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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 15.03.1854
Physical description: 8
aufstellte, und was schließlich vor den Augen der Welt ebenso England mit Griechenland vor 4 Jahren in Veranlassung von Geldinteressen des Juden Pack, fico gethan hat.' Wir würden, sagt die /.Presse,' diese Lncnbrationen des russischen Publicisten, aus welchen unS so ficht, lich nur der Slerger über fehlgeschlagen? Hoffnungen zu sprechen scheint, keiner wettern Erwähnung werth halten, wenn nicht Oesterreichs darin in einer Weise gedacht wäre, welche uns auffordert, dem kurzen Ge, dächtnisse

1343 ein Werth von 4,780,203 fl. 50 kr., im Jahre 1349 ein Werth von 4,784,627 fl., im I. 1350 ein Wertk von 5,425,853 fl. 50 kr.» im I. 1851 ein Werth von 7 Mill. 539,976 fl., im I. 1352 ein Werth von 11,171,150 fl. und im I. 1353 ein Werth von 9,344,663 fl. Die Ansmünzuug von Silber betrug: im Jahre 1843 einen Werth von 16,039,012 fl. 6 kr., im I. 1849 einen Werth von 18,034,922 fl/ 14 kr., im I. 1850 cinen Werth von 3,363,785 fl. 53 kr., im I. 1351 einen Werth von 4,673,873 fl., im I. 1852

einen Werth von 4,989,960 fl. und im Jahre 1853 cinen Werth von 16,576,346 fl. Die Gesammtaifsmünzung von Gold betrug 43 Mill. 546,478 fl. 40 kr. CM., von Silber 63,727 ,899 fl. 13 kr. CM., zusammengenommen daher den sehr be deutenden Werth von 112,274,377 fl. 53 kr. CM. Deutsch land. München, 13. März! II. MM. König Mar und Königin Marie, sowie «!?e. Maj. König Ludwig und Se. k. Höh. Prinz Adalbert beehrten die gestrige Vorstellung im k. Hostheater mit Allerhöchst n. Höchst Ihrer Gegenwart. Etwas später

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 24.11.1858
Physical description: 6
. Berechtigung zur Reklamation. §- 18- Eine Reklamation kann sowohl vom Ausgeber einer Sache auf Grundlage des Aufnahmsscheines bei dem betreffenden Aufgabsamte, als auch vom Empfangs berechtigten auf Grundlage des Frachtbriefes bei dem Bahnamte der Abgabsstaiion eingebracht wer, , den. Die Reklamation ist mit der Fattura oder andern den wirklichen Werth des Gegenstandes, welcher das Object der Reklamation bildet, beurkundenden Dokumenten zu belegen. Reklamationsfrist. 8. 19. ») bei Verlusten. Reklamationen

. Thatbcstandeserhebung und Werth sermittlung. 8. 23. Sogleich nach erhobener Reklamation hat das be- treffende Eisenbahnamt den Thatbestand des Ent schädigungsfalles, so weit derselbe nicht etwa bereits früher (§. 20, 21) festgestellt wurde, mit aller Sorg falt zu erheben, und hierauf in Gegenwärt des Re- klamanten, ferner eines unparteiischen Zeugen auf Grundlage der beigebrachten Beweismittel und nach Umständen unter Beiziehung sachkundiger Schätz leute den wirklichen Werth des Gegenstandes und den Betrag des Schadens

der allgemeinen Ver- slchernng den versicherten Normal-Gewichts- oder Stückwerth, im Falle auch einer besonderen Ver« sicherung die Summe auS diesem normalen Gewichts oder Stückwerthe nnd aus dem versicherten Mehr werthe in keinem Falle übersteigen. 8. 25. 2. Insbesondere bei Verlusten. Unter dieser Beschränkung wird bei Verlusten der ganze ermittelte wirkliche Werth des Gegenstandes, und nur dann, wenn der wirkliche Werth nicht er mittelt, und anch von der Eisenbahnverwaltung ein Minderwerth

nicht nachgewiesen werden kann, der ganze versicherte Werth vergütet. 8. 26^ 3. Bei Abgängen und Beschädigung?«. Bei Abgängen und Beschädigungen wird unter den Beschränkungen deö §. 24 der Schade nur in dem Verhältnisse vergütet, in welchem der wirkliche Werth zu dem ganzen Vtrsicherungswerthe steht. Der ganze Schaden wird somit nur dann ersetzt, wenn der allgemeine VrrflcherungSwerth oder dieser mit Hinzurechnung deS besonderen Versicherung«, werthes dem wahren Werthe gleichkommt oder ihn übersteigt. Hierbei

ist km Falle einer besonderen Versicherung der Versicherungswerth des gesammten mit einem ! Frachtbriefe zur Aufgabe gebrachten Gewichtes (be- jiehungswelse Zentner-Anzahl) zur Ermittlung der Entschädigung, dann maßgebend, wenn der Mehr» werth bloß summarisch angegeben wurde, indem in diesem Falle angenommen wird, daß jeder Theil der Sendung den gleichen Werth habe. Arbiträres Recht der Eiscnliahnverwaltnng. 8. 27. Es stellt in der Wahl der Bahnanstalt, entweder die Gegenstände in nalurs zu ersetzen

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 12
Date: 26.11.1858
Physical description: 12
. Berechtigung zur Neclamation. 8- 1«. Eine Reklamation kann sowohl vom Aufgeber einer Sache auf Grundlage des Anfnahmsscheines bei dem betreffenden Aufgabsamte, als auch vom Empfangs berechtigten auf Grundlage des Frachtbriefes bei dem Bahnamte der Abgabsstation eingebracht wer den. Die Neclamation' ist mit der Fattnra oder ändernden wirklichen Werth des Gegenstandes, welcher das Object der Neclamation bildet, beurkundenden Dokumenten zu belegen. Recl amationsfrist. 8- 19. an bei Verlusten. Reklamationen

. Thatlicstlindescrhcliung und Werth Sernultlung. 8. 23. Sogleich nach erhobener Reklamation hat das be treffende Eisenbalmamt den Thatbestand des Eiit- schädigungsfalleS, so weit derselbe nicht etwa bereits früber (F. SV, S l) festgestellt wurde, mit aller Sorg falt zu erbebe», und hierauf in Gegenwart des Re- klamanten, ferner eines »»parteiischen Zeugen auf Grundlage der beigebrachten Beweismittel und »ach Umständen unter Beiziehung sachkundiger Schätz leute den wirklichen Werth des Gegenstandes und den Betrag des Schadens

der allgemeinen Ver sicherung den versicherten Rorinal-Gewichts« oder Stückwerth, im Falle auch einer besonderen Ver sicherung die Summe aus diesem normalen Gewichts oder Stückwerthe und ans dem versicherten Mehr werthe in keinem Falle übersteigen. 8- 25. 2. Insbesondere bei Verlusten. Unter dieser Beschränkn«« wird bei Verlusten der ganze ermittelte wirkliche Werth des Gegenstandes, und nur dann, wenn der wirkliche Werth nicht er mittelt, und auch von der Eisenbahnverwaltung ein Minderwerth

nicht nachgewiesen werden kaun, der ganze versicherte Werth vergütet. 8. 26. 3. Bei Abgängen und Beschädigungen. Bei Abgängen und Beschädigungen wird unter den Beschränkungen deS z. 24 der Schade mir in dem Verhältnisse vergütet, in welchem der wirkliche Werth zu dem ganzen Versicherungswerthe steht. Der ganze Schaden wird soinit nur dann ersetzt, wenn der allgemeine Versicherungswerth oder dieser mit Hinzurechnung des besonderen VersicherungS- werthes dem wahren Werthe gleichkommt oder ihn übersteigt. Hierbei

ist im Falle einer besonderen Versicherung der Versicherungswerth des gesanimten mit einem Frachtbriefe zur Aufgabe gebrachten Gewichtes (be ziehungsweise Zentner-Anzahl) zur Ermittlung der Entschädigung, dann maßgebend, wenn der Mehr- werth bloß summarisch angegeben wurde, indem in diesem Falle angenommen wird, daß jeder Theil der Sendnng den gleichen Werth habe. Arbiträres Recht der Eisenbahnverwaltung. 8. 27. Es steht in der Wahl der Bahnanstal», entweder a) die Gegenstände in natura zu ersetzen

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 25.11.1858
Physical description: 12
eingeleitet. Berechtigung zu r Reklamation. 8- 13. Eine Neclcnnalio» kann sowohl vom Aufgeber einer Sache auf Grundlage des Aufnahmsscheinks bei dem betreffenden Ausgabsainte, als auch vom Empfangs, berechtigten auf Grundlage des Frachtbriefes bei dem Bahnamte dcr Abgabsstation eingebracht wer den. Die Reklamation ist mit der Fattnra oder ändernden wirklichen Werth des Gegenstandes, welcher das Object dcr Reclamation bildet, beurkundenden Dokumenten zu belegen. Reklamationsfrist

Werth des Gegenstandes und den Betrag des Schadens zu ermitteln. Hierbei steht der Eisenbahnverwaltung das Recht zu. Alles zu veranlassen, was zur Verhinderung dcr Zunahme eines eingetretenen Schadens zweck, dienlich ist, z. B. Auöpackung, Sortirung der Waaren zc. Bcmcssuilg des EiltschädignngslictragcS. 8- 24. 1. Im Allgemeine«. Der Betrag der Entschädigung wird niemals nach dem versicherten, sondern stets nach dem ermittelten wirklichen Werthe und zwar ohne Rücksicht auf ent- gangcnen Nutzen

, Gewinn, AffcktionSwerth :c. be messen und kann im Falle bloß der allgemeinen Ver sicherung den versicherten Normal-Gewichts- odcr Stückwerth, im Falle auch einer besondere» Ver sicherung die Summe aus diesem normalen Gewichts- odcr Stückwerthe niid aus dem versicherten Mehr werte in keinem Falle übersteigen. 8- 25. 2. Insbesondere bei Verlusten. Unter dieser Beschränkung wird bei Verluste» der ganze ermittelte wirkliche Werth des Gegenstandes, und nur dann, wenn de'' wirkliche Werth nicht er mittelt

, und auch von dcr Eisenbahnverwaltimg ein Minderwerth nicht nachgewiesen werden kann, der ganze versicherte Werth vergütet. 8. 26. 3. Bei Abgängen nnd Beschädign »gen. Bei Abgängen uud Beschädigungen wird nnter den Beschränknngen des §. 24 der Schade nur in dem Verhältnisse vergütet, in welchem der wirkliche Werth zu dem ganzen Versicherungswerthc steht. Der ganze Schaden wird somit nur dann ersetzt, wenn dcr allgemeine Versicherungswerth oder dieser mit Hinzurechnung des besonderen VerstchernngS, werthes

dem wahren Werthe gleichkommt oder ihn übersteigt. - hierbei ist im Falle einer besonderen Versicherung dcr Versicherungswerth dcs gesammten mit einem Frachtbriefe zur Aufgabe gebrachten Gewichtes (be ziehungsweise Zrntner.Anzahl) zur Ermittlung der Entschädigung, dann maßgebend, wenn der Mehr- werth bloß summarisch angegeben wurde, indem in diesem Falle angenommen wird, daß jeder Theil dcr Sendung den gleichen Werth habe. ArliitriircS Recht der Eiscillmhlivcrwaltnng. 8. 27. Es steht in der Wahl dcr

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Pustertaler Bote
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Page 4 of 4
Date: 26.08.1858
Physical description: 4
a. h. Patent vom 27. ^Zlpril 1858 ein gesetzlicher Werth i>l Oesterreichischer Wahrung beigelegt Worten ist. III. Münzen der durch den Münzvertrag vom 2-1. Jänner 1857 mit Oesterreich verbundenen Staaten, in »reichen eine der drei nachstehende,, Währungen eingefübrt ist: ») die Oesteereichische Li.!al'rnng (Fürstenthnm Nierenstein); I») die ZHaler-Währung des l al.r - ^nsus oler bisherigen ! ^ - 5! Haler - gnßes (Königreich Preußen mit Ausschluß der Hoheuzollenischen L.inde' die König reiche Sachsen

des Münzvereineö zukommt. Scheidemünzen (^in Silb.r nud in Kupfer,) welche nur so- ferne angenommen irerden müssen, als die Zahlnin lreniger als 2) Nenkreuzer Guldeu) beträgt, oder ein geringerer Betrag alö Neufienzer zn begleichen ist. vcrzcichniß sämmtlicher, vem t. Neveinber 1858 an als gcselzlick)e>? Zablunttel in cüerr. Wahrung gelleneen ?!ün^serlen. Landeö-Silberinnnzen: !. Oesterreichische Münzen auSgevrägt nach dem kais. Patente vom 19. September ^Werth in östen: '<i.'ährung.): l) 2 Guldeustück

5 Neukr.. 8) j Kronenihaler 2 si. 30 ?l.ukr^, 9)-Kionenthaler 1 fl. 12 Neukr. 1(1) l ^-K^nenthaler 55 Nenkr. jU. Münzen der mit. Oesterreich zu einem Müuzverci'ne verbundenen Staaten (Werth in österr. Währ.): 1-Tbalerstück (mit der Bezeichnung: 1-1 eine seine Mark) t fi. 50 Neukr. — ö. Vereins-Silber münzen. I. Oesterreichische Münzen, ansgexrägt nach dem kais. Patente vom 19. September 1857 (Werth in österr. Währ.) : 1) 2-Pereinsthalersiück 3 fi. 2) !-Bereinö:halerstück 1 fl. 5l) Neukr. 11. Münzen

der mit Oester reich zu einem Münzvereine verbundenen Staaten ^Werth in österr. Währ.): 1) Pereinsmünze (2 Thlr. oder ü'/.; fl. mit der Bezeich nung: 7 eine feine Marke) 3 fl., 2) 2-Vereinölheilerstück (mit der Bezeichnung: 15 ein Pfund fein, wie bei den gleichnamigen öster reichischen Bereinsmnnzen) 3 fl., 3) 1-Vereinöthalerstück (mir der Bezeichnung: 3l) ein Pfund fein, wie bei den gleichnamigen öster reichischen BereinSmüzen) 1 fl. 50 Neukr. — Silber-Schei de münzen. I. Oesterreichische Münzen, ansgeprägt

nach dem kais. Patente vom 19. September 1857 (Werth in österr. Währ.): 1) lU -Neukrenzerstück ll) Neukr., 2) 5'Neukreuzerstück 5 Neukr. 1l. Oesterreichische Müuzen der bisherigen Conventious-Münz^Währung (Werth in österr. Währ.): K-Kreuzerslück (Iahresjahl 18-18 mrd !849) 10 Neukr. — Kupfer-Scheidemünzen. I. Oesterrei chische Münzen ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. Sep tember 1857 (Werth in österr. Währ.) : 1) 3'Neukreuzersiück 3 Neukr., 2) 1-Neukreuzcrstück 1 Neukr., 3) -Neukreuzerstück 0,5 Neukr

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 08.10.1857
Physical description: 6
solche Nachfolger. Die Goldgewinnung belies sich im Jahre 1355 auf 5230 Mark 9 Loth, zum Werthe von 1,'937,365 fl. C. M. Der gesetzliche Einlösungspreis für ein Wiener Mark sein Gold war fast genan 367 fl. Von obigem Gewichte kamen aus ärarischen Gruben 2539 Mk,, anö Piivatgruben 2691 Mk. 9 Lth. Siebenbürgen lieferte dazu 3^167 Mk., Ungarn 1537, das Banat 119 Mk. 3 Lth, Salzburg 69, Tirol 30 Mk. 3 Lth.' Silber winden 125,037 Mark gewonnen, Werth 2,993.561 fl.; der gesetzliche EinlösungSpreiS

ist 24 fl. für eine Wiener Mark Feinsilber. Der Antheil deS AerarS war 199.221, der Piioatbcsitzer 12,316 Mark. Dazu lieferten Böhme» 60,519, Ungarn 53,364, Sieben bürgen 7971, Tirol 793, Banat 599, Sieiermalk 511, Salzburg 444, Militärgränze 232 Maik n. f. w. Quecksilber 3314 Wiener Centner, Werth 471,239 fl, zum mittlern Verkaufspreis am Erzeu- gnngSorie für 1 Ctr. 115 bis 130 fl. Davon Krain 2734, Ungarn 969, Siebenbürgen 135 Ctr. u. f. w. Zinn in Böhmen 753 Ctr., Werth 55,969 fl. (65-33 fl,) Kupfer 45.221 Ctr

. zum Werthe von 2,377.830 fl. (I Ctr. 60—77 fl) Davon ärarische Ausbeute 12,367, prwaiive 32.354 Ctr.; auS Ungarn 32.303, Banat 3946, Tirol 324?, Siebenbürgen 2364, Salzburg 2175 Ctr. u. s. w. Blei 130.520 Ctr., Werth 2,106.217 fl. (1 Ctr. 13—l5 fl.) Davon SiaatSeigenthlim 31.052; Privat» cigenibuin 53,463 Ctr. Davon Kärnihen 65,211, Böh men 41.232. Ungarn 23,026, Krain 5127, Tirol 4316 Ctr. u. s. w. N o h e i sen u. G uße i s e n (auS Erzen), 4.237,177 und 623,437 Ctr.z Werth 14.3^7.391 u. 3,776.039

fl. Minierer Verkaufspreis am ErzeugnngSorte 1 Ctr. 2'/z ermann. ^ Verlag der -UZagncr'schen Buchhandlung. — bis 4fl. und 4 bis 3fl. Davon Stelermark 1,3 l 4,294 und 36,307, Ungarn 646.425 nnd 16,212, Kärnthen 301.449 und 10,236. Mähren-Schlesien 419,705 und 203.16«, Böhmen 394,332 u. 262,751, Banat 144,040 und 6653 Ctr. u. f. w. Zink 16.073Ctr., Werth 181,827 fl. (1 Ctr. durch, fchnitilich 10 fl. bis 14'/? fl ) Davon Galizien 9323, Krain 5037, Tirol 1760 Ctr. u. s. w. Schwefel 23.310 Ctr., Werth <55.775

fl. Davon Galizien 12,611, Böhmen 10,977, Kroatien-Slavonien 2<180, Salzburg 1631' Ctr. u. f. w. Schwarzkohleu 21.079.^63 Ctr., Werth 4 Milk. 657,550 fl. (1 Ctr. 6 bis 24 kr.) Davon dein Aerar gehörig 1,037.344 (Galizien, Mähren-Schlesien, Böh men). Privatpersonen >9.191,619 Ctr. Davon auS Böhmen I0,3l 4,069 , Mähren-Schlesien 6,570,426, Banat 1,337 393, Galizien 1,033 333, Ungarn 913.239, Unter, Oesterreich 627,303, Militärgränze 136,430, Stciermark 34,000, Ober-Oesterreich 2160 Ctr. Braunkohlen

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 8
Date: 18.03.1854
Physical description: 8
biS einschließlich 1853 bei sämmtlichen Münzämtern der österreichi schen Monarchie bringt die „bsterr. Korresp.« folgende Daten: In Gold ausgemünzt wurde im Jahre 1343 ein Werth von 4 ,730,203 fl. 50 kr., im Jahre 1349 ein Werth von 4,734,627 fl., im J»hre 1850 ein Werth von 5,425,353 fl. 50 kr., im Jabr e 1351 ein Werth von 7^39,976 fl., im Jahre 1352 ein Werth von 11,171,150 fl. uud im Jahre 135Z ein Werth von 9,344,KKZ fl. — Die AuS münzung von Silber betrug: im Jahre 1343 einen Werth von IS,039,012

fl. 6 kr., im Jahre 1843 13,034,922 fl. 14 kr. im Jahre 1350 8.A6Z.735 fl. 53 kr., im Jahre 1351 4.678,373 fl., im Jahre 1852 4,939,360 fl. und im Jahre 1353 16^76,346 fl. — Die Ge- sammtauömünzung von Gold betrug 43,546,473 fl. 40 kr. C. M., von Silber 63,727,839 fl. 13 kr. C. M., zusammengenommen daher den sehr bedeutenden Werth von 112,274,377 fl. 53 kr. C. M. DaS Wiener Journal „Lloyd', seit lange schon ein heftiger und schonungsloser Gegner der russischen Politik wurde von der k. k. niederösterr

vorzügliche Schüler bestimmt auch die neue Verordnung die Befreiung als Ausnahme und zugleich als Auszeichnung; daß aber die Befreiung, wie dieß früher faktisch der Fall war, auch ohne solche Gründe wie ein Recht angesprochen werde, ist ein tief eingrei fender Nebelstand, der gehoben werden mußte. Durch daSVergeuden der Wohlthat — übrigens auf fremde Kosten—an solche, die ihrer nicht bedürfen, setzt die Schule mit dem Werthe der Wohlthat un vermeidlich zugleich ihren eigenen Werth herab

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 6 of 6
Date: 28.08.1858
Physical description: 6
, welchen durch das a h. Patent vom 27. April 1858 ein gesetzlicher Werth in Oesterreichischer Wäbrung beigelegt worden ist, III. Münzen, der durch den Münz- Vertrag vom 24. Zänner 1857 mit Oesterreich verbun denen Staaten, in welchen eine der drei nachstehenden Währungen eingeführt ist: ») die Oesterreichische Wäh rung lFürstel.thumLiechtenstein); li) die Thal.r-Währung des 3V Thalcr-Fußeö «der bisherigen 14-Thaler-Fußeö (Königreich Preußen mit Ausschluß der Hohenzollern- schen Lande; die Königreiche Sachsen und Hannover

. II. Oesterreichische Münzen der bisherigen ConventionS-Münz-Währung (Werth in österr. Währ); 1) 2-Guldenstück (SitUlio) 2 fl ZV Neukr., 2) 1-Gulrenstück ('/» t>cu«lo) 1 fl 5 Neukr., 3) 20-Kreuzerstück neueren Gepräges (^/,o sein» und die .X u->t> ik> lm 35 Neukr, 4) Zg-Kreu- zerstück älteren Gepräges (S'/z Loth fein) 34 Neukr, 5) 10-Kreuzerstück und die 17 Neukr, ö) 5- Kreuzeistück und die 8,3 Neukr, 7) 3-Kreuzer- stück 5 Neukr , 8) 1 Kronenthaler 2 st. 30 Neukr, S) V- Kronenthaler 1 fl. 12 Neukr

.. 10) '/-> Kronenthaler 55 Neukr. III. Münzen der mit O.sterreich zu einem Münzvereine verbundenen Staaten (Werth in österr. Währ.): 1-Zhalerstück (mit der Bezeichnung: 14 eine feine Mark) 1 fl öl) Neukr. — v. VereinS-Silbermün- zen !. Oesterreichische Münzen, ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. Sept. 1857 (Werth in österr. Währ : 1) 2-VereinSthalerstück 3 fl., 2) 1-Vereinscha- lerstück 1 st. 5V Neukr. II Münzen der mit Oesterreich zu einem Münzvereine verbundenen Staaten (Werth in österr. Währ

- kreuzerstück 5 N.ukr li. Oesterreichische Münzen der bisherigen ConventionS-Münz-Währung «Werth in österr Währ.): L-Kreuzerstück (Jahreszahl 18^8 und 1849) 1l» Neukr. — l). Kuxfer-Scheidemünz«n. I. Otst,rrei» chische Münzen, ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. September 1857 (Werih in österr. Währ ): 1) 3- Ncukreuzerstück 3 Neukr., 2) l-Neukreuzerstück 1 Neukr., A mtliche s. Eröffnung der Knaben- und Mädchenschule. Nr. 2K2M Dir. 445 HZ Kundmachung. Am t. September wird der Unterricht an der Knaben

kr. RW. Die Versteigerung der Realitäten wird am Mon tag den k. September d. Js um 3 Uhr Nachmittags in der EngelwirthSbehausnng zu Tra min, jene der Mobilien aber am gleichen Tage um 3 Uhr früh beginnend in der Wohnung deS Johann Kofler daselbst und zwar gegen Baarzahlnng deS Mobilar-ErlöieS abgehalten werden. Kältern, den 21. August 1353. F ra ß. 3) 5/io-Neukreuzerstück 0,5 Neukr. II. Oesterreichische Münzen der bisherigen EonventionS»Münz - Währung (Werth in österr. Währ ): 1) Z-Kreuzer- und l0»Een» testmistück

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 2 of 6
Date: 25.08.1858
Physical description: 6
1418 weißem Filz mit breiter Krempe die sich Zusammenlegen und in ein Futteral bringen lassen, das nicht viel größer ist wie ein gewöhnliches Zigarren-Etuis. Verzeichn iß sämmtlicher, vom I. November 1858 an als gesetzliches Zahlmittel in österr. Währung geltenden Münzsorten. A. Landes-Silber- münzen: I. Oesterreichische Münzen, ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. September 1857 (Werth in österr. Währ.): 1) 2-Guldenstück

2 fl., 2) 1-Guldenstück 1 fl, 3) V^-Guldenstück 25 Neukreuzcr. II. Oesterreichische Münzen der bisherigen Conventions-Münz-Währung (Werth in österr. Währ.): 1) 2-Guldenstück (8ouäo) 2 fl. 10 Neukr., 2) 1-Guldcnstück (V2 Scudo) 1 fl. 5 Neukr. , 3) 20-Kreuzerstück neueren Gepräges ( 9 / 10 Loth fein) und die Lira Austriaca 35 Neukr. , 4) 20-Kreuzerstück älteren Gepräges (9Vz Loth fein) 34 Neukr., 5) 10-Kreuzerstück und die Vr-Lira 17 Neukr., 6) 5«Kreuzerstück

und die Vä-Lira 8Viv Neukr., 7) 3-Kreuzerstück 5 Neukr., 8) 1 Kronenthaler 2 fl. 30 Neukr., 9) 1 / 2 -Kronenthalcr 1 fl. 12 Neukr., 10) V^-Kronenthaler 55 Neukr. III. Münzen der mit Oesterreich zu einem Münzvereine verbun¬ denen Staaten (Werth in österr. Währ.): 1-Thalerstück (mit der Bezeichnung: 14 eine feine Mark) 1 fl. 50 Neukr. — B, Vereins-Silbermünzen: I. Oesterreichische Münzen , ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. Septbr. 1857 (Werth

in österr. Währ.): 1) 2-Vereinsthalerstück 3 fl. , 2) 1-Vereins- thalerstück 1 fl. 50 Neukr. II. Münzen der mit Oesterreich zu einem Münz¬ vereine verbundenen Staate» (Werth in österr. Währ.): 1) Vereinsmünze (2 Thaler oder 3Vr fl- mit der Bezeichnung: 7 eine feine Mark) 3 fl. , 2) 2-Vereinsthalerstück (mit der Bezeichnung: 15 ein Pfund fein, wie beiden gleichnamigen österr. Vereinsmünzen) 3 fl., 3) 1-Vereinsthalerstück (mit der Bezeichnung

: 30 ein Pfund fein, wie bei den gleichnamigen österr. Vereins¬ münzen) 1 fl. 50 Neukr. — C. Silber-Scheidemünzen: I. Oestcrr. Münzen, ausgeprägt nach dem kais. Patente vom 19. Septbr. 1857 (Werth in österr. Währ.): 1) 10-Neukreuzerstück 10 Neukr., 2) 5-Ncukreuzerstück 5 Neukr. H. Oesterreichische Münzen der bisherigen Conventions-Münz-Währung (Werth in österr. Währ.): 6-Kreuzerstück (Jahreszahl 1848 und 1849) 10 Neukr. — Kupfer-Scheidemünzen

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 27.04.1850
Physical description: 8
bestem Wissen und Erinnern ungefähr 4l)l) <- — - Zusammen . 1512 fi. — kr. Die Vorräthe an Werkzeugen, an Leder, Leinwand, Papier u. s. w. haben sich nach gewissenhafter Be- urlheilung um den wahrscheinlichen Werth von 5V - — - vermehrt. Die Ausgaben für den Haushalt können nach der Treue eines redlich angeben den Staatsbürgers in runder Ziffer ausgemacht haben. 5l)l) - — » Mithin werdm 2062 - — - im Steuerbekenntnisse als Empfang zu fa» tiren sein. Die Ausgaben betragen nach Abzug

: Betriebskapital und worin eS besteht: fällt natürlich sehr verschieden aus. Hierunter sind die Cassavorräthe, die Werthe der Fabriks-, Gewerbs- oder Handlungseinrichtungen, Maschinen, Instrumente, Utensilien, der Betriebs-, Capitals - Werth des sogenannten geschäftlichen sun6us instsructus, der nothwendigen Materalien, Vorräthe, Requisiten und Znventursstücke zu verstehen z. B. bei einer Papierfabrik ist der Werth der Dampfmaschine, oder der Was serturbine, des Rädergetriebes, die Einrichtungskosten

des Wassergefälles, der Holländer (Hadernzermalmer) der Werth des Hadern-Vorrathes nach den verschiedenen 12 bis 14 Sor ten u. s. w. anzugeben. Ein Bäckermeister hätte z. B. den Capitalswerth de^ - Backösen, der Gewerbseinrichtungsstücke. den Mehl- und Holz vorrath u. d. g. kurz jene Summen anzugeben, welche den Werth des zum Betriebe des Geschäftes erforderlichen Fondes darstellen. Ein Geschäftskanzlei - Inhaber, Advokat, Notar, AuS- kunstsbüreau n. s. w. hat hier offenbar den Werth der Kanz lei-Einrichtung

. der Kanzlei-Requisiten und Utensilien u. d. g. anzugeben. Daß das Zugehör der Privatwohnung nicht einzubeziehen ist, springt von selbst in die Augen. Bei einem Arzte wäre allenfalls der Werth des zum Krankenbesuche er forderlichen Wagens sammt Pferden, die Einrichtungen für die Ordinationszimmer, der Werth der Maschinen und Znstru mente für den Heilungszweck :c. ic. als Betriebskapital zu betrachten. Nach dem tiefen Geiste des FinanzgefetzeS, welches weder Stamm - noch das Betriebskapital sondern blos

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 05.12.1850
Physical description: 4
mit getheilt worden. — Die Cirkulation der alten Gold- Iind Silbermüliien war bereits früher mittelst ein's kaiserl. Fermans untersagt worden. Nnnmebr ist eine nachträgliche Verordnung erschienen, wonach diese Münzen zu ihrem wahren Werthe eingelöst werben, so daß, wen» sie scinhältiger sind als ihr nomineller Werth, die Eigenthümer das PIuS in neuer, ordnungsmäßig aus geprägter Münze bezahlt bekommen. — Ueber die Vor fälle in Aleppo äußern sich die iu Konstantinopel sämmtlich unter dem Einflüsse d.r

, 413,214 Kühen und 341,400 Schafe». Der von den kleinern Gewerben und der Industrie er zeugte jährliche Werth wird zu 31,854,000 fl. CM. au geschlagen. Die Länge der fertigen Aerärialstraßen be trägt 127 Meilen S399 Klafter. Die übrl'qe» Fahr wege 767 Meilen- Oberösterreich und Salzburg be sitzen eine einzige Pferdebahn von Gmunden nach Linz und von da nach Budweis. Man zätlt daselbst I Erz- biSthnm, 1 Bisthnm, I Snperkntcndcntnr, 458 Pfarreien, II protestantische Pfarrgemeinden nnd 68 katbol. Lokal

Katholiken, 865 unirte, 78,858 nicht nnirte Griechen, 23 Protestau- teil nnd nur 410 Juden. Die produktive Bodenfläche beträgt in, Ganzen 2,134,442 Joche, worunter etwa mehr als ein Drittbeil in 'Waldungen. Der Werth der landwirthschaftlichcn Produktion, ward im Jahre 1846 zu 9,500,300 fl. angeschlagen, woraus sich verglcichungS- weise die zicinliche Armuth dieses Landes ergibt, indem die meisten übrigen Kronländer wc t höhere ProduliionS- ziffern anfweisen. Der Viehstanv ergibt 19,199 Pferde, 49,632

Stiere nnd Ochsen, 38,513 Kühe nnd 67,908 Schafe. Dafür wird eine außerordentlich große Zahl von Ziegen im Lande gehalten, deren Srträgniß sowohl in produktiver als industrieller Hinsicht benützt wird. Der jährliche Werth der Erzeugnisse deS Gewerbes nnd der Hökern Industrie wird auch nur mit 3,524,000 fl. angeschlagen. Man zählt eine Länge bereits bestandener und unterhaltener Aerarialstraßen von 85 ^/> , anderer Straßen 143^/, Meilen. Zur Erhaltung dieser Kom munikationen war im Jahre IK47

eine Summe von 165,497 fl. erforderlich. Bekanntlich ist Dalmatien durch eine besondere Gränze Von deni großen Zollverbande der österreichischen Monarchie und dem Auslande aus geschieden. Die Resultate seiner HandelsbeweguiiH tv! Jahre 1843 waren fokgende: Werth der Sinfubr t» Lande 364,00» fl. CM.; zur See 2,tzSi,vv0 fl. Werth derAuSfuhr zu Lande 146,000 fl., zur See3,155,000 fl., so daß Dalmatien vermöge seines See-Erporte« wesent lich aktiv erscheint. Der Stand der dalmatinischen Handelsmarine

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 06.11.1850
Physical description: 4
, wie das einzige Mittel zur Tilgung der Staatsschulden und zur ersprießlichen Regelung des Geldumlaufs rn der Errichtung einer auf den Werth des Grundbesitzes gegrün deten und für Rechnung des Staates arbeitenden National- Hypothekenbank zu finden sei. Wir sind darüber vonJuden- Llättern verlacht worden. - Nun kommt aber ein Mann, der sich mit den österreichischen Zustanden, besonders den finanziellen, wohl vertraut zeigt, und macht denselben Vorschlag, gibt ihm aber eine Begründung, die wir, im Dränge

werden, die Möglichkeit darzustellen, wie dieses Mißverhältniß wieder in ein Gleichgewicht zu stellen sein dürste, müssen wir über den Werth und den Stand deS Geldes Einige Erläuterungen voraussenden, und stellen die Frage: Wie entstand der Werth des Goldes und des Silbers, und worauf basirt sich die angenommene Sicherheit dieser Metalle? Gold und Silder haben .ihren Werth dadurch erhalten, daß deren Gewinnung selten, beschwerlich und kostspielig ist, diese Me talle aber in der Bearbeitung, dennoch leichter

, als alle anderen zu behandeln, dabei wenig der Veränderung und dem Verderben un terworfen sind. Da nun bei dem Steigen der Population, der In dustrie und des Handels das Begehren nach diesen Metallen sich vermehrte, die Ausbeute der Bergwerke aber mit dem zunehmenden Verlangen und der wachsenden Bevölkerung nicht gleichen Schritt halten konnte, diese Metalle auch immer mehr zu anderen Zwecken und Bedürfnissen des Luxus verwendet wurden, so stieg deren Werth, wie bei Allem, was selten zu erlangen ist;, dazu kam

als ein blei bendes. Werthzeichen beibehalten wurde, um so die Geldmittel zu vermehren und damit den Mangel des Metallgeldes auszugleichen. Da diese Vermehrung eines Werthzeichens als Geld nicht mit der Menge des circulirenden Metallgeldes im Einklänge stand, und der Werth des Papiergeldes nur in dem Vertrauen beruhte, wel ches man einer Staatsverwaltung schenkte, dieses aber sich auch verlieren konnte; so war der Werth dieses Geldzeichens unsicher, und dem Fallen und Steigen ausgesetzt; diese Unsicherheit

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 12
Date: 29.03.1856
Physical description: 12
, den Zins, so sich zu Michaeli 93 verfallen hat . . . . . vij mr (sohin u 5»/») Dem Georg Lindenthaler für 259 Boden-Läden einen 4 kr viij mr. vj Pf. iiij kr. Von ein Roß, ein Tag 1 Pf. Man sieht hieraus wohl, daß man damals in Inns bruck 5 Pfenninge zu 1 kr., 12 kr. zu 1 Pf., 5 Pf. zu 1 fl. -> 60 kr. uud 2 fl. zu 1 Mark rechnete; allein die Frage, wie viel 1 solche Mark, Gulden, Pfund :c. gegen dem gegenwärtigen EonventionS-Gelde nach dein inneren Gehalte werth sei? dürfte der Lösung eineS Räthsels

(3 fl.-Fuß), so daß 1 Stück uach dem inneren Gehat den Werth von 2 fl. 30 kr. gegenwärtiger Kon- ventions-Münze hat, und welche damals „Gulden- Groschen' nicht aber Thaler (ein später entstandenes Wort) hießen. Es ist demnach eine damalige JnnSbrucker Mark 2 Guldeu - Groschen oder 5 fl. gegenwärtiger Konven- tionö-Münze, 1 Pf. 30 kr., 1 Kreuzer 2>/2 kr., und 1 Vierer 1 kr. gegenwärtiger Konv.-Münze gleich. d. Gold. Nach dem ReichötagS-Beschluß zu WormS im Jahre 1495 wurde bestimmt: Die Goldgulden sollen

zu 13'/, Karat fein geschlagen, uiid 71'/, Stück eine Kölner Mark wägen. ES wurden sonach aus der reinen Kölner Mark Gold Stücke, Floren (von llos oder llores oder k'Ioren?, wie man gegenwärtig noch schreibt, nämlich ?!. nicht l!I.) oder Goldgulden gebracht, aus welcher Kölner Mark reinem Golde gegen wärtig Stück Dukaten ü 4'/- fl- das Stück ge prägt werden. ES hat demnach ein solcher Goldgulden nach dem Dukaten « 4'/, fl. den Werth von 3 fl. 13 kr., und 2 Guldgulden oder eine damalige Mark in Innsbruck

. Ein solcher Gulden hat nur mehr den Werth von 1 fl. 57'/z kr. gegenwärtiger Konv.-Münze, uud zwei Gulden oder eine damalige Mark in Innsbruck von 3 fl. 55 kr. Konv.-Münze anstatt 5 fl. wie im Jahre 1503, und nach diesem Verhältnisse die Unterabthei lungen, 1 Pf. ---- 23 i/2 kr. u. f. w. I,. Gold. Nach Vorschrift der obigen Neichs- Münz-Ordnung wurde nicht allein die AuSmünzung der Goldgulden aus der Mark reinem Gold auf 93-^. Stücke erhöhet, sondern es wurde zugleich auch der äußere oder Nominal-Werth

von 60 auf 75 kr. oder l'/t fl. gesteigert. Ein solcher Goldgulden hat nach dem Dukaten » 4>/> fl. noch den Werth von 3 fl. 16>/j kr. und 2 Goldgulden von 6 fl. 32 kr., welche 1>/i damaliger Mark in Innsbruck geben. Hiernach entfällt die JnnSbrucker Mark mit 5 fl. 14 kr. Ju Vergleichuug endlich dieser Angaben ergibt sich zugleich auch, daß das veränderliche WertkSverhältniß zwischen Gold und Silber, welches im 14. und auch noch im 15. Jahrhundert wie 1 zu 3 bestand, im 16. Jahrhundert schon wie 1 zunächst 111/2 sich ge stellet

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 20.11.1857
Physical description: 8
überließ, nicht serner gerichtlich belangt werden könnte, sondern schuldenfrei wurde, machten 33,000 Personen mit einer Schulden last von nahe an 4-15 Millionen Dollars davon Ge brauch, indem sie zur Zahlung einen nominellen Werth von 43 Millionen Dollars überwiesen, welche bei der ^Realisation aber nicht die Hälfte aufbrachten. Die jetzige Handels- und personliche Schuld in Amerika datirt, in - so fern sie jetzt als schlecht sich ausweist, also von 1341 her, und dürfte der Anfang wohl selbst erst

; man glaubte, der Zufluß europäischer und cali- sornischer Gelder könnte nicht aufhören, und nahm als feste jährliche Rente den durch die bemerkten günstigen Verhältnisse erzielten Gewinnst an. Die Nachfrage und der Verbrauch von Waaren aller Art, vorzüglich aber von Lurus-Artikeln, stieg dadurch über alle Verhältnisse; in 1343 betrug die totale Einfuhr von Waaren und Produkteil einen Werth von 155 Millionen Dollars, die Zunahme der Population war nach dem letzten Census Zn/zn pCt, jährlich; nimmt

man dieselbe zu 4 pCt. und die Zunahme im Verbrauch von fremden Waaren eben so hoch an, so würde die Einfuhr in 3 Jahren um 32pCt. haben zunehmen, danach dieselbe also in 1356 circa 220 Millionen Dollars werth sein müssen , sie war aber nach dein ZollhauS-AuSweiS 326 Millionen Dollars werth, eS sind also nur im ver gangenen Jahre allein über 100 Millionen mehr Waa ren vom Auslande bezogen worden. Seit 1851 hat jährlich ein Gleiches Statt gefunden. Die Amerikaner haben seit jenem Jahre über 400 Millionen Dollars

Werth zu viel Waaren bezogen, wofür ein großer Theil der amerikanischen StaatSpapiere, Eisenbahn-VonS und beinahe alles von Kalifornien bezogene Gold nach Europa ausgewandert ist. In den Vereinigten Staaten ist Alles auf Kredit basirt; der Importeur bezieht seine Waaren auf Kredit oder erhält sie in Consignation, verkauft dieselbe an die Grossisten auf 3 bis 10 Monate, welche eS eben so - an dieDetaillisten thun; Beide geben gleich dafür (für diese Zeit) ihre Solo-Wechsel, welche von den Inhabern

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 18.12.1850
Physical description: 4
der stetige Werthmes- fer, welchen in anderen Staaten das Geld bildet, abhanden gekom men, so daß Niemand auf die Zeit von acht Tagen hinaus den Werth seiner Forderungen oder die Größe seiner Schulden anzuge ben im Stande sei, Niemand eine einfache Geldanleihe zu machen vermöge, ohne mit ihr die Speculation zu verbinden, und ohne darauf Rechnung zu machen, wenn die Forderung fällig ist, ent weder einen Gewinn zu machen, oder einen Verlust zu erleiden. Ein Geschäft, wodurch der Schuldner sich verpflichtet

, dem Gläu biger gerade den Werth zurückzuzahlen,' welchen er von ihm ent lehnte, sei unmöglich geworden. Eine große Masse Kapitalien von den Eigenthümern zum Zinsfüße, nicht zur Speculation bestimmt, wandere täglich ins Ausland. Wer zu fordern hat, zittert bei dem Gedanken, daß er durch eine Aenderung der Valuta einen Theil seines Kapitals einbüßen kann, wer zu zahlen hat, fürchtet die Vergrößerung seiner Schuld durch eine Aenderung im entgegen gesetzten Sinne. Und all dieß rühre von der schwebenden

Schuld, von.400 Mill. Werthzeichen her, welche nicht allein den Werth messer des ganzen Nationaleigenthums verrücke, sondern ihn ver nichte. Ein Gulden war vor.vierzehn Tagen ein anderer Werth als vor einem Monate, und wird nach vierzehn Tagen wahrschein lich wieder ein anderer sein. — Deßhalb schlägt der „Lloyd' vor, ■ daß man die schwebende Schuld in eine fundirte verwandle. Oesterreich mit einer fundirten Schuld von 1000 Mill. und einer schwebenden von 400 Mill. sei krank und gebrochen

gleich in der Aus stattung möglichst ähnlich seien. Behufs ihres Eindringens in die Cirkulation veranlasse er sofort die Bank, alle ihre ausstehenden Roten einzuziehen, indem dieselben binnen einer bestimmten Frist außer Kurs gesetzt werden. Neue Banknoten dürfen dann nur zum Belaufe von dreimal der Größe des Bankfonds in Umlauf gesetzt werden. Die Ablieferer der alten Banknoten erhalten für dieselben neue Noten, und zwar zum größeren Theile Staatsnoten rrnd zum kleineren Banknoten. Um den Werth

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 25.06.1852
Physical description: 4
Oft Tkroler Zeitung erscheint täg lich ; ausgenommen hievon sind die Sonn- und Festtage. Man abon- nirt in irankirten Briefen durch die Felieian Raüch'sche Buch handlung in Innsbruck« Tiroler Der Prcnumeratkonspreis ist vier tel;. 2 fl. C. M., mit Adresse durch Boten 2 fl. 15 kr. C.M., und durch die Post bezogen 2 fl. 45 kr. CM. Inserate werden mit 3 kr. R.W^ pro Zeile berechnet. : Freitag M 143. 35. Juni 1553. Uebersicht. Leitartikel: Gedankenspäne über den Werth der Journalistik. Oesterreich

.' Innsbruck. Der Sammler. Die Jnnsbr. Ztg. über Aberglauben, Wetterläuten, und Hrn. Peternaders „Nichtjurist ' Botzen. Wien. Prag. Deutschland. Gotha. Berlin. Königsberg. - Hamburg. Regensburg. Schweiz. Frankreich. 'England. Spanien.' Türkei. Ostindien. Gedankenspäne über den Werth -er Journalistik. (Fortsetzung.) . II. Der schlechten Presse A. Lichtseite. : 1) „Nichts ist in der Welt, das nicht seine zwei Seiten hat.' Die Unparteilichkeit erfordert eS, daß wir diesen Satz auch der schlechten Presse

, wie hie und da die schlechte Presse als eine vortreff liche Geißel für geheime Sünden sich bewiesen hat, ja selbst füri die Disciplin unter den Guten wirkt ihr Anblick, denn. ihr Spott und Hohn sinss Dinge, die ohne anders ihren Werth haben, den Werth einer bösen Geißel. 3) Wir haben im ersten Artikel erwähnt, wie seit der Zeit der revolutionären Aufklärung, die daS' höchste Wesen im VolkS- willen anbetet, Männer von ausgezeichnetem Talent sich der Jour nalistik beflissen haben, um ihren. Ehrgeiz

, daS sie nur aufzubringen vermögen, stets unterhalten./ Es unterliegt alsokeinem Widerspruch, daß diese Mutterjournale gewisser geistiger und körperlicher Verbindungen in den Stand gesetzt sind, interessante Aufschlüsse zu liefern und Ansichten und Wünsche zu eröffnen, die in mate rieller Beziehung ziemlichen Werth haben, so z. B. haben die „Gedanken eines Cameralisten'> in der JnnSbrucker ; Zeitung bei Unparteiischen gewiß vielen Beifall gefunden, und waS die Allgemeine Zeitung mitunter schon Gutes gebracht

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 25.02.1850
Physical description: 10
» z-M inisterium 6 vom S. Februar I8S0, betreffend das Stempel- und Tarpatent lFortsetzung.) II. Besondere Bestimmungen bezüglich der Gebühr von der Uebertragnng des Eigen thums unbeweglicher Sachen, a) Wertbbestimmnng. F. 5. Als Werth einer unbeweglichen Sache wird angenommen bei der Gebührenvemeffiing: 1. Von einem Kaufe, in der Regel der bedungene Kaufpreis sammt dem Werthe der Nebenleistungen. 2. Von anderen Erwerbiingsarte»: am der durch die letzte gerichtliche Schätzung festgestellte Werth

, wenn nicht gegen die Aiigemessenheit dessel ben aus der Zeit der Schätzmigsvoinalimc oder aus anderen Umständen wesentliche Anstünde stch ergeben. Ii) In Ermanglung einer selchen Schätzung der Kauf preis, nm welchen die letzte Veräiißernug stattgefnn- deu hat, sammt Nebcnlcistnngcii, falls sie nicht vor länger als 6 Jahren vorgenommen wurde. In keinem der unter l, 2 angeführten Fälle soll je doch, so ferne die Sache der Grund- lind Haiiszittöstener oder einer dieser beiden Steiicrarten unterliegt, der Werth mit einem mindern

Betrage als dem Iggfachen der or dentliche» Gebühr dieser Steiicrarten angenommen wer den, wenn nicht eine dnrch zufällige Ereignisse einge tretene Verminderung oder Verschlimmerung der Sache im Vergleiche mit dem der Steucrbemcssung zum Grnndc gelegten Zustande dargetha» nnd das mindere Werth- auömaß dadurch auf eine unzweifelhafte Art nachgewie sen wird. Sowohl dein Steuerpflichtige» als auch der Steuer- Verwaltung steht aber frei, wen» gleich die unter I, 2 angegebenen Mittel

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