erklärt, er wäre gemäß dem Standpunkte, welchen die Vertreter der Universität in dieser Angelegenheit durch eine Reihe von Jahren immer vertreten haben, insoserne der Antrag den vitalsten Interessen der Universität entgegenstehe, heute schon in der Lage, die gemachten Ausführungen zu widerlegen, indem die seit dem Jahre 1830 gemachten Erfahrung , den Standpunkt bekräftigen und bestärken, den die Uni versität in dieser Frage immer eingehalten hat. Er würde insbesondere mit Rücksicht darauf, dass
. Ebensowenig be zweifle ich aber, dass Sie. neben diesem Rechte quch die Pflicht des Rektors nicht bestreiken werden, dass er da, wo es unvermeidlich für ihn Mrd, ,,sich. in einer Frage für oder wider zu entscheiden,, sesbst, iist Widersprüche zu den unter,den Mitgliedern dxr, Uni versität vorwaltenden Ansichten die semige, M?enne. So aber lagder Fall. Jch sollte ein VerhMxn billigen, das zu billigen - ich nicht im Stasihx- Har. Ich sollte „ja' sagen, wo ich nur „nein' sa^en konnte
in der angestrebten Richtung zuließe, keine Folge gegeben. (Schluss folHt.) '. WoMifche Hages-Wronik. Inland. Innsbruck, 27. Juni. Der Recior der, Wiener Universität, Prof. Dr Maaßen, hat die MisSbilllgüngHahresse der Uni versitätsprofessoren mit einem Briefe an die Unter zeichner, derselben beantwortet, der wie folgt laut^: „Ich habe nicht daran gezweifelt, dass Sie,,däA,spr- melle Recht d?s jeweiligen Rectors,' seine VirilstimM im Landlage lediglich aus Grund seiner persönlichen Ansicht auszuüben, anerkennen