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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
Hreispruch. Wechselfälschungen im großen. Am Mittivvch war die Verhandlung in der Wechselsälsci uugs- und Konkursaffäre des Weinhändlers August Pardat scher, ge^ boren am 10, Juli 1868 zu Bozen und nach Eppan, Bezirk Kaltern, zuständig. Pardatscher war angeklagt der schuldbaren Krida, sowie des Verbrechens des teils ver- suchten, ici!S vollbrachten Betruges durch Wcchselfälschung. wodurch folgende Parteien geschädigt wurden: die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1905

über 5000 X, zahlbar am 30, Dezember 1905, die Unterschrift des AuS- stellers Marliii Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; 2. der Pnome Johann Mumelter in Bozen dadurch, dcß der Angeklagte aus dem Wechsel vom l-!, Juli 1905 über 14.000 X, zahlbar am l-j, Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Mariin Menz fälschte und auf Grund die/er geiäljchten Unterschrift jene des Johann Miiinclier, somit dessen Bürgschaft er schlich

! 3. der nämliche dadurch, daß Pardat scher auf dem Wechsel vom 27. April 1905 über 10.000 X, zahlbar am 27. Juli 1905, die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte und aus Grund derselben die Unter schrist und somit anch die Bürgschaft deS Johann Mumelter erhielt; -Z der Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß der Beschuldigte -t) aus dem Wechsel vom 21. Juni 1905 über 5000 X, zahlbar am 21. Dezember 1905, die Unter schrift deS Johann Scherlin als Bürgen und K) auf dem Wechsel vom 27. März 1905

über 6000 X, zahlbar am 27. September 1905, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aussteller fälschte und auf Grund dieser Fäl schung die Unterschrift, somit die Mithaftung, beziehungsweise Bürgschaft des Anton Christa- nell erhielt; 5. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 5. Juni 1905 über 1800 X, zahlbar am 5 September 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kasse

ausbezahlt erhielt, und d) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1905 über 4000 X. zahlbar am 29. Juli 1905, die Unterschrift deS Aus stellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund dieser Fälschung das Geld von dieser Kasse erhielt; 6. die Firma F. Ts ch urt s chenthale'r in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1905 über 1471 X 30 I-, zahlbar am 31. Juli 1905, und ii) auf jenem vom 10. Juni 1905 über 1182 X 60 Ii, zahlbar am 15. Oktober 1905, die Unterschrift deS Akzeptanten Heinrich

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 29.03.1876
Physical description: 10
' wird in den folgenden Paragraphen das Geltungsgebiet des gegenwärtigen Gesetzes verstanden und es ist daher jeder außerhalb dieses Geltungsgebietes ausgestellte Wechsel als ein ausländischer zu bet, achten. Bezüglich derjenigen Wechsel, welche in den Län dern der ungarischen Krone ausgestellt sind, bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 2. October 1868, R. G. B. Nr. 135, namentlich die ZK 26, 27 und 23 derselben, auch seruerhin in Wirksamkeit und es ist daher bei solchen Wechseln von der nach dem gegenwärtigen

, wenn aber dieser Tag in dem letzten Monate der Frist fehlt, mit dem letzten Tage dieses Monats abläuft. Die nach Tagen bestimmten Fristen sind nach dem Kalender zu berechnen; eS wird aber hiebei jener Tag, von welchem an die Frist zu laufen beginnt, nicht mitgerechnet. Z 4. Im Inlaute ausgestellte, gezogene und eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als aus Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht, sie mögen im Jnlanre oder im Auslande zahlbar sein, unterliegen ver Gebühr nach der Summe

, auf welche der Wechsel lautet, und zwar: wenn nicht schon aus dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach den, Ausstellungstage erfolgen soll, und wenn der im Schlußsatze diese» Paragraphes vor« gesehene Fall nicht eintritt, nach Scala I; d. wenn schon auv dem Wechsel selbst erhellt, daß die Zahlung später als sechs Monate nach dem . .Ausstellungstage erfolgen soll, pach Scala II. . Der. Gebühr nach Scala II unterliegt ein . Wechsel, ohne Rücksicht auf dessen Verfallzeit

, auch dann, wenn in dem Texte des Wechsels selbst eine Einwilligung zur Einverleibung oder . Vormerkung auf eine unbewegliche Sache er theilt ist. Alle Vervielfältigungen eines Wechsels (Secunda, Tertia u. s. s) so wie alle girirten Wechselcopien unterliegen derselben Gebühr wie ras erste Exemplar, doch bleibt dasjenige von mehreren Exemplaren eines Wechsel» von der Stempelgebühr befreit, welches ausschließlich zur Einholung des AccepteS eines außerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie befindlichen Bezogenen

bestimmt ist, wenn auf der Vorderseite dieses Exemplares die Worte „nur zum Accepte bestimmt' beigesetzt werden und wenn die Rückseite dieses Exemplares dergestalt durchstrichen wird, daß dadurch jede Art von Jndossirung oder Empfangsbestätigung ausgeschlossen ist. 8 5. Bei den unter I 4 a begriffenen Wechseln auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht tritt mit rem Tage nach Ablauf von sechs Monaten vom Ausstellungstage die Verpflichtung ein, wenn der Wechsel noch nicht zur Zahlung präsentirt

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 06.04.1934
Physical description: 6
Freitag, hen k. April 1934. Xll ..?l l p e n ; e i t n n Seite 5 Die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Wechsel- und Schèckverkehr enthalten ' im Bezug auf die Proteste verschiedene neue Bestimmun gen, deren eingehendere Erörterung sicher inter essieren dürfte. Als wichtige Neuerung ist die Bestimmung zu betrachten, welche allen Gemeindesekretären jener Orte, in denen weder ein Notar ^ noch ein Ge richtsvollzieher ihren Sitz haben, das Recht zu spricht die Wechselproteste aufzunehmen

. Der Protest , kann entweder mit einen eigenem Akte aufgenommen werden, wobei aber die entspre chende Anmerkung auf den Wechsel vorzunehmen ist,, oder auf einem' Prolongierungsblatte am Wechsel selbst gemäß den üblichen gesetzlichen Normen. ' ' ' - » Bekanntlich bestimmte das frühere Wechselge setz, daß im Protestakt auch die genaue, wort wörtliche Abschrift des betreffenden Wechsels ent-- halten sein muß. Die neuen Normen beinhalten in dieser Hinsicht nicht mehr die Verpflichtung der ganz genauen

und wortwörtlichen Abschrift, des , .-zu protestierenden Wechsels, falls der Protest Mit tels separaten Akten ausgenommen werden sollte. Damit wird bezweckt, gewisse Zwiste, die infolge des Auslassens eines vielleicht ganz belanglosen Wortes entstanden'sind und daher die Proze duren beträchtlich verlängerten; endgültig unmög lich zu machen. Gemäß den Normen, die praktisch > schon von den Banken zur 'Anwendung gelangten, - vestimmt der Art. 71 des Gesetzes ausdrücklich, daß für mehrere Wechsel, welche'von

der gleichen (innerhalb der ersten beiden'Wochentage nach der Siadenz). Wenn dann die Zahlung verweigert oder der Wechsel nicht angenommen wird, ist der Inhaber des Wechsels verpflichtet, > dies seinein Vordermann (letzten Giranten) mitzuteilen. Auf jedem Falle jedoch ist der Wechselschuldner ver pflichtet die nötigen Beweise vorzubringen, falls er die Präsentierung des Wechsels leugnen, oder anfechten sollte. Wurde jedoch diese Klausel erst von einem der Giranten angebracht, so beziehen

werden, der die Klausel „senza Spese' auf dem Wechsel angebracht hat. Die früheren.Bestimmungen behandelten auch die genauen Prozeduren im Falle, daß der Wech sel verloren gegangen sein sollte, gestöhlen oder vernichtet wurde. Das neue Recht sieht in dieser Hinsicht Normen vor, die das gesamte Verfahren außerordentlich beschleunigen. Der legitimierte Inhaber, dessen Wechsel jedoch abhanden. gekommen ist, zerstört oder gestohlen wurde, hat nach den neuen Bestimmungen das Person am gleichen Orte zu zahlen

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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.10.1927
Physical description: 12
, die nachstehenden neuen Stempelgebühren für Wechsel in Knast, wor auf die Kaufmannschaft besonders aufmerksam gemacht wird: A) Wechsel die im Inlands ansgestellt Md tm Inlande zahlbar sind: 1. Weihsel mit einer Derfallszeit nicht über 4 M ona te: bis zu 200 Lire Lire 0.20 von 200 bis 400 Lire Lire 0.30 von 400 bis 600 Lire Lire 0.50 von 600 bis 800 Lire Lire 0.60 ! von 800 bis 1000 Wr« Lire 0.90 für Beträge über 1000 Lire fiir jede ange fangen« taufend 90 Cent., überdies fiir alle diese Wechsel noch 10 Cent

. Quittungsgebühr. 2. Wechsel mit einer Derfallzeit von 4 bis 6 Monaten. Für diese beträgt di« Stempel- gebühr das Doppelte der oben angeführten Gebühren. U«berdies ist die Quittungsgebühr von 10 Cent, anzubvingen. Wechsel mit einer Verfallszeit von über 'conat« und Wechsel mit Datum und Ber- fallszett in bianco oder solche bei denen das eine oder die ander« fehlt. Die Gebühr beträgt das Vierfache der unter 1 angegebenen Wechselgebühren Md überdies noch die Stempelgebühr von 10 Ct. 4. Wechsel mit eimr

Verfallszeit von höch stens einem Monate: Die Kaufleute können aus Grund des Gesetz- Dekretes vom 14. November 1926. Nr. 1944. eigene gedruckte oder lttographierte Wechsel- fomuttere für Wechsel, welche in Italien mft Berfallszeit von höchstens einem Monat zahl bar sind bei dem Registertmte für den eige nen Gebrauch abstempeln lassen. Die Gebühr für solche Wechsel bezögt vom 1. November an nnr mehr 40 Cent, für jode angesangenen 1000 Lire. Die Wechsel müssen jedoch inner- I halb 45 Tagen nach Abstempelung

der For mulare durch das Regffteramt verwendet werden. Nach dieser Frist können die'For mulare im Verhältnis zur bezahlten Gebühr von 40 Cent, nur mehr für solche Wechsel ver wendet werden, die eine größere Berfallszeit als einen Monat hoben. 5. Wechsel auf Sicht oder auf eine besttmmte Zeit nach Sicht: Diese Wechsel unterliegen der Gebühr, der Wechsel mit einer Verfalls zeit von höchstens 4 Monaten. (Wie oben Punkt 1). Wenn die Frist für die Bezahlung nach Sicht nicht mehr als 1 Monat beträgt

, so können auch die besonders gestempelten Formulare fiir die Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate verwendet werden. (Siehe oben Punkt 4). Die Wechsel und anderen Handelseffekten, welche auf Sicht oder aus eine bestimmte Frist nach Sicht zahlbar sind und mit dem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu 4 Monaten oder mit besonderem Stempel für Wechsel mit Berfallszeit bis zu einem Monate gestempelt sind, müssen, ivenn sie nicht innerbalb 4 Monate bezw. 1 Monat vom Avfftellungstag« an gerechnet zur Zah lung

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 28.01.1927
Physical description: 8
u. ìVirtsàaktsblatt Wechsel und Tratten im Handelsverkehr Jeder Kaufmann weiß, was ein Wechsel und ine Tratte ist, es gibt jedoch heute Fälle, wo «ich solche Leute, die sich sonst nicht kausmän- ,jsch betätigen und daher in manche Geheim- Me der Wechselkunde nicht eingeweiht sind, in ie Lage kommen, einen Wechsel zu girieren der eine Tratte zu akzeptieren oder selbst aus- ,»stellen. Bei solchen Fällen kommt es natürlich „auchmal vor, daß die Leute Verpflichtungen Wehen, die sie nicht genau

kennen und deren folgen sie dann schwer abzubüßen haben. Sol ali Leuten sei diese kleine Arbeit gewidmet. Ms ist ein Wechsel? Im Paragraph 251 und Menden des „Codice di Commercio' finden >ii' folgende Definition: Der Wechsel ist eine Irkunde, in der sich ihr Aussteller verpflichtet, !e Wechselsumme zur Verfallzeit (Skadenz) ntweder selbst zu bezahlen oder durch eine on ere Person zahlen zu lassen. Im ersteren Me entsteht ein eigener, auch Sola-Wech- >l, lin letzteren Falle ein gezogener

oder mssierter Wechsel, häufig Tratte genannt. )ie wesentlichen Erfordernisse, die eins Ur- imde als Wechsel oder Tratte kennzeichnen, ind.' « 1. Das Datum: 2. das in den Text vom Aussteller aufzuneh mende Wort Wechsel („cambiale' oder „lettera vi càmbio'); 3. der Name des Remittenten, d. i. desjeni gen, an den gezahlt werden soll, zu dessen Juristen der Wechsel ausgestellt wiro: 4. die Geldsumme: 5. die Angabe der Zahlungszeit (Skadenz); 6. der Zahlungsort: 7. die Unterschrift des> Ausstellers oder Tras

die Eigen schaft und di? speziellen Wirkungen eines Wechsels aus. Die bestehenden Wechselgesetze sorgen nämlich dafür, daß sämtliche Personen, Sie eine Verpflichtung auf einem Wechsel über nehmen, auch wirklich dieser Haftung entspre chen und zahlen: im Weigerungsfalle ordnen die Gerichte, ohne langwierige Verhandlungen zuzulassen, nach sehr kurzen Fristen die Exeku tion des Vermögens der säumigen Wechselver- pflichieten an und verhelfen dadurch dem Be sitzer des Wechsels sehr rasch zu seinem Telde

. Außer den gesetzlichen Erfordernissen erschei nen auf den gewöhnlichen Wechseln noch andere kaufmännische Angaben, welche zur Gültigkeit derselben nicht notwendig sind, jedoch infolge bestehender Handelsgebräuche, aus Gründen der Deutlichkeit, zur Kennzeichnung der beste henden Rechnungsoerhältnisse ìienen, oder an deren gesetzlichen, jedoch nicht wechselrechtlichen Vorschriften entsprechen. Welche sind die Personen, die eine wechsel rechtliche Verpflichtung eingehen? Zuerst der Aussteller

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 14.03.1906
Physical description: 8
Nr. 60 „Bozner Zeiwng' (Südtiroler Tazblatt) Mittwoch, den 14. März 1.306. am 27. Juli 1905 ein Wechsel dt» 27. April 19051 Diese beiden Wechsel wurden von der hiesigen über 10.000 Kronen bei der Sparkasse fällig sei, Sparkasse eskomptiert und wären von Christanell auf welchem außer dem Privaten Johann Mn- niemals unterzeichnet worden, hätte er von der nielter auch er als Bürge erscheine und daß die Unechtheit der Firrna Scharlings Kennwis ge- Sparkasse noch einen zweiten Wechsel dto 30. Juni

habt. 1905 über 5000 Kronen honoriert habe, welcher Die bezüglichen Beträge har der Beschädigte am 30. Dezember 1903 verfalle und ebenfalls bereits am 8. August 1903 bei der Sparkasse seine (Pergers) und des Martin Menz Unterschrift erlegt. trage. Es wurden ihm nun diese beiden Wechsel Von Pardatscher betrogen^ erscheint auch die vorgewiesen, und wenn er nicht mit Sicherheit Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe gewußt hätte, keinen solchen unterzeichnet zu ha- in Bozen, den, hätte

er gezweifelt, ob ferne darauf befind- Auf einem von derselben honorierten Wechsel liche Unterschrift nicht echt fei; so vorziiglich war vom 5. Juni 1903 über 1800 Kronen, zahlbar die Nachahmung gelungen. am 5. September 1903, hatte er die Unterschrift Auf dem Wechsel über 5000 Kronen war die des Martin Menz, auf seinem anderen vom 29. Unterschrift sowohl des Ausstellers Martin Menz, Jänner 1905 über 4000 Kronen mit der Verfall- als des Bürgen Franz Perger gefälscht, während tage 29. Juli 1903

, jene des Johann Scherlin auf jenem über 10.000 Kronen blos die Firma als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser Persers »rnecht ist. in beiden Fällen hatte die gefälschten Unterschriften die Auszahlung der er Sparkasse dem Pardatscher die Wechselvwlute aus- wähnten Smrmien erschlickzen bezahlt: im ersteren Falle kommt sie. dk gar kein Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Bürge vorhanden ist uujd der Wechsel von Par-1 Kreditanstalt weiter girirr, weshalb diese sich um datscher nicht eingelöst

und ihre Namen unter die Wechsel zu setzen. Diese stellte ihn zur Rede, wobei ihm dieser die Fäl- Angabe erwies sich jedoch keineswegs als richtig, schungen eingestand, seine ganze Einrichtimg an- so daß er ihre Einwilligung zu seinem Vorzehen bot, wenn er ihn nicht anzeige und als Entschiil- nicht voraussetzen konnte. digung anführte, daß er von feinem SOvager auf Beim hiesigen Bankhaus«: F. Tschurtschentl)aler Zahlung von 20.000 Kronen gedrängt worden lieb sich der Beschädigte die Valuta für nachbe

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Bozner Nachrichten
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Page 3 of 20
Date: 15.03.1906
Physical description: 20
Nr. 60 27. April 1905 aber, dem Verfallstage des Wechsels, dem Pardatscher erklärt, daß er nicht gesonnen sei, den Wechsel zu prolongieren; tatsächlich habe er seitdem keinen solchen mehr unterfertigt. Noch größer war sein Erstaunen darüber, daß am 27. Juli 1906 ein Wechsel vom 27. April 1906 über 10.000 Kr. bei der Sparkasse fällig sei, auf welchem außer dem Privaten Johann Mumelter auch er als Bürge erscheine, und daß die Sparkasse noch einen zweiten Wechsel vom 30. Juni 1906 über 6000

Kr. honoriÄ habe, welcher am 30. Dezember 1906 verfalle und ebenfalls seine (Pergers) und des Martin Menz Unterschrist trage. Es wurden ihm nun diese beiden Wechsel vorgewiesm, und wenn er nicht mit Si cherheit gewußt hätte, keinen solchen unterzeichnet zu haben, hätte er gezweifelt, ob seine darauf befindliche Unterschrift nicht echt sei ; so 'vorzüglich war die Nachahmung gelungen. Auf dem Wechsel über 6000 Kr. war die Unterschrift so wohl des Ausstellers Martin Menz, als des Bürgen Franz Pevgev

gefälscht, während auf jenem über? 10.000 Kr. blos die Firma Pergers unecht ist; in beiden Fällen hatte die Sparkasse dem Pardatschev die Wechselvaluta ausbezahlt; im ersteren Falle kommt sie, da gar kein Bürge vorhanden ist und der Wechsel von Pardatschev nicht eingelöst wurde, selbst um 6000 Kr. zu Schaden; im zweiten Falle hielt sie sich an den Aussteller Johann Mumelter, welcher sich von Pardat schev zur Unterfertigung des Wechsels und somit zur Wechsel- rechtlichen Mithaftung nur aus dem Grunde

auf Zahlung von 20.000 Kr. ge drangt worden sei. Perger erstattete jedoch die gerichtliche Anzeige und unter dem Verdachte der Mittäterschaft wurde Zunächst Regina Pardatscher eingezogen, während es ihrem Kanne trotz sofortiger Hausdurchsuchung gelang, sich einige ^age lang in seiner Wohnung in einem Bette versteckt zu halten. Im Ofen seiner Schreibstube fanden sich Reste von verbranntem Papier, die nach seinem eigenen Geständnis Zum Theile vom Wechsel über 12.000 Kr., dessen Eskomp- .^ung ihm dank

noch eine ganze Reihe an- em Betrügereien durch Wechselfälschung zur Last. So ver mochte er in ähnlicher Weise, wie beim Wechsel auf 10.000 m>nen, den- Johann Mumelter auch zur Ausstellung eines i? ^ (Pardatschev) sodann angenommenen Wechsels vom Juli 1905 über 14.000 Kr., zahlbar am 14. Jänner dadurch zu verleiten, daß er ihm nach Fälschung der k des Martin Menz als Bürgen auf demselbm ^en Wechsel zum Wrterzeichnen vorlegte; auch in diesem '^atle suchte die Sparkasse, bei welcher er sich die Wechsel- wmme

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Dolomiten
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Page 5 of 8
Date: 12.02.1934
Physical description: 8
,£ o I o m i f e n‘ Nr. 19 — Sette 5 Montag, den 12. Februar 1934 Volkswirtschaftlicher Teil Die neue Wechsel-Ordnung Die wichtigsten Aendernngen Frist für die pcokeskerhebung (Art. 51). Bei den Sichtwcchseln mutz der Protest inner- lalb der Präsentationsfrist erhoben werden also gewöhnlich, wenn der Trassant oder Aus steller nichts anderes vorgeschrieben hat) binnen nnem Jahre nach Ausstellung. Bei den Wechseln mit bestimmter Fälligkeit mutz der Protest an einem der beiden, dem Fälligkeitstage

folgenden Werktagen erhoben werden. Das Justizministerium hat ausdrücklich erklärt, datz nach dem Wortlaute des Gesetzes ein -wischen dem Fälligkeitstage und den Protest lagen liegender Feiertag mitgezählt wird. Es mutz deshalb ein an einem Freitage fällig gewordener Wechsel spätestens am Montage pro testiert werden, ein an einem Samstage sälliggewordener Wechsel spätestens am Montag (weil der Sonntag, der zwischen dem Fälligkeits lage und den Protesttagen liegt, mitgezählt

wird) und ein an einem Sonntage fällig- gewordener Wechsel, für den der Montag als Zahlungstag gilt, spätestens am Mittwoch. Ausnahme des Protestes auch vor dem Ge- meindefekretär (Art. 88). In den Gemeinden, in denen sich kein Notar und kein Gericht befindet, kan» der Protest auch vom Eemeindesekretär ausgenommen werden. Anmerkung des Protestes auf dem Wechsel selbst (Ark. SS). Der Protest kann nach dem neuen Rechte ent weder in einem separaten Akte ausgenommen, oder am Wechsel Vzw. auf einer Allonge des selben geschrieben

werden. Wenn aber der Protest nuf einem separaten Akte geschrieben wird, was meistens zutrifft, mutz der Notar (Ufficiale Eiu- dlziario oder Eemeindesekretär) die Tatsache der Protesterhebung auf dem Wechsel selbst ver merken, ohne datz dafür eine besondere Gebühr berechnet werden darf. Diese Formalität ist auch bei Protesten von solchen Wechseln anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 1634 ausgestellt wurden. Wechsel mit der Klausel „senza spese' oder ..ienza prokesto' (Ark. 53). Diese Klausel kann vom Trasiant. Aussteller

eines Eigenwechsels, oder einem Giranten bei- gesctzt werden und muh von diesem unterschrieben sein. In diesem Falle ist gleich wie bisher zur Ausübung des Regresses ein Protest nicht not wendig, doch schreibt das neue Gesetz vor. datz der Wechselinhaber, bei sonstigem Verluste des Regreßrechtes. verpflichtet ist, den Wechsel recht zeitig zur Zahlung zu präsentieren und die Giranten, bezw. den Trasianten von der nicht- erfolgten Zahlung fristgemäß (binnen vier, bzw. zwei Tagen) zu verständigen. verfahren

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Bozner Nachrichten
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Page 2 of 20
Date: 15.03.1906
Physical description: 20
. B) Er habe durch listige Vorstellungen oder Handlun gen die Nachbenannten in Jrrthum geführt, wodurch diese Letzteren an ihrem Vermögen einen 600 Kronen übersteigen den Schaden «leiden sollten und in jenem Betrage, auf wel chen die mehrerwähnten Wechsel lauten, wirklich erlitten, und zwar: 1. Die Sparkasse der Stadt Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 30. Dezember 1906, die Unterschrist des Ausstellers Martin Menz und des Bürgen Franz Perger fälschte und auf Grund

derselben von der Sparkasse diesen Betrag erhielt; . 2. den Privaten Johann Mumelter in Bozen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 14. Juli 1906 über 14.000 Kronen, zahlbar am 14. Jänner 1906, die Unterschrift des Bürgen Martin Menz fälschte und auf Grund dieser gefälsch ten Unterschrift jene des Johann Mumelter, somit dessen Bürgschaft erschlich; - 3. den nämlichen dadurch, daß er auf dem Wechsel vom 27. April 1906 über 10.000 Kr., zahlbar am 27. Alli >1906,. die Unterschrift des Bürgen Franz Perger fälschte

und auf Grund derselben die Unterschrift und somit auch Bürg schaft des Johann Mumelter erhielt; 4. den Kaufmann Anton Christanell in Bozen dadurch, daß ev a) auf dem Wechsel vom 21. Juni 1906 über 6000 Kronen, zahlbar am 21. Dezember 1906, die Unterschrist des Johann Scherlin als Bürgen und b) aus dem Wechsel vom 27. März 1906 über 6000 Kr., zahlbar am 27. Sep tember 1906, die Unterschrift des Johann Scherlin als Aus steller fälschte und auf Grund dieser Fälschungen die Unter schrift, somit die Mithaftung

bezw. Bürgschaft des Anton Christanell erhielt; 6. die Spar- und Vorschußkasse für Handel und Gewerbe in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 6. Juni '1906 über 1800 Kr., zahlbar am 6. September 1906, die Unterschrift des Ausstellers Martin Menz fälschte und auf Grund derselben den Betrag von der genannten Kassa aus bezahlt erhielt, und b) auf dem Wechsel vom 29. Jänner 1906 über 4060 Kr., zahlbar am 29. Juli 1906, die Unter schrift des Ausstellers Johann Scherlin nachmachte und auf Grund

dieser Mischung das Geld von dieser Kassa erhielt ; 6. die Firma F. Tschurtschenthaler in Bozen dadurch, daß er a) auf dem Wechsel vom 4. März 1906 über 1471 Kronen 30 h., zahlbar am 31. Juli 1906, und b) auf jenem vom 10. Juni 1906 über Kr. 1182.60, zahlbar am 16. Oktober 1906, die Unterschrift des Acceptanten Heinrich Prosliner, c) auf dem Wechsel vom 30. Juni 1906 über Kr. 2311.70, zahlbar am 30. Oktober 1906, die Unterschrift des Florian Ringler, d) auf dem Wechsel vom 12. Juli 1906 über 3000 Kr., zahlbar

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Volksbote
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Page 5 of 12
Date: 27.03.1930
Physical description: 12
je 50 Centesimi betragen hat» wird nun für die ersten 400 Seilen auf 3 Lire und für je weiter« 100 Seiten auf je 1 Lira erhöht. Di« proportionelle Stempelgebühr für Wechsel Proteste wird wie folgt erhöht: Bei einem Wechselbetvag bis L. 50.— von 50 Cent, auf 1 Lira. Bei einem Wechselbetrag bis L. 100.— von L. 2.— aus L. 3.—. Bei einem Wechselbetrag bis L. 500.— von L. 3.— auf L. 5.—. Bei einem Wechselbetvag bis L. 2000.— von L. 4.— aus L. 7.—. Bei einem Wechselbetrag über L. 2000.— von L. 10.— oitf

und 11; unter Art. 120, Nr. 3, 6, 7; sowie unter Art. 125, Nr. 3, angegeben sind. (Unter suchungsakte. Terminausschreibungen, Der- handlungsvertagungen usw.). Endlich die Eingaben zur Erlangung der besonderen Handelslizenz laut des Gefetz- dekreies vom 16. Dezember 1926, Art. 2, Nr. 2174. Art. 4. Di« progressive Stempel, geb ü h r auf tm Jnlande ausgestellte und im Inlande zahlbar« Wechsel hat fol gende Erhöhung erfahren: a) Wechsel mit Fälligkeitstermin von nicht mehr als 4 Monate: bei Wechselbetrag

bis einschließlich L. 200 unverändert: 20 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 30 Cent, auf 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von 50 Cent, auf 60 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von 90 Cent, auf 1 Lira; für weiter« Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon je 1 Lira mehr. b) Wechsel mit Fälligkeitstermin von mehr als 4 und nicht mehr

als 6 Monate: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 40 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von 60 Cent, auf 80 Cent.; bei WechseGetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 1.— auf L. 1.20; bei Wechselbetrag über L. 600 bis L. 800 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 1.80 auf L. 2.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon um je L. 2.— mehr. c) Wechsel mit Fälligkeitstermin

von als 6 Monaten und Wechsel mit Datum oder Fälligkeitstermin in bianco: bei Wechselbetrag von nicht mehr als L. 200 unverändert 80 Cent.; bei Wechselbetrag über L. 200 bis L. 400 Erhöhung von L. 1.20 auf L. 1.60; bei Wechselbetrag über L. 400 bis L. 600 Erhöhung von L. 2.— auf L. 2.40: bei Wechselbetrag über L. 600 vi« L. 800 Erhöhung von L. 2.40 auf L. 3.20; bei WechseGetrag über L. 800 bis L. 1000 Erhöhung von L. 3.60 auf L. 4.—; für weitere Beträge über L. 1000, für je L. 1000 oder Bruchteile hievon

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 12
Date: 17.03.1906
Physical description: 12
. 3 uns uachruntag.Z : on n- und Feier- U Ubr vcniiltiags > im ersten Stock: An H bi- Udr mittag? K U<r abend?. Än » von Uhr srüh bis mToiuuagcn vou^bis ' k> bi? 7 Uhr abend- dem Herrn Chnstanell die W-chsel sodann mit der Bitte um Gewährung der Bürgschaft verlegte. Diese beiden Wechsel wurden vo r der Sparkasse eSkomptiert und die die-bezü lichen Beträge hat der Beschädigte bereus am 8. August bei der Sparkasse erlegt. Von Pardatscher betrogen- erscheint auch die Spar- und Borsch uhkasse für Handel und Gewerbe

in Bozen. Auf einem von derselben honorierten Wechsel vom 5. Juni lW5 über l8W K. zahlbar am 5. September 1W5, Hatto er die Unterschrist des Herrn Martin Menz, auf einem anderen vom 29. Jänner 19U5 über 4OW X, mit dem Verfalltage 29. Juli l90i>, jene des Herrn Johann Scherlin als Aussteller nachgemacht und auf Grund dieser gefälschten Unterschristen die Auszahlung der erwähnten Summen er schlichen. Ter letztgenannte Wechsel wurde der hiesigen Kreditanstalt weiter giriert, wes halb diese sich um Zahlung

an die genannte Kasse wandte. Beim hiesigen Bankhause F. T s ch u r t- schenthaler ließ sich der Beschuldigte die Beträge für nachbezeichnete Wechsel mit von ihm gefälschten Unterschriften auszahlen: für den Wechsel vom 4. März l9>)5 über 1471 k 30 K, zahlbar am Zl. Juli 1905. und jenen vom 10. Juni lWd über l182 IL 60 k, fällig am 15. Oktober 19l1ö, auf denen er die Unterschriften des Akzeptanten Herrn Heinrich Proiliner gefälscht hatte; ferner für den Wechsel vom 30. Juni l 905 über 2311 X 70 K, zahlbar

am 30. Ok tober l90i), auf diesem Wechsel wurde die Unterschrift des Herrn Florian Ringler, Torggel- hauSwirteS hier, als Akzeptanten nachgemacht; weiters für den Wechsel vom 12. Juli 190ö über 3000 lv, fällig am 12. Oktober 190^», auf dem Pardatscher die Unterschrift des Herrn Johann Mumelter als Aussteller gefälscht hatte,- endlich für den Wechsel am 3. Juni 19.5 über 1741 X 84 K, zahlbar am 3. No vember 190ö, mit der nachgemachten Untere schrift des Herrn Eduard Told in Welsberg

, von welchem er andere, echte Wechsel besaß. In allen diesen fünf Fällen ist die Firma F. Tschurtfchenthaler hier um die genannte Wechselsumme, für welche sie bei Pardatscher keine hinreichende Deckung finden kann, ge schädiget. Unter den vom Beschuldigten Geprellten erscheinen auch die Firmen Pernthaler und Kapeller in Bozen und Fra- telliFaeS. Bankhaus in Trient. Von erstgenannter erhielt er auf Grund des Wechsels vom 15. April 1905 über 2l00 K, inhlbar am 15. August 1905, mit der ge fälschten Unterschrift

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 13.12.1906
Physical description: 8
eines gewissen Thomas Fötzer, vor, wies dessen Vollmacht auf ihn und einen von diesem ausgestellten, vom 5. Sep tember 1906 datierten Wechsel über liUtX) lv vor und ersuchte um Auszahlung der Wechsel- valute. Da als Akzeptant auf dem Wechsel der bekannte Holzhändler Franz Plattner in Gries bei Bozen erschien, dessen Stampiglie auch aufgedruckt war, zögerte der BaniierS- fohn Fritz Tschurtschenthaler nicht, dem an^eb^ lichen Agenten Fötzers die Wechselsumule per Z000 k auszubezahlen. Aver gar bald stellte

sich heraus, daß er einem Betrüger zum Opfer gefallen war; denn Franz Plattner. von der Eskompiierung des Wechsels brieflich benach richtiget, erklärte, vom Wechsel nichts zu wissen und seine Unterschrist auf diesem sür falsch und lenkte den Verdacht auf einen Mann, dessen volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die ge richtlichen Erhebungen alsbald ergab. Anhaltspunkte sür die Person deS Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen wurde der Wechsel photographisch vervielfäl tiget

und an alle Sicherhensbehörden zur V?r^ ständigung der Banken, Geldinfttinte u. dgl. gesendet. Am 14. September 1906 fand sich in der Zweigniederlassung der deutschen Sparkassen in Innsbruck ein Individuum ein und präsentierte einen aus IL lauten den Wechsel zur Auszahlung, welcher ebenfalls, wie der früher erwähnte, von einem Thomas Fötzer oder Flötzer in Villnöß ausgestellt und von einem Anton Plattner in TelfS angenom men erschien. Der Inhaber des Wechsels war ebenfalls mit einer auf den Namen Peder- lunger lautenden

und zur Entgegennahme der Wechfelvalute ermächtigenden Vollmacht ver sehen. Der Direktorstellverlreter F^anz Bau^ disch fragte den Mann, ob er selbst der Peder- lunger sei, was dieser bejahte, nahm ihm so dann noch im Wartezimmer den Wechsel ab und begab sich ins Direktionszimmer, wo er tele phonische Gespräche zu absolvieren hatte. Der Ueberreicher des Wechsels kam ihm aber gleich durch die offene Türe nach, erklärte, daß er keine Zeit zum Warten habe und mit dem bald abgehenden Zuge wegfahren müsse und verlangte

den Wechsel zurück, den ihm Baudifch auch mit dem Bedeuten einhändigte, es möge Plattner, ! Thomas Flötzer ausgestellten Wechsel vom > 28. September 19t)ö über 5l)l)(i einznlösen. Aus der Rückieve desselben stand die mit Anton ^ Plattner unterschriebene und auch noch mir ! dessen Stampiglie versehene Bemerkung, daß ! der Betrag von der Postsparkasse Wien werde ! eingesendet werden. In diesem Falle hatte sich ! der Präsentant des Wechsels durch einen an dern gegen ein Trinkgeld von ll) ans TelfS

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Meraner Zeitung
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Page 4 of 20
Date: 19.12.1902
Physical description: 20
Seite 4 Meraner Zeitung Nr.» 52 versprach dies, verschwieg aber, daß er auf eben dieses Guthaben seiner Mutter gegen Wechsel von der Meran.er gewerblichen Spar- und Vor- schußkasse bereits 5400 A behoben hatte, wobei er noch dazu eine Unterschriftenfälschung beging. Walser ist mithin geschädigt. Diesen Betrug ge steht Schmidt ein. , 2. Betrug znm Schaden des Candidus Thal ln an n, Sattlermeisters in Meran. Candidus Thalmann leistete dem Schmidt für einen auf 4(X1l) lautenden Wechsel Bürgschaft

, aber nur, weil er auf dem Wechsel die Unterschrift der Klara Schmidt, der Frau des Angeklagten, sah, welch letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kredit genoß. Später jedoch stellte sich heraus, daß die Unterschrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt bestreitet dies zwar, wird aber von seiner Frau Lügen gestraft. Auch die Schreibsachverständigen erklären, daß jene Un terschrift nicht von der Klara Schmidt herrühre. Thnlmann sieht sich somit um 40O0 ^ betrogen. 3. Betrug zum Schaden der Sparkasse

digte dem Andorfer nach langen Verhandlungen einen Wechsel ein, auf welchem Anna Schmidt, Josef Erhard uud statt des Holzgethan, der an geblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen unterzeichnet waren. Audorfer begab sich mit dem Wechsel nach Schlan ders und die Sparkasse zahlte die Id.tZW aus. Später, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärten sie, von einem derartigen Wechsel gar nichts zu wissen: die Unterschristen seien gefälscht

. Schmidt gesteht auch, die Unterschrist des Prinoth nachge macht zu haben; bezüglich der Unterschrift deß -Erhard aber verhält er sich leugnend. 4. Betrug zum Schaden des Franz Klotz!, Geschäftsmannes in Untermais. Am' 1. Oktober 1899 nahm Schmidt bei Franz Klotz ein Dar lehen von 60t>l) gegen Wechsel auf, wobei Ann^l Schmidt und Dr. Unte^steiner als Bürgen zeich neten. Im Laufe der Zeit zahlte Schmidt 4V0P Is an Klotz wieder zurück und griff, als er endlich wegen der restlichen 2M0 X von dent Bürgen

Dr. Untersteiner gedrängt ward, zu einem selt samen Mittel, um denselben beruhiaen können. Er lockte nämlich dem Klotz den Wechsel beraus und spielte ihm eine Abschrift desselben in die Hände. Der echte Wechsel wurde dent Dr. Unter- steiner übergeben, womit dessen Hastpflicht er losch. Klotz aber bemerke M spät, dass au? dem neuen Wechsel die Unterschrift des Dr. Unter steine'- fehlte und daß nnr Anna Schmidt alß Bürgin zeichnete. Die Bürgschaft der Anna Schmidt ist aber wegen der Vermögenslage der letzteren

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 12
Date: 07.02.1874
Physical description: 12
-ConsortiumS, welches dieWechselfälschung en gros betrieb. Nach der Darstellung der Anklage gingen sie auf raffinirte Weise zu Werke. Sie such ten zuerst das zu brellend? Bankhaus mit den Ver käufern und den auf den Wechseln erscheinenden Firmen vertraut zu machen. Der Verkäufer über brachte daher zuerst entweder nur echte Wechsel oder wenigstens neben den gefälschten einen echten, ließ dabei viel Geld sehen, fühlte sich als Holz- oder Produktenhäudler ein und versprach eine gute Kund schaft

zu werden. Da anfangs die Wechsel recht zeitig eingelöst wurden, so schenkte das Bankhaus den Schwindlern bald Vertraue» und kaufte später gerne die Wechsel von den» akkreditirt erscheinenden Manne. Nach einiger Zeit kam der Fälscher wie der, verkaufte neue Wechsel in kurzer Zeit, wobei er meist einige fällige einlöste, und wenn er dann eine hübsche Summe herausgelockt hatte, verschwand er und die zuletzt verkauften Wechsel wurden nicht mehr eingelöst. Um die gegebenen Wechsel aber bei einer Bank einlösen

zu können, wnrce das Geschäft gleich zeitig bei mehreren Bankhäusern betrieben. Da die Fälscher stets bemüht waren, bald da» bald dort zu decken, so konnte der Schwindel lange Zeit getrieben werden, da kein Bankhaus, so lange die Wechsel ein gelöst wurden, sich veranlaßt fand, Nachforschungen über die Echtheit der Unterschriften zu Pflegen. Erst Wenn die Wechsel nicht mehr honorirt wurden nnv die Acceptanten und Giranten nicht zn finden waren, stellte sich der Betrug heraus, da waren aber die Fälscher bereits

verschwunden. An dieser Manipulation betheiligten sich: Ludwig SchnlteS und dessen Frau Clara Louise, Emilie Nietmann, Karl Büster, Eduard Müller und dessen uud Nr. SV. Frau und Ferdinand Gemperle, welcher noch recht zeitig nach Amerika flüchtete. Für 'das österreichische Gericht kamen von den vielen Fällen nur zwei in Betracht, nämlich der beim Bankhause Prötsch in Salzburg und der bei der Pilsener Handelsbank ver übte Betrug. In Salzburg wurden fünf Wechsel über 23.300 Thaler pr. C.» bei der Pilsener

Bank zwei Wechsel über 10.034 Thaler verkauft und nicht mehr ein gelöst. Die an das Bankhau» Walter und Comp. in Wien verkauften Wechsel wurden gedeckt. Als Schulte» am 3. Sept. 1372 auf Veranlas sung deS Passauer Pankiers Bachmann verhaftet wurde, leugnete er Alles. Erst nach einem Monat kam das Gericht in den Besitz eines Handkoffers, welchen SchulteS bei dem Portier des Passauer Bahnhofes deponirt halte. In diesem Koffer befanden sich nun wichtige Beweisstücke, Druckstempeln für die Wechsel

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 13.08.1873
Physical description: 4
.nach dem Sarge des Pater Abraham a Santa Clara. Ein Wechselfälscher. In Straubing fand kürzlich Verhandlung statt gegen den ehemaligen Spinnfabrikbesitzer Louis Arnold Schultes aus Zürich, späterJnha-- «er einer ähnlichen Fabrik in Louisenthal bei ^-egernsee und jetzt Besitzer des Hotels am be kannten «Hochfinstermünzpaß' in Tirol wegen WechselfälsHung. Die raffinirt durchgeführte Manipulation, mit der man die durchweg falsch:» weist von fingirteu französischen Firmen trassir- «n Wechsel in Kurs setzte

, bestand im wesentli chen darin, daß Louis Schultes sich bei dem Zum Opfer erkorenen. Bankier unter einem, in ver.. Handelswelt mehr oder, minder bekannten Atamen, — meist unter der Firma eines Holz- Händlers' ^ einführte, vorher zu diesem Zwecke erworbene Wechsel umsetzte und so einen Geschäfts verkehr eröffnete, der als ein vollkommen reeller und vertrauenerweckender erschien. Nachdem der jeweilige „Holzhändler' eine Zeit lang im Ge schäftsverkehrs mit der betreffenden Bank gestan den, brachte

er gewöhnlich gleichzeitig mit ein paar guten Wechseln eine 'langsichtige Tratte mit meist unbekannten Ausstellern uns Giranten zum Verkauf, die aber dem neuen guten Kunde» zu Liebe regelmäßig mit mehr oder weniger Widerstreben auch übernommen und diskontirt wurde. Der Verfalltag erschien, die weiter be geben? Tratte kam nicht zurück, mußte also ho- uorirt sein und der Kredit des „Holzhändlers- wuchs. Nun wuüven weitere Wechsel der näm lichen oder ähnlicher fremder Firmen verkauft, die alle honorirt wurden

, so daß m^n in den Geschäftsfreund nicht das leiseste Mißtranen mehr setzte. Jetzt war der Augenblick der eigentlichen Aktion gekommen. Eine größere A'izahl auf bedeutende Beträge lautender Wechsel, gewöhnlich eine Summe von 10, 12 auch 20,000 Thalern repräsentirend, wurde in kurzen Zwischenräumen bei der vertrauensseligen Firma diskontirt und diese letzten Wechsel kamen alle mit Protest zu rück; die Erkundigungen ergaben, daß alle auf denselben stehenden Namen und Firmen fingirte waren, der Geschäftsfreund war spurlos

verschwun den, die Recherchen in der angeblichen Heimath ergaben, daß der dort wohnende wohlhabende Holzhändler nie mit der betreffenden Bank im Geschäftsverkehr gestanden war, daß also ein Betrüger seinen Namen mißbraucht hatte, und die Bank war und blieb um ihre 10 oder 20.000 Thlr. betröge». Die Untersuchung ergab, daß auch die oben erwähnten zuerst verkauften Trat» ten schon falsche waren; allein SchulteS, von dem stets das Accept der durchweg domizilirten Wechsel herrührte, hatte stets nnter

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 10
Date: 29.03.1876
Physical description: 10
«elche die Hypothek bestellt oder die Bormerknug als gerechtfertigt «klärt wurde. - Dieselbe Gebühr ist auch von einfachen «ccepten in dem Falle zu entrichten, wenn im Contexte des Wechsel» derAcceptant zur Bestellung einer bestimmten unbeweglichen Sache als Pfand oder Afterpfand auf. gefordert wurde. Nur dann, wenn für da» Indossament oder die Bürgschaft selbst schon die Gebühr nach Scala II entfällt (Z 11 >, unterliegt die in deren Texte aufge nommene EinverleibnngS-, Bormerkungs- oder Recht

- fertigungSerklärnng keiner weiteren Gebühr. 8 13. Die Gebühr für im Jnlande ausgestellte Wechsel ist, bevor auf das zum Wechsel bestimmte Dapier eine Parteiensertignn> gesetzt wird, — jene für im Auslande ausgestellte Wechsel aber, bevor 'der Wechsel im Jnlande in Unilauf gesetzt wird (8 10), und wenn der Wechsel nicht ausschließlich im Auslande zahlbar ist. jcdeiisalls vor Ablauf von vierzehn Tagen nach dessen Uebertragung in das Inland zu entrichten. Z 14. Der Stempelpflicht von Wechseln kann nur aus folgende

Art entsprochen werden: Durch Verwendung der gestempelten amtlichen Blankette L. bei Verwendung von amtlichen, den Gebühren- betrag aber nicht vollständig deckenden Blanketten, dann von anderen Blanketten oder bei Aus fertigung von Wechseln ohne Benützung eines BlanketteS, dadurch, daß die der entfallenden Gebühr, eventuell der Ergänznngsgebnhr, ent sprechenden Stempelmarken auf der Rückseite des zum Wechsel zu verwendenden Papieres vor der Ausfertigung des Wechsels befestigt

unterlegenen Wechsel handelt (8s 5, 7, 3 und 9), so sind die der CrgänzungS- gebühr entsprechenden Stempelmarken vor den» diese Gebühr begründenden Gebrauche oder vor Eintritt deS diese Gebühr begründenden UmstandeS oder Zeitpunktes auf der Rückseite deS Wechsels zu befestigen; wird hiebe! die Gebühre»- ergänzung durch die Ueberrcichunz des Wechsels bei Gericht begründet (88 7 und 9), so ist die amtliche Ueberstempelnng tnrch das Gericht vor zunehmen, außer diesem.Falle aber obliegt eS der Partei nnter

» (Z8 5, 7, 8 und 9), bei einen« der znr Gebührenbemessung bestimmten Aemter unmittelbar entrichtet weiden, in wekHew Falle deren Entrichtung von diesem Amte auf dem Wechsel, rücksichtlich auf dem zn», Wechsel bestimmten Papiere, bestätigt wird, k'. Die Gebühr für Prolongationen (8 6), dann für stempelpslichtige, dem Wechsel beigesetzte Erklärungen (88 11 und 12) ist, wenn nicht wegen der 25 fl. übersteigenden Höhe der Gebühr deren unmittelbare Entrichtung nach dem Absätze IZ eintritt, entweder auf die im Absätze I! festgesetzte Art

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.02.1850
Physical description: 6
Königreiches. Scala I. für Wechsel. bis 100 fl- — fl. 3 kr. über 100 fl. „ 200 — „ 0 „ 200 „ „ 3S0 „ — „ 10 „ 350 500 — „ 15 „ „ so» „ „ 1000 „ — 30 „ „ I> 00 „ 1S00 „ — »» 4^ „ 1600 „ „ 2000 „ 1 „ —- „ „ 2000 „ 4000 „ 2 „ „ 4000 „ „ 6000 „ 3 „ — „ 6000 „ 8000 4 „ „ 6000 „ „ 10000 S », — „ „ 10000 „ „ 12000 „ 6 „ — „ „ 12000 „ 16000 S „ —- „ 16000 „ „ 20000 „ 10 „ „ „ 20'00 „ „ 24000 12 „ —- „ „ 2400« „ „ 28000 „ 14 „ -— „ 28000 „ „ 32000 „ 16 „ „ „ 32000 „ „ 36000 „ 1« „ — „ „ 36000 „ 40NV0

„ „ 1600 „ 4 „ — ,000 2000 „ 5 „ — „ 2000 „ 2400 „ 6 „ — „ 2400 „ 3200 « „ — „ „ 3200 „ „ 4000 „ 10 „ — 4000 4800 12 „ — „ 4600 „ 5600 „ 14 „ — „ 5600 6400 „ 16 „ 6400 7200 18 „ — „ ,, 7200 „ 8000 20 „ — über 8000 fl. ist vou je 400 fl. eine Mehrgebübr von l fl. zu entrichten, wobei ein Restbetrag uuter 400 fl. als voll anzunehmen ist. S c a l e ii für das Loiiibardisch-Venctiani'sche Königreich. Scala I. für Wechsel. bis 300 Lir. — tir. 15, Cent. über 300 Lir. 600 — ^0 600 10?>0 — „ -^0 105,0 >500

4S „ — „ 21600 „ S4 „ — ,, 24000 ,, 60 „ — über 24000 Lire ist von je 1200 Lire eine Mehrgcbühr von 3 Lire zu entrichten, wobei ein Restbetrag unter 1200 Lire als voll anzunehmen ist. Bestimmungen. 1. Dem Gebübrenansmaße nach der Skala I. unterlie gen diejenigen Wechsel: a) welche im gebührenpflichtigen Jnlande ausgestellt, und in 6 Monten oder in kürzerer Zeit vom Tage der Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind; l>) die km gebührenfreie» Jnlande ausgestellt, ins ge bührenpflichtige Inland übertragen worden

und nicht später als 6 Monate von dein Tage der Ausstel lung an gerechnet im Jnlande zahlbar sind; o) die im Auslande ausgestellt, in das gebührenpflich tige Inland übertragen worden lind nicht später als 12 Monate vom Tage der Ausstellung an ge rechnet im gebührenpflichtigen Jnlande zahlbar sind. 2. Im Auslande ausgestellte und im Auslande zahl bare Wechsel stnd gebübrenfrei. 3. Wechsel ans Sicht, zu deren Präsentation keine Frist oder doch ein Zeitraum von nicht mehr als 6 Mo naten für die im Julaude

und 12 Monaten für die im Auslande ausgestellten Wechsel bedungen ist, unterliegen bei ihrer Ausstellung oder nach ihrer Ucberlragung in das gebührenpflichtige Inland den für Wechsel, die auf bestimmte Zeit ausgestellt sind, geltenden Bestim- miingen. uuird jedoch ein Mechsel auf Sicht, wenn er im ge- bührcttpflkchtigcn oder gebührenfreien Jnlande ausge stellt ist, binnen 6 Monaten, und ivenu er im Aus lande ausgestellt ist, binnen 12 Monaten, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, nicht zur Zahlung prä

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 03.07.1857
Physical description: 6
in bestimmter Münzsorte ausdrücken, jedoch der Zahlung keinen festen Wechsel-Cours zum Grunde legen, endlich «-) Wechsel, welche auf Münzsorten lauten, die nach dem §. 2 der Statuten zur Bank-Valuta nicht geeignet sind. §. 27. Ferner wird noch festgesetzt: a) Effecten, welche auf eine geringere Summe als 1VV fl. lauten, oder deren Verfalls-Fristen den Zeitraum von drei Monaten (böchstens 92 Tagen) überfchreiien, werden von der Escompte-Anstalt nicht escomptirt. Anderseits werden li) jene Effecten

, welche früher als in fünf Tagen zahlbar find, nur dann in Escompte übernommen, wenn sich deren Besitzer dem auf fünf Tage berech neten EScompte-Abzuge unterzieht. o) Kein Mitglied des cenfnrirenden Escompte- Comitös kann über feine eigenen, oder über Wechsel- bri-fe seines Hauses abstimmen. Endlich >1) Können nur jene Effecten, welche auf Ordre lauten, nnd deren sämmtliche Giro's ordnungsmäßig ausgefüllt sind, von der Filial-Escompte-Austalt es comptirt werden. 8. 23. Sämmtliche hier oben

in den ZZ. 25 bis 27 enthaltenen Vorschriften sind auch auf die sogenann ten Platz- oder Waaren-Billets, das ist: eigene, auf sich selbst ausgestellte Wechsel für Waaren, anzuwen den, um von der Filial-EScvmpte-Anstalt, im Es compte übernommen zu werden. §. 29. Die Censoren haben bei Beurtheilung der zum Escompte eingereichten Wechsel mit strenger Un parteilichkeit zu Werke zu gehen, uud über ihre Ver- Handlungen Vormerkung zu führen, welche dem landesfürstlichen Commissär und nöthigenfalls der Bank-Direct on zur Einsicht

vorzulegen sind. Z. 30. Die Escomptirung kann (.mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) vor der Hand täglich von 9 bis lt Ukr Morgens durch Ueberreichung der ange botenen Effecten bei der Escompte-Anstalt nachge sucht werden. §. 3l. Jedermann, ohne Unterschied des Standes, wenn er der Escompte-Anstalt als ein rechtlicher Mann bekannt und dort ansäßig ist, kann die ordnungsmäßig an ihn girirten Wechsel der Filial. Escompte-Anstalt überreichen. §. 32. Die zur Escomptirung bestimmten^ Wechsel

hat der Einreicher vorläufig mit seinem Giro in bianco zu versehen, und mit zwei, gleichlautend aus gefüllten Listen und I!) zn übergeben. §. 33. Die Liste ^ wird dem Einreicher »ach derensogleich vorzunehmender Revision, als Interims- Schein für sämmtliche eingereichte Effecten, mit der Fertigung zweier Beamten, wieder zurückgestellt. ». 34. Nach beendeter Censur der eingereichten Wechsel kann der Bescheid über die Aunahme oder Zurückweisung derselben bei ver Escompte Anstalt S38 eingeholt, und der Betrag

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 4 of 4
Date: 17.11.1922
Physical description: 4
der !>' Hochkonjunktur guten Verdienst. Gegen Mitte des 1 1 Jahres 1921 geriet Egger aber.ün bedeutende Zah- r lungsschwierlgkeiten, Indem Wechsel im Gesamtbetrag s, von 177-270 Lire nach und nach fällig wurden, für s die Egger nur ungenügende Deckung bieten konnte, s Die Schwierigkeit wurde um so größer, weil zwei der : Wechselbürgen >in Konkurs verfallen waren. Ein \: Wechsel von 40.000 Lire war am Oktober 1921 hiij zur Zahlung an die Banca cattolica, Meran, fällig. >.'1 Joses -Egger erschien nun am 8. Oktober bet

ist ein einfacher Dauer in Tscherms, j der weder lesen noch schreiben bann und von einem Wechsel keine Ahnung hat. Er besitzt mit seinem ! Bruder Josef «in Anwesen im Schätzwerte von p 150.000 Live und versieht auch für seinen Bruder alle Geschäfte, well dieser anscheinend geistig mlnder- . wertig ist. Mitte Oktober 1921 kam Josef Egger zu ■ Johann Erb, tat sehr groß und versprach die Mlla f. eines gewissen Zandarko, auf welcher -Erb eine Hypo- * . thek liegen hatte, anzukausen. Eine- Woche später kam Egger

wieder, diesmal in Begleitung! des -Eduard Ortter, zum Erb. Er stelle den Ortler als Bank- -, beamten mit dem Beifügen vor, daß ihm dieser falls , er (Erb) Geld benötige, solches verschaffen könne: Johann Erb meinte, daß er 20.000 Lire wohl brau chen kö-ne, worauf Egger und Ortler erklärten, sie würden .^m das Geld zu 4J4 v. H. durch die -Banco '... di Roma in Wozen verschaffen können. Egger zog nun ' l drei Zettel (Wechsel) aus. der Tasche -und ließ Erb sie unterschreiben, was dieser bei der Gemeindevor

stehung in Tscherms in Gegenwart des Gemelnde- ,, fekretärs Pichler, der di« Identität bestätigte, auch j tat. Einige Tage später erschien Ortler allein bei Erb und sagte diesem, daß die drei ersten Wechsel ungültig feien, weil die Unterschrift des Bruders fehle und legte ihm drei weitere Wechsel zur Unterschrift vor, , von denen einer insofeme ausgefüllt war. als er in der oberen rechten Eck« die Ziffer 60.000 auftüies. Dies erklärte Vrller damit, daß es eln Drittel des Schätzwertes des Hofes bedeute

. Da Erb nicht sogleich Zeit hatte, kam am Nachmittage Egger. Mit diesem i ging Erb in di« Gemeindekanzlei und unterschrieb - dort die drei neuen Wechsel und eine hypothekarische Sicherstellungsurkunde, ohne den Inhalt der Urkunde ' zu kennen. Mit dieser Sicherstellungsurkunde erklärten sich di« Brüder Erb einverstanden, daß aus ihren Gesamt besitz für die dem Eouavd Ortter unterschriebenen drei Schuldwechsel »in Betrag von zusammen 210.000 ü. grundbücherlich angernerkt und im Fall

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 25.02.1931
Physical description: 8
hat Baumaarlner ili Anerken nung des mildernden Umstandpq zusälliaer -tn>»kenhe!t zu 1 Jahre und 6 M'iia'en Gs- miaino und 1 Jahr polizeilicher Aufsicht ver- ulte! lt. ^Aàuen làer Kiienlen mißbraucht. — An die 500.000 Lire unker der Vorspiegelung günstiger kapikalsanlaqen herausgeschwindelt. Wechsel mit gefälschten Unterschriften. — Wie das Vctrugssyfkem zusammenbrach. — Es regnet Anzeigen. -- Das durchgebrannte Tipp fräulein. — Bevorstehender Umzug vom Krankenlager ins Gefängnis. Weni jemand «in paar Lire

in seinen Crnndzügen immer dasselbe blieb: Die Kunde» brauchte sich Dr. Taube nicht zu suchen, die kamen von selber zu ihm. Sie brach ten ihm ihr gutes bares Geld und er versprach ihnen sichere Anlage auf Jahresivecm'elu und in einigen Fällen sogar auf Hypotheken. Für das Geld stellte er eine provisorische Empfangsbe stätigung aus und ersuchte den Klienten in einigen Tagen minder vorznsvrechen, da er ihm sodann die Wechsel oder anderen Dokumente, gegen welche er das Geld anderweitig investiert hatte, aushändigen

hatte, übergab er mit deren ae^älichier bensalls aegen Wechsclsicherstelluna selbst behalten und den Nest einem Grundbesitzer aus Laives, auch gegen Wechsel geliehen. Die Wechsel folgte er richüg der Frau Pamer aus. die nun vor ein»' gen Tagen vm, Frau Perner in Tires, auf die der ihr von Taub? misgefolg'e Wechsel im Be trage von 17.000 Lire lautete, die Nückzahluiig der Summe forderte. Da begann nun die Katastrophe. Wie ein w'nziaer Stein eine riesige Lawine zum Rol len bringen kann, ko brach das aan

'.e tünstliäie G?bäude der Machenschaften Taubes zusam men. Gefälfchle Wechsel Die brave Frau von Tires erklärte der Frau Fülle zuströmten, ^ die ihr gu'ea Geld seinen P^mer, daß sie von einem Wechsel nichts wüß> UsàNsW s. bis 14. ZNärz 19Z1 <Roku »de bis 15. März). Eonderveranstaltungen: Nàlmesse. Reklaineinesfe. Velzmode-Salon '»»Mläten- und Äunst-Ausslellung, Ausstellung «Neuzeitliche Velriebswlrlschaft' Automobil, u. Motorrad-Ausstellung , ''d palenlmöbelausstellung. Ausstellung für 'Muugs

regelrechte Anzeige bei der Staatsanwalt schaft. Frau Panier verschwieg ihr Pech natürlich nicht. Man beaann wm ihren Verlusten zu svre- chen, mau flocht die Vermu'ung ein. daß wahr scheinlich sie nicht die einzige Geschädigte sein nun auch das Nachsehen, da die beiden Bruder natürlich nie einen Wechsel auf den genannten Betrag zu ihren Gunsten ausgestellt hatten. Taube beschuldigt das Tìpp!<iiàin Taube, der gegenwärtig krank üegt, wurde behördlicherseits zur Rechenschaft gezogen, er klärte

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Date: 26.02.1938
Physical description: 16
oder zu ungleichen Teilen übernommen wurde, zulässig. Diese» innere Obligationsverhältnis kann ein ziviles oder handelsrechtliches sein, eine Bürg schaft beinhalten, auf einem Teilhaber oder Gescllschaftsvertrag beruhen, usw., wie es eben vereinbart wird, und ist nicht wechselrechtlicher Natur. Praktisch ist der Nachweis oft lang wierig und schwer zu erbringen, da bei Wechsel- ausstcllungcn die Bürgen meistens einfach unterschreiben, ohne das Berpflichtungsverhält- nis untereinander richtig aufzuteilen

, der diese Schuld im Sinne des Art. 1919 Cod. Eiv. eingelöst hat, das Regreßrecht auch dem Mitbürgen gegenüber im Verhältnis des betreffenden Anteile«. Wie aber schon erwähnt, sind diese Ansprüche bei wechsclrcchtlich Gleichverpflichteten mit Klage im Prozeßwcgc geltend zu machen, da es sich hier um eine gewöhnliche innere Bürgschaft oder um ein sonstiges Derpflichtungsverhältnis handelt, während der eigentliche, formell« Wechselbürge den Hauptschuldner auch wechsel- mäßig belangen kann. Um nun die einzelnen

gegenseitigen Rechte und Pflichten sicher zu stellen und insbesondere die Bewcislast zu erleichtern, ist es rat sam. vor Wcchsclunterfertigung die Vereinbarung klar zu legen. Es ist wohl auch empfehlenswert und Dienst am Kunden, wenn die Geldinstitute, unkundige Leute, die ohne irgendwelche Vorteile nur aus Gefälligkeit gegen den Darlehensnehmer unter schreiben. gesetzmäßig informieren und die Wechsel im Sinne des inneren Derhältnisies oder der eventuellen Vereinbarung fertigen lasten, wodurch die Rechte

der Schuldner den fälligen Wechsel nicht ein. muß der Bürge einspringen. Durch Zahlung erwirbt er die Rechte des Gläubigers und kan» auf Grund des ausgefolgten Wechsels gegen den Hauptschuldner nab' dessen wechsclrechtliche Schuldner sofort mit Exekution vorgehcn, d. h. sein Guthaben zurllckfordern. Hierin liegt gleichzeitig der Schutz des Wcchselbiirgen, der ohne weiteren Prozeß an Hand des bezahlten Wechsels er- mächtigt wird, vom Hauptschuldner seine bereits exekutive Forderung einzutrciben. So weit

die eigentliche, formelle, im Gesetz vor gesehene Wechselbürgschaft (avallo). Die gewöhnliche Bürgschaft beim Wechsel Im täglichen Verkehr spricht man noch in einem anderen Sinn, als vorhin ausgeführt, non einer Wechselbürgschaft, nämlich in Fällen, wo einer dem Wechsel« oder Darlehensnehmer gewöhnlich, nämlich nicht wechselmäßig, bürgt. Vielfach geht man in Freundschaft und gutem Glauben zum Geldgeber und unter schreibt einen Wechsel, so wie er gerade vor- gelegt wird. Nun wissen di« Darlehensgeber

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