54 kr. R. M. Durch eine getreue Uebersetzung des Originales, wel ches schon die vierte verbesserte Auflage in Vene dig erlebt hat, ist gewiß einem Bedürfnisse abgeholfen worden, und eS.wird jedem Verehrer dieses Heiligen er wünscht seyn, ein richtiges, und vollständiges Werk zu besitzen, daö in verständlicher Sprache von der Geburt bis zu seinem wundervollen End« die Gxschich^e treu er zählt. Das ganze Werk ist in örei Bücher abgetheilt und enthält im ersten düS Leben des heil. AntoniuS; im zwei- tin die letzten Thaten
, de,,-Tvd und die Heiligsprechung deö Heiligen : und im dritten Buche die Wunder des hei ligen AntoniuS. Daß.übrigens in dem Leben eines W u n d er bar e n, . wie die ganze katholische Welt den heiligen Antonius von Padua Nsnnt, viel Wunderbares vorkömmt, daran wird sich die echte Aufklärung nicht nur nicht stoßen, sondern sich vielmehr erfreuen und den Herrn preisen, der.da wunderbar ist in seinen Heiligen. DoS Werk wird sich selbst am besten empfehlen, da der Druck deutlich und die übrige Ausstattung
wird eö möglich,, doö Gefall^S - Strafgesetz in seiner Größ«^ in feiner Tenre^z überblicken, iind dem prakti schen Leben anreihen zu können. si)er Herr Berfasser hat eS unrernonnlien, ein Werk zn tiefer?,, welches das Strafgesetz über GefällSüdertre- rungen, von S t e l l e zu stelle, in seinem Geiste, in seinem Zusanrineiibange mit den Borschriiien über die Einrichtung Per e/nzeluen indirekten Abgaben, mit den allgemeinen Strafgesetzen und mit dem Privatrechte dar stellet und,erläutert, dann insbesondere
, wodurch der „obgedachte ZweÄ zur Nealisirung gedeihen dürfte. Bei „den einzelnen Arten von GefällSüberlrelungen und auch „schon bei den aufgestellten allgemeinen Begriffen, wur den noch besonders praktische Beispiele angereihet, wel- „ch«,zur Beleuchtung der Tendenz des Gesetzes wot-l we- „senttich beitragy,,werden, u. s. w.' Bei dem Unfang, dieses riesigen Unternehmens hat der Herr Verfasser daö Werk selbst in 6 Bäkde geschie den, deren Erster daS allerh, «Kunvmachungöpatent und die H..H. 1 bis 123
, wenn nscht besondere Verhältnisse eine Verzögerung herbei führen, nach. Sachkenner haben diesem Werke einen vorzügli chen pra ktischen We r t h beigelegt, und nicht allein dem Geschäftsmanne, der sich mit der Anwendung oder der Ausführung der Gesetzes besässet, sondern insbeson dere den Stüdirenden, den Händeis» und Gewerbsmän- nern, und überhaupt jedem Staatsbürger, der sich mit diesem wichtigen Zweige der inländischen Gesetzgebung nahe vertraut machen will, wird dieses Werk alS «ine höchst willkommene