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Newspapers & Magazines
Innsbrucker Wochenblatt
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Page 2 of 4
Date: 16.06.1800
Physical description: 4
zu ergreifen , und hiernach sind die bis her ausgeschriebenen Kriegsbeytrage geordnet worden; doch haben zu denselben die Besitzer der Staatsschuldscheine (jene des Banko ausgenommen) nur sehr wenig geleistet, obschon das Wohl die ser Klasse eben so sehr, als jenes aller andern Staatsbürger, von der Erhaltung des Staats selbst abhängig ist. In dieser Betrachtung, und da die Stadt-Wiener-Bank, durch Ueberkommung der Zoll- und Salzgefalle von Ost - und Westgallizien, wie auch der Tabackgefalle Unserer

gesammten Erbjtaa- ten, einen sehr beträchtlichen Uebcrschuß an Hypothek und jährlichen Einkünften erhalten hat: Wollen Wir die Kupferamts-Kapitalien, von dieser Haupckasse, an die Stadt - Wiener- Bank übertragen, und ihnen zugleich alle Vorrechte und Begünstigungen, die das Dank-Institut mit sich bringt, nemlich die zureichende Hypothekar-Sicherheit der Vankkapitalien, die ungehinder te Umschreibung der Obligationen, den laufenden vierteljährigen, von jeder Steuer sreyen Bezug der Interessen

Perzent verzinset worden, 30 Gulden. Auf Einhundert Gulden mit vier Perzent verintereffirten Obligationen 40 Gulden. Auf Einhundert Gulden, wovon der Eigenthümer bis nun drei und ein halbes Perzent bezo gen hat, 50 Gulden. Dagegen wird derselbe bey der Stadt-Wiener-Bankvhauptkasse, eine mit Fünf von Hundert verzinsliche Obligation, für den ganzen Betrag seines vorigen Kapitals und die gezahlte Aufgabe, erhalten. Wer sich dieser Anordnung nicht fuget, muß sich die Schuld selbst beymesscn

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Newspapers & Magazines
Innsbrucker Wochenblatt
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Page 1 of 4
Date: 09.06.1800
Physical description: 4
werden können, sondern vertilgt werden müssen; die Nothwendigkeit aber, um dem allgemeinen Umlaufe nicht eine nahmhaste Summe zu entziehen, die Stelle der abgenützten durch neue zu ersetzen/ erfordert/ so schien Uns dieses die Gelegenheit anzu- biethen, wo, ohne die Summe der Bankozettel selbst zu vermehren/ für die Bequemlichkeit des inländischen Publikums in der Hinsicht gesorgt werden könne, damit dasselbe seine tägli chen Bedürfnisse auf eine leichtere Art auszugleicheu vermöge. Zu diesem Ende haben Wie dem Wiener Stadt

-Banko durch Behörde aufgetragen, neue Bankozetteln von kleinerer Gattung, nähmlich zu zrvey und ein Gulden zu verfertigen, und anstatt der zu vertilgen den in Umlaufzu setzen, und ist die äußere Form dieser neuen Bankozettel aus den Formular rien zu ersehen; welche jedoch zur Vorbeugung des Mißbrauchs auf gefärbten Papier, und die Nahmen der Unterzeichneten Wiener Stadt r Magistrarualen und Bankohauptkasse Ober beamten nicht mit der dem Originali gleichen Handschrift/sondern mit gewöhnlicher lateini

scher Druckschrift, und mit der Aufschrift: Abbildung eines Wiener Stadtr Bankozettel- gedruckt worden sind. Diese Gattung von Bankozetteln, wie sie ganz die Eigenschaft der scho«H bestehenden haben, und der nähmlichen Gewährleistung gei iessen soll, bleibt auch den in Anse hung derftlben erlassenen Verfügungen durchaus unterworfen. Hiernach werden dieselben also nicht nur bey allen ärarial-ständischen-städtischen und andern öffentlichen Kassen, so wie auch bey Privatzahlungen vollgültigen

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