. Wenn die Vvlkerbund- organisativn ideal wäre, könnte man sich eine Fortsetzung des Kampfes gegen Italien seitens des Völkerbundes nicht bloß vvrstellen, sondern sogar eine erhebliche Verstärkung dieses Kampfes. Inzwischen ist aber im Hinblick aus die nunmehr unter den leitenden Mitgliedern des Völkerbundes herrschende Verwirrung zu erwarten, daß der Völkerbund rat denselben Weg wie bas Oberhaupt des abessinischen Staates antreten und aus eine Fortsetzung des Kampfes verzichten wird. Die Liquidation
des italienisch-abessinischen Konfliktes schränkt die Ausgabe des Völkerbundes auf das große Pro- blem ein: Europa gegen die Gefahr zu verteidigen, welche es bedroht. Die Frage lautet, wie es zu verhüten wäre, damit das Schicksal Abessiniens nicht jenes zahlreicher europäischer Staaten werde. Der Völkerbund hat eine neue Niederlage erlitten, doch kann diese für denselben der Ausgangspunkt künftiger Siege und Erfolge sein, wenn er es verstehen wird, aus der Niederlage die Lehren zu ziehen
des abessinischen Krieges ist zwei fellos ein Triumph aller offenen und verborgenen Gegner des Völkerbundes und der kollektiven Sicherheit. Sie rufen schon überall öffentlich aus, daß der .Völkerbund ein Fiasko erlitten hat, daß er zu nichts gut und unbrauchbar ist. Was uns anlaugt, erklären wir, der Völkerbund ist zu nichts gut, es sei denn, wenn wir ihn zu etwas gilt machen und dann wird er nicht bloß von Nutzen, sondern sogar un ersetzlich sein. Der Völkerbundpakt führt nicht präzis an, in welchen Fällen
, welche für eine „Elastizität" eintraten und welche bezüglich ihrer ' enen Teilnahme an den Sanktionen in bestimmten Fällen innere Vorbehalte machten. Das heutige Fiasko des Völkerbundes und seines Pak tes ist noch nicht ein Fiasko der kollektiven Sicherheit, denn diese existiert bisher nicht und muß erst geschaffen werden. Es ist offensichtlich, daß es unmöglich ist, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Völkerbundes durch Anwendung von Maßnahmen zu verteidigen, wie es die gegen Italien ange wendeten Sanktionen
waren, zumal wenn es sich um kleine europäische Staaten handeln würde, welche nicht solche .na türliche Wälle, wie Abessinien sie hat, besitzen. In einem solchen Falle wird die Anwendung von tvirtschafklichen und Bvykottsanktionen in ihrem ganzen Umfange und für alle Mitglieder des Völkerbundes, die sich an demselben beteili gen müssen, bindend sein, und keiner derselben darf deser tieren. Aber auch derartige Maßnahmen werden das An-- grisfsöbjekt nicht schützen, wenn nicht parallel zu militäri schen