche Volk ist aus dem germani schen Bauernvolk entstanden, das Bauerntum ist daher sein Lebensgesetz. Im Aufbau des Reichsnährstandes konnte es daher auch nur einen Weg und ein Ziel geben: eine Organisation zu schaffen für eine gesunde, bäuerliche Lebensordnung, nicht für einen Stand, fondern für den Dienst am Volk und an der Rasse. Der Reichsnährstand hat.deshalb von die- en Grundgedanken ausgehend seine Gesetze zeschassen mit dem Ziel, unser Volt und un- ere Rasse zu erhalten. Das Reichserbhosge
- etz. die Grundstücksverkehrsbekanntmachung, )ie Verordnung zur Sicherung der Landbe wirtschaftung, das Gesetz über das Er'^schen der Familien-Fideikommisse, das Neichssied- lungsgesetz. das Schuldenregelungsgesetz, das Gesetz zur Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand und andere sind Gesetze zur Herstellung einer Bodenordnung, die not wendig ist, um das große Ziel zu erreichen. Niemals aber find diese Gesetze erlassenworden, umdemBauern alein zu dienen. Oftmals bedeuteten so gar
diese Gesetze für den Bauern keine Er leichterung, aber er hat sich eingefügt und un tergeordnet, weil er keinen persönlichen Vor teil haben wollte, sondern das große Ziel sah, weil er weiß, daß diese Bodenordnungsgefege für das Leben unseres Volkes notwendig find und weil sie unsere Bauernhöfe erhal ten und damit unser Bauerntum. Außer diesen Gesetzen der Bodenordnung hat der Reichsnährstand die marktmäßigen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Erzeugung und die ernährungswirtschaft- lichen
und zu helfen. Es kann sich nur um ein gemeinsames Ringen, um ein gemein sames Ziel handeln. E s g i l t, i n d e r I u- gend den Willen zur Arbeit am Boden, das Bekenntnis zum Bauerntum zu wecken und zu fe stigen. Iis MiMM der S'Mrl IM Die gesamte Weinernte betrug 1933 796.09!) Hektoliter, darunter befinden sich rund 89.799 Hektoliter Direktträgerweine. Im südmährischen Weingebiet, das an Nie- derdonau gekommen ist, lagern rund 89.999 Hektoliter, einschließlich der Altvorräte. Da der Verbrauch