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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 10
Date: 27.12.1849
Physical description: 10
-Ziegulati»« von» Z. Februar 1842, betreffe»» die Aahrpost Sebühren für Fahr- poft-Sentung'nfolgende Bestimmungen mit I.Jänner lSSV in Wirksamkeit zu treten. §. l. Grund.?»?». Tür alle Fahrpvst-Vendungen ohne Unterschied de« Inhalte« , de« Werthe«, de« Gewichte« und der Entfernung ist eine Grund-Taxe mit dem unverän derlichen Betrage »on 10 Kreuzern zu entrichten. Nur da« Reisegepäck« ist davon frei. Z. S. Werth- und Äeivichtporto. Die Portogebühr nach Werth und Gewicht der Sendungen beträgt

den nur di» Hälfte des tarifmäßigen Werth- und Gewicht- Porto«, über 50 Gulden aber d»n vollen Werth- und Ge- tvichtporto zu bezahlen. I. 4. EinHebung de§ Werth- oder Gewicht Portos, oder beider. Bei Fahrpost-Sendungen ohne angegebenen Werth oder mit dem angegebenen Werthe von Weniger als so Gul den h-t die Taxirung lediglich nach dem Gewichte, bei Sendungen mit einer Werthangab« von 5V Gulden und darüber aber sowohl nach dem Werthe als nach dem G e- wichte stattzufinden. Z. 3. Schriften ohne.Werth bis ö Loth

ihm Gewichte. Schriften ohne angegebenen Werth werden bis zum Gewich te von einschließlich 6 Loth bei der Fahrpost zur Beförderung nicht angenommen, sondern zur Briefpost gewiesen^ Schriften mit Werth bis 6 Loth im Gewicbte. Schriften mit angegebenem Werthe und bis zum Gewichte ven 6 Lctb müssen außer dem Grundxcrto die nach dem Gewichte ent fallende Brieftaxe, und nur. wenn die Behandlung nach dem Fahrpost-Tarife einen höhern Porto angibt, die letztern entrichten. §. 6. Schriften über 6 Loth im Gewichte

. Schriften mit oder ohn« angegebenen Werth von mehr als 6 Leih im Ge wichte unterliegen nedst dem Grundporto so lange der Brief.- taz-e pr. 7 Loth, bis die Tare nach dem Fahrpost-Tarife hö her entfällt. Z. 7. Briefe, welches« Geldsendungen beiliegen. Wenn ei ner Geldsendung ein Brief von mehr als l Loth im Gewichte beiliegt, so ist für das Ucdergewicht der dafür »ach dem Brief- tarif» entfallende P-rlo zu entiichien. z. 8. Portozahlung durch den Aufgeber oder Empfänger. Die Fahrpost-Pvrto Gebühren

werden vo« Aufgeber oder Empfänger eingehoben, je nachdem den Parteien zu Folge der Fahrpost-Ordnung freistellt, die Sendungen zu feanti- ren oder an den Empfänger ,ur Zahlung anweisen!» lass,». §. 9. Aeisezepäcke. In soweit d-s Gepäck« der mit der Fahrpcst reisenden Personen das gebührenfreie in den Vormertscheinen ausgedrückte Gewicht, und-der arzeg-bene Werth den Betrag von löö Gulden übersteigt, wird die Por- tcgebühr für da» höhere Gewicht und für den höheren Werth gleich «ie für sonstige Sendungen

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 20.12.1849
Physical description: 8
. ?!ur das Reifegepälke ist davon frei. 8. 2. Werth- und Geivichtportv. Die Portogebühr nach Wertb und Gewicht der Sendungen beträgt für jedes Hundert Gulden vom Werthe ljnd flis jedes Pfuich so»» Gewichte: t k«. 6 bis ia » »» »0 >s » z t» „ »0 ?! 4 V, so s» ,» 5 „ SS >» so 6 30 Z» 7 »» .^5 40 S „ 40 4» 9 45 ,, da IN so „ 60 „ 1l 60 70 I» 70 „ »0 ,, 13 „ 80 90 „ >4 90 „ 100 ,, IS 100 120 16 IS0 >40 17 140 160 ,, l« ,, , 160 ' 1S0 » 19 >» 180 20 Tarif, Der nachfolgende Tarif läßt die Abstufungen der Portogebühren

Entnehmen, ivelch« fich für die angeführten Entfernungen nach dem Werthe di« 2SV0 Gülten und nach dem Gewicht» bis 25 Pfund ergeben. S st i f- Dom Aus ei ne E ntfrrnung von Meilen in gerader Linie Nach dem über liber über über über über über «ber übek über übet über über über über über über Werth G e vks 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 60 70 80 90 100 120 140 160 rv i ch t f. 5 bis biS bi5 bis biS bis bis bis bi bis bis bis bis b bis bis bis bis 180 in Gulden. 10 15 20 25 20 35 40 45 50 60 70 80 90 100 120

- und Silbersendungen. Sendungin von Banknoten, Obligationen, Wechseln, Eoupons, Kasse-Anweisungen, Einlösungsscheinen-und andern Geld vorstellenden Popirren ohne Beschränkung des Werthes, untciliegen nur der Porto- Entrichtung nach dem Wertbe. Barlenkungen in Gold und Silber haben bis zum Beirage von einschließlich 5!) Gul den nur die Hälfte des tarifmäßigen Wertb- und Gewicht portos, über 30 Gulden ober den vollen Werth- und Ge- ivichtporto zu bezahlen. L. 4. Einhebung des Werth» oder Gewicht Portos, oder beider

. Bei Fahrpost?Sendungen ohne angegebenen Werth oder mit dem angegebenen Werlbe von Weniii'r als 50 Gul den h^t die Taxirung lediglich nach dein Gewichte, bei Sendungen mit einer Wertangabe von 5,0 Gulden und darüber aber sowohl nach dem Werthe als nachdem Ge wichte stattiustnden. z. F. Schriften ohne Weich bis 6 Loth ikm Gervickle. Schriften obne angegebenen Werth werden bis zum Gemix te von einschließlich 6 Leih bei der F-akrpcst zur B-sörlerung nickt angenommen, sondern zur Briefpost g-iriesen. Schriften

mir Werth bis 6 Lcrk im Geivickte. Schrirleir mit angegebenem Werthe und bis ZUIN S'eivichic der 6 Lcth müssen außer dem Gruntpor.'o die nach dein Gewichie ,nt- fallende Brieftaxe, und nur, wenn die Aeh>>ndlung nach dem Fahrpost-Tarife einen höhern Porto angibt, die letzlern entrichten. Z. 6. Schriften über 6 Loth im Gewichte. Schriften mit oder ohne angegebenen Werth von mehr als <> Loth i^> (k'e? wicht« unierliegen nebst dem Gruntpcrto so lange der Ariek- taxe pr. 7 Loch, bis die Taxe n-ch lem

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Bozner Zeitung
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Page 4 of 8
Date: 27.04.1850
Physical description: 8
bestem Wissen und Erinnern ungefähr 4l)l) <- — - Zusammen . 1512 fi. — kr. Die Vorräthe an Werkzeugen, an Leder, Leinwand, Papier u. s. w. haben sich nach gewissenhafter Be- urlheilung um den wahrscheinlichen Werth von 5V - — - vermehrt. Die Ausgaben für den Haushalt können nach der Treue eines redlich angeben den Staatsbürgers in runder Ziffer ausgemacht haben. 5l)l) - — » Mithin werdm 2062 - — - im Steuerbekenntnisse als Empfang zu fa» tiren sein. Die Ausgaben betragen nach Abzug

: Betriebskapital und worin eS besteht: fällt natürlich sehr verschieden aus. Hierunter sind die Cassavorräthe, die Werthe der Fabriks-, Gewerbs- oder Handlungseinrichtungen, Maschinen, Instrumente, Utensilien, der Betriebs-, Capitals - Werth des sogenannten geschäftlichen sun6us instsructus, der nothwendigen Materalien, Vorräthe, Requisiten und Znventursstücke zu verstehen z. B. bei einer Papierfabrik ist der Werth der Dampfmaschine, oder der Was serturbine, des Rädergetriebes, die Einrichtungskosten

des Wassergefälles, der Holländer (Hadernzermalmer) der Werth des Hadern-Vorrathes nach den verschiedenen 12 bis 14 Sor ten u. s. w. anzugeben. Ein Bäckermeister hätte z. B. den Capitalswerth de^ - Backösen, der Gewerbseinrichtungsstücke. den Mehl- und Holz vorrath u. d. g. kurz jene Summen anzugeben, welche den Werth des zum Betriebe des Geschäftes erforderlichen Fondes darstellen. Ein Geschäftskanzlei - Inhaber, Advokat, Notar, AuS- kunstsbüreau n. s. w. hat hier offenbar den Werth der Kanz lei-Einrichtung

. der Kanzlei-Requisiten und Utensilien u. d. g. anzugeben. Daß das Zugehör der Privatwohnung nicht einzubeziehen ist, springt von selbst in die Augen. Bei einem Arzte wäre allenfalls der Werth des zum Krankenbesuche er forderlichen Wagens sammt Pferden, die Einrichtungen für die Ordinationszimmer, der Werth der Maschinen und Znstru mente für den Heilungszweck :c. ic. als Betriebskapital zu betrachten. Nach dem tiefen Geiste des FinanzgefetzeS, welches weder Stamm - noch das Betriebskapital sondern blos

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 17.09.1849
Physical description: 10
auf das Verhältniß Rücksicht zu nehmen, in welchem der Werth der Zwangsverrichtung zu jenem der freien Arbeit stellt. Bei Robote» ist als Grundsatz festzuhalten, daß in keinei» Falle der Werth der Zwangsarbeit höher als mit dein Drittbeile des Werthes der freien Arbeit berechnet werden dürfe. Wo zwischen den Parteien schon dermal hinsichtlich der Roboten ein geringerer Rclnitions- oder AbolitionS- preis besteht, als nach der eben bezeichneten Werthbc- mcssung entfiele, hat der geringe Ablösungspreis

als Grundlage für das Ausmaß der Entschädigung zu dienen. Die sogenannte gemessene Robot besteht im Krviilaiide Tirol und Vorarlberg nicht. 8. 62. Sind für Zchent oder andere Leistungen un veränderliche Geldabgaben vertragsmäßig bleibend be stimmt, so bilden diese Geldabgaben den Bruttoertrag. Zeitweise bestandene Gcld-Rcluitioncn bilden nicht den Werth der Schuldigkeit, sondern es ist der Werth der eigentlichen Grundlast nach obigen Grundsätzen zu er geben. 8. gz. Die in Tirol IN Reichs-, in Tiroler

oder in abusiver Währung erfolgten Leistungen sind auf Wiener Währung Conv. Münze zurückzuführen. 8. 64. Von dem Werthanschlage aller durch das Ge setz vom 7. September 184S aufgehobenen oder zur Auf hebung bestimmten Leistungen (außer den VcrändcrnngS- gebühren) wird der Werth der Gegenleistungen, die von dem Berechtigte» an den Verpflichteten bei der Erfül lung der Schuldigkeit z» entrichten waren, in Abzug gebracht. Die Ermittlung des Werthes der Gegenlei stungen hat auf derselben Grundlage

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 20
Date: 01.10.1840
Physical description: 20
zur EinantwortungdesVerlassenschastS- Ve»mcgenS nach dem K. 55 des Stempel - und Za^gesetzeS von» 2^. Janncr 1340 einzureihen ist, hat gemäß Eröffnung des hohen Hofkanimer-Präsidiums vom 2ii. Juli l. I., Z. 2743, Folgendes zur Richtschnur zu dienen: Der Äetrag, nach welche»» der Stempel für diese Verord nung in 'Anwendung zu kommen dal> ist, wenn ein Inventar über das gesammt» Vermögen aufgenoittinen wurde, und Dar in der reine Werth des Vermögens deutlich auügedrückt ist. aus Dein Inventar zu entnehmen. Wird zwar nicht ein In ventar

ausgenommen, erhelle: jedoch der reine Werth des Ver mögens aus andern, bei dem Gerichte in» Zuge der Abhand lung vorgekommenen Akten, so sind diese bei der Bestimmung und Prüfung der Stempelklasse zur Grundlage »u nehme». In ollen andtrn Fällen, und daher auch in dein Falle, wenn zwar ein Inventar aufgenommen wurde, dasselbe jetcch nicht das gestimmte Vermögen umfaßt, hat die Parthei den reinen Werth deö Vermögens. — insofernc sie sich nicht erbieth/l, den für die Einanlwvrtungs-Vervrdnung festgesetzten

höchsten Stempel verwenden lassen zu »vollen, — in welchem Falle sie von der Ausweisung befreit bleibt, — das Vermögen nach seinen einzelnen Hauptdeständtheilen, den Werth Lcrsclde», und die Verlasscnschafrs-Schiiltcn anzugeben, und die Haupl- snmme des reinen Vermögens zu berechnen. Der Werth unbeweglicher Güter kann durch die Steuerbü cher, durch die Ilrknnden über die letzte Besitzveränderüna, odcr durch eine Schätzung ausgewiesen, oder in Erinanglniiz dieser Behelfe durch die eigene Erklärung

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 17.09.1840
Physical description: 26
nach dem H. 55 des Stempel- und Ta^gesetzes vom 2^. Jänner 1840 einzureihen ist, hat gemäß Eröffnung des hohen Hofkammer-PräsidiumS vom 2ti. Juli l. I., Z. 3743, Folgendes zur Richtschnur zu dienen: Der Betrag, nach welchem der Stempel für diese Verord nung in Anwendung zu kommen hat. ist, wenn ein Inventar über das gesammte Vermögen ausgenommen wurde, und dar in der reine Werth des Vermögens deutlich ausgedrückt ist, aus dem Inventar zu entnehmen. Wird zwar nicht ein Jn-> ventar aufgenommen, erhellet jedoch der reine

Werth deS Ver mögens aus pndern, bei dem Gerichte im Zuge der Abhand lung vorgekommenen Akten, so sind diese bei der Bestimmung und Prüfung der Stempelklasse zur Grundlage ^u nehmen. In allen andern Fällen, und daher auch in dem Falle, wenn zwar ein Inventar aufgenommen wurde. Dasselbe jedoch nicht das gesammte Äermögen umfaßt, hat die Parthri den reinen Werth des Vermögens, — insoferne sie sich nicht erbi«lhtt. den für die Einantwortungs-Verordnung festgesetzten höchst^ Stempel verwenden lassen

zu wellen, — in welchem Falle N« von Der Ausweisung befreit bleibt, — das Vermögen nach seinen einzelnen Hauptbcstandtheilen, den Werth derselben, und die VcrlassenschaftS-Schulden anzugeben, und die Haupt summe des reinen Vermögens zu berechnen. Der Werth unbeweglicher Güter kann durch die Steuerbü cher, durch die Urkunden über die letzte Lesitzveränderung, oder durch eine Schätzung ausgewiesen, oder In Ermanglung dieser Behelfe durch die eigene Erklärung des Erben bestimmt werden. DaS Gericht

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 9 of 28
Date: 02.06.1842
Physical description: 28
36 kr., und ci» Viertel davon v er., mithin weniger als das Porto für einen einfachen Brief, eS ist sonach das letztere mit 12 kr. z» berechne». ymtSbl. z. B. v. u. f. T. u. L5. 44. <842. «in solcher erübrigt, mit d»«»oll»n tailffmäßig»n Betrag» V»rechn«t unv «»bst dem Gewickttporlo ringehoden. Hienach bleibt »ine Sendung von 25 Pfund im Gewichte bei einem angeg«ben»n Werthe von 5»0 fl. von dem Werth porto frei, und »« kömmt von eiaer Sendung von 25 Pfund im Gewichte bei »inem angegebenen Werthe von 100

fl. die Porlogebühr nach deazWerche nur von 50 fl., oder bei einem Werthe von 80 nur von 30 fl. zu entrichten. Bei Frachtstuck»» von großem Umfange und geringer Schwere wird die Portogebüdr nacki dem Gewichte um '/» er- h°ht- ' . Beispiele auf eine Entfernung von 30 Meile«. s. Für ein Packet im Werthe von 20 fl., 3 Loth schwer: I. Gewichtsporto 10 kr., 2. Werlhsporto — kr., 3. Rekom- mandationS.Gebühr 6 kr., zusammen 16 kr. Die Anwendung d»S Werthporto unterbleibt, weil der Werth der Senduug

20 fl. nicht übersteigt. 1^. Für ein» Kist« im Werthe von 150 fl,, 80 Pfund schwer: 1. GewichtSporlo 5 fl. 20 kr.; 2. Werthporto — kr.; 3.Rekom»nandationS-Gevühr6 kr., zusammen 5 fl. 26 kr. Da für jedes Pfund Gewicht 2 fl. von dem Werthporto freigelassen werden, mithin für 30 Pfund Gewicht 160 fl. dem Werthporto nicht unterliegen, so kömmt auch hier ein solcher nicht einzuheben, weil der Werth der Sendung weni ger, nämlich 150 fl. beträgt. Für eine Kiste im Werthe von 300 fl. 49'/, Pfund schwer: 1. GewichtSporlo

4 fl. 10 kr.; 2. Werthporto von 200 fl..: 23 kr.; 3. Rekommandations-Gebühr 6 kr., zusam men 4 fl. 44 kr. . Hier ist zu bemerken^ daß Gewichtsbruchtheile eines Pfun des stets für »in volles Pfund zur Berechnung der freien Werthsumme anzunehinen sind. Sohin entfällt von 49'/- Pfund, gleichwie für 50 Pfund, ein von dem Werthporto freizulassender Betrag von 100 fl., und es sind.nach der Be» stimnrung dieses ParagraphcS von dem angegebenen Werth« per 300 fl. nur 200 fl. dem Werthporto Zu unterziehen. §.54. 2. Porto

Werthes von dem Wcrthporto frei gelassen werden, das Gepäck möge das Frei- g»wicht erreichen oder nicht. Beispiele auf eine Entfernung von 36 Meilen bei Fahrposten, wo an Neisegepäcke 40 Pfand frei gelassen werden. a. Für Reisegepäcke im Werthe von 80 fl. im Gefammt- gewichte von 50 Pfund, sohin bei einem Ilebergewichle von 10 Pfund: 1. An Gewichlporto enlfallcn für 10 Pfund 1 fl. 43 kr.; nach Abzug eines Drittels pr. 36 kr,, verbleiben zur Anwendung für das Uedergcwicht 1 fl. 12 kr.; 2. 6n Werth

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 27.09.1849
Physical description: 12
auf das Vcrbältiiiß Rücksicht zu nel'men, in welchem der Werth der Zwangsverrichtung zu jencm der freien Arbeit siebt. Bei Roboten ist als Grundsatz festzuhalten, das? in keinem Falle der Wert!» der Zwangsarbeit höher als mit dem Drittbcile deS Werthes der freien Arbeit berechnet Wo zwischen den Parteien schon dermal hinsichtlich der Roboten ein geringerer Rclnitions- oder AbolitionS- preis besteht, als nach der eben bezeichneten Werthbe- messniig entfiele, hat der geringe AblösuugSpreis als Grundlage

für das Ausmaß der Entschädigung zu dienen. Die sogenannte gemessene Robot besteht im Kronlande Tirol und Vorarlberg nicht. 8. 62. Sind für Zehent oder andere Leistungen nn- veränderliche Geldabgabc» vertragsmäßig bleibend be stimmt, so bilden diese Geldabgaben den Bruttoertrag. Zeitweise bestaudeue Geld-Reluitiouen bilden nicht den Werth der Schuldigkeit, sondern es ist der Werth der cigciitli'chcit Griindlast nach obigen Grundsätzen zn er geben. 8. 63. Die in Tirol in Reichs-, in Tiroler oder in abnsiver

Währung erfolgten Leistungen sind auf Wiener Wäbruug Conv. Münze zurückzuführen. 8. 64. Von dem Werthanschlage aller durch das Ge setz vom 7. September 1848 aufgehobenen oder zur Auf hebung bestimmten Leistnligcn (außer den Vcrändcruiigs- gcbührcn) wird der Werth dcr Gcgcnlcistuttgcn, die von dem Berechtigten an den Verpflichtete» bei der Erfül lung der Schuldigkeit zu entrichten waren, in Abzug gebracht. Die Ermittlung des Werthes der Gegenlei stungen hat auf derselben Grundlage, wie jene des Werthes

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 7 of 14
Date: 20.09.1849
Physical description: 14
ans das Verhältniß Rücksicht zu uel'men, in welchem der Werth der Zwangsverrichrnng z» Lciicin der sreien Arbeit siebt. Bei Roboten ist als Grundsatz festzubalreu, daß in keinem Falle der Werth der Zwangsarbeit höher als mit dem Drittheile des Werthes der freien Arbeit berechnet werden dürfe. Wo zwischen den Parteien schon dermal hinsichtlich der Roboten ein geringerer Relnitions- oder IlbolitionS- preiS besteht, als nach der eben bezeichneten Wertbbe- inessnng eutstele, bat der geringe

Ablösungspreis alS Grundlage für das Ansmaß'der Entschädigung zn dienen. Die sogenannte gemessene Robot besieht im Kronlande Tirol und Vorarlberg nicht. 5§. iiZ. Sind.für Zebent oder andere Leistungen uu- vcräuderlicie Geldabgaben vertragsmäßig bleibend be- irimint, so bilden diese Geldabgaben den Bruttoertrag. Zeitweise besiandene Geld-Relnitionen bilden nicht den Werth der Schuldigkeit, sondern es ist der Wert!» der eigentlichen Grnndlast nach obigen Grundsätzen zu er geben. 5§. 63. Die in Tirol in Reichs

-, in Tiroler oder in abnstver Währung erfolgten Leistungen sind auf Wiener Währung Conv. Münze zurückzuführen. L. 64. Von dem Wertbanschlage aller durch das Ge setz vom 7. September 1848 aufgehobenen oder zur Ans- hebnng bestimmten Leistungen (außer den Vcrändcruugs- grbübrciN wird der Werth der Gegenleistungen, die von dem Berechtigten an den Verpflichteten bei der Erfül lung der Schuldigkeit zu entrichte» waren, in Abzug gebracht. Die Ermittlung des Werthes der Gegeulei- ltunge» bat anf

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 25.02.1850
Physical description: 10
» z-M inisterium 6 vom S. Februar I8S0, betreffend das Stempel- und Tarpatent lFortsetzung.) II. Besondere Bestimmungen bezüglich der Gebühr von der Uebertragnng des Eigen thums unbeweglicher Sachen, a) Wertbbestimmnng. F. 5. Als Werth einer unbeweglichen Sache wird angenommen bei der Gebührenvemeffiing: 1. Von einem Kaufe, in der Regel der bedungene Kaufpreis sammt dem Werthe der Nebenleistungen. 2. Von anderen Erwerbiingsarte»: am der durch die letzte gerichtliche Schätzung festgestellte Werth

, wenn nicht gegen die Aiigemessenheit dessel ben aus der Zeit der Schätzmigsvoinalimc oder aus anderen Umständen wesentliche Anstünde stch ergeben. Ii) In Ermanglung einer selchen Schätzung der Kauf preis, nm welchen die letzte Veräiißernug stattgefnn- deu hat, sammt Nebcnlcistnngcii, falls sie nicht vor länger als 6 Jahren vorgenommen wurde. In keinem der unter l, 2 angeführten Fälle soll je doch, so ferne die Sache der Grund- lind Haiiszittöstener oder einer dieser beiden Steiicrarten unterliegt, der Werth mit einem mindern

Betrage als dem Iggfachen der or dentliche» Gebühr dieser Steiicrarten angenommen wer den, wenn nicht eine dnrch zufällige Ereignisse einge tretene Verminderung oder Verschlimmerung der Sache im Vergleiche mit dem der Steucrbemcssung zum Grnndc gelegten Zustande dargetha» nnd das mindere Werth- auömaß dadurch auf eine unzweifelhafte Art nachgewie sen wird. Sowohl dein Steuerpflichtige» als auch der Steuer- Verwaltung steht aber frei, wen» gleich die unter I, 2 angegebenen Mittel

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 6 of 28
Date: 08.10.1840
Physical description: 28
, in welche die Verordnung zur Einantwortung des Verlassenschafts- Vermögens nach Dein Z. 55 des Stempel - und Taxgcsehes vom 2^. Jänner 1340 einzureihen ist, hat gemäß Eröffnung des hohen Hsskammer-Präsidiums vom 26. Juli l. I., Z. 3743, Kolgenves zur Richtschnur zu dienen: Der Betrag, nach welchem der Stempel für diese Verord nung in Anwendung zu kommen hat, ist, wenn ein Inventar über das gesanimte vermögen aufgenommen wurde, und dar in der reine Werth des Vermögens druilich ausgedrückt ist, aus dein Inventar

zu entnehmen. Wirv zwar nicht ein In ventar aufgenommen, erheller jedoch der reine Werty des Ver mögens aus andern, bei dem Geeichte im Zuge der Abhand lung vorgekommenen Akten, so sind viefe bei dcr Bestimmung und Prüfung ver Stempelklaffe zur Grundlage zu nehme». In allen andern Fällen, und daher auch in dem Falle, wenn zwar ein Inventar aufgenommen wurde, da-selde jetcch nicht das gesammte Vermögen umfaßt, hat die Parthei den reinen Werth des Vermögens, — insoferne sie sich nicht erbielpel

, den für die Einantwcrtungs-Verordnung festgesetzten Höchsten Stempel verirenden lassen zu wellen, — in welchem Falle s,e von der Ausweisung befreit bleibt, — das Vermögen nach seinen einzelnen Hanptbestandtheilen, ren Werth derselben, und die VerlaffenschaftS-Schulden anzugeben, und dieHauxl- summe des reinen Vermögens zu berechnen. Der Werth unbeweglicher Güter kann durch die Steuerbü cher, durch die Urkunden über'die lel-te Lesihveränvernnz, oder durch eine Schätzung ausgewiesen, oder in Erinanglunz dieser Behelfe

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 4 of 14
Date: 23.05.1842
Physical description: 14
hervor, und wurden größtentheils nach Oesterreich und Italien versendet, we niges davon kam ins Ausland. Der Werth der versendeten Waa re.» stieg auf 90000 fl., jener der rohen Stosse mag bei 9000 fl. betragen, somit entfallen für Arbeitslöhne :c. über 80000 fl. Bei 1500 Personen ans dem weiblichen Geschlechte jeden Al ters partezipirten daran. Das Unternehmen ist im Auf schwünge, der Werth ter versendeten Waaren u»ag um 10000 ff. mehr als im Jahre 1840 betragen haben. — Ein anderes Stickerei

der Holzhandel. Abgesehen von dem Verbrauche im ' Kreise wnrde an Bau- und Brennholz ein Werth von 1^6070 fl. E. M., an gemeinem Tischler- nnd Wagnerholz ein Quan tum von 1767,86 Pfund, an edlem Tischlerholz >650 Pfuud> und au gemeinen Holzwaarcn 279123 Pfund ins Ausland verführt. (Beschluß folgt.) Haiiptred^kteu r: Dr. Schüler , über die am 10. Mai 1842 zu Innsbruck abgehaltene vierte General-Versammlnuq des Vereins zur geognostisch- montaiiistische» Durchforschung des Landes Tirol und Vorarlberg

er aber auf die der Versammlung vorgelegte, von Schmid grav. vortreffliche geogn. Karte dieses KreiseS auf merksam, welche sowohl in Hinsicht auf Genauigkeit als Reinheit der Zeichnung und gut gewähltem Kokorite wenige ihres gleichen haben dürfte. ES sey Anfgabe.deS Vereines, eine ähnliche Karte über die geognostifchen Verhältnisse der ganzen Provinz zu entwerfen; ein solches Werk sey ein bleibendes fruchtbringendes Denk mahl des Vereines , und an und für sich schon der Anstren gung und Anerkennung des Vaterlandes werth

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 20
Date: 27.07.1843
Physical description: 20
in dem, mit 1. August v. I. in Wirksamkeit gesetzten Portorc- gulativ der Staarspostanstalt eintreten zu lassen, wodurch die Hg. 15, 36, 46 und 51 dieses Regulativs in nachstehender Weise abgeändert werden: F. 15. Bei der Briespost werden gesiegelte Sendungen ohne angegebenen Werth nur bis zum höchsten Gewichte von künf Pfund gegen Entrichtung der Gebühren nach dem Briefpor- to-?ar>ss 14.) zur Beförderung angenommen. Gesiegelte Pakete mir «Schriften und Dokumenten ohne angegebenen Werth können bis zu dem Gewichle

der: Fahrpost festgesetzten Geerihr angenommen. Z. 36. Bei Wertysummen über Zweihunlert Gulden wird die für den Mehrbetrag, nach der B-stimmung des Z. 34 ent fallende Portogebühr, um ein Drittheil ermäßiget. tz. 46. r». Für Sendungen von Schriften und Dokumen ten ohne angegebenen Werth, wirb von dem in Gemäßheit des Z. 15 bei der Fahrpvst zulässige» mindesten Gewichte über sechs Loly angefangen, die nach dem Gewichte derselben ent fallende Portogebühr, zu deren Bemessung die Uebersicht der Portogedühren

nach dem Gewichte der Sendungen zu dienen hat, und nebstbei die einfache Brieflaxe eingehcben. Ii. Für Sendungen von «chriften und Dokumenten uu'l angegebenem Werthe, (welche nicht in die Kathegorie der iu» Z. 51 aufgeführten Wenhpapiere gehören), findet die Be messung der Gebühr bis zrim Gewichte von sechs Loth nach dem Briefporto-Tariffe statt; bei größer«» Gewichte als sechs Loth wird sür derlei Sendungen die unter u. für Schrift ten und Dokumente ohne angegebenen Werth festgesetzte Ge bühr eingehoben

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 28
Date: 02.06.1842
Physical description: 28
nach dem Werthe und Ge wichte und der Brief-Portogebühr. Die Anwendung der Portogebühr «ach dem Werthe und Gewichte, dann der Brief-Portogebühr richtet sich nach dem Inhalte der Sendungen, in welcher Bejiehung diePostanstalt unterscheidet: a. Sendungen von Schriften und Dokumenten, I). Sendungen von Geld und Geld vorstellenden Effekten, und o. Sendungen von Waaren, Prätioftn und sonstigen Ef fekten. 8-4V. s. Portegebühr für Schriften und Dokumente. 1. ohne angegebenen Werth. Für die Versendung von Schriften

und Dokumenten ohne angegebenen Werth wird, von dem in Gemäßheit des Z. 15. bei der Fahrpost zulässigen mindesten Gewichte über 16 Loth angefangen, rie volle, nach dem Briefporto-Tariffe (Z. 14) für 16 Loth entfallende Gebühr auch bei größerem Gewichte der Sendungen so lange ohne Erhöhung eingehoben, bis die Fahrpost-Gebühr nach dem Gewichte (§H. 38 und 39) im doppelten Betrage gerechnet höher entfällt, in welchem Falle diese letztere Gebühr im doppelten Betrage z» entrichten ist. Beispiele

nach dem Gewichte mit 1 fl. 30 kr., da her im doppelten Betrage mit Z fl., die RekommandationS» Gebühr beträgt 6 kr., somit sind im Ganzen dafür zu ent richten 3 fl. 6 kr. 2. mit angegebenem Werthe. Für Sendungen von Schriften und Dokumenten, wenn auf der Adresse ein Werth angegeben ist, findet die Bemessung der Gebühr bis zum Gewichte von 16 Loth nach de^n Brief- porto-Tariffe statt, und es wird bei größerem Gewichte bei dem Satze für 16Loth so lange stehen geblieben, bis das dop pelte Fahrpostpcrto

mit 3 fl. 42 kr. - cj. Für ein solches Packet im Gewichte von 1V Loth und im Werthe von 3666 fl. entfallen nach h. 51: I. Von dein Briefporto pr. 1 fl. 48 kr. ein Viertel 27 kr., 2. von dem Werthporto pr. 7 fl. 34 kr. ein Viertel 1 fl. 54 kr., 3. an NekommandationS -Gebühr 6 kr., zusammen 2 fl. 27 kr. Nur bei dem Beispiele «I. entscheidet der hohe Werth der Sendung für die Gebühr nach H. 51, weil das Briefporto für 16 Loth nur 1 fl. 43 kr. und das doppelte Fahrpostporto nach dem Gewichte nur 1 fl. 12 kr. betragen würde. 47. d. Portogebühr

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 16
Date: 10.03.1849
Physical description: 16
für die nach Z. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. September 1843 entgeltlich aufgehoben nen Leistungen ist nach folgenden Grundsätzen vorzugehen. Gegenstand der den Berechtigten zu leistenden Vergütung ist der Werth der Schuldigkeit nach dem rechtlich gebührenden Ausmaße. §. 9. Die Leistungen in Bodenfrüchten werden nach den für die Ausführung des stabilen Grundsteuerkatasters festgesetzten Preisen zu Gelde berechnet. Für die Gebiethstheile, für welch» die Katastralpreise bisher noch nicht festgesetzt wur den, sind die Preise

der Bodenfrüchte im kürzesten Wege, nach den für die Durchführung des stabilen Katasters vor gezeichneten Grundlagen zn ermitteln. ' . - Z. 10. Die Preise anderer Naturalleistungen von landwirtschaft lichen Erzeugnissen werden nach den Katastralpreisen, und wo sie nicht bestehen, nach einem denselben entsprechenden Wertbanschlage berechnet. 8. 11. Die Preise der Arbeitsleistungen (Robot) weiden nach dem Verhältnisse auSgemittelt, in welche»! der Werth der Zwangsserrichtung zu jenen der freien Arbeit steht. Hie

bet ist jedoch als Grundsatz festzuhalten, daß in keinem Falle der Werth der Zwangsarbeit höher als mit dem Drittheil des Werthes der freien Arbeit berechnet werden dürfe. Wo zwischen den Parteien schon dermalen ein geringe rer Reluitions- oder Abolitionspreis besteht, als nach der eben bezeichneten Werthbemessung entfiele, hat der geringere AblöfungSpreiS als Grundlage für das Ausmaß der Ent schädigung zu dienen. Der Werth der sogenannten genies- sencfl Robot > ?daS'ist: jener für bestimmte

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 5 of 6
Date: 14.05.1850
Physical description: 6
vom 29. Jänner d. I. ehrerbietigst darstellte, vorzüglich dadurch erleichtert, und in ihrer Rückwirkung auf das National-Capital ausgeglichen, daß der Werth der unbeweglichen Güter in einem geordneten Staate in steter Zunahme begriffen ist, welche den Betrag jener Gebühren nicht nur ausgleicht, sondern nach de ren Einbringung noch einen Ueberschuß zurückläßt. Nun tritt jene Zunahme nur allmälig ein, und ist in der Regel nach kürzeren Zeiträumen kleiner als nach längeren. Es kann da her nach einem längeren

, eine Rente gewähren den Güter für jede Besitzdauer von 10 Jahren zu Folge Tarifspost 106 B. e. des provisorischen Gesetzes vom 9. Fe bruar 1850 zu entrichten haben, ist der Werth dieser unbeweg lichen Güter von zehn zu zehn Jahren auf der Grundlage des während der letzten zehn Jahre im Durschnitte erhaltenen Er trages auszumitteln. 2. Zum Behufe dieser Bemessung hat die Gemeinde, Kör perschaft, der Verwalter des Vermögens einer Stiftung und bei Beneficien, der im Bezüge der Früchte stehende Nutznießer

geprüft und der Be trag des reinen Einkommens, dann das Zwanzigfache desselben als Werth der Realitäten ausgemittelt, wobei übrigens rück sichtlich des Betrages, unter welchem der Werth nicht anzu nehmen ist, der 8. 50 des Gesetzes vom 9. Februar 1850 Anwendung zu finden hat. 4. Das Gebühren-Aequivalenr wird von dem, auf diese Art ausgemittelten Werthe mit 2 von 100 für einen Zeitraum i von 10 Jahren in vornhinein bemessen, wornach auf jedes

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 02.07.1850
Physical description: 8
> wenn auf der Seuduug ein Werth dcclarirt ist. Art. 57. Als Miniinni» des Gewichtsporto wird für jede Tarirnngssrrccke bis nur Meilen 3 kr. oder l Sgr. über lv ,? 2t> 6 „ „2 „ und über 2» » 9 „ >, 3 „ angenonuninen. Für alle Sendnngen, für welche sich durch Anwcudiiug des Tarifs nach dem Gewichte ein höbereS Porto ergibt, soll erhoben werden: Für jed.'s Pfund anf je 5 Meilen >/- kr. (5. M. oder 2 Silb.rpfg., oder der entsprechende Betrag in der Landesmünzc. Ueber- schießendc Lotbe über die Pfunde werden gleich

.» Dem Absender bleibt es frei gestellt, die Gränzen der verlangten Gewäbr durch die Erklärung des Werthes uiach eigene.» Ermessen zu be stimmen. In BeschädiguugS. und Verlustfällen wird die Entschädigilng nach Maßgabe des declarirteu Werthes geleistet, mit alleiniger Ausnahme des durch Krieg oder »»abwendbare Naturereignis herbeigeführten Schadens. Auch wird bei Sendungen, für welche ein bestimmter Werth nicht angegeben ist, Gewähr geleistet; dieselbe erstreckt sich jedoch nur bis zum Belanfe von lv Sgr

. oder 3l> Kreuzern sür jedes Pfnnd der Sendung oder den Theil eines PfundeS. »nd kann bei vorkommenden bloßen Beschädigungen t'uiterh-ilb dieser Gränze nur bis zum Belaufe des wirklich »rlittcntn Schadens in An spruch genommen werden. Art. S9. (AllgemeineBestimmungen.) Wenn mehrrre Pactcte ;» einer Adresse gehören, so wird für jedeö ein zelne Stück der Sendung dlc GewichtS - und die Werth- tare selbststäudig berechnet. Art. tio. -Adreßbriese zu Fahrpostsendniigen werden nicht ini't Porto belegt, soserne

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 8
Date: 28.06.1850
Physical description: 8
der einzeln zn ermittelnden Distanzen eines jeden Gebietes Statt. . , Art. 55. ».Porto für Transit-Sendungen.) Zur Be rechnung des Porio sür Transitoseudiingen ist bei meh reren Transitlinien die Meilenzahl auf Dnrchschnittseut- .fcruungcn zurückzuführen. Art. 56. (Fahrpost-Tarif.) Für jede Fahrpostsendnng wird ein Gewichtporto berechnet, ei» Werthporto jedoch mir dann erhoben, wenn auf der Sendung ein Werth deelarirr ist. Art. 57. Als Minimum des Gewichtsporto wird für jede Tarirnngsstreckc bis I» Meilen

nach Maßgabe des declarirten Werthes geleistet, mit alleiniger Ausnahme deS durch Krieg oder unabwendbare Natnrercignisse.herbeigeführten Schadens. Auch wird bei «endiingeu, für welche ein bestimmter Werth nicht angegeben ist, Gewähr geleistet; dieselbe erstreckt sich jedoch nnr bis zum Belaufe voll lg Sgr. oder 3V Kreuzern sür jedes Psuud der Sendung oder den ».heil cincS Pfundes, nud kauu bei vorkommende» bloßen Beschädigungen innerhalb dieser Gränze nur biö zum Belaufe deS wirklich erlittenen Schadens

in An spruch genommen werden. . Art. 59. (AllgemeineBestimmungen.) Wenn mehrere Paekete zn einer Adresse gehören, so wird für jedes sin. »elne Stiick der Sendung die Gewichts . unp die Werth, tare selbstständig berechnet. Art. tio. Adreßbriefe zu Fahrpostscndnngen werde» nicht mit Porto belegt, foftrue sie das Gewicht von l Loth nicht erreichen. Für schwerere Briefe dagegen ist das b-treffende Porto nach , dem Brief- oder Fahrpost- tarife in Ansatz zu bringen. Art. 61. Es ist freigestellt, die Sendungen

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