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Page 5 of 6
Date: 28.04.1932
Physical description: 6
mildernde Umstände und verurteilte ihn zum schweren Kerker in der Dauer von s e ch s M o n a t e n. Deraer meldete Nich- !>gkeitsbeschwerde und Berufung an. Gefälschte Wechsel. Der 27jahrige Agent Hugo K. aus W i e n kam im Juli 1929 nach Küsste in, suchte dort den Rudolf Z. auf, dessen Frau einen kleinen rnosk mit Erfrischungen u. dal. betrieb, und wollte ihn zum Ankauf cmes Schokoladeautomaten bewegen. Z. wies ihn ab, der Agent Zchien jedoch nachmittags bei der Frau und behauptete

, daß ihr ..' MN Mit der Ausstellung eines Automaten einverstanden ei. Dieser Me Eigentum der Firma bleiben, sie brauche nur die Füllung für bis 90 8 zu kaufen. Die Frau unterschrieb daraufhin einen Be- Mjchem für die Füllung. Bald darauf wurde der Automat geliefert. Die Frau war sehr erstaunt, als sie für die Auslösung hätte 120 8 zahlen «sollen. Sie verweigerte die Annahme und erhielt nun nach emiger Zeit einen Wechsel über 1020 8 präsentiert, der ihre Unter- Ulst trug. Sie weigerte sich natürlich, den Wechsel einzulösen

Automaten übernehme und das enigeworfene Geld an die Firma in Wien abliefere, bis der Preis n°n 800 8 erreicht fei. Zum Zwecke der Verrechnung dieser Eingänge «ab der Agent dem Mechaniker ein Durchschreibbuch. Noch bevor die Automaten kamen, wurde dem Emil E. von der Auftragsfirma des Agenten ein Wechsel über 800 8 zugesandt, der keine Unterschrift wg. Emil E. schickte den Wechsel natürlich, ohne ihn zu unter- Ichreiben, an die Firma zurück. Einige Zeit darauf erhob die Firma gegen den Mechaniker

Wechselklage auf Zahlung von 800 8. Der Agent wurde im Prozeß als Zeuge vernommen und sagte aus, daß Emil E. den Wechsel unterschrieben habe. Dieser wurde »araufhin zur Zahlung von 800 8 verurteilt. Er erstattete nun die vtrasanzeige. Das Gericht forderte von der Firma den Wechsel ein, um die Echtheit der Unterschrift zu prüfen; eigenartigerweise konnte >hn die Firma jedoch nicht mehr finden. Hugo K. hatte sich heute vor einem Schöffensenate (Vorsitz OLGR. Dr. W o l f, Staatsanwalt

Dr. G r ü n e w a l d) wegen Verl . ?« - • i( v.uu.jumuuu */*•. w i u H m/»»wvMi.il Verbrechens , cs Betruges durch Wechselfälschung und durch falsche Zeugenaus- mge zu verantworten. Er verteidigte sich sehr wortreich und ge wandt und behauptete, nicht zu wissen, wer die Unterschriften auf »en Wechseln gefälscht haben könne. Der Mechaniker, dessen Frau und Sohn, wie auch der damalige Gehilfe, die alle als Zeugen ver nommen wurden, gaben übereinstimmend an, daß Emil E. nie einen Wechsel unterschrieben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 8
Date: 31.07.1922
Physical description: 8
über li und werden in eine Darlehensschuld des Bundes ! an die Bank umgewandelt. Die Bank ist berech- ■ tigt, Wechsel usw. zu eskomptieren, Darlehen ge gen Handpfänder zu erteilen, das Depositen- : geschäft zu betreiben, Schuldverschreibungen auf . ausländische Währung auszugeben, Gold und ' Silber zu verkaufen, Wechsel und Schecks auf aus- ' wärtige Plätze sowie ausländische Noten zu kau fen und zu verkaufen, Hypothekardarlehen in Pfandbriefen zu gewähren, eigene Pfandbriefe anzukaufen und zu veräußern. Die zu eskomptie- renden

Wechsel müssen mit der Unterschrift von drei, jedenfalls aber von zwei als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten versehen sein. Die Bank ist ausschließlich berechtigt, Bank noten herauszugeben. Nach Aufnahme der Bar zahlungen ist in dem Text der Banknoten zum Ausdruck zu bringen, daß die Bank die Bank noten dem Ueberbringer jederzeit in Metallgeld gesetzlicher Währung einlöst. Die Aufnahme der Barzahlungen wird, bis eine neue gesetzliche Re lation der Währungseinheit zum Währungs metall festgestellt

der letzten zwei Monate sest- fetzeu. Insoweit der Notenumlauf den Wert der Edelmetallvaluten undDevisenbestände übersteigt, dienen zu feiner Deckung die durch die Ueber- nahme der staatlichen Schatzscheine begründete Darlehensforderung der Bank au den Bund und statutenmäßig eskomptierte Wechsel. Nach Festsetzung einer gesetzlichen Relation ist der Notenumlauf zu einem Drittel durch Wäh rungsmetall und durch Devisen zu decken. Wenn der Betrag der kimlaufenden Banknoten den Wert der Deckungsbestände

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