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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 24
Date: 18.10.1838
Physical description: 24
«Werthe zu leisten , per Ver lust oder Abgayg oder die Beschädigung möge durch Verschul den oder Versehen der Bediensteten der Postansialt, oder durch verübte Gewalt oder durch irgend ein zufälliges Ereigniß her beigeführt worden seyn. Bei Sendungen, deren Werth bei der Aufgabe in einer be stimmten Summe nicht angegeben wurde (Z. 4 unters), wird ohne Unterschied der Betrag von 10 st. C. M. von der Pöst- anstalt in Haftung genommen, und dieser Betrag von 10 fl. C. M. nicht nur In Fällendes Verlustes

(H. 33), sondern auch bei einem Abgänge (A. 41 unter und 42) , dann bei Beschädigungen 44) als der angegebene Werth be trachtet. Z. 33. 2. Allgemeine Bedingung. Von dieser Haftung (Assekuranz) sind, abgesehen von den in den nachfolgenden ZF. 33 bis einschließig 44 vorgesehenen Beschränkungen, im Allgemeinen jene Fälle ausgeschlossen, wo erwiesen vorliegt, daß der Versender öder der Empfänger durch Außerachtlassung einer der in dem 1. und 1l. Abschnitte dieser Fahrpost-Ordnung enthaltenen, die Aufgabe und die Äb- gabe betressenden

den allfällig berichtigten Portogibühren den vollen bei der Aufgabe angegebenen (M. 4, 8 und 11.) Werth, oder ausgewiesenen Geldinhalt (M. 10 und 12) derselben, die Fälle ansgenommen, wo eS sich um den Verlust von Werth- papicren (Staats- oder Privat-Obllgationen ^ Geldanwel- fungtn, Wechsel u. Vgl.) handelt, welche, auf bestimmte N a m e n lauten, und deren Amortlsirung zur Unschädlichma chung deS Verlustes von Seite deS EigenthümerS veranlaßt werden kann (AH. I I und 33), in welchen Fällen die Post

anstalt nur die Portogebühren zurück erfolgt, und die durch den Verlust dem Reklamanten erwachsenen Unkosten ersetzt. Bei Verlns? von Staat Spapieren, welche ans den Ue- berbriNger lauten, ersetzt dle Postanstalt den ganzen auf dem Aufgabs-Nerepisse angesetzten Werth (Z. 11), in Bezug auf österreichische derlei StaalSpapiere aber nur gegen dem, daß sich der Reklamant über die veranlaßte Amortisirung der selben mil dem AmortisationS-Tdikte vorläufig ausweiset. Der hiernach von der Postanstalt ersetzte

angegebene Werth solcher österreichischer StaatSpapiere wird bei der StaatS-Areditskasse zurVor'merkung gebracht; und falls die Amortisation wirksam werden sollte, dle Ausfertigung Her neuen.Obligationen zu Gunsten des ans Anlaß des Verlustes aufgetretene» Amortisa- tionswerbers oderseinerRechtSnachfolger erst dann statt finden, wenn daselbst nachgewiesen sevn wird, daß die von der Post anstalt für. den Verlust dieser StäatSpapiere geleistete Ersutz- summe derselben zurück erstattet worden

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 22
Date: 11.10.1838
Physical description: 22
Werthe zu leisten, der Ver lust oder Abgang oder die Beschädigung möge durch Verschul den oder Versehen der Bediensteten der Pvstanstalt, oder durch verübt« Gewalt oder durch irgend ein zufälliges Ereigniß her beigeführt worden sepn. Bei Sendungen, deren Werth bei der Aufgabe in einer be stimmten Summe nicht angegebe» wurde (§. 4 unters), wird ohne Unterschied der Betrag von 10 fl. E- M. von der Pvst anstalt in Haftung genommen, und dieser Aktrag von 10 fl. C. M. nicht nur in Fällen des Verlustes

(F. 38), sondern auch bei einem Abgänge (Z. 4! unter a und 42) , dann bei Beschädigungen (K. 44) al6 der angegebene Werth be trachtet. K. 33. 2. Allgemeine Bedingung. Von dieser Haftung (Assekuranz) sind, abgesehen von den in den nachfolgenden M. 38 bis einschließig 44 vorgesehenen Beschränkungen, im Allgemeinen jene Fälle ausgeschlossen, N>c> erwiesen vvtliegt, daß der Versender oder der Empfänger durch Außerachtlassung einer der in dem l. und l l. Abschnitte dieser ^ahrpost-Ordnung enthaltenen, die Aufgabe und die Ab. gäbe

Portogebühren den vollen bet der Aufgabe angegebenen (88- 6 und 11)Werth, od«r ausgewiesenen Geldinhalt (§§. 1V und 12) d«rs«lben, die Falle ausgenommen, wo es sich um den Verlust von Werth papiere n (Staats- oder Privat-Obligationen, Geldanwei sungen, Wechsel u. dgl.) handelt, welche auf bestimmt« Namen lauten, und deren Amortisirung zur Unschädlichma chung deS VerlusteS'von Seit« deS Gigenthümers veranlaßt werden kann (AK. 11 und 33), in welchen Fällen die Pvst anstalt nur die Portogebühren zurück erfolgt

, und die durch den Verlust dem Reklamanten erwachsenen Unkosten ersetzt. Bei Äerlust von S tu a t Sp a p.i e ren, welche auf den Ue- berbringer lauten, ersetzt die Pvstanstalt d«n ganzen auf dem Slufgabs-Recepisse angesetzten Werth (§. 11), in Bezug auf österreichische derlei Staatspapiere ober nur gegen dem, daß sich der Reklamant über die veranlaßte Amortisirung der selben mit d»m Amortisations-Edikte vorläufig ausweiset. Der hiernach von der Postanstalt ersetzte angegeben« Wexth solcher österreichischer Staatspapiere

die Sendung durchaus gleichartigen Inhaltes ist, den von dem an gegebenen Gesamint wert h e auf den Abgang nach dem Gewichte entfallenden Theilbetrog. Enthält eine durch.Abgang verminderte Sendung,.» n- gleichartige Gegenstände, so wird der Werth deck noch vorhandenen Inhaltes der Sendung durch beeidet» Schätz leute erhoben, und dle Pvstanstalt vergütet den Unterschied zwischen dem solchergestalt erhobenen und dem bei der Auf gabe angegebenen Werthe der Sendung.- li. Bei Geldsendungen wird, so weit

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 04.10.1838
Physical description: 26
We rthe zu leisten, der Ver lust oder Abgang oder die Beschädigung möge durch Verschul den oder Versehen der Bediensteten der Pestanstalt, oder durch verübte Gewalt oder durch Irgend ein zufälliges Ereigniß her beigeführt werden sevn. Bei Sendungen, deren Werth bri der Aufgabe in einer be stimmten Summe nicht angegeben würd» (F. 4 unters), wird ohne Unterschied der Betrag von 1V fl. C. M. von der Post anstalt in Haftung genommen, und dieser Betrag von 1V ff. C. M. nicht yur in Fällen des Verlustes

(Z. 3L), sondern auch bei einem Abgange (Z. 41 unter a und 42), dann bei Beschädigungen (H. 44) als der angegebene Werth be trachtet. s- 33- 2. Allgemeine Bedingung. Aon dieser Haftung (Assekuranz) sind; abgesehen von den in den nachfolgenden M. 33 bis einschließig 44 vorgesehenen Beschränkungen, im Allgemeinen jene Fälle ausgeschlossen, wo erwiesen vorliegt, daß der Versender oder der Empfänger durch Außerachtlassung einer der in dem I. und II. Abschnitte dieser Fahrpost-Ordnung enthaltenen, die Aufgabe und die Ab gabe betreffenden

berichtigten Portogebühren den vollrn beider Aufgabe angegebenen (§K. 4, 8 und 11) Werth, oder ausgewiesenen Geldinhält (M. 10 nnd 12) derselben, die Fälle ausgenommen, wo es sich um den Verlust von W-ertk- papicre n (Staats- oder Privat-Obligationen, Geldanwei sungen, Wechsel u. dgl.) handelt, welche auf bestimmte Namen lauten, und deren Amortisirung zur Unschädlichma chung des Verlustes von Seite des Eigenthümer^ veranlaßt werden kann (M. I I und 33), in welchen Fälle» die Post anstalt

nur die Portogebühren zurück erfolgt, und die durch den Verlust dem Reklamanken erwachsenen Unkosten ersetzt. Bei Verlust von Staatspapieren, welche auf den Ue- berbringcr lauten, ersetzt die Postanstalt den ganzen auf dem Aufgabs-Recepisse angeseHten Werth (H. 11), in Bezug auf österreichische derlei Staatöpapler.- -aber nur gegen dem. daß sich der Reklamant über die veranlaßte Amortisirung der selben mit dem Amortisations-Edikte vorläufig ausweiset. Der hiernach von der Postanstalt ersetzte angegebene Werth

: u. bei Waaren, Prätiosen und sonstigen Gegenständen, wofern die Sendung durchaus gleichartigen Inhaltes ist, den von dein angegebenen G c sa ur m t w e r t h s auf den Abgang nach dem Gewichte entsinkenden Theilbetrag. Enthält eine durch Abgang verminderte Sendung un gleichartige Gegenstände, ss wird dcr Werth des noch vorhandenen Inhaltes der Sendung durch beeidete Schutz leute erhoben, und die Postanstalt vergütet d?n Unterschied zwischen dem sslcherg-stali krhobcücn und dem bei v.-r Aus gabe angegebenen

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 11
Date: 07.02.1831
Physical description: 11
».> Gr.,d I -7 2^ >S<bnee >i iheiter c>^ jheiter >z iW olken lieber den tirolischen Münzfuß im vierzehnten .Jahrhundert. (Beschluß.) F e ß m c» i s r sagt: »Nach einer Urkunde vom I. ,3bl bei Burgklehner Th. I, S. , berechnet sick der da malige Werth der Bernernermünzen nachstehendermofsen. Petermann von Schenna als Pfandinhaber der Münze und Wechselbank zu Meran verpachtete selbe an Charo, den Sohn Franzens von Lafoniggel von Florenz auf zwei Jahre um 3c> Mark Berner» mit Beding, eSsollen aus einer M.a r k milder

àechnllngsnil! bat sich, was auch Feßniaier bemerket, ersi >p^^r gebillel ; dieser geringe Werth des Pfundes und ^n/k Berner galt ojseàir nur von den sehr geringer- tcn Münzen des fünfzehnten und der folgenden Jahrhun- dene ; es waren da zwar die allen G-ldnamen, aber nicht cinw die alle Sacke oder der alte Gehalt des Geldes beibe halten worden. Wann und wie sich dieses ergeben habe, vlcivt tcrneren Forschungen vorbehalten, und zu Forschun- G öch > enwirdieFreundedervalerländ i sci'n di z> wvchien

, die den gleichen Werth mit den kleinen Gulden hatten, und darum ebenfalls Gulden genannt wurden, so daß man sich zum Unterschiede des WorleS Goldgülden be dienen mußte. Endlich blieb derName G u l v e n beinahe nur noch den Silbermünzen dieser Art, da für die Gold münzen der Name D ukaten (von Oucatus und von den Münzen, die der Herzog oder Doge von Venedig, oder, nach anderen, ein Herzog von Ferrara prägte) in Deutsch land beinahe allgemein für diese Goldmünzen angenom men wurde. F e ß in a i e r ließ

12 Kr. rheinisch. Nach der Münzverordnung, die Erzbischof Ortolph von Salz burg >3ZZ feinem Münzmeister Gnliger von Florenz gab, solllen für ein Lotl>«ilber Zc> Pfenninge, und für einen Gulden g? Pfenninge gegeben werden. Demnach galt ein Salzburger Pfenning drei Kreuzer rheinisch und ein Gul den 4 Gulden (> Kr. In Tirol galten damals «»(klei ne) Goldgulden eben so viel als 3 Mark Berner, und eine Mark Silber balte den Werth von 2 ^ Florentinergulden : ein Goldgulden in Tirol galt also 4 Gulden 14 Kreuzer

durch die zu Ende des fünfzehn ten Jahrhundert? erfolgte Entdeckung von Amerika, woher dann nach nnd „ach eine nngeheure Masse von Gcldinctalleii durch gan; Eurova sich verbreitete. Die Mcnae verminderte ihren Werth, Waaren und Arbeit stiegen in Demselben Verhältnisse im Preis«, und der größere Theil der im Nane gestandenen tirolischen Berg werke mußte schon in der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhun derts ausgelassen werden, weil ihre Ausbeute, wenn sie auch in der Tb.n iiiclit kleiner als in d.-r frühern

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 16
Date: 17.04.1837
Physical description: 16
. i>,7 o,v . s.o 2,5 4,2 t»,5 V.S 10.0 V.S l.0 2,7 0.2 trüd trüb heiter heiter Wolken Wolken heiter Wolken S. W> trüb Wolken heiter trüb S.W. Ueber Wesen und ethischen Werth der Volkseigen. (Bechluß.) . Fleckenloser Lebenswandel wird von der WölkSscige als ein Verdienst und als Gott wohl gefällig, g e wü rvi g et. — Stuf tausendfache Weise preist und ehrt die Sage den matelsösen Wandelt Hier hat schon die Religion und die Heitlgenlegende.vorgearbeitet. Dem Gu- « ten, den Reinen gesellt die Sag» Engel

zu, die sie leiten und führen. Immer noch, wie im deutschen Alterthume das ganze Volk, legt die Sage hohen Werth auf «laiellvse Jungfräulich keit und betrauert deren Seltenheit. Mancher tief verborgene und verzauberte (versetzte) Schatz könnte geHoden werden mit Hülfe einer reinenJungfrau, »renn solche sich fände; wehe der unreinen Hand, die mit frevelnder Lüge ergreifen wollte, was nur der reinen befchieden. Nur reine Jungfrauen können das Notlchemd spinnen und weben. Nur die Reinen können ver wünschte Geister

, in Beispielen gepredigt, und auf einen vcrsohnbaren Gott, auf eine Seligkeit nach dtr Buße, auf ein ewiges Leben hingewiesen. Es würde für den dermaligen Zweck dieser Ab handlung zu weit führen, noch ausführlicher darüber zu reden. Möchte der Unbefangene aus dem,G?faglen und.den.bele genden Beispielen ersehen, daß die Volkssage anßer ihrem poe tischen Reitz und Werth , auch wahrhaft ethischen Werth hat, daß sie dem Volke durch die Macht des Beispiels Lehren der Tugend , der ÄZeisheit und der Frömmigkeit

, lind im Uebrigcn überlaiie man dasselbe seinem gesunden Sinne. Es sind nur Andeutungen, die ich über den ethischen Werth der Velkssage lner geben konnte, doch könnte es, nin anregen zu lielseu, einstweilen genug seyn. Gewänne ich ihr auch da- d nrcli nur eiucu Freund, der sie bisher nicht kannte, oder gär verkannte, erweckte ich anch nnr in einem den Sinn, ihrer zu achtn,, und.ihrem leisen Schritte mit sorgsamem Au ge, mit aufmerksamem Blicke zu folgen, ihre WaldeSgel'eiiu- uissc zu erlauschen nnd

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 22
Date: 11.10.1838
Physical description: 22
: ..... ., „ ^ a. flüssige, leicht zerbrechliche , so wie einem schnellen Verder ben und der Fäulniß unterliegende Sachen; Ii. Sachen, welch, wegen zweckwidrig»? oder unzureichender Emballage gegen Nässe, Reib,mg und Druck nicht gehörig gesichert waren, oder welche erweislich schon in beschädigtem . Zustande verpackt wurden. 8- 44. d. Vorgang bet der Entschädigung. Ist drr Inhalt einer Sendung durch die Beschädigung werth- los geworden, so leistet die Postanstalt unter der im F. 43 enthaltenen Bedingung den vollen

Ersatz für den bei der Aus gabe angegebenen Werth. Bei minderen oder theilweisen Beschädigungen wird derPar- thei der Schadenersatz innerhalb der Gränze deS bei der Aus gabe angegebenen Werthes nach Verhältnis« des beschädigten Quantums oder der eingetretenen Werthverminderung gelei stet. Stellt fich die Parthei mit der ihr von der Postanstalt an gebothenen Entschädigung nicht zufrieden; so hat die gericht liche Erhebung des Schadens einzutreten, wobei von der Post anstalt geltend gemacht

werden .wird, daß sich ihre Haftung überhaupt nur auf den bei der Aufgabe angegebenen Gesammt- werth der Sendung erstrecken kenne. In keinem Falle kanndie Parthei (F. 35) die Annahme der beschädigten Sendung zu- znrückweisen, und den vollen angegebenen Äerth dafür an sprechen. . 8- 45. 7. Zeitpunkt der Leistung des Schadenersatzes. Der Schadenersatz wird unmittelbar nach vollständiger Er hebung deS Verlustes, deS Abganges oder der Beschädigung über Einschreiten der Parthei mittels drr die Verwaltung des Postgefälles leitenden

versiegelt sevn, und der Werth desselben angegeben werden. Ueber das ausgegebene Gepäck wird dem Reisenden ein Em pfangsschein, welcher die Zahl und das Gewicht der Stücke und den angegebenen Werth ausdrückt, erfolgt. Auf den Inhalt deS Gepäckes findet übrigens der F. 2 die. ser Fahrpost-Ordnung vclle Anwendung. 8- 53. c. Haftung der Postanstalt für das Gepäcke. Die Postanstalt haftet für das dem Postamte ordnungsmä ßig übergeben? Neisegepäcke nach den im III. Abschnitte des I. Theiles dieser Fohrpost

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 26
Date: 04.10.1838
Physical description: 26
: ' . . ^ ^ a. flüssige, leicht zerbrechlich» , so wie einem schnellen Verder. den und der Fäulniß unterliegend» Sachen; I-. Sachen, welche wegen zweckwidriger oder unzureichender Embi-Uage gegen Nässe, Reibung und Druck nicht gehörig gesichert waren, oder weich» erweislich schon in beschädigte,^ Zustand» verpackt wurden. 8- 44. » l?. Vorgang bei der Entschädigung. Ist der Inhalt einer Sendung durch die Beschädigung werth- lc» geworden, so leistet die Postanstalt unter der im F. 43 enthaltenen Bedingung den vollen

Ersatz für den bei der Auf gabe angegebenen Werth. Bei minderen rder theilweisen B»schädigungen ivird der Par thei ver Schadenersatz innerhalb der Gränze deS bei der Auf- gabe angegebenen Werthes nach Verhältniß des beschädigten Quantums oder der eingetretenen Werthverminderung gelei stet. Stellt sich die Parthei mit der ihr von der Postanstalt an gebothen»» Entschädigung nicht zufrieden; so hat die gericht liche Erhebung des Schadens einzutreten, wobei von der Post anstalt geltend gemacht

werden wird, daß sich ihre Haftung überhaupt nur auf den beider Aufgabe angegebenen Gefammt- werth der Sendung erstrecken könne. In keinem Falle kanndie Parthei (F. 35) die Annahme der beschädigten Sendung zu- znrückweisenz und den vollen angegebenen Werth dafür an sprechen. §. 4u. 7. Zeitpunkt der Leistung des Schadenersatzes. Der Schadenersatz wird unmittelbar nach vollständiger Er hebung deS Verlustes, des Abganges oder der Beschädigung über Einschreiten der Parthei mittels der die Verwaltung des PystgefälleS leitenden

mehrfach wohl versiegelt seyn, und der Werlk desselben angegeben werden. Ueber das aufgegebene Gepäck wird dem Reisenden ein Em pfangsschein, welcher die Zahl und das Gewicht der Stück« und den angegebenen Werth ausdrückt, erfolgt. Auf den Jnhal« des Gepäcke's findet übrigens der F. 2 die ser Fahrpost-Ordnung volle Anwendung. 53. <. Hastung der Postanstalt für das Gepäcke. Die Postanstalt haftet für das dem Postamte ordnungsmä ßig übergebene Reisegepäcke nach den im IN. Abschnitte des I. Theiles

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Der Bote für Tirol
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Page 13 of 22
Date: 06.09.1838
Physical description: 22
und sonstige GebrauchSgegen- ständ» zur Verwendung in der Anstalt inventarisch übergeben. Diese» Inventar wird in lrisilo in der Art aufgenommen, dasi der Zustand jener Gegenstände genau beschrieben nach drei Klassen (gut, mittelmäßig und schlecht) geschätztund der dieß- fällige Werth bei jedem Gegenstande genau angemerkt werden Amt?bl. z. B, v. u. f. T» u. V. 74. 1S3 wird, und aus dlestlb» Art witd nach erloschenem Kontrakt» dl» Zurückstellung jener übergebenen Gegenstände in derselben Quantität

und Qualität an die Verwaltung zu geschehen Ha ien, so daß, wenn sich an den Jnventarialstückea bei AuSgang der KontraklStauer ein höherer oder minderer Werth zeigen sollte, das dem Unternehmer.von dem StrafhauSfond» vergütet, das IVlinus aber von dem Unternehmer dem Straf haussonde ersetzt werden müßte. Gin beim AuSgange te« Kontraktes etwa vorhandener grö» ßerer Vorrath wird dem Unternehmer nach dem in dem Ueber- gabS-Jnventar angesetzten Werth«, jedoch so abgelöset werden, daß der Ueberschuß

den Gesammtwerth von 2l1l>6 ifl. E. M. nicht übersteigen darf, wogegen ober auch der Unternehmer den allsälligenAbgang an Jnventarialstücken nachdem indem UebergabS-Jnvenrar angesetzten Werth» dem Strafhaussonde zu ersetzen haben wird. Dem Unternehmer wird zum Behufe seiner Kcntraktö-Er- füllung dic Benützung aller derjenigen Ubikationen eingeräumt werden, welche bisher zu gleichem Zwecke als Magazine und sonstige Aufbewahrungsorte und Plätze verwendet worden

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 22
Date: 22.08.1839
Physical description: 22
auf die Kunst. Von einem Münchener Mahler. Das Daguerrotvp und der Oehlbilderdruck, zwei beinahegleich- zeiVge Erfindungen, haben jede einen allgemeinen und einen be sondern Werth, und ergänzen sich gegenseitig dergestalt, daß durch sie sowohl dem Kunstverständniß im Allgemeinen, als auch der Kunstausübung eine zeitgemäße und sehr heilsame Revolution bevorsteht. Das Daguerrotvp ist schon mehrfach besprochen, und wenn auch unseres Wissens seine eigentlichste Bedeutung für die bildende Kunst noch nirgends

genügend beleuchtet wurde, so ist, diese zu bezeichnen, doch nur unser Nebenzweck, da diese Erfindung durch den Ankauf Frankreichs bereits vor dem Untergang geschützt ist, und als Gemeingut ihren Werth bald von selbst geltend machen wird. Anders verhält es sich aber mit LiepmannS Erfindung. DerTod eines einzelnen MannesE»nn dieselbe der Welt noch, wer weiß auf wie lange, entziehen; und doch ist sie so weit gediehen, daß Jeder, der mit der Oehl- mahlerei vertraut ist, auf den ersten Blick erkennen muß

, keineswegs aber in höherem Maßstabe, als bis her, von der erfinderischen Geschicklichkeit des Künstlers zeugen wurde. Der Werth dieser Erfindung ist aber außerordentlich, und übersteigt, wenigstens in ihrer Wirkung auf die Kunst, noch bei weitem den des Daguerrotpps, obwohl dieses von ho- he^Veheutung ist. Während das Daguerrotvp Formen und Effekte der Natur mit einer Nuhe, Präzision und Detaits- aussührung wieder gibt, welche zu erreichen der Kunst ewig unmöglich bleiben wird, macht es die Künstler

, macht es das Publikum darauf aufmerksam, was die Kunst nicht kann, und deshalb auch nicht soll. Die bloßen Abschreiber der Natur wer ben dadurch einen Rival bekommen, der sie bei weitem überbie thet und überflüiiig ,nacht; dagegen aber wird das Publikum, von dem ein großer Theil noch der Meinung ist , daß die Prä zision des Details eine Hauptaufgabe der Kuust sey, eine an dere Ansicht von derselben bekommen, und einsehen lernen, * - ^ daß der wahre Werth der Kunst in ihrer Wirkung auf das Gemüth

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 22
Date: 11.10.1838
Physical description: 22
. Werthpapiere, als.- Staats- unv Privat-Obligationen, Wechsel, Koupons, Geldanweisungen, Lotterielos», u. dgl. sind zwar unversiegelt zur Post zu bringen, die Postanstall überzeugt fich jedoch nur von dem Vorhandensevn der angege benen Gattung, ohn» in die Prüfung des Werthes einzugeben, und dem Versender ist gestattet, auf der Adresse (Z. Z unters) Den Werth nach eigenem Ermessen anzugeben^ Die Sendung wird in Gegenwart des Ausgebers mit dem Siegel de« Versenders verschlossen. Der Versender ist verpflich

ausgeschlossen, und der. Versender hat jeden allfälligen auf wc>s immer für eine Art in Bezug auf den Inhalt der Sendung erlittenen Schaden selbst zu tragen. L- >4. 5. Aufgabs-Necrpisse. Ncbcr jedr der Postanstalt anvertraute Sendung wird von tt»f»r letzteren dem Versender zu Handen de« AufgeteeS, «l«, den Znhalt, da« Gewicht und d»n angegebenen Werth dersel ben bezeichnend» Empfangsbestätigung («ufgabS-Recepisse) au«g»st»llt, womit sich der Versender in allen Fallen, wo der selbe »in» aus di» g»scheh

des Postporto befreit find; L. für Sendungen über Krakau an Empfänger in dem Königreich» Pohler, >ind in Rußlands li. mit Rücksicht auf d»n Inhalt: 1. für Sendungen, deren angegebener Werth nicht zum Min desten das Fünffach» des dafür entfallenden Postporto, und wenn sie für das AnSland bestimmt sind, nicht wenigstens 10 fl. E. M. beträgt, daher für alle für das Ausland be stimmt« Sendungen, deren Werth nicht angegeben wird (H. 4 unters); 2. für Sendungen, welche flüssig», lcicht zerbrechlich

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 26
Date: 04.10.1838
Physical description: 26
- und Privat-Obligationen, Wechsel. Koupons, Geldanweisungen, Lolterielofe, u.dgl. sind zwar unversiegelt zur Post zu bringen, die Postanstalt überzeugt sich jedoch nur von dem Vorhandenseyn der angege benen Gattung, ohne in die Prüfung des Werthes einzugehen, und dem Versender ist gestattet, auf der Adresse (F. 3 unter») den Werth nach eigenem Ermessen anzugeben. Die Sendung wird in Gegenwart des Ausgebers mit dem Siegel des Versenders verschlossen. Drr Versender ist verpflich tet über derlei abgesendete

auf »v:S immer für eine Art in Bezug auf den Inhalt der Sendung erlittenen Schaden selbst zu tragen. L- t i- 5. Aufgabs-Necepisse. Uclcr jelc l.'r Postanstalt anvertraute Sendung wird von dieser letzter»» dem Bnstnder zu Handln de« Aufgeber», »in» den Inhalt, da« Gewicht «nd den angegebenen Werth dersel» b,n bezeichnend» SmpsangSbestätigung (AufgabS - R»c»pisse) autgestellt, »vomit sich der Versender in allen Fällen, wo der selbe ein» auf die g»sch»h»n» Aufgab» gegründet, Verpflichtung der Postanstalt

über Krakau an Empfänger in dem Königreiche P 0 hlen und in Rußland; mit Rücksicht auf den Inhalt: 1. für Sendungen, deren angegebener Werth nicht zum Min desten das Fünffach» des dafür entfallenden Postporto, und wenn sie für das Ausland bestimmt sind , nicht wenigstens 1t) fl, C. M. beträgt, daher für alle für das Ausland be stimmte Sendungen, deren Werth nicht angegeben wird (§.4 unters); 2. für Sendungen, welche flüssige, leicht zerbrechliche, dem schnellen Verdrrben oder der Fäulniß unterworfene

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 16
Date: 31.12.1838
Physical description: 16
N. Wolken Wolken trüb »etrer kl. Wolke« trüb Lebewohl an das Jahr 1838. Du fliehst dahin mit Deinen raschen Schwingen, Kaum ahnend, »ras Du Alles uns gebracht; So höre denn von all' den schönen Dingen, Wenn Dir der Flug da» Auge deckt mit Nacht: ES einten sich in diesem kurzen Jahre Wohl Ding», werth, daß sie das Herz bewahre. Des Landes Huldigung hier zu empfangen. Kam unser vielgeliebtes Herrscherpaar; Wem glühten da nicht froh die Wangen, Wer bethete für Sie nicht am Altar? Wie »ine Tröstung

von drei Lokomotiven auf einmal 1652 gemästete Hämmel nach London geschafft. Die Eigenthümer sprachen ihre Ueber zeugung dahin aus, daß zwar der Transport dieser Thiere auf der Eisenbahn nicht wohlfeiler komme, als der gewöhn liche Trieb; daß aber der Werth derselben sich um fünf bis sieben Prozent höher stelle, als jener der getriebenen Schafe, und daß also der Vortheil auf Seite des Eisenbahntransports immer ein bedeutender sey. Die Viehzüchter in den Graf schaften Montgomery und Salop versicherten

kürzlich gleich falls, daß, wenn sie ihr Mastvieh auf Eisenbahnen zu Markte schaffen könnten, der Werth eines jeden Mastochsen sich um ein Pfund Sterling höher stellen würde. — Die Amerikaner haben das Fahren auf den Eisenbahnen so bequem eingerich tet, als man nur immer wünschen kann. Die Personenwagen sind sehr breit, so daß zwischen den Sitzen in der Mitte »in Gang frei bleibt; jeder Wagen hat vorn und hinten eine Thü re , und so wird »S möglich, daß man von einem Ende eines Wagenzuges

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 22
Date: 06.09.1838
Physical description: 22
, «Leräthfchaste» und sonstige Gebrauchsgegen- stände zur Verwendung in der Anstalt inventarisch übergeben. Dieses Inventar wird in iriplc» in der Art aufgenommen, daß der Zustand jener Gegenstände genau beschrieben nach drei Klassen (gut, mittelmäßig und schlecht) geschätzt und der dieß- fällige Werth bei jedem Gegenstände genau angemerkt werden wird, und auf dieselbe Art wird nach erloschenem Kontrakte die Zurückstellung jener übergebenen Gegenstände in derselben Quantität und Qualität an die Verwaltung

zu geschehen ha ben, so daß, wenn sich an den Jnventarialstiicken bei Ausgang der KontraktSdauer ein höherer oder minderer Werth zeigen sollte, das I'Ius dem Unternehmer von dem StrafhaüSfonde vergütet, das iVIinus aber^>on dem Unternehmer dein Straf haüSfonde ersetzt werden müßte. ^ Ein beim AuSgange des Kontraktes etwa vorhandener grö ßerer Vorrath wird dem Unternehmer nach dem in demUeber- gabs-Jnventar angesetzten Werthe, jedoch so abgelöset werden, daß der Ueberschuß den Gefammtwerth von 20W

auf einen bestimmten Werth anzuschlagen kommen, als z. B. Beleuchtung, Behci- tzung, Deputate für die Beamten, Aerzte und Seelsorger; 2. theils auf solche Gegenstände, deren Betrag durch die Anzahl der sie konsumirenden Sträflinge und Wachmänner, mithin nach der Anzahl der Köpfe bedingt ist; 3. theils aufVergütung der geleisteten Bauherstellun- gen und Bau-Reparaturen; 4. theilsauf Vergütung fürdiedenauStretendenSträf lingen ausgefolgte» KleidungS- und Wäschstücke. acl 1. Diese Vergütung wird demjenigen

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