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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
(1957/67)
.- (Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft ; 1 - 11. 1957 - 1967).- (¬Der¬ Fahrende Skolast : Sondernummer)
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Page 19 of 48
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Physical description: getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Volkstum und Kultur in Südtirol : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1960 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Hans Wielander]. - 1962<br />Zelger, Anton: Ziele und Möglichkeiten einer Kulturpolitik für Südtirol : X. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft / [Anton Zelger]. - 1967<br />Südtirol im Wandel : zur Problematik des Übergangs von der Agrar- zur Industriegesellschaft ; XI. Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1967 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1968<br />Jugend, Volk und Staat : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1959 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ soziale und wirtschaftliche Struktur Südtirols : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1958 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. [Schriftleiter: Alfred Pichler]. - 1960<br />¬Die¬ Stellung des Südtiroler Akademikers im öffentlichen Leben : Studientagung der Südtiroler Hochschülerschaft 1961 / hrsg. von der Südtiroler Hochschülerschaft. - 1961
Subject heading: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Location mark: III Z 343/1-11(1957-67)
Intern ID: 215972
schloß sich ihnen an. 1934 wurde in Stresa von den Westmächten und Mussolini eine Protest note an Deutschland gerichtet, und eis auf gef ordert, diese Maßnahmen einzustellen. Dies blieb damals auf dem Papier. Inzwischen war Deutschland auch aus dem Völkerbund aus getreten. Die weitere Entwicklung ergab sich daraus, daß Mussolini das große italienische Imperium errichten wollte, vor allem durch die Eroberung Abessiniens. Dies hatte zur Folge, daß der Völkerbund gegen Italien auftrat

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
(1965/1967)
Der fahrende Skolast ; 10 - 12. 1965 - 1967
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Page 21 of 32
Author: Südtiroler Hochschülerschaft
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 1965,1-7 ; 1966,1-10 ; 1967,1-3 ; Vorhandene Dubletten: 1965,1-7 ; 1966,1-10 ; 1967,1-2<br />Lanthaler, Franz: Rundfunk und Fernsehen in Südtirol : die RAI - ein trojanisches Pferd Roms? ; Untersuchung / durchgeführt von Franz Lanthaler ; Siegfried Stuffer ; Helmut Weißenegger. - 1967
Subject heading: g.Südtirol ; s.Student ; f.Zeitschrift
Location mark: III Z 342/10-12(1965-67)
Intern ID: 319170
ab, und erwiderten sogar vor der Vollversammlung der UNO, daß sie sich mit Gewalt gegen diesen Beschluß wehren würden. Die Araber begannen mit Un ruhen, die sich am 15. Mai 1948 zu Kampf handlungen erweiterten. Diese führten zwangsläufig zu Änderungen der von der UNO-V ollversammlung vorgesehenen Grenzen. Daß die Araber 1948 den Krieg begonnen haben, bestreiten sie nicht. Der Schaffung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk lag die Balfour-De- klaration zu Grunde. Es sei erwähnt, daß der Völkerbund

Weltkrieges — bevor sie dem Völkerbund vorgelegt werden konnte — unter Balfour als Außenmini ster der britischen Regierung und Roth schild, dem Führer der zionistischen Be wegung. Das britische Mandat: England und Frankreich gelang es durch Anwendung von Macht- und Druckpolitik, die Konfe renz von San Remo davon zu überzeugen, Palästina 1920 unter britisches Mandat zu stellen. Da aber infolge des hohen kultu rellen Standes der palästinensischen Ara ber ein absolutes Mandat für Palästina nicht in Frage kam

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 137 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
land zum Beispiel, die durch die Völkerbundsatzung gebunden sei, keinen Krieg unmittelbar zu beginnen, sei dadurch des für die Souveränität am meisten kennzeichnenden Rechts beraubt' 1 ). Man hat auch zum Ausdruck der „geteilten Souveränität' gegriffen. „Wenn die Zukunft den Beweis liefert, daß der Völkerbund eine Notwendigkeit für die Menschheit ist und wenn sein Gesetzgebung«- und Verwaltungsrecht erweitert wird, so kann es wohl sein, daß wir ein Beispiel geteilter Souveränität

in einem weiteren Ausmaße vor uns haben als je zuvor' 2 ). Die Bedenken hinsichtlich der Wirkungen des Mehrheitsprinzips und der ungleichen Vertretung der Völkerbundsmitglieder im Rate würden sehr beachtenswert sein, wenn der Völkerbund eine Zwangsorganisation, wenn alle Staaten als solche von vorneherein zu ihm gehören, oder, wenn auch freiwillig angeschlossen, sich von ihm nicht wieder trennen könnten. In diesem Falle könnte wohl von einem Abbruche der Hoheitsrechte, vom Ende der Sou veränität gesprochen

werden. Indessen war zwar der Völkerbund im Anfang als ein Rahmen für das „Volk der Welt' gedacht, allein diese Idee Wilsons ist weder rechtlich noch tatsächlich verwirklicht worden. Die Völkerbund- satzung bezeichnet als ursprüngliche Mitglieder eine begrenzte Zahl in einer Anlage angeführter Staaten, während anderen Staaten der Beitritt nahe gelegt wurde. Aber weder haben alle in der Anlage der Satzung aufgezählten Staaten den Beitritt vollzogen, noch sämtliche ursprünglich nicht zugelassene Staaten

sich ihm später angeschlossen. Außerdem überläßt es die Satzung jedem Mitgliede, mit einer zweijährigen Kündigungsfrist aus dem Bunde auszutreten, sofern es im Augenblicke des Rücktrittes alle seine internationalen Verpflichtungen erfüllt hat. Ausschluß und Austritt sind sowohl als Sanktion, wie als freiwillige Lösung oder automatische Folge bei Satzungsänderungen vorgesehen. So ist der Völkerbund weder ein allgemeiner Staatenbund, noch eine Zwangsorganisation. Die Zugehörigkeit zum Bunde ist somit

eine Vertragssache und zwar eine einverständlich abänderliche Beziehung zwischen den Bundesmitgliedern. Damit ist der Ungleichheit in den Rechten innerhalb des Bundes, dem Mehrheitsprinzip und allen übrigen Beschränkungen der Mit glieder durch die Satzung und durch die späteren Beschlüsse und Verfügungen der Organe des Bundes der Stempel der Bedingtheit, der Abhängigkeit von der — wenn auch mittelbaren — Zustimmung der Bundesmitglieder aufge drückt. Der Völkerbund ist nicht nur rechtlich kein Überstaat

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 135 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
stellen', so heißt es weiter, „seine Erbauer jede solche Absicht in Abrede und sind mit der Erklärimg zufrieden, er sei eine feierliche Vereinbarung zwischen souveränen Staaten, welche bereit sind, in gewissen Punkten ihre Handlungsfreiheit zum größeren Wohle ihrer selbst und der ganzen Welt zu beschränken' 1 ). Der Über Staat würde die Souveränität aufheben, denn Souveränität ist ausgeschlossen, wo es einen superior über den Souveränen gibt. Der Völkerbund

will also nicht der Zurechtnungsendpunkt, er will keine herrschaftliche Rechtsordnung sein. Ja, nach der Ansicht bedeutender Autoritäten, ist er geradezu der Garant der Unabhängigkeit seiner Mitglieder. „Da ein Weltbundesstaat nicht möglich ist, so trägt ein Völkerbund keinen staatsähnlichen Charakter, sondern einen solchen sui generis. Was geschehen kann, ist dies: die bisher organisierte Völkerfamilie kann sich selbst nach einfachen Linien organisieren, nämlich, indem einerseits die völlige Unab hängigkeit jedes Staates

und andererseits das friedliche Nebeneinanderleben aller Staaten gesichert wird,' meint Oppenheim 2 ). ,,Die Souveränität des Staates, das heißt seine Freiheit, würde im Völkerbund gewinnen,' bestätigt Barker, „denn das Gesetz macht frei, nicht die Wildnis' 3 ). Butler ist sogar der Ansieht, daß der Begriff der Souveränität „mit der notwendigen Bedeutung sittlicher Autorität im Völkerbunde zum ersten Male mit größerem Rechte gebraucht werden kann, als nur im Sinne einer Behauptung hemmungs loser Macht

' 4 ). Die Souveränität der Mitglieder des Völkerbundes ist in der Satzung durch das grundsätzliche Erfordernis der Einstimmigkeit der Entscheidungen der Bundesversammlung oder des Rates nach Artikel 5 bestätigt. Damit hat sich der Völkerbund auf die verfassungsrechtliche Basis der Haager 'Friedenskonferenz gestellt und mancher hat ihn aus diesem Grunde eine politische Einrichtung im Gegensatze zu einer rechtlichen genannt. Der Grundsatz der Einstimmigkeit ist aber beim Völkerbund mehrfach durch brochen worden

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1975
Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Page 58 of 142
Author: Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Anst. Athesia
Physical description: 263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Subject heading: g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Location mark: II 23.391
Intern ID: 93021
würde er auch noch eine weitgehende Verschlechterung des Loses jener mit sich bringen, in deren Interesse diese Intervention un ternommen werden sollte, Da Seipel auch einem Antrag beim Völkerbund auf eine Revision der unbefriedigenden Rechtslage selbst keine Chance auf Erfolg gab, lehnte er eine diplomatische Aktion zugunsten Südtirols ab. Wie bereits im November des ver gangenen Jahres beschränkte er sich auch jetzt darauf, der italieni schen Regierung gegenüber zu erklären

er die Befürchtung, daß ein von Österreich gegen Italien beim Völkerbund eingeleitetes Beschwerdeverfahren zu neuen Vergel tungsschlägen der Faschisten in Südtirol führen könnte. Er akzep tierte damit stillschweigend das Argument, daß sich der Mächtige gegenüber dem Schwachen alles erlauben darf, was politische Erwägungen oder irgendeine nationale Gefühlswelle ihm gerade nahelegen. Dabei ignorierte Seipel die Tatsache, daß ihm gegen die größere Macht das bessere Recht zur Seite stand. Denn was die faschistischen

nicht das geschriebene Recht ist, das sich ein Staat selbst gibt, sondern daß es ein noch höheres Recht gibt: ein internationales Recht, das sich an der internationalen Moral orientieren muß. Allein aus dieser Theorie die praktischen Konsequenzen zu ziehen und auf der Basis der positiven Rechtssituation, d. h. unter Berufung auf die Mantelnote die moralische Welt in Bewegung zu setzen und das Südtirolproblem vor dem Völkerbund aufzurollen, wagte er nicht. Seipel war der Ansicht, daß ein solcher Schritt keine Chance

auf einen praktischen Erfolg habe; er könne höchstens als Demonstration von Wert sein. Den Völkerbund, die „Instanz über den Staaten der Welt' 22 ), aber zu einem bloßen Demon strationszweck zu gebrauchen, lehne er wegen der hohen Auf fassung, die er von dieser Institution habe, ab. Seipel schloß seine Rede mit einem Appell an die italienische Regierung, den Friedenswillen, „der nicht nur im übrigen Österreich, sondern auch in Tirol herrscht und der auch Organisationen beherrscht, die am lautesten die Klagen

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1975
Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Page 26 of 142
Author: Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Anst. Athesia
Physical description: 263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Subject heading: g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Location mark: II 23.391
Intern ID: 93021
wie eine Kriegsdrohung anmuten. Für das Deutsche Reich, das am Vorabend der Aufnahme in den Völkerbund stand, nahm Außenminister Stresemann 17 ) am 9, Februar im deutschen Reichstage zu den Ausfällen Mussolinis Stellung. Stresemann gab in seiner Erwiderung zwar zu, daß das Deutsche Reich rechtlich gesehen keine Möglichkeit habe, un mittelbar in die Verhältnisse Südtirols einzugreifen — Südtirol sei zunächst eine inneritalienische Angelegenheit —, das ändere aber nichts an der Gemeinschaftlichkeit deutschen

semann als eine Gefahr für den Frieden. Wäre Deutschland bereits Mitglied des Völkerbundes, würde er beim Völkerbund um eine Stellungnahme zu diesen Drohungen ansuchen 20 ). Auf diese in der Sache klare und feste, in Diktion und Ton jedoch maßvolle Replik Stresemanns, die die Sicherheit des eigenen Standpunktes offenbarte, antwortete Mussolini bereits am folgenden Tag (10. Februar) im Senat 21 ). Zwar nahm er von seinen ersten Erklärungen nichts zurück, schlug jedoch einen zurückhaltenderen Ton

Ramek auf einen Antrag des Tiroler Landtages 23 ), wegen der Kriegsdrohungen Mussolinis, die in erster Linie Nordtirol betra fen, beim Völkerbund vorstellig zu werden, zu einer Stellung nahme gezwungen. Obwohl der österreichischen Regierung auf eine Anfrage in Rom versichert wurde, daß Italien gegenüber Nordtirol keineswegs territoriale Ansprüche hege 24 ), wollte es Ramek Stresemann gleichtun: in einer Rede 25 ) vor dem Haupt ausschuß des österreichischen Nationalrates, der unter dem Vor sitz

und ■— von Stresemann als eine Gefahr für den Frieden bezeichnet — zum internationalen Problem gewor den war. Unter diesem Aspekte schien auch ein Appell an den Völkerbund möglich. Wenngleich Mussolini in seiner Rede vom 10. Februar im Senat jeden derartigen Plan entschieden zurück wies 27 ), war Südtirol doch dem ausschließlichen Kompetenz-

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 133 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
lieh auf dem SicherheitsgedanketL aufgebaut„Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustände (das ist in der Unabhängigkeit von äußeren Gesetzen) schon durch ihr Neben einandersein lädieren, und deren jeder, um seiner Sicherheit willen, von dem anderen fordern kann und soll, mit ihm in eine, der bürgerlichen ähnliche, Verfassung zu treten, wo jedem sein Recht gesichert werden kann. Dies wäre ein Völkerbund, der aber gleichwohl kein Völkerstaat

sein müßte 1 ). Wilson wollte zunächst freilich nicht viel mehr. Seine Ansprache am Gedächtnistage in Arlington bezeichnete den Völkerbund als „ein Bündnis, das die Völker der Erde von jenen Bündnissen befreit, in denen sie ihre eigenen getrennten, privaten Interessen verfolgen und welches die Völker der Welt auf der Grundlage von Recht und Gerechtigkeit für alle zur Wahrung des Friedens in der Welt vereinigt 2 ). Hier wird also noch das große Bündnis an Stelle der kleinen Bündnisse empfohlen

, die Garantie des Friedens in den Mittelpunkt gestellt. Auf der Pariser Konferenz aber erweiterte Wilson die Aufgaben des Völkerbundes: „Daher müssen wir, glaube ich, unser ganzes Können einsetzen, um diesen Völkerbund zu einem lebendigen Gebilde zu gestalten ; er darf kein theoretisches Machtwerk sein, kein Gelegenheitsbehelf, der zeitweise ins Leben gerufen wird, weil man ihn gerade braucht, sondern er muß dauernd über die Interessen der Völker wachen, sein Lebensfaden darf niemals abreißen, er muß

seine Tätigkeit ununterbrochen ausüben, sein Wächteramt darf niemals ruhen; er muß das Auge der Völker sein, das ständig über ihrem gemeinsamen Interesse wacht, ein Auge, das niemals schlummert, das immer rege und wach bleibt' 3 ). Diese Gedanken greifen über die Idee der Kriegsverhütung hinaus und deuten auf die Interessen solidarität der Völker. Der Völkerbund habe sich dieser Interessensolidarität anzunehmen. Ist dies nicht schon Organisation einer über den einzelnen Gliedern „wachenden' Instanz, deren

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1975
Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Page 57 of 142
Author: Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Anst. Athesia
Physical description: 263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Subject heading: g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Location mark: II 23.391
Intern ID: 93021
, in der er den Bundeskanzler aufforderte, in Erwägung zu ziehen, eine Sammlung der Vor kommnisse in Südtirol vorzunehmen und — soweit sie sich als hieb- und stichfest erweisen — dem Völkerbund zur Begut achtung vorzulegen 8 ). Seipel jedoch wies diesen Vorschlag zu rück. In einer Replik erklärte er, er halte einen solchen Schritt für nicht opportun, weil er von Italien als feindseliger Akt aufge faßt werden könnte und sicher niemandem nützen würde »). Diese von Seipel geübte Zurückhaltung, die von der Befürch tung

des italienischen Königs vom 1. Dezember 1919 — um ein Ver sprechen handle, das italienische Staatsmänner ohne jede inter nationale Protokollierung italienischen Staatsbürgern — im kon kreten Fall den Südtirolern — gegeben haben, müsse vom völker rechtlichen Standpunkt aus gesehen Südtirol als eine ausschließ lich italienische Angelegenheit betrachtet werden. Unter diesem Gesichtspunkt sei also eine Intervention zugunsten der Sudtiroler beim Völkerbund nicht möglich. Auch den zweiten theoretisch möglichen

Weg, Italien wegen seiner Unterdrückungspolitik in Südtirol unter Berufung auf Artikel 19 der Völkerbundsatzung vor dem Völkerbund der Gefährdung des Weltfriedens zu bezichtigen, bezeichnete Seipel als ungangbar. Ein solcher Schritt, sagte der Bundeskanzler, würde nicht nur eine gewaltige Verschlechterung der Beziehun gen Österreichs zu Italien zur Folge haben; wahrscheinlich

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Books
Category:
History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2007
Dorfbuch Uttenheim - Lanebach
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Page 340 of 516
Author: Auer, Helmuth ; Auer, Simon / [Hrsg.: Auer Helmuth und Auer Simon]
Place: Gais
Publisher: Gemeinde Gais
Physical description: 505 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [508] - [510]
Subject heading: g.Uttenheim ; z.Geschichte<br>g.Uttenheim ; s.Heimatkunde
Location mark: III 248.457
Intern ID: 433052
che nach Lehrkräften, Verteilung von Spendengeldern... Diese Tätigkeit, die durch die Polizei nie ent deckt, aber stark vermutet wurde, war sicherlich ein wichtiger Grund, der zur Verbannung führte. DIE SÜDTIROLER FRAGE VOR DEM VÖLKERBUND D er Schutz der Menschen- und der Bürgerrechte und damit auch der Minderheiten ist eine Aufgabe des Völkerbundes. Andererseits muss er auf eine Einhaltung von Verträgen achten, muss Separatismus und Revisionismus ablehnen. Genau in diesem Spannungsfeld

befindet sich der Minderheitenschutz Ein Staat mit einer Sprachminderheit lässt sich von einem Nachbarn, dem dieselbe völkisch dazugehört, nicht in seinen Hoheitsbereich beeinträchtigen. Genau so war es zwischen Rom einerseits und Wien und auch Berlin anderseits. Der Völkerbund wollte keines seiner Mitglieder vergrämen. Es gab Staaten mit vertraglichen Verpflichtungen zum Schutze ihrer Minderheiten. Die größeren Staa ten, damit auch Italien, konnten dazu nicht veranlasst werden. Südtirol versuchte

ich ihr die Materialsuche in Genf beim Völkerbund nahe. Tatsächlich hat sie in Genf in den Bulletins der Ligenkonferenzen und auch im Außenamt der USA in Washington viele bemerkenswerte Einzelheiten ausfindig machen können. Auch sonst ist diese Arbeit wegen der außerordentlich fleißigen Unterlagensuche in Wien (Haus-, Hof- und Staatsarchiv), in Rom (Parlamentsarchiv und beim Vatikan) und in Innsbruck (Landtagsprotokolle und Landesarchiv) bemerkenswert. Sie ist mit Literatur und Quellenverzeichnis über 700 Seiten stark

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Books
Category:
History , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
(1926)
Deutschsüdtirol : drei Vorträge von Hans Voltelini ; Alfred Verdross ; Wilhelm Winkler ; 2.- (Schriften des Institutes für Statistik der Minderheitsvölker an der Universität Wien ; 5)
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Page 10 of 49
Author: Voltelini, Hans ¬von¬ ; Verdross, Alfred ; Winkler, Wilhelm (Statistiker) / von Hans Voltelini ; Alfred Verdross ; Wilhelm Winkler
Place: Leipzig [u.a.]
Publisher: Deuticke
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol;z.Geschichte g.Südtirol;f.Statistik
Location mark: II 63.965/2
Intern ID: 167506
10 Alfred Verdroß. j talietis auf. Zwar unterwarf sie sich der Gewalt der Sieger und willigte in die Abtretung Deutsch-Süd tir eis an Italien bis m dem Tage ein, an dem ider, Völkerbund das unfaßbare Unrecht, das an Deutsch-Südtirol v erübt wurde, wieder gutmachen wird 1 ); gleich zeitig aber gab 'sie der Erwartung Ausdruck, daß -die Mächte die in der Antwortnote gegebenen Versprechungen erfüllen -werden 2 )- Dieser Beschluß der Nationalversammlung wurde dem Präsidenten der gegnerischen Fri

. Während näm lich 'bis dahin um das Selbstbestimmungsrecht , Deutsch-Südtirols gekämpft wurde, wird nun dieser Anspruch zurückgestellt, dagegen *) Bericht'über .die Tätigkeit der österr; Friedensdelegation, a. a, 0-, II, S. 629 : „Die Nationalversammlung erwartet, daß der Völkerbund das unfaßbare Unrecht, das an . - - Deutsch-Südtirol . . . verübt werden soll, efrebaldigst wieder gutmachen wird.' 2 ) ..Dieser Zwangslage muß die Nationalversammlung leider Rechnung •tragen . , . Politisch imd national muß

sie die Verantwortung den Mächten überlassen, wirtschaftlich muß sie abwarten, welche Pläne die Mächte für •die Durch rührung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen haben. -Sie erwartet, daß die in der .Antwort gegebenen Zü richer u il g e n von den Mä c h t en e r f ill 11 w e r d e n, sie, sieht in dem Völkerbund jene Instanz, die berufen sein wird, auch unserer Re publik ihr Recht wieder zu geben und dauernd zu sichern, und beauftragt den Kanzler, den Friedensverträg zu zeichnen.' Bericht

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Page 138 of 205
Author: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 200 S.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Location mark: II 7.875 ; II 58.593
Intern ID: 233974
vertrage, deren Kontrahenten unter der Last von Tributen, Servituten und anderen Beschränkungen „auf ewig' seufzen sollen, ohne daß ihre Staats hoheit, wenn wir der Theorie folgen, darunter leidet. Man könnte daher beinahe der These Hold-Ferneeks zustimmen, daß der Völkerbund „nichts anderes sei als die Staaten selbst' 1 ), die ihm angehören, wenn nicht auch ein mächtiger Apparat bestünde, der in einer gewissen Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten seine Tätigkeit entfaltet

denn aufgehoben. Wenn nun angenommen wird, daß durch den Völkerbund die Struktur der Völkergemeinschaft und des Völkerrechts, wie sie vor seiner Gründung bestanden, nicht geändert worden ist, was ergibt sich daraus für die Morra pacta sunt servanda und die clausula rebus sie stantibus Ì Nach den bisherigen Ausführungen ist die Klausel nichts anderes als der juristische Ausdruck für die Vertragshoheit der Staaten, abgeleitet aus ihrer eigenmächtigen Interessen Würdigung. Biese eigenmächtige Interessenwürdigung

zu greifen und durch sie Verträge aufzuheben. Es fragt sich nun, ob der Völkerbund trotz der Nicht- änderung der rechtlichen Stellung der Staaten hierin eine Verschiebung herbeigeführt hat ? Vor allem muß nun festgestellt werden, daß der Mangel der Universalität des Völkerbundes für eine wirkungsvolle Reform auf diesem Gebiete ein großes Hindernis darstellt. Dem Völkerbunde sind bis heute Staaten mit Hunderten von Millionen Einwohnern ferngeblieben, wie die Vereinigten Staaten von Nordamerika und Rußland

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1931
Altstraßen vom Brenner bis Matrei
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Page 349 of 500
Author: Plattner, Alois / von Alois Plattner
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Verlagsanstalt Tyrolia
Physical description: [36 S.]
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat : Jahrbuch für Geschichte und Volkskunde Nord-, Ost- und Südtirols; [N.F.], Bd. 4/5. 1931/32] ; S. 21 - 57
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F., 4
Intern ID: 378625
. Mr. 152 . u. 153. [5098] Monatsrückschau über das Grenz- u. Auslanddeutschtum des Südostens: Südtirol. Grenz land. Jg. 1930. S. 16—18, 46, 67, 98, 131, 174 u. 194—196. [5099] Mumelter Ernst. Die Südtiroler Frage gehört vor den Völkerbund. Andreas-Hofer-Kalen der f. 1931. S. 107—111. • ' [5100] — — Bilanz des 5. Faschistischen Jahres in Südtirol. Hamburger Fremdenblatt, 7, Jänner 1928. [5101] O. R. Realpolitik. Eine Pfmgstmahnung zur italienischen „Freundschaft'. Südtiroler, 1930. Nr. 12. [5102

] Perruche. La question du Tirol du sud. Revue politique et parlamentaire, 10. März 1930. Dazu: Ettore Tolom'ei. Archivio per l'Alto Adige. Ann. 25, 1930. S. 107—117. [5103] Peters O. Bozen — ein Vorposten deutscher Kultur. Miesbacher Anzeiger, 26. Jänner 1928. [5104] Petersens Laf. Völkerbund u. Ausrottung der Südtiroler Volkskultur.' Fränkischer Kurier, 2. März 1928. [5105] Polifka R. W. Wie Italien das Trentino befreite. Kasseler Tageblatt, 10. Nov. 1929. [5106] Quälereien im Ahrntal. Martyrium

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