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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
Hreispruch. Wechselfälschungen im großen. Am Mittivvch war die Verhandlung in der Wechselsälsci uugs- und Konkursaffäre des Weinhändlers August Pardat scher, ge^ boren am 10, Juli 1868 zu Bozen und nach Eppan, Bezirk Kaltern, zuständig. Pardatscher war angeklagt der schuldbaren Krida, sowie des Verbrechens des teils ver- suchten, ici!S vollbrachten Betruges durch Wcchselfälschung. wodurch folgende Parteien geschädigt wurden: die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1905

über 5000 X, zahlbar am 30, Dezember 1905, die Unterschrift des AuS- stellers Marliii Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; 2. der Pnome Johann Mumelter in Bozen dadurch, dcß der Angeklagte aus dem Wechsel vom l-!, Juli 1905 über 14.000 X, zahlbar am l-j, Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Mariin Menz fälschte und auf Grund die/er geiäljchten Unterschrift jene des Johann Miiinclier, somit dessen Bürgschaft er schlich

! 3. der nämliche dadurch, daß Pardat scher auf dem Wechsel vom 27. April 1905 über 10.000 X, zahlbar am 27. Juli 1905, die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte und aus Grund derselben die Unter schrist und somit anch die Bürgschaft deS Johann Mumelter erhielt; -Z der Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß der Beschuldigte -t) aus dem Wechsel vom 21. Juni 1905 über 5000 X, zahlbar am 21. Dezember 1905, die Unter schrift deS Johann Scherlin als Bürgen und K) auf dem Wechsel vom 27. März 1905

über 6000 X, zahlbar am 27. September 1905, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aussteller fälschte und auf Grund dieser Fäl schung die Unterschrift, somit die Mithaftung, beziehungsweise Bürgschaft des Anton Christa- nell erhielt; 5. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 5. Juni 1905 über 1800 X, zahlbar am 5 September 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kasse

ausbezahlt erhielt, und d) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1905 über 4000 X. zahlbar am 29. Juli 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund dieser Fälschung das Geld von dieser Kasse erhielt; 6. die Firma F. Ts ch urt s chenthale'r in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1905 über 1471 X 30 I-, zahlbar am 31. Juli 1905, und ii) auf jenem vom 10. Juni 1905 über 1182 X 60 Ii, zahlbar am 15. Oktober 1905, die Unterschrift deS Akzeptanten Heinrich

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 29.03.1876
Physical description: 10
' wird in den folgenden Paragraphen das Geltungsgebiet des gegenwärtigen Gesetzes verstanden und es ist daher jeder außerhalb dieses Geltungsgebietes ausgestellte Wechsel als ein ausländischer zu bet, achten. Bezüglich derjenigen Wechsel, welche in den Län dern der ungarischen Krone ausgestellt sind, bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 2. October 1868, R. G. B. Nr. 135, namentlich die ZK 26, 27 und 23 derselben, auch seruerhin in Wirksamkeit und es ist daher bei solchen Wechseln von der nach dem gegenwärtigen

, wenn aber dieser Tag in dem letzten Monate der Frist fehlt, mit dem letzten Tage dieses Monats abläuft. Die nach Tagen bestimmten Fristen sind nach dem Kalender zu berechnen; eS wird aber hiebei jener Tag, von welchem an die Frist zu laufen beginnt, nicht mitgerechnet. Z 4. Im Inlaute ausgestellte, gezogene und eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als aus Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht, sie mögen im Jnlanre oder im Auslande zahlbar sein, unterliegen ver Gebühr nach der Summe

, auf welche der Wechsel lautet, und zwar: wenn nicht schon aus dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach den, Ausstellungstage erfolgen soll, und wenn der im Schlußsatze diese» Paragraphes vor« gesehene Fall nicht eintritt, nach Scala I; d. wenn schon auv dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach dem . .Ausstellungstage erfolgen soll, pach Scala II. . Der. Gebühr nach Scala II unterliegt ein . Wechsel, ohne Rücksicht auf dessen Verfallzeit

, auch dann, wenn in dem Texte des Wechsels selbst eine Einwilligung zur Einverleibung oder . Vormerkung auf eine unbewegliche Sache er theilt ist. Alle Vervielfältigungen eines Wechsels (Secunda, Tertia u. s. s) so wie alle girirten Wechselcopien unterliegen derselben Gebühr wie ras erste Exemplar, doch bleibt dasjenige von mehreren Exemplaren eines Wechsel» von der Stempelgebühr befreit, welches ausschließlich zur Einholung des AccepteS eines außerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie befindlichen Bezogenen

bestimmt ist, wenn auf der Vorderseite dieses Exemplares die Worte „nur zum Accepte bestimmt' beigesetzt werden und wenn die Rückseite dieses Exemplares dergestalt durchstrichen wird, daß dadurch jede Art von Jndossirung oder Empfangsbestätigung ausgeschlossen ist. 8 5. Bei den unter I 4 a begriffenen Wechseln auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht tritt mit rem Tage nach Ablauf von sechs Monaten vom Ausstellungstage die Verpflichtung ein, wenn der Wechsel noch nicht zur Zahlung präsentirt

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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.10.1927
Physical description: 12
, die nachstehenden neuen Stempelgebühren für Wechsel in Knast, wor auf die Kaufmannschaft besonders aufmerksam gemacht wird: A) Wechsel die im Inlands ansgestellt Md tm Inlande zahlbar sind: 1. Weihsel mit einer Derfallszeit nicht über 4 M ona te: bis zu 200 Lire Lire 0.20 von 200 bis 400 Lire Lire 0.30 von 400 bis 600 Lire Lire 0.50 von 600 bis 800 Lire Lire 0.60 ! von 800 bis 1000 Wr« Lire 0.90 für Beträge über 1000 Lire fiir jede ange fangen« taufend 90 Cent., überdies fiir alle diese Wechsel noch 10 Cent

. Quittungsgebühr. 2. Wechsel mit einer Derfallzeit von 4 bis 6 Monaten. Für diese beträgt di« Stempel- gebühr das Doppelte der oben angeführten Gebühren. U«berdies ist die Quittungsgebühr von 10 Cent, anzubvingen. Wechsel mit einer Verfallszeit von über 'conat« und Wechsel mit Datum und Ber- fallszett in bianco oder solche bei denen das eine oder die ander« fehlt. Die Gebühr beträgt das Vierfache der unter 1 angegebenen Wechselgebühren Md überdies noch die Stempelgebühr von 10 Ct. 4. Wechsel mit eimr

Verfallszeit von höch stens einem Monate: Die Kaufleute können aus Grund des Gesetz- Dekretes vom 14. November 1926. Nr. 1944. eigene gedruckte oder lttographierte Wechsel- fomuttere für Wechsel, welche in Italien mft Berfallszeit von höchstens einem Monat zahl bar sind bei dem Registertmte für den eige nen Gebrauch abstempeln lassen. Die Gebühr für solche Wechsel bezögt vom 1. November an nnr mehr 40 Cent, für jode angesangenen 1000 Lire. Die Wechsel müssen jedoch inner- I halb 45 Tagen nach Abstempelung

der For mulare durch das Regffteramt verwendet werden. Nach dieser Frist können die'For mulare im Verhältnis zur bezahlten Gebühr von 40 Cent, nur mehr für solche Wechsel ver wendet werden, die eine größere Berfallszeit als einen Monat hoben. 5. Wechsel auf Sicht oder auf eine besttmmte Zeit nach Sicht: Diese Wechsel unterliegen der Gebühr, der Wechsel mit einer Verfalls zeit von höchstens 4 Monaten. (Wie oben Punkt 1). Wenn die Frist für die Bezahlung nach Sicht nicht mehr als 1 Monat beträgt

, so können auch die besonders gestempelten Formulare fiir die Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate verwendet werden. (Siehe oben Punkt 4). Die Wechsel und anderen Handelseffekten, welche auf Sicht oder aus eine bestimmte Frist nach Sicht zahlbar sind und mit dem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu 4 Monaten oder mit besonderem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate gestempelt sind, müssen, ivenn sie nicht innerbalb 4 Monate bezw. 1 Monat vom Avfftellungstag« an gerechnet zur Zah lung

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 28.01.1927
Physical description: 8
u. ìVirtsàaktsblatt Wechsel und Tratten im Handelsverkehr Jeder Kaufmann weiß, was ein Wechsel und ine Tratte ist, es gibt jedoch heute Fälle, wo «ich solche Leute, die sich sonst nicht kausmän- ,jsch betätigen und daher in manche Geheim- Me der Wechselkunde nicht eingeweiht sind, in ie Lage kommen, einen Wechsel zu girieren der eine Tratte zu akzeptieren oder selbst aus- ,»stellen. Bei solchen Fällen kommt es natürlich „auchmal vor, daß die Leute Verpflichtungen Wehen, die sie nicht genau

kennen und deren folgen sie dann schwer abzubüßen haben. Sol ali Leuten sei diese kleine Arbeit gewidmet. Ms ist ein Wechsel? Im Paragraph 251 und Menden des „Codice di Commercio' finden >ii' folgende Definition: Der Wechsel ist eine Irkunde, in der sich ihr Aussteller verpflichtet, !e Wechselsumme zur Verfallzeit (Skadenz) ntweder selbst zu bezahlen oder durch eine on ere Person zahlen zu lassen. Im ersteren Me entsteht ein eigener, auch Sola-Wech- >l, lin letzteren Falle ein gezogener

oder mssierter Wechsel, häufig Tratte genannt. )ie wesentlichen Erfordernisse, die eins Ur- imde als Wechsel oder Tratte kennzeichnen, ind.' « 1. Das Datum: 2. das in den Text vom Aussteller aufzuneh mende Wort Wechsel („cambiale' oder „lettera vi càmbio'); 3. der Name des Remittenten, d. i. desjeni gen, an den gezahlt werden soll, zu dessen Juristen der Wechsel ausgestellt wiro: 4. die Geldsumme: 5. die Angabe der Zahlungszeit (Skadenz); 6. der Zahlungsort: 7. die Unterschrift des> Ausstellers oder Tras

die Eigen schaft und di? speziellen Wirkungen eines Wechsels aus. Die bestehenden Wechselgesetze sorgen nämlich dafür, daß sämtliche Personen, Sie eine Verpflichtung auf einem Wechsel über nehmen, auch wirklich dieser Haftung entspre chen und zahlen: im Weigerungsfalle ordnen die Gerichte, ohne langwierige Verhandlungen zuzulassen, nach sehr kurzen Fristen die Exeku tion des Vermögens der säumigen Wechselver- pflichieten an und verhelfen dadurch dem Be sitzer des Wechsels sehr rasch zu seinem Telde

. Außer den gesetzlichen Erfordernissen erschei nen auf den gewöhnlichen Wechseln noch andere kaufmännische Angaben, welche zur Gültigkeit derselben nicht notwendig sind, jedoch infolge bestehender Handelsgebräuche, aus Gründen der Deutlichkeit, zur Kennzeichnung der beste henden Rechnungsoerhältnisse ìienen, oder an deren gesetzlichen, jedoch nicht wechselrechtlichen Vorschriften entsprechen. Welche sind die Personen, die eine wechsel rechtliche Verpflichtung eingehen? Zuerst der Aussteller

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 14.03.1906
Physical description: 8
Nr. 60 „Bozner Zeiwng' (Südtiroler Tazblatt) Mittwoch, den 14. März 1.306. am 27. Juli 1905 ein Wechsel dt» 27. April 19051 Diese beiden Wechsel wurden von der hiesigen über 10.000 Kronen bei der Sparkasse fällig sei, Sparkasse eskomptiert und wären von Christanell auf welchem außer dem Privaten Johann Mn- niemals unterzeichnet worden, hätte er von der nielter auch er als Bürge erscheine und daß die Unechtheit der Firrna Scharlings Kennwis ge- Sparkasse noch einen zweiten Wechsel dto 30. Juni

habt. 1905 über 5000 Kronen honoriert habe, welcher Die bezüglichen Beträge har der Beschädigte am 30. Dezember 1903 verfalle und ebenfalls bereits am 8. August 1903 bei der Sparkasse seine (Pergers) und des Martin Menz Unterschrift erlegt. trage. Es wurden ihm nun diese beiden Wechsel Von Pardatscher betrogen^ erscheint auch die vorgewiesen, und wenn er nicht mit Sicherheit Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe gewußt hätte, keinen solchen unterzeichnet zu ha- in Bozen, den, hätte

er gezweifelt, ob ferne darauf befind- Auf einem von derselben honorierten Wechsel liche Unterschrift nicht echt fei; so vorziiglich war vom 5. Juni 1903 über 1800 Kronen, zahlbar die Nachahmung gelungen. am 5. September 1903, hatte er die Unterschrift Auf dem Wechsel über 5000 Kronen war die des Martin Menz, auf seinem anderen vom 29. Unterschrift sowohl des Ausstellers Martin Menz, Jänner 1905 über 4000 Kronen mit der Verfall- als des Bürgen Franz Perger gefälscht, während tage 29. Juli 1903

, jene des Johann Scherlin auf jenem über 10.000 Kronen blos die Firma als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser Persers »rnecht ist. in beiden Fällen hatte die gefälschten Unterschriften die Auszahlung der er Sparkasse dem Pardatscher die Wechselvwlute aus- wähnten Smrmien erschlickzen bezahlt: im ersteren Falle kommt sie. dk gar kein Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Bürge vorhanden ist uujd der Wechsel von Par-1 Kreditanstalt weiter girirr, weshalb diese sich um datscher nicht eingelöst

und ihre Namen unter die Wechsel zu setzen. Diese stellte ihn zur Rede, wobei ihm dieser die Fäl- Angabe erwies sich jedoch keineswegs als richtig, schungen eingestand, seine ganze Einrichtimg an- so daß er ihre Einwilligung zu seinem Vorzehen bot, wenn er ihn nicht anzeige und als Entschiil- nicht voraussetzen konnte. digung anführte, daß er von feinem SOvager auf Beim hiesigen Bankhaus«: F. Tschurtschentl)aler Zahlung von 20.000 Kronen gedrängt worden lieb sich der Beschädigte die Valuta für nachbe

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Bozner Nachrichten
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Page 3 of 20
Date: 15.03.1906
Physical description: 20
Nr. 60 27. April 1905 aber, dem Verfallstage des Wechsels, dem Pardatscher erklärt, daß er nicht gesonnen sei, den Wechsel zu prolongieren; tatsächlich habe er seitdem keinen solchen mehr unterfertigt. Noch größer war sein Erstaunen darüber, daß am 27. Juli 1906 ein Wechsel vom 27. April 1906 über 10.000 Kr. bei der Sparkasse fällig sei, auf welchem außer dem Privaten Johann Mumelter auch er als Bürge erscheine, und daß die Sparkasse noch einen zweiten Wechsel vom 30. Juni 1906 über 6000

Kr. honoriÄ habe, welcher am 30. Dezember 1906 verfalle und ebenfalls seine (Pergers) und des Martin Menz Unterschrist trage. Es wurden ihm nun diese beiden Wechsel vorgewiesm, und wenn er nicht mit Si cherheit gewußt hätte, keinen solchen unterzeichnet zu haben, hätte er gezweifelt, ob seine darauf befindliche Unterschrift nicht echt sei ; so 'vorzüglich war die Nachahmung gelungen. Auf dem Wechsel über 6000 Kr. war die Unterschrift so wohl des Ausstellers Martin Menz, als des Bürgen Franz Pevgev

gefälscht, während auf jenem über? 10.000 Kr. blos die Firma Pergers unecht ist; in beiden Fällen hatte die Sparkasse dem Pardatschev die Wechselvaluta ausbezahlt; im ersteren Falle kommt sie, da gar kein Bürge vorhanden ist und der Wechsel von Pardatschev nicht eingelöst wurde, selbst um 6000 Kr. zu Schaden; im zweiten Falle hielt sie sich an den Aussteller Johann Mumelter, welcher sich von Pardat schev zur Unterfertigung des Wechsels und somit zur Wechsel- rechtlichen Mithaftung nur aus dem Grunde

auf Zahlung von 20.000 Kr. ge drangt worden sei. Perger erstattete jedoch die gerichtliche Anzeige und unter dem Verdachte der Mittäterschaft wurde Zunächst Regina Pardatscher eingezogen, während es ihrem Kanne trotz sofortiger Hausdurchsuchung gelang, sich einige ^age lang in seiner Wohnung in einem Bette versteckt zu halten. Im Ofen seiner Schreibstube fanden sich Reste von verbranntem Papier, die nach seinem eigenen Geständnis Zum Theile vom Wechsel über 12.000 Kr., dessen Eskomp- .^ung ihm dank

noch eine ganze Reihe an- em Betrügereien durch Wechselfälschung zur Last. So ver mochte er in ähnlicher Weise, wie beim Wechsel auf 10.000 m>nen, den- Johann Mumelter auch zur Ausstellung eines i? ^ (Pardatschev) sodann angenommenen Wechsels vom Juli 1905 über 14.000 Kr., zahlbar am 14. Jänner dadurch zu verleiten, daß er ihm nach Fälschung der k des Martin Menz als Bürgen auf demselbm ^en Wechsel zum Wrterzeichnen vorlegte; auch in diesem '^atle suchte die Sparkasse, bei welcher er sich die Wechsel- wmme

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Dolomiten
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Page 5 of 8
Date: 12.02.1934
Physical description: 8
,£ o I o m i f e n‘ Nr. 19 — Sette 5 Montag, den 12. Februar 1934 Volkswirtschaftlicher Teil Die neue Wechsel-Ordnung Die wichtigsten Aendernngen Frist für die pcokeskerhebung (Art. 51). Bei den Sichtwcchseln mutz der Protest inner- lalb der Präsentationsfrist erhoben werden also gewöhnlich, wenn der Trassant oder Aus steller nichts anderes vorgeschrieben hat) binnen nnem Jahre nach Ausstellung. Bei den Wechseln mit bestimmter Fälligkeit mutz der Protest an einem der beiden, dem Fälligkeitstage

folgenden Werktagen erhoben werden. Das Justizministerium hat ausdrücklich erklärt, datz nach dem Wortlaute des Gesetzes ein -wischen dem Fälligkeitstage und den Protest lagen liegender Feiertag mitgezählt wird. Es mutz deshalb ein an einem Freitage fällig gewordener Wechsel spätestens am Montage pro testiert werden, ein an einem Samstage sälliggewordener Wechsel spätestens am Montag (weil der Sonntag, der zwischen dem Fälligkeits lage und den Protesttagen liegt, mitgezählt

wird) und ein an einem Sonntage fällig- gewordener Wechsel, für den der Montag als Zahlungstag gilt, spätestens am Mittwoch. Ausnahme des Protestes auch vor dem Ge- meindefekretär (Art. 88). In den Gemeinden, in denen sich kein Notar und kein Gericht befindet, kan» der Protest auch vom Eemeindesekretär ausgenommen werden. Anmerkung des Protestes auf dem Wechsel selbst (Ark. SS). Der Protest kann nach dem neuen Rechte ent weder in einem separaten Akte ausgenommen, oder am Wechsel Vzw. auf einer Allonge des selben geschrieben

werden. Wenn aber der Protest nuf einem separaten Akte geschrieben wird, was meistens zutrifft, mutz der Notar (Ufficiale Eiu- dlziario oder Eemeindesekretär) die Tatsache der Protesterhebung auf dem Wechsel selbst ver merken, ohne datz dafür eine besondere Gebühr berechnet werden darf. Diese Formalität ist auch bei Protesten von solchen Wechseln anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1634 ausgestellt wurden. Wechsel mit der Klausel „senza spese' oder ..ienza prokesto' (Ark. 53). Diese Klausel kann vom Trasiant. Aussteller

eines Eigenwechsels, oder einem Giranten bei- gesctzt werden und muh von diesem unterschrieben sein. In diesem Falle ist gleich wie bisher zur Ausübung des Regresses ein Protest nicht not wendig, doch schreibt das neue Gesetz vor. datz der Wechselinhaber, bei sonstigem Verluste des Regreßrechtes. verpflichtet ist, den Wechsel recht zeitig zur Zahlung zu präsentieren und die Giranten, bezw. den Trasianten von der nicht- erfolgten Zahlung fristgemäß (binnen vier, bzw. zwei Tagen) zu verständigen. verfahren

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 20
Date: 15.03.1906
Physical description: 20
. B) Er habe durch listige Vorstellungen oder Handlun gen die Nachbenannten in Jrrthum geführt, wodurch diese Letzteren an ihrem Vermögen einen 600 Kronen übersteigen den Schaden «leiden sollten und in jenem Betrage, auf wel chen die mehrerwähnten Wechsel lauten, wirklich erlitten, und zwar: 1. Die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 30. Dezember 1906, die Unterschrist des Ausstellers Martin Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund

derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; . 2. den Privaten Johann Mumelter in Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 14. Juli 1906 über 14.000 Kronen, zahlbar am 14. Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Martin Menz fälschte und auf Grund dieser gefälsch ten Unterschrift jene des Johann Mumelter, somit dessen Bürgschaft erschlich; - 3. den nämlichen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 27. April 1906 über 10.000 Kr., zahlbar am 27. Alli >1906,. die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte

und auf Grund derselben die Unterschrift und somit auch Bürg schaft des Johann Mumelter erhielt; 4. den Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß ev a) auf dem Wechsel vom 21. Juni 1906 über 6000 Kronen, zahlbar am 21. Dezember 1906, die Unterschrist des Johann Scherlin als Bürgen und b) aus dem Wechsel vom 27. März 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 27. Sep tember 1906, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aus steller fälschte und auf Grund dieser Fälschungen die Unter schrift, somit die Mithaftung

bezw. Bürgschaft des Anton Christanell erhielt; 6. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 6. Juni '1906 über 1800 Kr., zahlbar am 6. September 1906, die Unterschrift des Ausstellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kassa aus bezahlt erhielt, und b) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1906 über 4060 Kr., zahlbar am 29. Juli 1906, die Unter schrift des Ausstellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund

dieser Mischung das Geld von dieser Kassa erhielt ; 6. die Firma F. Tschurtschenthaler in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1906 über 1471 Kronen 30 h., zahlbar am 31. Juli 1906, und b) auf jenem vom 10. Juni 1906 über Kr. 1182.60, zahlbar am 16. Oktober 1906, die Unterschrift des Acceptanten Heinrich Prosliner, c) auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über Kr. 2311.70, zahlbar am 30. Oktober 1906, die Unterschrift des Florian Ringler, d) auf dem Wechsel vom 12. Juli 1906 über 3000 Kr., zahlbar

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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.03.1930
Physical description: 12
je 50 Centesimi betragen hat» wird nun für die ersten 400 Seilen auf 3 Lire und für je weiter« 100 Seiten auf je 1 Lira erhöht. Di« proportionelle Stempelgebühr für Wechsel Proteste wird wie folgt erhöht: Bei einem Wechselbetvag bis L. 50.— von 50 Cent, auf 1 Lira. Bei einem Wechselbetrag bis L. 100.— von L. 2.— aus L. 3.—. Bei einem Wechselbetrag bis L. 500.— von L. 3.— auf L. 5.—. Bei einem Wechselbetvag bis L. 2000.— von L. 4.— aus L. 7.—. Bei einem Wechselbetrag über L. 2000.— von L. 10.— oitf

und 11; unter Art. 120, Nr. 3, 6, 7; sowie unter Art. 125, Nr. 3, angegeben sind. (Unter suchungsakte. Terminausschreibungen, Der- handlungsvertagungen usw.). Endlich die Eingaben zur Erlangung der besonderen Handelslizenz laut des Gefetz- dekreies vom 16. Dezember 1926, Art. 2, Nr. 2174. Art. 4. Di« progressive Stempel, geb ü h r auf tm Jnlande ausgestellte und im Inlande zahlbar« Wechsel hat fol gende Erhöhung erfahren: a) Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als 4 Monate: bei Wechselbetrag

bis einschließlich L. 200 unverändert: 20 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 30 Cent, auf 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von 50 Cent, auf 60 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von 90 Cent, auf 1 Lira; für weiter« Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon je 1 Lira mehr. b) Wechsel mit Fälligkeitstermin von mehr als 4 und nicht mehr

als 6 Monate: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei WechseGetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 1.— auf L. 1.20; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 1.80 auf L. 2.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon um je L. 2.— mehr. c) Wechsel mit Fälligkeitstermin

von als 6 Monaten und Wechsel mit Datum oder Fälligkeitstermin in bianco: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 2.— auf L. 2.40: bei Wechselbetrag über L. 600 vi« L. 800 Erhöhung von L. 2.40 auf L. 3.20; bei WechseGetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 3.60 auf L. 4.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
. 3 uns uachruntag.Z : on n- und Feier- U Ubr vcniiltiags > im ersten Stock: An H bi- Udr mittag? K U<r abend?. Än » von Uhr srüh bis mToiuuagcn vou^bis ' k> bi? 7 Uhr abend- dem Herrn Chnstanell die W-chsel sodann mit der Bitte um Gewährung der Bürgschaft verlegte. Diese beiden Wechsel wurden vo r der Sparkasse eSkomptiert und die die-bezü lichen Beträge hat der Beschädigte bereus am 8. August bei der Sparkasse erlegt. Von Pardatscher betrogen- erscheint auch die Spar- und Borsch uhkasse für Handel und Gewerbe

in Bozen. Auf einem von derselben honorierten Wechsel vom 5. Juni lW5 über l8W K. zahlbar am 5. September 1W5, Hatto er die Unterschrist des Herrn Martin Menz, auf einem anderen vom 29. Jänner 19U5 über 4OW X, mit dem Verfalltage 29. Juli l90i>, jene des Herrn Johann Scherlin als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser gefälschten Unterschristen die Auszahlung der erwähnten Summen er schlichen. Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Kreditanstalt weiter giriert, wes halb diese sich um Zahlung

an die genannte Kasse wandte. Beim hiesigen Bankhause F. T s ch u r t- schenthaler ließ sich der Beschuldigte die Beträge für nachbezeichnete Wechsel mit von ihm gefälschten Unterschriften auszahlen: für den Wechsel vom 4. März l9>)5 über 1471 k 30 K, zahlbar am Zl. Juli 1905. und jenen vom 10. Juni lWd über l182 IL 60 k, fällig am 15. Oktober 19l1ö, auf denen er die Unterschriften des Akzeptanten Herrn Heinrich Proiliner gefälscht hatte; ferner für den Wechsel vom 30. Juni l 905 über 2311 X 70 K, zahlbar

am 30. Ok tober l90i), auf diesem Wechsel wurde die Unterschrift des Herrn Florian Ringler, Torggel- hauSwirteS hier, als Akzeptanten nachgemacht; weiters für den Wechsel vom 12. Juli 190ö über 3000 lv, fällig am 12. Oktober 190^», auf dem Pardatscher die Unterschrift des Herrn Johann Mumelter als Aussteller gefälscht hatte,- endlich für den Wechsel am 3. Juni 19.5 über 1741 X 84 K, zahlbar am 3. No vember 190ö, mit der nachgemachten Untere schrift des Herrn Eduard Told in Welsberg

, von welchem er andere, echte Wechsel besaß. In allen diesen fünf Fällen ist die Firma F. Tschurtfchenthaler hier um die genannte Wechselsumme, für welche sie bei Pardatscher keine hinreichende Deckung finden kann, ge schädiget. Unter den vom Beschuldigten Geprellten erscheinen auch die Firmen Pernthaler und Kapeller in Bozen und Fra- telliFaeS. Bankhaus in Trient. Von erstgenannter erhielt er auf Grund des Wechsels vom 15. April 1905 über 2l00 K, inhlbar am 15. August 1905, mit der ge fälschten Unterschrift

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 13.12.1906
Physical description: 8
eines gewissen Thomas Fötzer, vor, wies dessen Vollmacht auf ihn und einen von diesem ausgestellten, vom 5. Sep tember 1906 datierten Wechsel über liUtX) lv vor und ersuchte um Auszahlung der Wechsel- valute. Da als Akzeptant auf dem Wechsel der bekannte Holzhändler Franz Plattner in Gries bei Bozen erschien, dessen Stampiglie auch aufgedruckt war, zögerte der BaniierS- fohn Fritz Tschurtschenthaler nicht, dem an^eb^ lichen Agenten Fötzers die Wechselsumule per Z000 k auszubezahlen. Aver gar bald stellte

sich heraus, daß er einem Betrüger zum Opfer gefallen war; denn Franz Plattner. von der Eskompiierung des Wechsels brieflich benach richtiget, erklärte, vom Wechsel nichts zu wissen und seine Unterschrist auf diesem sür falsch und lenkte den Verdacht auf einen Mann, dessen volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die ge richtlichen Erhebungen alsbald ergab. Anhaltspunkte sür die Person deS Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen wurde der Wechsel photographisch vervielfäl tiget

und an alle Sicherhensbehörden zur V?r^ ständigung der Banken, Geldinfttinte u. dgl. gesendet. Am 14. September 1906 fand sich in der Zweigniederlassung der deutschen Sparkassen in Innsbruck ein Individuum ein und präsentierte einen aus IL lauten den Wechsel zur Auszahlung, welcher ebenfalls, wie der früher erwähnte, von einem Thomas Fötzer oder Flötzer in Villnöß ausgestellt und von einem Anton Plattner in TelfS angenom men erschien. Der Inhaber des Wechsels war ebenfalls mit einer auf den Namen Peder- lunger lautenden

und zur Entgegennahme der Wechfelvalute ermächtigenden Vollmacht ver sehen. Der Direktorstellverlreter F^anz Bau^ disch fragte den Mann, ob er selbst der Peder- lunger sei, was dieser bejahte, nahm ihm so dann noch im Wartezimmer den Wechsel ab und begab sich ins Direktionszimmer, wo er tele phonische Gespräche zu absolvieren hatte. Der Ueberreicher des Wechsels kam ihm aber gleich durch die offene Türe nach, erklärte, daß er keine Zeit zum Warten habe und mit dem bald abgehenden Zuge wegfahren müsse und verlangte

den Wechsel zurück, den ihm Baudifch auch mit dem Bedeuten einhändigte, es möge Plattner, ! Thomas Flötzer ausgestellten Wechsel vom > 28. September 19t)ö über 5l)l)(i einznlösen. Aus der Rückieve desselben stand die mit Anton ^ Plattner unterschriebene und auch noch mir ! dessen Stampiglie versehene Bemerkung, daß ! der Betrag von der Postsparkasse Wien werde ! eingesendet werden. In diesem Falle hatte sich ! der Präsentant des Wechsels durch einen an dern gegen ein Trinkgeld von ll) ans TelfS

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 25.02.1931
Physical description: 8
hat Baumaarlner ili Anerken nung des mildernden Umstandpq zusälliaer -tn>»kenhe!t zu 1 Jahre und 6 M'iia'en Gs- miaino und 1 Jahr polizeilicher Aufsicht ver- ulte! lt. ^Aàuen làer Kiienlen mißbraucht. — An die 500.000 Lire unker der Vorspiegelung günstiger kapikalsanlaqen herausgeschwindelt. Wechsel mit gefälschten Unterschriften. — Wie das Vctrugssyfkem zusammenbrach. — Es regnet Anzeigen. -- Das durchgebrannte Tipp fräulein. — Bevorstehender Umzug vom Krankenlager ins Gefängnis. Weni jemand «in paar Lire

in seinen Crnndzügen immer dasselbe blieb: Die Kunde» brauchte sich Dr. Taube nicht zu suchen, die kamen von selber zu ihm. Sie brach ten ihm ihr gutes bares Geld und er versprach ihnen sichere Anlage auf Jahresivecm'elu und in einigen Fällen sogar auf Hypotheken. Für das Geld stellte er eine provisorische Empfangsbe stätigung aus und ersuchte den Klienten in einigen Tagen minder vorznsvrechen, da er ihm sodann die Wechsel oder anderen Dokumente, gegen welche er das Geld anderweitig investiert hatte, aushändigen

hatte, übergab er mit deren ae^älichier bensalls aegen Wechsclsicherstelluna selbst behalten und den Nest einem Grundbesitzer aus Laives, auch gegen Wechsel geliehen. Die Wechsel folgte er richüg der Frau Pamer aus. die nun vor ein»' gen Tagen vm, Frau Perner in Tires, auf die der ihr von Taub? misgefolg'e Wechsel im Be trage von 17.000 Lire lautete, die Nückzahluiig der Summe forderte. Da begann nun die Katastrophe. Wie ein w'nziaer Stein eine riesige Lawine zum Rol len bringen kann, ko brach das aan

'.e tünstliäie G?bäude der Machenschaften Taubes zusam men. Gefälfchle Wechsel Die brave Frau von Tires erklärte der Frau Fülle zuströmten, ^ die ihr gu'ea Geld seinen P^mer, daß sie von einem Wechsel nichts wüß> UsàNsW s. bis 14. ZNärz 19Z1 <Roku »de bis 15. März). Eonderveranstaltungen: Nàlmesse. Reklaineinesfe. Velzmode-Salon '»»Mläten- und Äunst-Ausslellung, Ausstellung «Neuzeitliche Velriebswlrlschaft' Automobil, u. Motorrad-Ausstellung , ''d palenlmöbelausstellung. Ausstellung für 'Muugs

regelrechte Anzeige bei der Staatsanwalt schaft. Frau Panier verschwieg ihr Pech natürlich nicht. Man beaann wm ihren Verlusten zu svre- chen, mau flocht die Vermu'ung ein. daß wahr scheinlich sie nicht die einzige Geschädigte sein nun auch das Nachsehen, da die beiden Bruder natürlich nie einen Wechsel auf den genannten Betrag zu ihren Gunsten ausgestellt hatten. Taube beschuldigt das Tìpp!<iiàin Taube, der gegenwärtig krank üegt, wurde behördlicherseits zur Rechenschaft gezogen, er klärte

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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 26.02.1938
Physical description: 16
oder zu ungleichen Teilen übernommen wurde, zulässig. Diese» innere Obligationsverhältnis kann ein ziviles oder handelsrechtliches sein, eine Bürg schaft beinhalten, auf einem Teilhaber oder Gescllschaftsvertrag beruhen, usw., wie es eben vereinbart wird, und ist nicht wechselrechtlicher Natur. Praktisch ist der Nachweis oft lang wierig und schwer zu erbringen, da bei Wechsel- ausstcllungcn die Bürgen meistens einfach unterschreiben, ohne das Berpflichtungsverhält- nis untereinander richtig aufzuteilen

, der diese Schuld im Sinne des Art. 1919 Cod. Eiv. eingelöst hat, das Regreßrecht auch dem Mitbürgen gegenüber im Verhältnis des betreffenden Anteile«. Wie aber schon erwähnt, sind diese Ansprüche bei wechsclrcchtlich Gleichverpflichteten mit Klage im Prozeßwcgc geltend zu machen, da es sich hier um eine gewöhnliche innere Bürgschaft oder um ein sonstiges Derpflichtungsverhältnis handelt, während der eigentliche, formell« Wechselbürge den Hauptschuldner auch wechsel- mäßig belangen kann. Um nun die einzelnen

gegenseitigen Rechte und Pflichten sicher zu stellen und insbesondere die Bewcislast zu erleichtern, ist es rat sam. vor Wcchsclunterfertigung die Vereinbarung klar zu legen. Es ist wohl auch empfehlenswert und Dienst am Kunden, wenn die Geldinstitute, unkundige Leute, die ohne irgendwelche Vorteile nur aus Gefälligkeit gegen den Darlehensnehmer unter schreiben. gesetzmäßig informieren und die Wechsel im Sinne des inneren Derhältnisies oder der eventuellen Vereinbarung fertigen lasten, wodurch die Rechte

der Schuldner den fälligen Wechsel nicht ein. muß der Bürge einspringen. Durch Zahlung erwirbt er die Rechte des Gläubigers und kan» auf Grund des ausgefolgten Wechsels gegen den Hauptschuldner nab' dessen wechsclrechtliche Schuldner sofort mit Exekution vorgehcn, d. h. sein Guthaben zurllckfordern. Hierin liegt gleichzeitig der Schutz des Wcchselbiirgen, der ohne weiteren Prozeß an Hand des bezahlten Wechsels er- mächtigt wird, vom Hauptschuldner seine bereits exekutive Forderung einzutrciben. So weit

die eigentliche, formelle, im Gesetz vor gesehene Wechselbürgschaft (avallo). Die gewöhnliche Bürgschaft beim Wechsel Im täglichen Verkehr spricht man noch in einem anderen Sinn, als vorhin ausgeführt, non einer Wechselbürgschaft, nämlich in Fällen, wo einer dem Wechsel« oder Darlehensnehmer gewöhnlich, nämlich nicht wechselmäßig, bürgt. Vielfach geht man in Freundschaft und gutem Glauben zum Geldgeber und unter schreibt einen Wechsel, so wie er gerade vor- gelegt wird. Nun wissen di« Darlehensgeber

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 08.04.1927
Physical description: 8
HsMstels- A» WzrisàsMskisM Hypotheken und Wechsel Jedem, der mit dem Wirtschaftsleben irgend wie in Verbindung steht, wird der mehr oder weniger unangenehme Fall untergekommen sein, daß ihm ein Geschäftsfreund — wenn es wenig stens bloß einer wäre! gesagt hat: „Ich kann beim besten Willen nicht Zahlen, aber ich gebe dir einen Wechsel auf einen oder zwei Monate'. Was machen? Man nimmt den Wechsel und wenn die Laufzeit um ist, dann kommt der Ge schäftsfreund halt wieder und sagt

: »Es ist mir leider noch nicht möglich, du mußt mir prolon gieren'. So geht das vielleicht noch ein paar Male, dann geht der Wechsel meistens in Pro test und dann kommt die Wechselklage mit allem was drum und dran ist. Meistens kommt es ja nicht zur Exekution, der protestierte Wechsel wird noch in der Mehrzahl der Fälle eingelöst, aber sehr oft Nicht mit dem eigenen Gelds, sondern der Wechselschuldner nimmt einen neuen Wech sel zu ungünstigeren Bedingungen auf, um die alte Schuld zu decken. Es ist heute

in unserem Wirtschaftsleben ein schleichendes Nebel, das lei der einmal eingerissen ist und das so bald nicht wieder verschwindet. Der Zahlungsverkehr wic kelt sich fast nur mit Wechsel ab, von denen rund 20 Prozent einmal in Protest gehen und von diesen werden wieder rund 40 Prozent ein geklagt. ' Die Gründe, warum dies so gekommen ist, sind mehrere. Einmal weil das Hypotheken geschäft fast ganz eingeschlafen ist. Es ist auch kein Wuuder. daß man heute nicht mehr so leicht oder besser gesagt fast gar

sind, so ist auch die Möglichkeit, diese Reserven auszu geben, immer kleiner geworden und hat sich das ganze Kreditbedürfnis nur'mehr auf die kurz fristigen Wechsel konzentriert, die aber.zu Be dingungen gegeben werden, iiie fast unerschwing lich sind. Die Abzahlung zu 2V bis 25 Prozent alle 4 Monate, das ist eine Sache, die einen gu ten Geschäftsgang voraussetzt, der aber nicht mehr da ist. Daher die Klagen: es ist kein Geld mehr herum und die Leute können nicht zahlen. Der Geschäftsmann-ist unter-.diesen Umständen

, und daß so Zustände geschaf fen werden, welche für den, ganzen Handel und auch für das Gewerbe von den schwersten Fol gen sind. Aber auch die Einschränkung des Warenumsatzes infolge der Geldknappheit wie infolge der Zahlungsunmöglichkeit ist wieder eine Hemmung, denn der Geschäftsmann kann nicht arbeiten, wie er es bisher getan. Wir stehen vor der Notwendigkeit, irgendwie Kredite zu suchen, die nicht nur auf kurzfristige Wechsel gehen und in vier Mal abgezahlt sein müssen, sondern die aus lange Amortisations

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 8
Date: 16.11.1922
Physical description: 8
B Seite 4. Dmmerswg. den IS. November 1NZ .I Gerichkssaal. Wenn Unwissende sich in Wechselgeschäfte einlassen GroU>etrügeru aufgesessen. Der 22 Jahre alte Holzändlcr Josef Eg ger und der 24 Jahre alte Eduard Ort ler, beide aus Meran, betrieben zusammen den Holzhandel und hatten zur Zeit der Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des Jahres 1S21 geriet Egger aber in bedeutende Zahlungsschwierigkeiten, in^ dem Wechsel im Gesamtbeträge von 777.27V Lire nach und nach fällig wurden

, für die Egger imr ungenügende Deckung bieten konnte. Die Schwierigkeit wurde umso größer, weil zwei der Wechse'.bürgen in Konkurs, verfallen waren. Ein Wechsel von restlich 4v.lM Lire war am 28. Oktober 1S21 zur Zahlung an i):e Vanca cattolica in Meran fällig. Josef Eg ger erschien nun am 8 Oktober 1921 bei der Bank und machte an Stelle des in Kon kurs geratenen ersten Bürgen — die Zah lungsunfähigkeit des Egger war der Bank schon bekannt — einen guten Bürgen in der Person des Johann Erb, Bauer in Tscherms

, namhaft. Er verpflichtete sich, am 28. Oktober 1V21 MkXX) Lire zu bezahlen, worauf der Restbetrag von 2l).lM Lire bis 28. Jänner 1922 prolongiert wurde. Ein« de» Lesens und Schreibens llnkun- d.ger als würzen. Um nun den Johann Erb zu gewinnen, hat Josef Egger mit Hilfe des Eduard Ort ler ein verlockendes Manöver aufgeführt. Johann Erb ist ein einfacher Bauer in Tscherms, der weder lesen noch schreiben kann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem Bruder Joses ein Anwesen

Wechsel ungiltig seien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei wei tere Wechsel zur Unterschrift vor, von denen einer insofern ausgefüllt, als er in der obera rechten Ecke die Ziffer kö.iZM aufwies. Dies erklärte Ortler damit, daß es ein Drittel des Schätzwertes des Hofes bedeute. Da Erb nicht sogleich Zeit hatte, kam am Nach mittage Egger wieder: mit diesem ging Erb in die Gemcindekanzle! und unterschrieb dort die drei neuen Wechsel und eine hypo thekarische

Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde zu kennen. Mit dieser Sicherstellungsurkunde erklär ten sich die Brüder Erb einverstanden, daß auf ihren Gesamtbesitz für die dem Eduard Oriler unterschriebenen drei Schuldwechsel ein Betrag von zusammen 21O0VV Lire grundbücherlich angemerkt und im Falle der Nichteinlösung der Wechsel bücherlich sicher gestellt werden. Auch der Gemeindesekrelär machte Erb unbegreiflicher Weise auf den bedenklichen Inhalt der Urkunde nicht aus- merksam: Johann Erb setzte feinen und fei nes Bruders

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 02.07.1926
Physical description: 8
fällt, das sind zwei Dl-à'l 1. daß die -Bauern ich den kctzièn Ächrett viel KU viel mit WeWeln arbeiten, uà» i2. daß die Einlagen bei dsn Kpcüiikasson M« bäuerlichen à!fW igegember dem àditanisuchen ganz velischàide^» klà sino. Wer Bauer arbeitet 4n den letzten Sahren sehr viel mit Wechselgeldern. Wechsel sind de- tanjnilich àiAMIge Kredite gegen hohe Zinsen und M dem Pferdefuß der^ehr raschen Exe- tutlonsfähligkelt. Wenn man Wechsel aufnimmt, w muH man mit einem dementsprechend«» Um- Ms dss

D, wie auch die Zlusfuhr -vornelMen Holzes (Nuß, Ulmen usw.), so daß sie als Brennholz verwendet werden. Gtwas über den Wechsel die «ine Ur» rten Wechsel Di« gesetzlichen Erfordernisse, d künde als gezogenen oder Kassie kennzeichnen, sind: 1. Angabe des Ausstellungsortes und des Ausstellungsdatums; 2. Angabe der Skadettz; 5. AuWejilnett des iWonties ,Wechsel' -vm Texte (statt „Wechsel' -auch die -ent sprechend« Bezeichnung in einer -anderen Sprache: Lettre de change, Bill! of -ex- change. EmnAale, Gmenka (tschechiM

, vültü (ungarisch); k. lt>!er Wechselbetrag: 6. b>er Name des Bezogenen (Trassaten), der zur Zahlung verpflichtet wild; 7. der Zabluingsorit; S. die Unterschrift des Ausstellers (Trassan ten), der zur ZaKmg veroWchtst,' v. der Wechifelstompol (nach eigenen Ge bühren. Dsr Wechfekausstellìsr haftejt wqchselmäßbg filir ldils Annahme und ZalMnig às Wechsels. Ein! Wechsel kann dem ÄMgenen zur Skr- nahine àr zur Zahlung präseniiiert werden. Sowohl bei Nichtan-nnhmo >als -auch bei Nicht- Sahlumig

kann der sogen. Wechselprotest erhoben werden» Die Akzeptaitlvn eines Wechsels von Seite des Bezogenen enfolgt durch -AMrdngung seltner Unterfchirft auf der Vordersodte des Wech sels mit oder ohne den -Zusatz „angenommen'. Bei -Zettsichtwechseln ist das Akzept zu datieren, weil von diesem Tage!ub die Laufzeit des Wech sels berechnet wird. Der Aussteller eines Wechsels gibt denselben in der Regel, nach Einholung des Akzeptes an den Remittenden (an den der Wechsel S» be zahlen -ist) weiter. Nicht selten >rvird

aber der Aussteller zur Zeit der Ausstellung -noch nicht Wiskeni, an wm er den Wechsel ilbevtrageni soll! in diesem Falle k!ann er sich selbst als Remitten ten bezeichnen -mit den Worten: „an mich selbst'. Der Remittent àm den Wechsel behalten bis zum Verfallstag, mn ihn fod»nn beim Be zogenen oder AkzepdanSen einzukassieren; zu meist -wird er -aber den Wechsel vor dein Ver fallstage aiv anders tn Zahlung geben oder, oder, falls er bares Gebd -braucht, gegen bar verkaufen (in Eskont geben

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 25.08.1926
Physical description: 6
nun während seines Auftnt haltes in Bolzano den Besuch des Herrn Morandell und seit diesem Zeitpunkte war der Wechsel samt dem ordnungsgemäßen Auslandspaß des Gefertigten nicht mehr zu finden. Einige Tage darauf erklärte Monsorno dem Gefertigten, daß er im Besitze des Wechsels sei, den er von Herrn Morande!! erhalten habe. Der Gefertigte Hat Infolgedessen bei der kgl. Quästur die Diebstahlsanzeige eingebracht. Es wird daher festgestellt daß der Wechsel von 2Lvg Reichsmarl Eigentum der Firma àtmann, St. Gallen

^ ist. als deren Beauftragter der Gefertigte den Wechsel an den Dritten zu übergeben hatte. Es wird festgestellt, daß Herr Morandell gegen den Ge fertigten keine wie immer geartete Forderung hat und daß Herr Monsorno, welcher von dem Vorgehen des Herrn Morande!! wußte, gegen die Firma Gut mann, die Eigentümerin des Wechsel» ist, ebenfalls kein« Forderung hat. Schließlich ist richtige daß der Wechsellsamt dem ord nungsmäßigen Auslandspaß widerrechtlich entwendet wurde, uiÄ» daß der Auslandspaß des Gefertigten

Schenker L- Co. W Bolzano 'am Viktor Emanuel- platz Nr. 6. Tel. 41. Telegr. Reisefchenker. Eingesendet (Für bisse Rubrik übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) > In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 14S vom 22. Aug. steht unter der Rubrik „Eingesendet' eine Berichti gung aus den Art. :Mn Wechsel verschwindet', welche von den Herren Anton Monsorno und Rudolf Morandell gezeichnet ist. Der Tndesgefertigte ersucht nun dt« löbl. Redaktton um Aufnahm« nachstehender Berichtigung: «vor allem wtrd

festgestellt, daß der Art.: „Ein Wechsel verschwindet' nicht von mir in Ahrem Blatt« eingegeben wurd«. DI« Ausführungen der Herren Morandell und Monsorno sind vollkom men unrichtig. Richtig »t, daß di« Wrma Gutmann in St. Gallen, deren alleinig» Eigentümer Nola und Alvi» àtmann sind, mit «inem Dritten «in Welnge- schäft abgeschlossen hat und sich vertraglich verpflich tete, di« Restschuld durch Hingoch« eine« Wechsel» von 2SM Reichsmark zu decken. Die Firma Gutmann übergab den gegenständlichen Wechsel

den Gefertigten mit dem Auftrage, den Wechsel dem Dritten tm Sinne de» «geschlossenen Ver trage» zu übergebe». Der Gefertigt» hat den Wechsel Paè èri s-t«««, >o^h>ui5>>!ls/^ , I Schriftleitung! PàebSutie, Tel. LV2, Poflf.vS I I Sprechstunden taglich von 4 bis b Uhr nachmltog». I Da» Meraner Strandbad. Ä» muß ja nicht'gerad« Riccione oder der Lido von Venedig sein, auch der „Lido' von Merano bie tet sein« Reiz« und Annehmlichkeiten denen, dl« gläubig zu ihm wandeln. Der Lido von Merano

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 23.03.1930
Physical description: 8
. Gesetzdekretes vom 16. Dez. là. Die progressive Stempelgebiihr auf im In» land ausgestellte und im Inland zahlbare Wech- sel wird wie folgt festgesetzt: Auf Wechsel mit Skadenz bis zu 4 Monaten: bis zu Lire 200.— Stempelgebiihr,Lire-.20; über Lire <l00.— bis K00.— Stempelgebiihr Lire —.60; iiber Lire K00.— bis 800.— Stempelgebiihr Lire —.80; iiber Lire LOA— bis 1000.— Stempelgebiihr Lire 1.—: fiir Summen iiber 1000 Lire öder vranktionen von 1000 Lire: fiir je 1000 Lire Lire 1.—. Bei Wechseln mit Skadenz

iiber 4 Monaien: bis zu 6 Monaten das Doppelte der progressiven imf Wechsel bis zu ^monatlicher Skadenz fest gesetzten Stempelgebiihr. Bei Wechseln mit Skadenz über 6 Monaten und jenen, die kein Datum und keine Skadenz anführen, das Vier fache der progressiven für Wechsel mit -tinonat- iicher Skadenz festgesetzten Stempelaebühr. Für Wechsel, deren Skadenz ein Monat nicht Merschreitet, die sich in den vom kgl. Gefetz- d-àte vom 14. Nov. I92K vorgesehenen Bedin gungen befind, ist die progressive

Stempelgebiihr im Mindestausmaß von Lire —.50 für e 1000 Lire oder Fraktion von 1000 Lire festge etzt. Außer der progressiven Stempelgebühr ist auf jeden Wechsel die fixe Onlttungsgebühr von Lire —.10 zu entrichten. Die progressive Stempelgebühr vermindert sich um die Hälfte bei Wechseln, die im Inlands ausgestellt werden und Im Auslande zahlbar sind. Sie wird gleichfalls auf die Hälfte redu ziert für jene Wechsel, die aus dem Auslande kommen und Im Ursprungslands einer ent sprechenden Gebühr unterliegen

. Wenn im Ur- fprungslando keinerlei Stempelgebühr entrichtet wurde, so unterliegen die ans dem Auslande komenden Wechsel der vollständigen progressiven Stempelaebühr. Für Wechsel und andere Handelseffekten, die auf Sicht oder befristete Sicht zahlbar sind, wird die progressive Stempelgebiihr im Sinne des Art. 30 des Geblihrengefetzes vom 30. Dezember IVA, Nr 3268, in Anwendung gebracht. Das Dekret bestimmt ferner, daß die mit fixer Gebiihrabgestemvelten Gebühren, die Formu lare mw die auf freiem Papier gedruckten

Ne» gilter, die derzeit In öffentlichen Aemtern oder bei Privaten vorhanden sind, noch weiter be- »iitzt werden können, vorausgesetzt, daß die Differenz der Stempelgebühr durch Anbringung von Stempelmarken ergänzt wird, die von den Negisterämtersi cd er direkt von den Parteien annulliert werden können. , Obige Bestimmungen treten mit 1. April 1930 in Kraft, ausgenommen die Bestimungen über die progressiven Stempelarvühren der Wechsel und anderer Handelseffekten, die mit 1. Juli 1930 in Kraft treten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 16.03.1887
Physical description: 8
statuts (Ertheilung von Darlehen gegen Handpfand) spricht Abg. Dr. Magg gegen die Bestimmung, dass auch auf Wechsel, welche eine Verfallszeit von höchstens sechs Monaten haben, Darlehen ertheilt werden dürfen. Es wäre eine Degradierung einer ehrenhaften Firma, wenn ihre Wechsel nicht voll aus gezahlt, sondern nur belehnt würden, und würde eine solche Behandlung, wenn sie in die Oeffentlichkeit käme, den Ruf der Firma schwer schädigen. Da die Darlehen nur auf drei Monate ertheilt werden sollen

, die Wechsel aber auf längere Zeit laufen können, so stclle sich auch der Uebelstand heraus, dass diese Wechsel nach Ablauf von drei Monaten an der Börse verkauft werden dürfen, was ebenfalls den betreffenden Firmen sehr zum Schaden gereichen müsste. Er und seine Gesinnungsgenossen werden daher gegen die Belehnungösähigkeit von Wechseln stimmen. Abg. Dr. v. Plener erklärt, dass die zu belehnenden Wechsel in der Regel keine eigenen Wechsel der betreffenden Firmen seien, sondern Ri messen, welche die Firmen

für gelieferte Waren von ihren Kunden erhalten haben. Insoweit wäre gegen die Belehnung von Wechseln nichts einzuwenden, be sonders wenn solche belehnte Wechsel nicht in die Bedeckung der Bank eingerechnet werden, wie dies in Deutschland thatsächlich der Fall sei. Da aber bei der österreichisch-ungarischen Bank nicht bloß die escomptkelten, sondern auch die belehnten Wechsel in die Bedeckung cinbezogen werden sollen, so werde er gegen die Wechselbelehnung stimmen. Abg. Neu- wii'th schließt

sich ' diesen Ausführungen an. Re giert,ngsvcrtreter SectionSrath Dr. R. v. Geyringer- Winterstein vertheidigt das Recht der Bank, auf Wechsel zu belehnen, was zahlreichen Kreisen des Handels und der Landwirtschaft zugute kommen werde. Nach einigen Bemerkungen von Dr. Magg (gegen) und Dr. Kaizl (für die Wechselbelehnung) und nach dem Schlusswort des Referenten R. von BilinSki wird Artikel 65 unverändert angenommen (auch der Punkt 3, welcher die Belehnnngsfähigkeit der Wechsel enthält,, und für welchen die ganze Rechte

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Volkswirtschaftliche Blätter
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Page 1 of 2
Date: 28.02.1879
Physical description: 2
VMMLrMqlmWcke HMler. Landwirthschast, Gewerbe, Haus, Garten, Küche und gemeinnützige Notizen aller Art. Zum Pusterthaler Boten Nro. 9. B«uern — Wechsel. ES gab eine Zeit in Oesterreich und diese Zeit ist noch nicht so weit zurück, in welcher unseren Bau- ern der Wechsel ein ganz unbekanntes Ding war, und hätte man einem Bauer ein ganzes Packet solcher Wechsel zum Geschenke gemacht — er wäre sicherlich in Verlegenheit gekommen, welchen Gebrauch er damit machen sollte. Allein diese Zeit

ist vorüber, und hat der Bauer wenigstens in diesem Punkte feine Kenntnisse erweitert und sich, so schwer es ihm sonst wird, dem Fortschritte in der größeren Ausbeutung seines Kredites angeschlossen; denn heutzutage hat das Wort .Wechsel' in vielen Bauernstuben einen guten Klang und wird man so wohl Bauern, welche auf Wechsel Geld nehmen, als auch solchem welche auf Wechsel Geld geben, häufig finden; beide Gattungen machen dieselben wirhschaft-. lichen Stufen, jedoch in umgekehrter Ordnung

durch. Der seines Hypothekar-Kredits bereits verlustig gewor» dene und deshalb auf Wechsel Geld nehmende Bauer geht in Kurzem mit seiner Wirthschaft zu Grunde, wenn er auch noch so wohlhabend war, während der auf Wechsel Geld gebende Bauer (gleichbedeutend im Wucher) gewöhnlich ein »Abgehauster' ist, der Anfangs mit fremden, später mit eigenen Geldern Wucherge schäfte betreibt, in wenigen Jahren sich dabei ein wenn auch nicht bedeutendes Vermögen sammelt, dann in die Stadt übersiedelt und nun im Großen als Wucherer

- ratSgut. Erbtheil, Reinertrag der nächsten Ernte ze.) ihre Deckung findet. Für derlei Fälle billiges Geld zu schaffen, ist Aufgabe der landwirtschaftlichen Are- ditgenossenschaften und Vorschußvereine. Hier sollen nur jene Wechselgeschäfte in Betracht gezogen werden, welche dem Leichtsinne und Unverstand ihr Zustande kommen verdanken und eine dauernde Belastung, einen Angriff des Stammkapitals bilden. ^ ^ Wer Geld auf Wechsel nimmt, erhält eS haupt sächlich im Vertrauen auf den Kredit

, der in seiner Person als Arbeitskraft steckt; dies trifft zu bei dem GewerbSmanne, bei dem Handelsmanne, welcher mit seiner persönlichen Kraft und seinen Fähigkeiten sich oft in kurzer Zeit so viel erwerben kann, daß er leicht seinen Wechsel einlösen kann. Darum ist auch der Kredit, welcher einem solchen Manne gewährt wird, unabhängig und nicht begrenzt durch den Besitz eines Hauses oder Grundstückes und kann sehr groß sein, wenn der Gläubiger demselben die Fähigkeit zutraut, in kurzer Zeit seine Schuld

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Bozner Zeitung
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Date: 29.01.1910
Physical description: 16
.' „Und das waren sie auch — sehr vernünftig. Das wissen Sie ja selbst.' «Wenn Sie mehr wünschen', sagte er, „muffen Sie mir einen anderen Namen auf den Wechsel bringen'. Mb fragte: „Wessen Namen?' Er sagte: .Hhres Bruders!' „Glauben Sie, mem Bruder würde meine Wechsel einlösen? Der würde mir schön komm«!- «Mlso schlimmer', sagte er. Und es war schRm«. Brüder sollten sich immer gute Freunde sein; sie sollten einander helfen, das ist nur recht. ' Er sagte zu mir, ich solle mit ihm dinieren, ich tat es und nach dem Essen fing

er wieder von den Wechseln an. „Ich will Ihnen bare fünf zehntausend Mark für einen dreimonatlichen Wechsel über zwanzigtausend Mark mit dem Namen Ihres Bruders geben.' „Ich sage Ihnen, daß nichts meinen Bruder dazu bringt, meine Wechsel zu unterschreiben.' „Wenn Sie mir solch einen Wechsel brächten, würde ich nicht weiter nach fragen, wie der Name dahin gekommen sei.' Dann blickte er mich an und ich verstand, was er wollte. „Oh, steht es so, ja? Ich bin ja immer hart vorm Winde gesegelt, aber so weit

ist es doch noch nicht mit mir gekommen.' Erfüllte sich feilt Weinglas von neuem. „Sie sagen, Sie brauchen das Geld dringend. Je eher ich den Wechsel in Händen habe, je eher werden Ihre Wünsche erfüllt.' Am nächsten Morgen gab ich ihm den Wechsel. Und nach drei Neonaten war Swrin in Sicht.' „Ich weiß nichts von dem allen — er denkt sich alles rein aus. Der Wechsel wurde richtig eingelöst, wie es sich gehört, be» der Vorzeigung.' „Nachdem es zwischen meinem Bruder und mir beinahe^zu Mord und Totschlag gekommen war. Ich war noch immer

, wie stets, in Geld nöten. Aber diesmal kam Bernstein zu mir.' „Ich höre, daß Sie in der Klemme sitzen.' Ich machte ihm mein Kompliment über seine ge naue Information. „Es nützt nichts', sägte er, sich mit lumpigen Hunderten herumzuquälen. Sie brauchen eine hübsche runde Summe, um wieder flott zu werden.' Ich gab ihm recht, und wunderte mich nur, wo die hübsche runde Summe wohl herkmmen solle. „Ich wlll Ihnen sagen, was Sie zu tun haben', sagte er. „Bringen Sie mir fünf - Wechsel über je zwanzigtausend

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