, die in Beschimpfung der Gegner, Verleumdung, Bedrohung, Stimmenkauf u. s. w. bestanden, werden wir in nächster Nummer zu rückkommen. ' Schwaz. Liebet Euere Feinde, tut Gutes denen, die Euch hassen! Von diesem christlichen Grundsätze scheint allerdings der in der letzten Nummer der „Volks-Zeitung" genannte hiesige Franziskanerpater nicht auszugehen, sonst hätte er nicht in seiner neuerlichen Fastenpredigt vom 23. März die Sozialdemokraten von der Kanzel aus beschimpft. Gesindel, Religionsspötter, Menschen
, die nur in die Predigt gehen, um sie in die Zeitung zu geben. Aber, hochwürdiger Herr, Sie stellen sich damit ein schlechtes Zeugnis aus. Damit, daß Sie sich schämen, wenn Ihre Predigten in der Oeffentlichkeit erscheinen, brechen Sie selbst den Stab über sich. Wir wollen heute weiters keine Kritik üben, sondern die Worte anwenden, die Schiller in seiner ersten Ausgabe der „Räuber" (1781) gebraucht hat. Es sind seither schon 125 Jahre verflossen, sie sind aber heute noch so treffend, als ob sie erst gestern
wird/ so haben wir denn doch das Recht zu verlangen, daß es geschieht und getrachtet wird, daß die Sachen reinlich zugestellt würden. Wrarrderröerg. Der Kooperator Braun von Brandenberg berichtigt wieder! Er schreibt: An die Redaktion der „Volks-Zeitung". Nach §19 des Preßgesetzes fordere ich Sie auf, in der nächsten Nummer der „Volks-Zeitung" Fol gendes an entsprechender Stelle und mit den selben Lettern gedruckt, zu berichtigen: 1. Es ist unwahr, daß „Der Bruder in Christo (ge meint ist der Unterfertigte), von Haus zu Haus
erst spät entdeckt; sie ist uns aber so kostbar, daß wir sie nicht mehr aus dem Auge lassen werden. Wrarrderröerg. Wir erhalten von der Ge meindevorstehung nachstehende originelle Be richtigung: An die Redaktion der „Volks- Zeitung", Innsbruck, Maximilianstr. 7,2. Stock. Sie haben in Nr. 9,1906 der „Volks-Zeitung" von unserer Gemeinde Unwahresbe richtet, darum werden Sie aufgefordert mit Bezug nahme auf § 19 des Preßgesetzes in die nächste oder zweitnächste Nummer der „Volks-Zeitung" folgende
ist. Und auf die Gemeindevorstehung füll:, wenn auch der Kooperator diese Notzucht an der § 19-Berichtigung des P.-G. vollzogen hat. der ganze Unsinn zurück. Wenn z. B. wir dies mal nicht erraten hätten, daß der Kooperator der Verfasser der Berichtigung ist, so würden alle Leser der „Volks-Zeitung"- glauben, daß