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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 409 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
welche heftweise ober fottf in LiefernNM« erscheinen,^ wird rn- softrne die verschiedenen Abtheilungen zusammen als ein Ganzes betrachtet werden können, die in den HK. 13 bis 15 bestimmte Schutzfrist für düs ganze Werk vom Erscheinen des letzten Bandes oder der letzten Lieferung gerechnet. Nur wenn zwi schen der Herausgabe einzelner Abtheilungen ein Zeitraum von wenigstens drei Jahren verflössen wäre, sind die vorher erschienenen Bande, Hefte u. s. w. als ein für sich bestehendes Werk

und ebenso die'nach Ablauf der drei Jahre erscheinenden weiteren Hortsetzungen als ein neues Werk zu behandeln. Bei fortlaufenden Sammlungen von Werken, Abhandlungen u. f« w. über verschiedene Gegenstände, wird jedes einzelne Werk, es bestehe ans einem oder mehreren Bänden, Heften u. s. w., als ein Ganzes für sich betrachtet. §. 17* In besonders rückstchtSwürdigen Fallen, dann zu Gunsten von Urhebern, MHerausgebern oder Verlegern großer, mit bedeutenden BoranSlagen verbundener Werke der Wissen schaft

kann, durch die öffentlichen Zeitnngs- blltter der Provinz, wo das Werk erscheint, bekannt gemacht werden. §,. 18. Die von der Staatsverwaltung unmittelbar aus- gegangenen Acte genießen nach ihrer Veröffentlichung den Schutz des Nachdrucksverbotes insolange, als, dieses von der Staatsverwaltung nicht aufgehoben wird. ^ Eine gleiche Fort dauer des Schutzes über die gesetzliche Frist hinaus hat auch für jene Werke zu gelten, aus denen selbst ersichtlich ist, ,datz sie aus Befehl der Regierung und mit dem Borbehalte

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Books
Category:
History
Year:
1890
6555 - 7938 [= Jahr 1541 - 1564].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 102 of 189
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: S. LXXXV - CCLII
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 11. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/6555-7938
Intern ID: 172463
734 ~ r 55cy März lO, Prag. Erzherzog Ferdinand schreibt an den Goldschmied W endel Jamnit~er in Nürnberg, er wünsche, dass der selbe die ihm auf getragene Arbeit ehcuiöglichsl machen und sogleich berichten möge, was daran bereits gemacht sei und bis welcher Zeit die Arbeit vollendet würde. Wenn er die prei guten Bildschnitzer, welche, wie er wisse , sich eine Zeit lang in seinen Diensten pi dem varhabenden werk gebrauchen lassen wollten, bekomme, solle er sie nach Prag schicken. Dass

, die Zeit -n bestimmen, binnen welcher ein solch dapfers wei - k gemacht werden könne. Ein solches Werk ver lange woi bedachten mut und es seien auch wo] etlich fisirung vergebens gemacht; dies mache ihm warlich hl nachdenken. Jetp sei er mit dem fuss im werk. Sobald derselbe fertig sei, wolle er ihn alsbald dem Erp her-og schicken. Derselbe möge überpugi sein, dass er ln der sach nit seh en wolle. Auch sei er mit der Wasser kunst eijngst beschäftigt, um sie auf das beste pi machen. Uas die pvei

Bildschnitzer anbelange, welche dem Brffierzog geschickt werden und solches werk machen sollten, so habe er mit pvei Bildschnitzern, die am llcissigsten sent, solches werk zu machen, gespro chen; aber keiner wolle es unternehmen, so kleine Thier- lan z it machen; was aber die grossen dir und beslein (sic!) belangt, das walten sie wol machen. A r im seien aber der kleinen Thierlein viel, der grossen jedoch wenig und es würden die beinlein an den kleinen dirlein so gar dir (dürr) und schwach. Sein Rath gehe

und Goldschmied Nürnberg, berichtet an Er~her~og Ferdinand auf dessen Schreiben vom g. April, er habe mit den ^wei Bild schnitzern wieder verhandelt; es wolle sich jedoch keiner gar von haus nach Prag begeben, um dort solch em Werk ZU machen. Ledige Gesellen, die es machten, lind man itz nit. Der eine der beiden Bildschnitzer wolle es über nehmen, in Nürnberg Alles, ums die Thiere anbelange, Zu machen. Derselbe sei Bildschmtpr und Goldschmied und wolle Alles in Wachs bossiren und von Silber gies sen

und ölbaumen holz und sandel und helfenhein und buxbaumen holz, und, was man nun von allerlei hiebsen holz einlegen kienr, und edlich ding daran ge schnitten wird. So kan man in die zehen schwarzen felding sil bern ligur oderistorien machen oder, was euer lurstlich durchleuchtigkait darein hauen wil. Man kan auch sunst allerlei zir von Silber daran machen, darnach euer fürstlich durchleuchtigkait lil silber daran haben wolt; dann es ist nur im kleinen werk anzaigt; im grossen werk wirt es noch lil mer zir

2
Books
Category:
History
Year:
1890
6555 - 7938 [= Jahr 1541 - 1564].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 89 of 189
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: S. LXXXV - CCLII
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 11. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/6555-7938
Intern ID: 172463
H 50 , f. .v-j" u.f. 7236 / 556 ' December 22, Nürnberg. Wenzel Jamni/zcr, Bürger und Goldschmied 411 Nürnberg, schreibt an Erzherzog Ferdinand, er sei kurzverruckier tage durch die kunigliche wirde zu Be- haim (König Maximilian II.) etlicher arbeit halben nach Wien erfordert worden und dort habe ihm Erzher zog Ferdinand mitgclheilt, wie dieselbig auch Vorhabens were, ein dredich werk von silber und golt machen zu lassen; weil er aber für König Maximilian eine Feit lang z ii arbeiten habe, möge der Erzherzog

mit ange regtem werk dieweil verziehen, wogegen er mittlerweil einen künstlichen maler ein visierung oder etliche über merbemeltes werk rcissen und stellen lassen solce. Nun habe er alsbald mit einem ileisigen, des malens und anderer desgleichen kt.nsten wol verstendigen ge sellen, mit namen Jacob Strote, ein Italiener und auch ein mitburger alhi zu Nurmberg, gehandelt, das er sich zu solchem Vorhaben gebrauchen lassen wolle. Der selbe habe sich dazu erboten; da aber das werk etwas dapfers

' December 22, Nürnberg. Jakob Strada von Mantua schreibt an Erzherzog Ferdinand, der Goldschmied Weisel Jamnitzcr, welcher jüngst in IVVen gewesen, habe ihm über eine sehr schöne Arbeit Mittheilung gemacht, welche der Erzherzog aus- führen 71/ lassen gedenke, nämlich die Erschaffung Adams und Evas durch Gott im irdischen Paradiese. Der Goldschmied habe ihm weiter erzählt, dass der Erzherzog für dieses Werk viel schöne Sachen, nämlich Erze, Thiere, Vögel und andere dazugehörige Dinge, beisammen

habe und das Werk gleich in Angriff nehmen lassen, früher jedoch noch eine Zeichnung davon sehen wolle. Der Goldschmied habe ihn nun dringend gebeten, die gewünschte Zeichnung 41/ machen, um sie dem Erz herzog senden zu können. Er habe ihm aber bedeutet, dass dies auf einem Blatt Papier nicht wohl möglich sei, indem er die Zeichnung ausgedehnt via che n möchte. Es sei zuvor auch nothwendig, die Meinung Erzherzogs Ferdinand 4;/ vernehmen und die Grosse z u wissen, hi welcher das Werk ausgeführl werden solle

4
Books
Category:
History
Year:
[ca. 1898]
14028 - 15138 [= Jahr 1588 - 1626].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 38 of 148
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: CCLXXI S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Nicht ermittelt. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/14028-15138
Intern ID: 172465
an den Präsidenten und die Kammerräthe in Innsbruck unter Beilage des Gesuches des Uhrmachers Hans Mayr, nachdem das neue Uhrwerk kein gewöhnliches Werk sei und ohne Zweifel schon viel gekostet habe, welche Auslagen umsonst wären, wenn das Werk nicht vollendet würde, künftig vielleicht auch Keiner im Stande sein dürfte, es so, wie es angefangen worden sei, vollenden, Hans Mayr auch sich erbiete, dasselbe in Jahresfrist Ende z u bringen, so befehle er, dasselbe dem Mayr, wenn nicht besondere Bedenken vorlägen

, übergeben. Or. ( A. VH. — Geschäft von Hof s 5 g 6 ,f. 1 5 . — fn dem hei* gelegten Gesuche des Uhrmachers bittet dieser den Kaiser, ihn das Werk vollenden stt lassen, die Kosten \u bestreiten und ihm die Besoldung wie bisher verabfolgen fu lassen. — In der weiten Bei lage beschreibt Hans Mayr sein Werk wie folgt: Verzaichmiss des uhrwerks zue Insprugg, so ir fürstlich durchleuchtigkait erzherzog Ferdinand zue Österreich etc. anfangen und machen hat lassen, welches aber noch nit gar zum end

und ausgemacht ist: Festlichen ist das uhrwerk in seiner höhe mitsambt dem geheus zwelf werkschuech hoch. Das ist von schlechtem holz zue einer visier oder feldkas cn, das werk darin zu probieren; dann ir fürstlich durchleuch tigkait haben ir fürgenomben, ain geheus von ebenem holz darzue machen zue lassen. Und das geheus ist zue vier underschiedlichen corpus gericht; das und erst zum fuess, darauf das werk stehet, darinen das gericht ver borgen gehen thuet. Auf derselben stehet das urwerk

. So hat auch das uhrwerk von rödern siben laufwerk, die alles treiben muessen, was dan das werk zaigt und schlagen thuet: ains das treibt alle die

5
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 406 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
nach dem Erscheinungsjahre der Ongiual-Composition ohne Einwilligung des Tonsetzers oder seiner Rechtsnachfolger, veröffentlichte Arrangement als ver botener Nachdruck zu behandeln; d) wird für ein späteres uni" Malisches oder dramatisches Werk der unveränderte Titel eines früher veröffentlichten Werkes derselben Gattung benützt,, so. findet die Bestimmung des K. 5 sd d ihre Anwendung. j§» 7. Der zu einem musikalischen Werke gehörige Text des Gesanges wird als Beigabe der Composition betrachtet, daher ihn der Tonsetzer

, wenn nicht durch Vertrag etwas Au- beted bestimmt worden ■ ist, mit der Composition abdrucken lassen kann. Zum Abdrucke des Textes ohne Musik ist-die Ein- nülligung des Dichters erforderlich; sie wird aber, wenn das musikalische Werk zur öffentlichen Aufführung bestimmt ist, in der Art vorausgesetzt, daß derjenige, welcher die Berechtigung f ur Aufführung erlangt hat, auch den Text zum Behufe der Benützung bei der Aufführung des TonwerkeS mit Andeutung dieser Bestimmung drucken lassen darf

. §. 8. Zu dem ausschließenden Rechte des Urhebers eines mustkalischen oder dramatischen Werkes (§. 2) gehört auch jenes 'ler öffentlichen Aufführung (Production) und t§ ist biffe vor Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist W. 23 und 24) sowohl im Ganzen als mit Abkürzungen oder -unwesentlichen Abände rungen ohne Einwilligung des Autors oder seiner Rechtsnach- folger infolange verboten, als^ das Werk nicht durch beit Drock oder Stich veröffentlicht worden ist. Als eine solche Berösfeutlichnug ist nicht anzuseheu, wenn der Autor

6
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 269 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
em unbedingter Anspruch. Zur Giltigkeit eine- Bernfungsbriefes ist erforderlich, Last die in ihm enthaltenen Emkommenstipulatiomn nicht niedriger seien, att «ie in dem uächstvorausgegaugenen derselben Gemeinde. §. 1164. Durch feen Vertrag über den Verlag einer .Schrift wird Jemauden von dem Berfaffer das Recht ertheilet. dieselbe durch den Druck zu vervielfältigen nud abIusetzen.' Der Verfasser begibt sich dadurch des Rechtes, das nämliche Werk einem Anderen in Verlag zu überlassen. Die Verlag Sgesch äste

, so wie die sonstigen Geschäfte des Buch- oder Kunst-Handels, 'ferner die Geschäfte der Druckereien, foferne nicht ihr Betrieb nur ein handwerksmäßiger ist, find Handelsgeschäfte (Art. 272 Z. 5 H. G. 39.), |. 1165. Der Berfaffer ist verbunden, das Werk der Verabredung gemäß zu Liefern, und der Verleger gleich nach geliefertem Werke die bedungene Belohnung zu entrichten. §. 1166. Wird das Werk von dem Schriftsteller zur be stimmten Zeit, oder auf die festgesetzte Art nicht geliefert; so •Jim der Verleger

7
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 421 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
Zt sein, daß rn dem Letzteren vorher noch die Förmlichkeit Eintragung auf folgende Weise erfüllt ist: Wenn das Werk zum ersten Mal in Oesterreich erschienen % so muß es zu Paris ans dem Ministerium des Innern ein getragen sein. Wenn das Werk zum ersten Mal in Frankreich Erschienen ist, so muß es p Wien auf dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten eingetragen sein. Die Eintragung soll beiderseits auf die schriftliche Anmel dung der Betheiligten erfolgen, welche beziehungsweise

Lieferung beginnen, es wäre denn, daß der Autor in Wemäßheit der Bestimmungen deS Art. V die Absicht zu erken- gegeben hätte, sich das Recht der Uebersetzung vorzubehalten, lu welchem Falle jede Lieferung als ein besonderes Werk ange- lkhen werden soll. Die Förmlichkeit der Eintragung, welche Etztere in besondere Zu diesem Zwecke geführte Register ■ statt- àdet, soll weder auf der einen noch auf der andern Seite Anlaß zur Erhebung irgend einer Gebühr geben. Die Betheiligten erhalten eine authentische

8
Books
Category:
History
Year:
[ca. 1898]
14028 - 15138 [= Jahr 1588 - 1626].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 39 of 148
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: CCLXXI S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Nicht ermittelt. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/14028-15138
Intern ID: 172465
zaiger, so an diseswerk gericht seind; die drei schlagen die slund und viertl, jedweders underschidlich auf vier gloggen. So ist auch ain werk, das schiegt das Ave Maria auf zimbl oder gloglen alzeit zue mittag, morgens und nachts. Es hat auch noch zwai laufwerk von rüdem, daran alles pilder, die zue ain er zier an das geheus aussen herumb gestalt werden, an die zwai werk ge richt, das si die bilder bewegen und rieren, ain jedes nach seiner art. Jetzt ist auf disem eisenen corpus

das hauptgesimbs oder der cranz, darinen alle die gloggen hangen, die zue dem werk gehörn. Und im fries des hauptgesimbs da sind die siben planeten von mössing gegossen und fort alle lag ain er, der denselbigen tag regieren soll, auf einer ketten herumb. Und auf dem hauptgesimbs stehet das dritte corpus mit fünf mu scheln, darein die Fünf Sin von mössing gegossen sein, die sie auch bewegen sollen. Und auf vier egken des hauptgesimbs sein vier thilmlein, darauf die Vier Alter des menschen, dessen auch ain

und von dem Hofuhrmacher Hans Mair ange fangene aber noch nicht vollendete Kunstuhrwerk pi Ruhelust und überlässt dem Kaiser die Entscheidung, ob das Werk j« seiner allerdings noch bedeutende Aus lagen erfordernden Vollendung gebracht werden solle. Mitriren an Hof iSgS, f. AZ. 14408 lSg 6 Juli 1 , Schloss Prag. Kaiser Rudolf II. befiehlt der oberösterreichischen Kammer, die Fahne, welche nach Mittheilung des Cardinais Andreas von Oesterreich der verstorbene Er^her^og Ferdinand bei seinem Grabe angebracht wissen

, was ein solches Münplruckwerk koste und welchen Vortheil es gegenüber dem alten Münpchlagwerke in Böhmen gewähre. Gevchäft von Hof iSqö, f. 100. 14410 lSgS Juli i5, Schloss Prag. Kaiser Rudolf II. befiehlt der oberösterreichischen Kammer auf ihren Bericht in Betreff des Kunstuhr werkes nochmals, das Werk vollenden pt lassen. Geschäft von Hr.f ^ 5 06, f. 7>. 14411 t5g6 August 5, Innsbruck. Auf ein Gesuch des Missalschreibers Pompejus Marincola und den Bericht des Jacob Schrenk von Nopng äussert sich die oberösterreichische

9
Books
Category:
History
Year:
1896
9713 - 11207 [= Jahr 1565 - 1587].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 143 of 168
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: S. [LXXI] - CCXIII
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 17
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/9713-11207
Intern ID: 172464
habe, bis er das Werk %u dauerndem Bestände gebracht, nicht blos grosse Mühe, Arbeit, Missgunst und andere Gefahren überstehen müssen sondern sei auch überdies in Folge der nothwendigen grossen Reisen in äusserste Armuth gerathen und, obwohl ihm i568 eine ansehn liche Remuneration *u Theil geworden, sei dieselbe doch auf Bezahlung der Mitconsorten und Helfer auch der vielen Modelle und Visirungen sowie der theihveise aus der Schweif und anderen entlegenen Orten bezogenen Instrumente aufgegangen

. Nachdem das Werk die Probe bestanden habe, nützlich und gerecht sei und daraus der Kammer grosser Nutzen erwachse, so halte man dafür, dass, da der Bittsteller von seinem Vater nichts ererbt, mit seinem Weib und seinen Kindern ehrbar, einge^ogen und fromm• lebe, ihm wöchentlich go Kreuzer auf %wei Jahre gegeben werden sollten. Or., A. VII. 11X99 i58j August 25, Innsbruck. Die tirolische Kammer schlägt dem Erfher^og Ferdinand vor, dem Maler Hans Vogler aus Gnade auf ein Jahr lang 25 Gulden aus der Miin

berichtet an Er^her^og Ferdinand, es sei 7fu Augsburg ein Schreiner, welcher ein ser schönen und vast künstlichen Schreibtisch gemacht von ebeno (Ebenhol%), mit silber eingelegt, dergleichen werk zuvor nit vil gesechen worden, wie der Er^her^og aus der beigelegten Beschreibung entnehmen könne. Ein solches Werk sei nur für einen grossen Potentaten und er könne daher nicht umhin, dies dem Er^her^og melden. Sollte der Er^her^og es sehen wünschen, so wolle er den Meister bestimmen, dass er es dem Er^her

^og auf dessen Kosten nach Innsbruck führe. Das Werk koste 4000 Thaler; dargegen aber hat die zier, so von silber gemacht, i3o mark. Or., A. VII. Beschreibung ains schönen künstlichen werkh und Schreibtisch, so dises ablaufenden 1 Zysten jar durch Jonasen Ostertag, bürgern und goldschmid zu Augs- purg, glückhUch absolviert und vollendt worden. Erstlich ist das ganz corpus dises Schreibtisch«, wann’s zugeton ist, V/ 2 werckhschuch lang-und 5 schuch hoch von ebinnem holz und die Schubladen inwendig von rotem sendel

10
Books
Category:
History
Year:
1891
Beiträge zur Geschichte des Tiroler Adels
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Page 6 of 131
Author: Hohenbühl-Heufler, Ludwig ¬von¬ / von Ludwig v. Hohenbühel, genannt Heufler zu Rasen
Place: Wien
Publisher: Adler
Physical description: 130 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Adel ; z.Geschichte
Location mark: III 9.758
Intern ID: 87963
, sind bisher erfolglos geblieben. Zyboeks Werk verbrannte als Handschrift, Stephan von Mayrhofens Genealogien blieben ungedruckt, Sebastian Eigls Lexikon des lebenden und abgestorbenen Adels von Tirol 6 ) fand keinen Verleger und nur 46 Artikel des selben, welche ausschließlich von erloschenen Adelsgesehlechtern handeln, mit den entsprechenden Wappenbildern auf zwei Steindrucktafeln, sind in den Jahrgängen 1845 und 1846 der Zeitschrift des Ferdinandeum veröffentlicht worden. Tirol hat also keinen Hundt

wie Baiern. keinen Wißgrill wie Unterösterreich, keinen Hoheneck wie Oberösterreich. Hei ners Tiroler Adel in der neuen Bearbeitung von Siebmachers Wappenbuch, welches so ungenügend ausfiel, dass eine abermalige Bearbeitung sich als leider noch nicht erfülltes Bedürfnis herausstellt, kann hier, wo von einer Geschichte des Tiroler Adels die Kede ist, nicht in Betracht kommen. Mir ist nur ein einziges selbständiges Werk bekannt, welches ausschließlich von tirolischem Adel handelt, nämlich „Pusterthals alte

Adelsgeschlechter“ 7 ) von Theodor Mairhofer. Ohorherrn von Neustift und Professor in Brixen. Dieses Werk behandelt an fünfzig uradeliehe Geschlechter, fast ausschließlich auf Urkunden gestützt. Hingegen sind in Geschichtswerken, dann in Sammelwerken und Zeitschriften viele Arbeiten erschienen, welche theils den Tiroler Adel im allgemeinen, theils ein zelne Adelsgeschlechter behandeln. Eine allgemeine Arbeit dieser Art gab uns Albert Jäger in seiner landständischen Verfassung Tirols, I (1881

11
Books
Category:
History
Year:
1890
6555 - 7938 [= Jahr 1541 - 1564].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 76 of 189
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: S. LXXXV - CCLII
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 11. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/6555-7938
Intern ID: 172463
Sommermonat Hat tlisen stain legt und fundirt, Das werk erdacht und circulirt Mit suiner tuiren rechten hand Von Osteraich erzherzog Ferdinand. Ach gott in glück lass leben sein, Bis z'aschcn werd ich harter stain. 3* Cum iuslra viderat tercentum et undeeim actus A Jesu nobis data salute nato, Sola me finxit lundato lapidc primo J'’erJinandi archiducis diva Minerva manus. 4 . Aliud. Me, ut vides, (inxit posuitque de.xtera saira Fernandi, regis Romanorum filii. 5. Dises ist expediert. Als man zeit

hat aintausend fünfhundert und fünfundfünfzig jar den siebenundzwainzigisten tag des monats junii, haben der durchleuchtigiste hochgeborn Fürst und herr, herr Ferdinand, erzherzog zu Öster reich, herzog zu Burgundi etc., grave zu Tirol etc., volmechtlger stathalter irer fürstlich durchlaucht aller- gnedigisten und geliebtisten herrn und vaters, der Römisch, Hungerischen und Behemisc.ien kgl. maj., diser löblichen cron Bclieim etc., gegenwertig werk selbst erdacht, mit aigner hand abgemessen und cir- culiert

, den ersten stain in das fundamont gelegt und demselben werk den namen »zum gülden Stern* ge geben und damit geeret. Conc., A. VII. 4-1. 7111 /555 Juni 4 (j, Prag. Er^hetgog Ferdinand bestimmt Wolf Dietrich Freiherrn von Thannhausen, seinen Mundschenk, -it seiner Vertretung bei der Hochzeit des Georg Freiherrn von Thannhausen mit Maria Magdalena von Ternig (?) und beauftragt Erasmus von Gera, ein veigoldetes Trink- geschirr im Wert he von iOO Gulden 7 ;/ kaufen , um es durch seinen obgenannten Vertreter

unter der Bedingung verlangt, dass er die Tafel Hause verfertigen könne und das Werk auf Gefahr des Bestellers nach Innsbruck geliefert werde. Falls er aber die Tafel in Innsbruck machen, musste, verlange er, dass ihm ausser den 2000 Gulden zinsfreie Wcrkstäite und das -um Werke nölhige Hol ^ angewiesen und sein V'eib und

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Books
Category:
History
Year:
[ca. 1898]
14028 - 15138 [= Jahr 1588 - 1626].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 94 of 148
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: CCLXXI S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Nicht ermittelt. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/14028-15138
Intern ID: 172465
lieh werk als zue kaiser Maximilian des Ersten epitafi hie nit zu bekumen gewest, welche man zue dem werk gar aus Italia von Cararo mit grasen mie, uncosten und herausgefüert werden müessen, hat mein vatter in durchsuechung berg und taal mit groser bemieung lest- lichen ainen sollichen unser von hie befunden, er ir kais. maj. solliches neben desen stain ain muster gehn Wien underthenigist. geschickt, darauf ir maj. von dem 23 . novembris 69. jar mein vatter zuegeschriben, desen erfündung

ein gar guet werk ist, dessen gegen dür mit gnaden erkennen wollen, wie aus ligender abschrift des kaiserlichen schreiben gnedigist zu sechen. Als auch ir fürstlich durchleucht landsfürst ain gnedigist wol- gefallen gehabt, er auch mein vatter bei irer fürst lich durchlaucht leichtlichen über sollichen märblstain- bruch ain belechnung auf sich und seine erben erlangt, das niemands ohne sein bewilligung den märbl daselbs brechen dürfen, hat er’s doch darumben nit angehalten

der vatter aus dem Niderlandt anno i57iisten jar herkumben, haben ln namen irer kais. maj. der gnädig herr Pläsy Khain (Blasius Khuen) als derzeit tyrolischer camerpresidcnt, so der vatter wegen kaiser Ferdinanden begrebnus und der zwen bestölte märblstainprunen im werk gewest, wegen des ver dienen jedes verglichen gedroffen gedings beschechen und die gemelte kaiserliche begrebnus arbait verferdigt, welche anno yZisten bis gehn Linz zu ir maj. alda hem fitztumb ainmal, wedershalben derzeit weider nit

Wenzeslaus, sowol künig Ladislaus, Erzherzog zue Österreich, welchen die Beham, wie man sagt, erstickt soln haben, und Geor- gius Podieprath, so die Beham zue irem künig gemacht, begraben seien, derselben jedweder sonderer conterfet und gedechtnussen Inschrift an baiden seiten bei der Römischen kaiser Ferdinand! und Maximilian! begreb nus zu machen, wie dan solches unter dreimal in ain werk zu bringen viel mie gebraucht, jedoch von ime meinem vattern allerunterthenigist beschechen und das

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Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1834
¬Die¬ neuesten und vorzüglichsten Kunst-Straßen über die Alpen : beschrieben auf einer Reise durch Östreich, Steyermark, Kärnthen, Krain und Tyrol, das Küstenland und die Lombardie, einen Theil von Piemont und der südlichen Schweiz
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Page 234 of 358
Author: Baumgartner, Joseph / von Joseph Baumgartner
Place: Wien
Publisher: Ullrich
Physical description: X, 332, 13 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Alpen ; s.Straße ; z.Geschichte 1834 ; f.Quelle g.Alpen ; s.Straßenbau ; z.Geschichte 1834 ; f.Quelle
Location mark: 2.909
Intern ID: 189782
Straße und die zur Ausschaufelung des Schnees getroffenen Anstalten. Der Entwurf und die Ausführung der ganzen/ 25 Stun den langen Straße von der Gränze Graubündtens bey:S. Vik tore, über den Bernhardino nach Splügen und durch die öe- rüchtigte Vin mu!u nach der. Hauptstadt,Chur, ist das Werk BoccobM's, der gegenwärtig als Staatsrath im Canton Tessin sich durch den Bau der schönen Dogenbrüeke bey Belinzona aus gezeichnet hat. > 10 . Nach den Angaben in „I. I. Meyer's Bergstraßen

durch den Canton Graubündten, Zürich/ 1826;" sind bey diesem 25 Stunden langen Straßenbaue 92/281 Kubikmeter. Felsen ge sprengt/ und 42,906 Kubikmeter Stützmauern aufgeführt worden.: Bey solchen- Bauwerken und.den -vorhandenen Localschwierig- keiten kann daher, die Gesammtausgabe von 707,585 Gulden nur als. gering, erscheinen, und muß zugleich den Maßstab be stimmen, nach welchem dieses Werk zu beurcheilen ist. In- die sem Betrachte kann man daher dem hergestellten Straßenbaue, wie nicht minder

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Books
Category:
History
Year:
[ca. 1898]
14028 - 15138 [= Jahr 1588 - 1626].- (Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck)
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Page 64 of 148
Author: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: CCLXXI S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Nicht ermittelt. - Xerokopie
Subject heading: c.Innsbruck / Kaiserlich-königliches Statthalterei-Archiv ; s.Urkunde ; f.Regest
Location mark: IV 65.290/14028-15138
Intern ID: 172465
Bezahlung mit rSo Gulden könne aber nicht ganz sondern nur ^um dritten Theile erfolgen. Or„ A. VII. 14665 (Circa 1608). Sebastian Kirchmair, Kammermaler, schreibt an Erfiier^og Maximilian, er habe jüngst vom Erfner^oge durch den Pfennigmeister Strauss den Befehl erhalten, das werk der tafel zu Klosterneuburg mit allen seinen inbegriffenen figuren abzumalen. Er sei mit Lust und Freude bereit, ditz werk iber vorgemelten 10 stuck an sein gebiirend end zu p ringen. Er wolle die gan^e Arbeit

auf der holerstau- den sein in allem gleich zu rechter austailung, so ich mit fleiss gemacht, 57 stuck zu malen. Von diesen wolle er wöchentlich zwei Stücke malen. Der von ihm verlangte Lohn betrage freilich viel Geld; dagegen werde die Arbeit gross und ansenlich. In Oesterreich sei gegenwärtig Alles sehr theuer, der Hausfins hoch und werde von den Bürgern täglich gesteigert. Sobald der Erfiier^og sich entschlossen habe, wolle er sammt einem Malergesellen das Werk in Gottes Namen in Angriff nehmen

. Erzherzog Maximilian bewilligt dem Dr. Mathias Burklechner, welcher ihm den ersten Theil seines » Tiro- lischen Adlers « überreicht und den zweiten Theil in Kürze folgen z u lassen sich erboten habe, eine Gnaden gabe von 2000 Gulden, da von Burklechner auf dieses Werk viel Mühe, Fleiss und Kosten verwendet wor den seien. Geschäft von Hof 160g, f. 12 7 . 14671 160g Mai 27, Innsbruck. Erzherzog Maximilian theilt der oberösterreichi schen Regierung und Kammer die Bewilligung von 2000 Gulden als Geschenk

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 417 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
, durch mechanische Mittel ohne Zustimmung des Verfassers oder der Rechtsnachfolger desselben neuerdings Art. 8. Es ist im Sinne des vorigen Artikels nicht , i dann ein Nachdruck vorhanden, wenn zwischen dem Originalwerke und dessen Nachbildung eine vollkommene Aehn- "chkeit sich darstellt, sondern auch, wenn unter dem nämlichen Eltel, oder auch unter einem verschiedenen, der gleiche Gegen- in derselben Ideen folge und mit der nämlichen Einthei- *J n _9 der Materie verhandelt wird. Das spätere Werk

, als ein für sich be stehendes Werk zu betrachten. . Art. II. Der Verfasser eines literarischen oder wissen- Waftlichen Werkes ist befugt, die Usurpirung des von ihm ge- Mhlten Titels zu verhindern, wenn dieselbe das Publicum «der vìe scheinbare Identität deS Werkes in Jrrthum führen Mute; in einem solchen Falle ist jedoch kein Nachdruck vor- Händen, und der Verfasser hat nur das Recht auf einen den , Aritenen Schaden angemessenen Ersatz. Dessenungeachtet be- Mündet die Wahl, eines allgemeinen Titels, als: Dictionär

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 419 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
des Verfassers anerkannt und beschützt werden. Art. 19 . Für Werke, die nach dem Tode des Verfassers Erscheinen, wird diese Frist auf vierzig Jahre, von dem Tage chres Erscheinens angefangen, ausgedehnt. Art. 29. Für Werke, die von gelehrten Instituten oder ilterarifchen Vereinen hemusgegeben 'werden, wird jeue Frist öuf fünfzig Jahre erweitert. Art. 21. Bei Werken von mehreren'Bänden und solchen, die in einzelnen Lieferungen herausgegeben werden, sollen die oderwähnten drei Termine für das ganze Werk erst

von dem Erscheinen des letzten Bandes oder der letzten Lieferung an ge« Mchnet werden, jedoch unter der Bedingung, daß zwischen den Elnzelnen Veröffentlichungen nicht mehr als drei Jahre berstrichen. Bei Sammlungen von mehreren einzelnen Werken oder Memoiren sollen die obgcdachten Termine nur von der Heraus stabe jedes einzelnen Bandes an gerechnet werden, unbeschadet redych dessen, was im ersten Absätze des gegenwärtigen Artikels für den Fall angeordnet wurde, als das Werk oder das Me moire, welches einen Theil

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 415 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
Verträge mit deutschen Staaten. . 407 EVkrke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung derselben 1öt Umfange des Bundesgebietes vereinbarten Bestimmungen, Werden wie folgt erweitert: I. Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder Musikalischen Werkes im Ganzen oder mit Abkürzungen, darf Mr mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger Statt finden, so lange das Werk nicht durch den Druck veröffentlicht worden ist. Das ausschließende Recht, mese Erlaubniß

Zu ertheileu, steht dem Autor lebenslänglich und seinen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern noch zehn Jahre nach seinem Tode zu. II. Auch in dem Falle, daß. der Autor eines dramatischen oder musikalischen Werkes sein Werk durch den Druck ver öffentlicht, kann er sich und seinen Erben oder sonstigen Rechts- Nachfolgern das ausschließende Recht, die Erlaubniß Zur öffent- nchen Aufführung zu ertheileu, durch eine, mit seinem^ dar unter gedruckten Namen versehene Erklärung Vorbehalten,- die Rdem einzelnen

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