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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 6
Date: 04.06.1879
Physical description: 6
seiner Gattin und anderer Genossen gegen 23.000 Kilo Salz im Gesammtwerth von über 1800 fl. sich widerrechtlich aneignete, im Sinne der Anklageschrift folgen: 1. im Jahre 1875 mit seiner Gattin Maria grb. Baldauf aus dem Werke Nr. 2 im Sudhause „Graf Wilczek" in mehrern Angriffen ungefähr 150 Pfd. Salz im Werth von fl. 6.72; 2. im I. 1875 aus dem neuen Sudhause mit Peter Nockcr, Joh. Einkemmer, Franz Maurer, Josts Unsinn, Anton Oberthanner und I. Wolf (Deutscher) 4 Säcke a 100 Pfd. im Werth von fl. 17.92

; 3. im gleichen Jahre aus demselben Sudhause und mit denselben Genossen mit Ausnahme des Joh. Wolf („Deut scher^) wenigstens 5 Säcke a 100 Pfd im Werth von fl. 22.40; 4. im Juli 1875 mit Joh. Wvlf („Deutscher"), Anton Ober« thanner, Michael Spöttl, Roman Feldercr, Leopold Fcuchtner, Engelbert Rathgcber und Peter Nockcr ein Zementfaß im Werth von fl. 5.15; 5. im Sommer 1876 in Gesellschaft mit Joh. Wolf („Bär"), Anton Oberthanner und Johann Würtenberger 2 Zementfässer im Werth von fl. 10.30; 6. im Jahre 1875

aus dem neuen Sudhause mit der Gattin, Joh. Wolf („Deut- j scher"), Peter Rocker, Johann Einkenner, Franz Maurer und f der Beihülfe des Alois Mettler 4 volle Säcke ä 75 Kilo im 5 Werth von fl. 24.— ; 7. in den Jahren 1876j77 ans dem j Sudhause „Graf Wilczek" Werk Nr. 2 mit der Gattin, dem l Josef Unsinn, Peter Nocker, Alois Mettler und Anton Ober. 1 thanner in 16 Angriffen 98 Säcke im Gesammtgewichte von l 6370 Kilo und im Gesammtwerthe von fl. 509.44; 8. im I. ; 1876 aus dem ueuen Sudhause mit der Gattin

, Peter Nocker I und Josef Unsinn 6 Säcke ä 75 Pfd. im Werth von fl. 20.16; 9. im Frühjahr 1877 mit der Gattin und Anton Hornsteiner aus dem Sudhause „Graf Wilczek" 3 Säcke ä 1 Ztr. im Werth von fl. 13.44; 10. in derselben Zeit aus demselben Sudhause mit der Gattin, dem Ehepaar Anton und Theres Magerle und Anton Hornfteiner 4 Säcke a 100 Pfd. im Werth von fl. 17.94; 11. im Sommer 1877 aus dem neuen Sudhause mit der Gat tin, Nockcr, Einkemmer, Maurer, Wolf („Deutscher") und Meti- ler 4 Säcke ä 100 Pfd

. im Werth von fl. 17.92; 12. im Herbste 1877 aus dem Magazin mit der Gattin, Joses Arnold, Johann Norz und Josef Hummel in zwei Angriffen 4 und 6 Säcke ä 100 Pfd. im Werth von fl. 44.80; 13. im September 1877 aus dem Magazin mit der Gattin, Andrä Grubhofer und Johann Norz 8 Säcke a 70 Kilo im Werth von fl. 44.80; 14. im Dezember 1877 aus dem Magazin mit Andrä Grub hofer und Johann Norz 10 Säcke a 75 Kilo im Werth von fl. 60.—; 15. im Laufe des Winters 1877]78 aus dem Maga- zin mit der Gattin, Andrä

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 03.10.1872
Physical description: 6
3 Std. ^6 corpus Werth 323 fl.z 2. Der Bichltheiler circa 2 Starland aü oorxus Werth 180 fl.; 3. Der Schwemm-MooStheiler 22 Starland 187 Klafter 945 fl.; 4. Der St. EraSmuStheiler von circa 12 Starland, Werth 610 fl.; 3. Der Gemeindestraßentheiler von circa 3 Star land, Werth 323 fl.; 6. Der Fünfzehnertheiler von circa 10 St. L., Werth: 430 fl.; ! 7. Der Zehnertheiler von circa 8 Starland, Werth 630 fl. 8. Der Klausentheiler circa 8 Starland, Werth 440 fl.: 9. Der Pünklaththeilcr circa 3^ Starland

, Werth 173 fl.; 10. Ein ausgehender Theiler von circa 10 Starland, Werth 600 fl.; 11. Der abgehende Theiler von circa 3 Starland, Werth 123 fl. L. Die Hälfte der Bewaldung am Fenncrbach von 1Z Starland die Hälfte von 6^ Starland, Werth 123 fl. > v. DaS Weingut im Weiher von 10 Starland, Werth 1320 fl. H. Kat.-Nr. 36. Weingut der obere Pfannenfiiel von 6 Starland, 17 Klftr. Werth 993 fl. ?. Kat.»Nr. 181. Acker und Weinbau der untere Pfannenstill von 12^ Starland, Werth 170S fl. Kat.-Nr. 331

'/^ Grundstück von 3 Starland 80 alte Klafter, Werth 633 fl. L. MooS - Grund-Stück von 10 Starland 12 Klafter am sogenannten Fackenstelg, die Wiese bei der Luzie genannt, Werth S0S fll unter den h. g... alif liegenden Bedingungen öffentlich versteigern Die Hypothekargläubiger werden auf da» Gub.-Cirk. vom 6. April 1340 aufmerksam gemacht. K. K. Bezirksgericht Kältern, am 21^ August 1S7Z. Der k. k. BezirkSrichter in UrlauV: M or, k. k. Adjunkt. 3 Edikt. Nr. 1203 Vom k. k. Bezirksgerichte Enneberg, wird hiemit

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 23.09.1872
Physical description: 6
5 Std. »6 «Kirjius Werth 325 fl.z 2. Der Bichltheiler circa 2 Gtarland oorxus Werth 130 fl.; 3. Der Schwemm-MooStheiler 22 Starland 13? Klafter 945 fl.; 4. Der St. EraSmuStheiler von cixea t2 Gtarland, Werth K10 fl.; 5. Der Gemeindestraßentheiler von circa 5 Star land, Werth 325 fl.; k. Der Fünfzehnertbeiler von circa 10 St. L., Werth 450 fl.; 7. Der Zehnertheiler von circa 8 Starland, Werth 650 fl. 8. Der Klausentheiler circa 8 Starlanv, Werth 440 fl.- . 9. Der Punklaththeilcr circa 3Starland

, Werth 175 fl.; 10. Ein aufgehender Theiler vo» circa 10 Starland, Werth 600 fl.; 11. Der abgehende Theiler von circa 3^ Starland, Werth 125 fl. L. Die Hälfte der Bewalvung am Fenncrbach von 13 Siarland die Hälfte von K ^ Srarland, Werth 135 fl. O. DaS Weingut im Weiher von ty Starland, Werth 1320 fl. k). Kat.-Nr. 56. Weingut d-r obere Pfannensticl von K Starland, l7 Klftr. Werth 995 fl. Kal.-Nr. 181. Acker und Weinbau der untere Pfannenstiel von 12'/^ Starland, Werth 1705 fl. Kat.-Nr. 33l

'/z Grundstück von 5 Starland 30 alte Klafter, Werth 655 fl. MooS » Gruno» Stück von 10 Starland' 12 Klafter am fogenanriten Fäcke»steig, die Wiese bei der Luzie genannt, Werth 505 st. unter den h^ g. auf liegenden Bedingungen^ öffentlich versteigert. Die Hhpothekargläublger werden auf i>aS Gub.»Clrk. vom 6. April 1840 aufmerksam gemacht. K. K. Bezirksgericht Kältern, am 21. August 1372. Der k. k. BezirkSrichter in Urlaub: Mor, k. k. Adjunkt. 2 w. dikt. Nr. 1203 Vom k. k. Bezirksgerichte Enneberg

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 09.09.1872
Physical description: 6
5 Std. coipus Werth 3 25 fl.; 2. Der Bichltheiler circa 2 Starland oorpus Werth 180 fl.; 3. Der Schwemm - MooStheiler 22 Starland 137 Klafter 945 fl.; 4. Der St. EraSmuStheiler von circa 12 Starland, Werth 610 fl.; 5. Der Gemeindestraßentheiler von circa 5 Star land, Werth 325 fl.; 6. Der Fünfzehnertheiler von circa 10 St. L., Werth 450 fl.z 7. Der Zehnertheiler von circa 8 Starland, Werth 650 fl. 8. Der Klausentheiler circa 3 Starland, Werth 440 fl.; 3, Der Punklaththeilcr circa 3 Starland, Werth

175 fl.; 10. Ein ausgehender Theiler von circa 10 Starland, Werth 600 fl.; 11. Der abgehende Theiler von circa 3 Starland, Werth 125 fl. 0. Die Hälfte der Bewaldung am Fenncrbach von 13 Starland die Hälfte von 6'/z Starland, Werth 135 fl. O. DaS Weingut im Weiher von 10 Starland, Werth 1320 fl. D. Kat.-Nr. 56. Weingut d:r obere Psannenstiel von 6 Starland, 17 Klftr. Werth 335 fl. IV Kat.-Nr. 181. Acker und Weinbau der untere Psannenstiel von 12'/z Starland, Werth 1705 fl. (?. Kat.-Nr. 331

^ Grundstück von 5 Starland 80 alte Klafter, Werth 655 fl. II. MooS - Gruno-Stück von 10 Starland 12 Klafter am sogenannten Fackensteig, die Wiese bei der Luzie geuannt, Werth 505 fl. unter den h. g. auf liegenden Bedingungen^ öffentlich versteigert. Die Hypothekargläubiger werden auf daS Gub.-Cirk. vom 6. April 1840 aufmerksam gemacht. K. K. Bezickögericht Kältern, am 21. August 1872. Der k. k. BezirkSrichter in Urlaub: M or, k. k. Adj u nkt. l E d i k t» Nr. 1203 Vom k. k. Bezirksgerichte Enueberg

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 4
Date: 03.08.1875
Physical description: 4
, welche zum vollständigen Beweise des eben Ge sagten erforderlich sind; indessen dürfte es wol von Interesse sein, einen Einblick in jene hohen Ziffern zu erhalten, uur die es sich dabei handelt. Wenden wir daher unsere Aufmerksamkeit speziell der Frage zu, welche Quantitäten von Lebensmitteln die Bevöl kerung Europa's jährlich verbraucht und welchen Kostenaufwand die Beschaffung derselben verursacht, resp. welchen Werth sie re- präsentiren. Wir folgen dabei hauptsächlich den Untersuchungen eines deutschen National

198,000.000 , Roggen 349,000.000, Hafer 500,700.000 und Buchweizen 32,000.000 Hektoliter, zusammen im Werthe von 16.418,800.000 Franks. Hiezu kommt noch der jährliche Ueberschuß der Einfuhr aus an dern Welttheilen über die Ausfuhr im Werthe von circa 238 Millionen Franks. . Die übrige Nahrung umfaßt jährlich an Reis 27 Mill. i Hektol. im Werthe von 82 Mill. Frks., Hülsenfrüchte 43 Mill. i Hektol. Werth 480 Mill. Frks., Kartoffeln 711 Mill. Hektol. i Werth 1180 Mill. Frks., Baumöl 5'4 Mill. Hektol. Werth

447 ! Mill. Frks., Honig ungefähr 20 Mill. Kilogr. Werth 50 Mill. s Frks., Rübenzucker 472 Mill. Kilogr. Werth 493 Mill. Frks., ' Kolonialzucker 700 Mill. Kilogr. Werth 700 Mill. Frks., No- ! sinen 118 Mill. Kilogr. Werth 60 Mill. Frks., Kaffee 302 Mill. i Kilogr. Werth 700 Mill. Frks., Thee (Quantität nicht feststellbar) ' im Werthe von etwa 500 Mill. Frks. , Milch etwa 300 Mill. ! Hektol. Werth 1000 Mill. Frks., Käse 120 Mill. Kilogr. Werth 110 Mill. Frks., Wein 127 Mill. Hektol. Werth 2360 Mill

. Frks., Bier 74 Mill. Hektol. Werth 1378 Mill. Frks., Brannt wein 26 Mill. Hektol. Werth 1205 Mill. Frks., Salz 47 Mill. Zntr. Werth 577 Mill. Frks. In dieser Aufzählung sind Gewürze, Butter, Schmalz, Eier, Austern, Fische, Obst, Südfrüchte und Anderes nicht enthalten, weil über den Konsum derselben keine zuverlässigen statistischen Aufzeichnungen existiren. Nimmt man für diese Lebensmittelgat- tungen eine Aufwandsumme von 4000 Mill. Frks. an und be rechnet man ferner als Kosten, welche unbedingt

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 12
Date: 17.04.1875
Physical description: 12
zwischen Herrn Jgnaz v. Ausschnaiter unv dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Ersterer überläßt seinen rechtsufrigen Eisackdamm dem Con sortium unentgeltlich. Werth 27.750 fl. Nr. 3) Profil 36—46. Vertrag vom 16. Oktober 1874 zwischen dem hochw. Herrn Prior des Brne- diktinerklosters GrieS und dem Consortium der Bozcn- Meraner Eisenbahn. Ersterer überläßt letzteren den zum Bahnbau nöthigen Grund und Boden gegen einen jährlichen Pachtzins von 3 Kreuzer auf die Dauer des Bahnbetriebes. — 10 Profile Bahn

und Siebcneich un entgeltlich. Werth 99 000 kl. Nr. 5) Profil 153—160. Vertrag vom 11. Jan. 1874 zwischen 33 Besitzern der Parcellen 117—145 zu NalS im Rierelmoose und dein Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Unenigeltliche Abtretung von ca. 2000 Quad. Klfir. Werth 2000 fl. Nr. 6) Profil 160—162. Vertrag vom l l. Jän. 1874 zwischen den Herren Josef Regele und Josef Gasser und dem Con/ortim» der Bozen - Meraner Eisenbahn. Die Ersteren treten an letzteres circa 300 Quad.-Klftr. Weidegrund unentgeltlich

ab. W-rth 360 fl. Nr. 7) Profil 162—164. Vertrag vom 11. Jän. 1874 zwischen Josef v. Campi, Grundbesitzer in NalS, und dem Consortium rer Bozen-Meraner Eisenbahn. Ersterer tritt an letzteres zum Zwecke rer Anlage des Bahnhofes „Nals-Vilpian' 1200 Quad. Klstr. Obst garten unentgeltlich ab. Werth 6000 fl. Nr. 8) Profil 164—166. Vertrag vom 11. Jän. 1874 zwischen dem Herrn Mathias von Dellemann, Grundbesitzer und Bürgermeister in NalS, und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Ersterer tritt

an letztere ca. 270 Quad.-Klftr. Wiesengrnnd unentgeltlich ab. Werth 540 fl. Nr. 9) Profil 149—153. 166—173, 174—175. Vertrag vom 11. Jänner 1874 zwischen der Jn-- teressentschaft NalS (Sack-Aue) und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Erstere tritt an letzteres den zur Erbauung der Bahn, theilweise auch des Bahnhofes „Nals-Vilpian' nöthigen Grund und Boden unentgeltlich ab. Die Grnndabtretung umfaßt einen Flächeninhalt von ca. 8200 Quad.-Klftr. im Werthe von 6560 fl.. ferner das Recht

und Bruchsteine nach Belieben zu ent nehmen, sowie am Fuße des genannten Berges eine Steinbahn anzulegen. Werth des Steinbruche» min desten« 20.000 fl. Nr. 11) Profil 186—194. Vertrag vom 11. Jan. 1874 zwischen der Jnterefsentschaft Tifens und Na« raun und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. ») Erstere tritt an letzteres den zur Er bauung der Bahn nöthigen Grund unv Boden (ca. 3000 Quad.-Klftr.) unentgeltlich ab im Werthe von 2400 fl. d) Ferner gestattet sie dem Consortium

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 4
Date: 14.06.1878
Physical description: 4
und österreichischen Betriebs-Reglements vom Jahre 1874 und 2. das System, welches in den Ländern des französischen Rechts früher unbestritten in Geltung war. Nach dem erster» wird in Verlust-, resp. Entschädigungs fällen (abgesehen von einer nachgewiesenen böslichen Handlungs weise der Bahn) nur der objektive Werth der Waare (gemeiner Handelswerth, gemeiner Werth) der Schadenausmessung zu Grunde gelegt und auch dieser in Ermangelung einer höher» Werth-Deklaration und Zahlung eines Frachtzuschlages

nur bis zu dem Maximalsatz von 30 Gulden (20 Thlr., 60 Mark) per 50 Kilogramm. Auf Schaden, der in Folge konkreter Verhält- niffe des Geschädigten, z. B. weil er längst die Waare über den gemeinen Werth verkauft hatte und ihm nun dieser Gewinn ent geht (hierum cessans), oder weil er bei Meidung einer Konventional - Strafe die Waare weiterliefern mußte und nun diese Strafe bezahlen muß (individuelles damnum emergens), nimmt das erstere System schlechterdings gar keine Rücksicht. In Verlust- und Entschädigungsfällen

gestattet. Nach dem französischen System wird dagegen in allen Fällen des Verlustes, der Beschädigung und Verspätung das volle Jnte- reffe nicht nur unter Zugrundelegung des objektiven Werthes, sondern auch mit Berücksichtigung individueller Verhältnisse (hierum cessans, Konventional-Strafe u. s. w.) wenigstens so weit, als diese vom Frachtführer hätten vorausgesehen werden können, vergütet. Eine Verabredung, wonach weniger als der objektive Werth bei Verlustfällen zu vergüten wäre, wurde

nach diesem System wenigstens so lange, als es in seiner Reinheit von den Gerichten angewendet wurde, als nichtig betrachtet. Schon der deutsche Entwurf zu der internationalen Verein barung machte der französischen Anschauung die große Konzession, daß der Maximalsatz des deutschen Betriebs-Reglements von 30 fl. per 60 Kilogramm bei Verlust- und Entschädigungsfällen gestri chen wurde, so daß immer der ganze volle objektive Werth der Ausmessung des Schadens zu Grunde zu legen sei. Im Uebrigen hielt er am.erstem

System fest, so daß bei Verlust- und Be schädigungsfällen (im Gegensatz zur Verspätung) ein konkretes oder individuelles Interesse auch nicht einmal gegen Bezahlung eines Frachtzuschlages und gegen Vorausdeklaration desselben Be rücksichtigung finden konnte. Die Konferenz gieng aber einen Schritt weiter auf dieser Bahn, indem sie ganz nach Analogie der Verspätungsfälle auch bei Verlust und Beschädigung die De klaration eines solchen konkreten, den objektiven Werth überschrei tenden Interesses

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 05.11.1872
Physical description: 8
Anzeige-Blatt zum Mroler Boten. 255. Innsbruck, den November l872. Kgl. Stadtgericht Stuttgart. (S 2t7)* Abtheilung für Strafsachen. Bekanntmachung und Steckbrief. Aus der königlicheil Mineraliensl?mmkl»ng in Stuttgart wurden in der Nacht vom 18. bis 19. d. Mts. mittelst Einbruchs entwendet: 1. Ein roher Diamant von 6'/- Karat vom Cap. Derselbe ist ein vollkommenes Octaeder, wafserhell mit einem kleinen Bläschen nahezu in der Mitte des Krystalls, Kantenlänge 8 Millimeter, Werth fl. 2 Zwei rohe

Diamanteit von ^/ss nnd V» Karat, gleichfalls vom Cap. Beide sind abgerundete Oetaeder, tvasserhell nnd fehlerfrei» Werth 130 fl. 3. Ein roher Diamant von Vs Karat, gelblich, von kugeliger Form, ans Australien. Werth 50 fl. 4. Sechs rohe Diamanten, kleine Octaedcr, etwas trübe, aus Brasilien. Werth 60 fl. 5. Einundsechzig kleinere Diamanten, Farbe grau, sogenannte Glaser diamanten. Werth 100 fl. (Letztere iu einem nur Glas verschlossenen Lädchen von Pappe.) 6. Zehn kleinere Diamanten, farblos bis grau

, Glaserdiam.mten. Werth 40 Gulden. 7. Drei Stücke gediegen Gold, reguläre Oetaeder, etwas abgerollt vou Jenny Lind Tunnel sCalifornien). eiu ditto Würfel mit Octaeder-Flächen, ein ditto Granatäder, ein ditto Pyranndenwürfel, ebendaher. Neun Stücke gediegen Gold in Blechen, Körnern und formlosen Stücken von Placer und Eldorado Couuty. Werth 60 fl. 8. Ein Sinn gediegen Gold von Baldjinok, izn Gewicht von 3 /t württemb. Pfunden. Werth fl. 9. Drei lose undeutlich krystallisirte Stucke gediegenen Goldes

von Orenbnrg. Werth 60 fl. 10. Ein Lädchen Goldkörner und Goldstaub von Californien. Werth 20 fl. Der That dringend verdächtig ist der Goldarbeiter Johann Fischer aus Kramfach in Tirol. Fischer wird beschrieben: Alter 25 Jahre, Statur Mittel, bleiches volles Gesicht. Er soll jetzt tragen: braunen Nock mit schwarzem Band eingefaßt, dunkle Hosen und Weste etwas karirt, schwarzen runden Filzhut, graue rothge streifte Reisetasche. Außer einem österreichischen Paß auf deu Namen Fischer soll er noch ein altes

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 02.11.1872
Physical description: 10
Kgs. Stadtgericht Stuttgart. cs.zt?)» Abtheilung für Strafsachen. Bekanntmachung und Steckbrief. Aus der königlichen Mineraliensammlung in Stuttgart wurden in der Nacht vom 16. bis 19. d. Mts. mittelst Eiubruchs entwendet: >1. Ein roher Diamant von «'/- Karat vom Cap. Derselbe ist ein vollkommenes Oetaeder, wasserhell mit einem kleinen Bläschen nahezn in Ser Mitte des Krystalls, Kantenlange 8 Millimeter, Werth fl. ^ ^ 2. Zwei rohe Diamanten von ^/»s nnd V» Karat, gleichfalls vom Cap. Beide

sind abgerundete Oetaeder, wasserhell und sehlersrei. Werth 150 fl. ^ 3. Ein roher Diamant von V« Karat, gelblich, von kugeliger Form, aus Australien. Werth 50 fl. 4. Sechs rohe Diamanten, kleine Oetaeder, etwas trübe, aus Brasilien. Werth 60 fl. 5. Einundsechzig kleinere Diamanten, Farbe grau, sogenauute Glaser- diamanten. Werth 100 st. ^Letztere in einein mit Glas verschlossenen Lädchen von Pappe.) 6. Zehn kleinere Diamanten, farblos bis grau, Glaserdiamanten. Werth 40 Gulden. 7. Drei Stücke gediegen Gold

, reguläre Oetaeder, etwas abgerollt von Jenny Lind Tunnel (Californien). ein ditto Würfel mit Oetaeder-Flächen, ein ditto Granatäder, ein ditto Pyramideuwürfel, ebendaher. Neun Stücke gediegen Gold in Bleche», Körueru und formlosen, Stücken von Plaeer und Eldorado Couuty. Werth fl. 8. Ein Stuck gediegen Gold von Baldjinok, im Gewicht von 3 wnrttemb. Pfunden. Werth SVVV f?. 9. Drei lose undeutlich krystallifirte Stücke gediegenen Goldes von Orenburg. Werth 60 fl. 10. Ciu Lädchen Goldkörner uuh Goldftaub

von Califormen. Werth 20 fl. . 7 Der That dringend verdächtig ist der Goldarbeiter Johann Fischer aus Kramfach in Twol. Fischer wird beschrieben: Alter 25 Jahre, Statur mittcl, bleiches volles Gesicht. Er soll jetzt tragen: brauueu Nock mit schwarzem Band eingefaßt, dunkle Hosen und Weste etwas karirt, schwarzen runden Filzhut, graue rothge streifte Reisetasche. Außer eillein österreichischen Paß auf deu Namen Fischer soll er noch ein altes Wanderbuch auf den Namen Dachdecker Braune besitzen

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 6
Date: 16.08.1876
Physical description: 6
in Silber, gezenwärlig auch Silber münzen a 2 Mark geprägt werden, welche gleich den 5 Markstücken auf der einen Seite den deutschen Reichsadler und auf der anderen Seite das Brustbild deS betreffenden LandeSsürsten enthalten, diese 2 Markstücke aber mit Unrecht einem österr. Gulden gleich gehalten und von Geschäftsleuten auch um diesen Werth angenommen nnd verausgabt werden, so dürfte es an der Zeit sein, das Mißverhältnis; dieser beiden Münzsorten etwas näher zu betrachten, um das Publikum

vor jeder Uebervortheilung zu warnen. Münzsortcn Millimeter im Durchmesser Tausendtheile an Feingehalt Grammen per Stück Reeller Silierwerth in im Gewichte feines Silber österr. Währ. deut. Rchs.-VZ. fl- kr. Mark >Pfenn. Ein österr. oder ungar. Guldenstück zu 100 Neukreuzer hält . Ein deutsches 2 Markstück — 200 Neichs-Pfeunige hält dagegen nur 29 28 900 900 tie 10 1 90 2 2 20 Letzteres ist somit geringer, jolgtich auch weniger werth um . 1 gleich !-2Zj 1 ilv 10 20 Dasselbe Mißverhältniß findet auch bei den übrigen

Reichsmünzen in Silber zu 5 und 1 Mark, 50 und 20 Pfen. statt, indem selbe nicht den ihnen beigelegten Werth von 2 sl. 50 kr., 50, 25 und 10 Neukreuzer, sondern nur von 2 fl. 25 kr., 45, 22-/- und 9 Neukreuzer haben. Während nun die 2 Markstücke (oder zwei Stück ä, 1 Mark) in den österr. Kronländern statt zu 90, irrthnmlich zu 1 fl. und sammt Agio in Banknoten sogar zu 1 fl. 20—22 kr. cirkuliren, werden die österr.-ungar. Guldenstücke in den deutschen Staaten höchstens zu circa 1 Mark 75 Pfen. — 87V» Neu

, und in Helvetien zu 800 Tausendtheilen Feingehalt ausgeprägt werden. Erstere haben demnach statt 80, 40, 20 und 8 kr. nur mehr einen Werth von 75, 37 V--, 18 V- und 7V- Ncukreuzer; Letztere statt 80, 40 und 20 kr. nur mehr einen Werth von 72, 36 und 18 Neukreuzer. Das Fürstenthnm Serbien Prägt Stücke zu 2 und 1 Dinare, dann zu 50 Para; das Fürsten- thun, Rumänien Prägt Stücke zu 2 und 1 Lei, dann zu 50 Bani; das Königreich Griechenland prägt Stücke zu 5, 2, 1, ^ und ^ Drachmen; das Königreich Spanien prägt

Stücke zu 5, 2 und 1 Pesetas, dann zu 50 und 20 Cent.; sämmtlich ganz nach dem französischen Münzfuß. Diesem gemäß wäre es nur recht und billig, wenn nian alle vorbezeichneten Silbermünzen nur nach ihren reellen (wirklichen Werth, nicht aber nach ihrem Nennweithe, oder wohl gar zu einem noch höheren Betrag auch in Handel und Wandel annehmen würde, wodurch Niemand zu Schaden kommen könnte. Anders verhält es sich bei den Goldmünzen, da die 20 und 10 Markstücke in Wirklichkeit den Werth

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 6
Date: 07.06.1879
Physical description: 6
aufgehetzt habe, ihm das schuldige Kapital zu kündigen, wodurch er zur Mitwirkung an den Diebereien moralisch gezwungen worden sei. Er ist der Theilnahme an 11 Entwendungen im Betrag von 1414 fl. ge ständig. Anton H o r n st e i n e r, 29 I. alt, lediger Maurer, ist schon einigemal abgestrast worden und der Mithülfe bei fünf Unternehmungen im Werth von 232 fl. geständig. — Das Ehe- paar Anton und Theres Magerle gehörte zu den ausschließ lichen Lieferanten der Steinlechner. Anton Magerle ist 39 I. alt

und Maurer; seine Gattin Theres ist 50 I. alt und unbc- schölten; er wurde wegen Holzdiebstal einmal abgestrast. Beide gestehen die ihnen zur Last gelegten drei Diebsgänge im Werthbetrag von 326 fl. übereinstimmend zu. — Josef Arnold 37 I. alt, Maler und Anstreicher, hat nur an einem Diebstal im Werth von 114 fl. theilgenommen. — Johann Norz, §22 I. alt, ledig, war als Lohnarbeiter im Verschleißmagazin be schäftigt und wurde häufig als Nachtwächter bestellt. Der Prä sident weist auf das Sonderbare

vorgestreckt mit der Aeußerung, er könne es ja abdienen. Die Art dieser Abdienung ward ihm jedoch erst spater bedeutet. Hum. mel wirkte nach seinem Geständniß in 6 Entwendungen mit einem Werth von 520 fl. mit. Nun erscheint der Hauptabnehmer und Geschäftsleiter An- drä Grubhofer. 48 I. alt, Hausbesitzer und Lohnknecht im Magazin. Er hat 4 Kinder, wovon sich eines im Irrenhaus befindet, war unbescholten und lebt in behäbigen Umständen: das Geschäft gieng ja flott. Auf Befragen des Vorsitzenden erklären

die übrigen Angeklagten per Akklamation den Grubhofer als Hauptsaktor ihrer Unternehmungen, da das Salzstelen, wenn er ihnen dasselbe nicht abgenommen und sic dafür belohnt hatte, ihnen nichts genützt haben würde. „Sonst hätten wir'S in den Inn werfen müssen", bemerkte ein Angeklagter. Grubhofer ist der thätigen Mitwirkung in 9 Streifzügen im Werth von nahezu 1000 fl. und der Uebernahme und Weiterveräußerung von ge- stolenem Salz im Betrag von gleichfalls an 1000 fl. geständig. Seine schwankenden Angaben

Salzes dazuzustellen. ES kamen auf diese Art nach und nach unter zwei Malen 42 entwendete Säcke ä. 60 Pfd. im Werthe von ungefähr 200 fl. zu ihrem Kopfsalz. Die Staatsbehörde modifizirt die Anklage auf Mitschuld im Sinne des §. 5. — Ferdinand Platzer, 19 I. alt, lediger Maurer, ist der Mitwirkung an zwei diebischen Unternehmungen im annähernden Werth von 380 fl. geständig. — Platzer Josef, 32 I. alt, lediger Taglöhner, wegen Holzdiebstal einigemal abgestrast, will von der Maria Steinlechner cngagirt

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 8
Date: 21.03.1872
Physical description: 8
bei den Verbrechen der Veruntreuung und des NaubeS (88 181, 183, 192) die Benennung „Gut' nach meiner Anschauung viel entsprechender vor kommt, — dessenungeachtet kann ich nicht annehmen, daß ein Diebstahl an einer Sache denkbar sei, die an und für sich keinen Werth hat. Dies liegt im Wesen jeder gewinn süchtigen strafbaren Handlung im Allgemeinen und im Begriffe des DiebstahleS insbesondere, und bedarf keiner näheren Erörterung. Eine Fahrkarte hat ober saktisck nur dann einen Werth, wenn sie decoupirt

ist und von einer Person an demselben Tage und für den betreffenden Ort alS Surrogat des Reisegeldes benützt wird. DaS Faktum somit der Entwendung einer Fahrkarte qualisizirt sich für einen Diebstahl nicht, weil die entwendete Sache an und für sich schon zur Zeit der Entziehung unbedingt einen Werth haben muß. Ist dieser Satz richtig, so hat mein Client durch die Entwendung der fraglichen Fahrkarten keinen Diebstahl begangen. Allein die löbl. k. k. Staats behörde hat die Einwendung erhoben, die Fahrkarte

hat einen Werth sür den Beamten, der den Abgang der ent wendeten Karlen ersetzen muß, «in Werth ist wohl noth wendig zur Begründung eines DiebstahleS, nicht aber ein absoluter — ein relativer Werth genügt. Wäre diese An schauung richtig, so müßte man daraus ableiten, daß der jenige, der derlei Karten entwendet, ohne die Absicht da von Gebrauch zu machen» ebenfalls einen Diebstahl be geht. Ich glaube nicht, daß die Mehrheit der Juristen sür diese Meinung gerne einstehen möchte. Bedenken Sie, meine Herren

, wenn der relative Werth der maß gebende sein soll, wo kommen wir denn bin mit der un erschöpflichen Sphäre des AssektionSwertheS? Wir wollen also annehmen, eS qualifizire sich die fragliche Handlung, — ich berühre vorderhand dieselbe wohlgemerlt weder in objektiver noch in subjektiver Beziehung, — eö qualifizire sich die fragliche Handlung nicht zum Diebstahl, eö frägt sich, ob sie nickt wenigstens die Merkmale einer anderen, nach unserem Strafgesetzbuch strafbare Handlung in sich trage? Ich denke

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 4
Date: 26.10.1870
Physical description: 4
und seine Folgen ausgedrückt. Mit Gemeindebeschluß vom 9. d. M. wurde von der gesammten Gemeindevertretung und vielen Gemeindemitgliedern ein Protest an den Minister-Präsidenten Grafen Potocki unterferti get und abgesendet. Korrespondenzen. Oberinnthal, 20. Okt. (Zur Steuerregulirungs frage.) Welchen Werth hat der Dünger? Den Fortschritt in der Landwicthschafl kann man richtig aus dem Werthe des Düngers beurtheilen, den man ihm beilegt. Wenn ein Oekonom in unsern Tagen dem Dünger keinen größeren Werth beilegt

, als solchem von jeher beigelegt wurde, der darf sich niht brüsten, daß er von der Landwirthschaft etwas verstehe; er ist nicht im Stande, die Grund bedingung des Pflanz-WachsthumS die Pflanzsnnahrung zu würdigen. Ja England haben Oekonomen schon längst dem Dünger so gar einen übertriebenen Werth beigelegt, sie hielten den Dünger mit der genossenen Nahrung vom gleichem Werthe. Den Werth des Düngers dürfte man am sichersten aus seiner Wirkung auf den Feldern ermitteln. Liegen von jeher gedüngte und unge- düngte

Feldungen mit derselben Bodenbeschaffenheit rc. neben ein ander, so gibt die Mehrertragsfähigkeit deS gedüngten Grundstückes im Vergleiche mit dem ungedüngten den sichersten Werth des Oman tums des in der Regel auf ersteres Grundstück aufgeführten Dün gers. ES ist nicht zu verkennen, daß der Dünger auf verschiedenem Boden auch eine verschieden« Wirkung hervorbringt. Indessen ist und bleibt dieser Anhaltspunkt der richtigste, den Düngerwerth zu beurtheilen. Die Angaben deS DüngerwerthsS, besonders

an Or ten, wo selten ein Dünger verkauft wird, verdienen schon deshalb — keine große Beachtung, weil sie mehr beiläustg ohne wahren Grund oder von einem Verkaufe abgeleitet werden, der im Drang« der Noth abgeschlossen wurde. Derlei Käufe dürften k.inec Beachtung werth sein, sie sehen für einen Bauern um kein Haar besser aus, 0 als wenn er seine Schuhe im Winter von den Füßen weg ver- ~ kaufen würde. Nichtiger dürfte der Wunsch jenes Bauern sein, “ der sich statt etwas anderes für seine Felder Dünger

genug wünschte. Hat man die Wirkung deS Düngers nach der verschiedenen Bodenbeschaffenheit ausgemittelt, dann kann ganz leicht bei der Er mittelung deS Erträgnisses der Grundstücke daraus auch der Werth Jj des Düngers und zwar ob er von jenem die Hälfte, den dritten . oder vierten Theil ausmacht, ausmitteln. Da geht man nach fichere- , rem und gerechterem Grundsätze als nach willkührlichen Angaben zu Werke und man hat an den ungedüngten Grundstücken einen Gegen- b:weis. — Eine weitere Frage wäre

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 12
Date: 21.04.1877
Physical description: 12
Jahresberichte und Rechnungsabschlüsse der Sparkasse der Stadt Innsbruck pro 1374 und 1375 finden wir ebenso wie bei unserer Sparkasse die Wcrthpapiere zum Uebernahmspreise sowohl in der Nachweisung der Gebahrung als auch in der Zuweisung derselben zum Reserve sonde vorgetragen, und die Höhe des Reservefondes nur mit Berechnung der Er stehung SW erthe der Papiere ohne Berücksichtigung der Coursdifferenzen vom Jahre 1874 auf das Jahr 1375 übertragen. Wennauch die Werth erhöhung nach dem Börsenwerthe

sein können, denn ich weiß kein Gesetz, welches so grausam wäre, nur uns in Brixen allein die öster reichischen Gesetze zu entziehen und uns unter das „Bozner Recht' zu stellen. Die Sparkasse Brixen hat aber einen ganz besonderen Grund, einen Theil der in ihrem Besitze befindlichen Papiere für werth- voller zu halten, als ihnen im Allgemeinen im CourS- zettel Werth beigelegt wird. Im Jahre 1371 wurden die Pfandbriefe der Wiener Hypothekenkasse zu hohem Course angekauft. Bei Ge legenheit der von diesem Institute im Jahre

der Nationalbank, welche mit Rücksicht auf deren CourSwerth Ende 1376 wenigstens 33^, des Nominalwerthes oder 3H^ de« Ankaufspreises der mehrgedächten Pfandbriefe der Wiener Hypothekenkasse beträgt. In Folge dieser besser« Deckung ist die Sparkasse Brixen berechtiget,^ für die in ihrem Besitze befindlichen Pfandbriefe der Wiener Hypothekenkasfe einen höhern Werth anzusetzen, als dieselben im Coursblatte notirt sind und die Spar kasse Brixen konnte daher ohne Verletzung des Art. 31 H. G. B. einen andern Preis

CourSwerth fl. 14,340 weniger Ankauf „ 13,762 Gewinn fl. 1073.— kr. Zusammen Coursgewinn „ 1657.— „ dagegen Coursverluste: bei fl. 40,700 Nominal-Psandbriefe der Nationalbank Ankauf fl. 39,451.55 kr. ab ä, 96.20^ CourSwerth „ 39,153.40 „ Verlust . . . . fl. 298.15 kr. fl. 42 000 böhmische Hypothekenbank Ankauf fl. 33,650 ab ö. 91^2^ CourS werth „ 33,430 Verlust fl. 220.— kr. fl. 20,000 Papierrente Ankauf fl. 13.975 ab 60-/4 °/o CourS werth „ 12.150 Verlust . . . . fl. 1,825.— kr. und endlich

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 16.03.1877
Physical description: 6
Tugend der Vaterlandsliebe laut und unverhohlen zu predigen, und jedem österrei chischen Staatsbürger im Herzen aufzufrischen, denn: wem theuer und werth ist, ein Vaterland wie Oester reich zu haben, welches in Unabhängigkeit dasteht, und sein Leben von keinem anderen entlehnen muß, — wem theuer und werth ist, das ruhmwürdig zu be halten, was ruhmwürdig unsere Bäter gestiftet und Freitag den 16. Mir? durch blutige Kämpfe erworben haben; wem theuer und werth ist, ein Bürger Oesterreichs

zu sein, das der Achtung fremder Völker gewiß würdig üt; wem häusliche (Glückseligkeit und Familiengluck im Vater- lande theuer und werth ist: der muß mit inner gan zen Kraft, aus ganzem Herzen, und unenchiikterlich sein Vaterland, sein Oesterreich, lieben! — .»eder soll eS, denn aus einzelnen Menschen bestehen Familien, Gemeinden und Völker! Jeder soll eS. denn der Pa triotismus jedes Einzelnen ist der Patriotismus des Volkes ! — Ein Volk, welches die Vaterlandsliebe, und mit ihr die Zuversicht

, unpatriotisch. ja selbst characlerlos. bei größerer Zahl als eine Vor botin der Volksverschlechterung angesehen werden. Die Erfahrung bezeuget dies, denn nicht blos, daß damit der Gemeinsiiin gelahmt und die Vaterlandsliebe ver nichtet, daS Vertrauen des Volkes auf die eigene Kraft und den eigenen Werth gebrochen werd, verlei tet solch' thörichte Verehrung alles Ausländischen auch leicht zur Nachäsfung alles Ausländischen. — ?er echle freund des Vaterlandes darf kein Heuch ler, lein unbedingter Jasager

gegen dein Vaterland und Volk, und verkenne nie den Werth und die Würde desselben! — Gerech» tigkeit erhebt ein Volk! Soll ich dir, österreichischer Mitbürger, noch einen bescheidenen Rath und Wink geben, »in dich in 'Wahr heit und mit gutem Rechte einen echten Patrioten nennen zu können, so erwäge und befolge Fol gendes : Trachte nebst gewissenhafter Erfüllung deiner Berufspflichten, nebst Erfüllung des Vorgesagten, trachte, sage ich. durch Aufklärung, durch Verbreitung der Wissenschaften und Künste

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Volksblatt
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Page 7 of 16
Date: 09.04.1879
Physical description: 16
. Nach dieser Bewerthung bemaß das Steueramt auch die Gebühr. Nach einiger Zeit bekommt der Mann von her Finanzoberbehörde die Zuschrift, daß dieses Anwesen früher einmal bei einer Abhandlung mit circa 4100 fl. bewerthet gewesen sei, er daher so und so viel Gebühr nachzuzahlen habe. Seine Einwendungen, daß besonders ein Murbruch mittlerweile den Werth der bedeutendsten Entin sehr herabgemindert habe, und daher von der ersten Bewerthung keine Rede mehr seine könne, beantwortete die Finanz mit der kurzen Entledigung

, „das gehe sie gar nichts an, wenn eS ihm nicht recht sei, könne er ja gerichtliche Schätzung verlangen.' Das that der Guts besitzer auch, und zwar vor einer größeren Commission, zu der die Finanzprocuratur auch den Steuereinnehmer des Districtes als ihren Vertreter abgeordnet hatte, erklären die Sachverständigen nach ge machter Eideserinnerung, daß der Besitz höchstens 2700 fl. — also weniger, als der Besitzer selbst angegeben — werth sei. Der Mann erhält sohin die 12 fl. Gebühr zurück; nun entsteht

, dafür aber die drei fache Summe bezahlt — das ist der Werth des RecursrechteS, wie dasselbe gegenwärtig besteht. Der von der Finanzprocuratur abdelegirte Vertreter derselben wendet sich nun über die oberlandesgerichtliche Entscheidung ebenfalls an die Finanzprocuratur um Liquidirung seiner Kosten, erhält aber die lakonische Antwort: „DaS geht uns gar nichts an, schau wie Du zu Deinem Gelde kommst.' Es wird also ihm wohl nichts Anderes übrig bleiben, als eine Bagatellklage gegen die Partei

in der Vill (Tirol) kaufte ein Grund (bäuerlichen Besitz gehörig), dessen letzte Übertragung 1871 funden hatte untn 4000 fl. Werth. . Nach der für Tirol bestehenden Verordnung hätte er 25 Percent vom halben Kaufschillinge Gebühr zu entrichten gehabt. selbe Höchst ungesetzlich zu 3 Percent vom ganzen Aber nicht genug, eS kommt noch dicker. Auf die mündliche Vorstellung dagegen versprach das Steueramt die Abschreibung der zu viel begehrten Gebühr von 27 fl. zu Ver anlassen. Die Finanzbezirksdirection nahm

gegen sie vorgegangen wird. Dieser Fall kam öfters vor; ich führe hier nur als Beispiel das Steueramt Sterzing an, wo eine arglose Weibsperson (Bäuerin aus dem Jaufenthale) nach einigen Hin- und Herreden gefragt wurde, ob ihr soeben ererbtes, auf 3380 fl. geschätztes Bauerngut nicht vielleicht doch mehr — vielleicht 4400 fl. werth sein könne. Der arglose Gatte der Bäuerin sagte, es könnte wohl möglich sein, daß man unter Umständen auch so viel daraus erzielen könnte. Wer die Verhältnisse in Tirol kennt und weiß

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 19.08.1874
Physical description: 8
, was selbst daun noch nicht genau erreicht wird. Eine weitere Probe erhält man, wenn man die Anzahl Stücke, welche auf ein Zollpfund fein gehen, in die Zahl 45, nämlich den Werth reinen Silbers eines Zoll- oder Münzpfundes, hineindividirt. Dividirt man mit der Zahl 59 (eines 2 Markstückes) in die Zahl 45, so erhält man den Werth von 90 kr. ö. W., während 45 in 45 gleich 1 fl. ö. W. gibt. Demnach ist das 5 Markstück statt

2 fl. 50 kr. nur 2 fl. 25 kr., das 2 Mark¬ stück statt 1 fl. nur 90 kr., das 1 Markstück statt 50 kr. nur 45 r., das Va Markstück statt 25 kr. nur 22 Vt kr. und das 20 Pfennigstück statt 10 kr. nur 9 kr. ö. W. Werth. Da nun die österreichischen 2, 1 und V* Gulden¬ stücke bei öffentlichen Kassen in Deutschland gar nicht , bei Privaten aber nur zu herabgesetztem Werthe, z. B. 1 fl. statt zu 1 fl. 10 kr. südveutich, höchstens zu 1 fl. 5 kr. süddeutsch angenommen

werden, während die deutschen Münzen zu dem höheren Werth verausgabt werden, den sie in der Wirklichkeit besitzen, so geht daraus klar hervor, daß die österreichischen Unterthanen durch die An¬ nahme deutscher Münzen zu dem ihnen ungebührlich beigelegten höheren Werth sehr empfindlich geschädigt werden. Wäre es hier nickt angezeigt, wenn die österreichische Regierung, dem Beispiele der deutschen Regierung folgend (welche vie Annahme der österreichischen Silbergulden

selbst empfindlicher Schaden zugefügt wird. Anders verhält es sich hingegen mit den Goldmünzen, da in Deutsch¬ land seit 1871 die Goldwährung eingeführt und die Silbermünzen nur als Scheidemünzen dienen, weßhalb letztere nur den Nennwerth, nicht aber den reellen Werth enthalten. Es werden nämlich aus dem Zollpfunde feinen Goldes, zu 697% fl. ö. W. oder 1395 Mark gerechnet, 69% Stücke ä 20 Mark gleich 10 fl., 139 V a Stücke ä 10 Mark gleich

bewerthet wurde, wogegen die helvetische Republik in ihrem Lande die Annahme derselben nicht gestattete, da das 20 Frankstück gleich 16 Mark 20 Pfennige oder 8 fl. 10 kr. ö. W., hingegen das 20 Markstück statt 25 nur 24 Frank 69, 0 Centimen oder Rappen Werth ist. Da nun seit 1865 auch in Frankreich, Belgien, Helvetien, Rumänien, Italien, Spanien und Griechenland die Frankenwährung eingeführt wurde, so sind auch daselbst die neuen Silbermünzen

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 6
Date: 01.06.1871
Physical description: 6
Photographie in einem der Schaufenster der Unterberger'schen Kunsthantlung au»gi stellt. Das Blait von <5hpen in München erworben und in Verlag genommen empfiehlt sich durch den aitistischen Werth der schönen uuv wieder in Man chen neu erfaßt n Kompositionen, sowie die vor zügliche Photographie aus AlbertS Atelier ebenso zu ein m würdigen Zimmerschwuck als Denkbilee an die Spendung^ von Sak,ame»ten. Wegen der vom Konventionellen etwas abweichen- den Auffassung, die sich an bestimmte Vorgange

aufgelegt, entließen sie sie. 7. Die Ehe. Maith. 16. Josef mit Maria, von welchen Christus geboren wurde. -g- Straßen-Bespritzung. Gestein wurden zum ersten Male mit ein.m 5!»aun'lchen Hydrophor einzilne Straßen Durchschnittlicher Werth der Staatslose vom Jahre R8SS. Bei dem hervoiragendin Jntkresse, das gegenwärtig die 1839er Lose einnebmrn, dürste die Veröffentlichung nachstehender genauer Berechnung über deren durchschnittlichen Werth für Viele nicht uninteressant fein: Die gegenwärtig

noch unverloolen 73.400 Stück 1839er Lose » 250 fl. E.-M. weiden innerhalb 8 Jahren zurückbezahlt mit 763.475 fl. öst. Währ. Hievon an Steuer (von ganzen Losen berechnet, von Fünfteln noch höher) . . 4 752S40 fl. verbleiben 37.0l5.935 fl. ES ergibt sich sonach (mit Rücksicht auf den Kurs der Papier-Rente) bei einem Zinsfuß von 7 pCt- und Berücksichtigung der Zinseözinsen nachstebendeö Neinltat, als: 2.520,364 zahlbar am 1. Dezember 1871. — Werth sogleich, d. i. vom 1. Juni s. c. 2.435,134 fl. 4 831.313

„ „ 1. J..ni 1873 4 2,9.856 fl. 4.831,313 „ „ 1. Dezember 1874. „ „ „ 3 810.425 fl. 8.255 337 „ „ 1. Juni 1876. „ „ .. 5,865,945 fl. 8.255 337 „ „ 1. Dezember 1877. „ » „ 5.314,860 fl. 8.322.271 „ „ 1. Juni 1879. „ „ „ 4.8t3,640 fl . 37.U15 935 repräsentircn gegenwärtig einen Werth von 26.50S.860 fl. 1839er Lose notiren circa 290 — 725 fl.; nach obiger Berechnung entfällt bei einer Anzahl von 73,400 Stücken per LoS ein Tdeilbetrag von circa 360 fl.; eö kommt somit die Liebhaberer für „Rothschilds' per Stück

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 17.01.1877
Physical description: 8
zu wachen, s. 30. Betrachten wir nun den Werth der alten Hlpo- theken -Anöweise im Vergleiche zu den nenen. Ob gleich die den Neal-Credit schützende Formel der neuen Ausweise sehr nahe lag, wurde sie doch nicht vorgeschrieben, diese Formel bestäude in der Bestäti gung deS Gerichtes, daß seit dem Eintritt der Wirk samkeit des Gesetzes vom 15. Mai 1869 keine oder keine andere Pfandrechte als die angeführten rücksicht lich der bezeichneten Realität zur Anmeldung gebracht nnd keine andern neu begründet

auferlegt ist, wenn sie für die Richtigkeit der Ausweise die Haftung tragen müßen, aber ebenso gewiß ist, daß der ganze Werth deS Verfachbnches zu Nichts wird, wenn sie von der Haftung für ihre Zertifikate loSgezählt würden. Deshalb hat bereits die Verordnung vom 22. Febr. 1834 den Gerichten die eingeschlichene, sehr bequeme Klausel, daß die Bestätigung deS NcalschnldenstandeS ohne Haftung sür die Wahrheit ausgefertigt werde, strengstens untersagt. Wir finden nun in den seit 1871 erfolgten Aus weisen

Ein Kleingüter, dessen Reale einen Werth von 600 sl. Hat, stellt das schriftliche Anlangen um Aus fertigung eines Sicherheits-AuSweifeS mit der Be merkung, daß seines Wissens nur 2 Posten zusammeu von 256 sl. 62 kr. psandrechtlich haften. Hierauf erfolgte die gerichtliche Bestätigung, daß über gepflogene Nachschau in den Verfachbüchern auf dem Reale deS Gesuchstellers 2 Hipothekarposten zusammen per 256 sl. 62 kr. haftend gefunden wur den; es ist aber keinerdingS und mit keiner Silbe die Bemerkung

. Vergleicht man einen solchen sogenannten Sicher- heitS AuSweis mit dem Ansuchen des Schuldners, so findet man, daß dem Bittsteller Steine statt Brod gegeben, und überdies der Rath ertheilt wird, hiuein- znbeißen und zu versuchen, ob nicht der Stein wie Brod verwendbar sein könnte?! Wäre diese Forinnlirnng allgemein üblich, so würde der Werth des VerfachbucheS als gänzlich ver nichtet angesehen werden müßen, obschon das Gesetz vom Jahr 1869 an sich geeignet war, selbes nahezu auf den Werth des Grundbuches

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 15.01.1875
Physical description: 10
. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

von 54,000 fl. ö. W.. welcbeS eine 5^, Rente von 2700 fl. ö. W. abwirft, entfällt auf diese Nente eine Einkommensteuer von 370 fl. ö. W. als Staatssteuer, während die 10termiu- liche Grundsteuer für ein Haus, dessen Werth mit 54,000 fl- ö. W. durch Kauf festgestellt ist, nnr 64fl. 48 kr. beträgt. Hieraus ergibt sich die Thatsache, daß in Tirol in Beziehung auf die Vertheilnng der Steuerlasten auf die einzelnen Steuerträger eine beispiellose Un gleichmäßigkeit besteht und eine Regelung absolut noth wendig

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