Points 1 gegeben wurden, welche absuhlt nicht aus eigener Initiative re spectiren. (Schluss folgf.) Zut G-eschiclite des früheren Jagd wesens in Tirol. Von >1. C. llnuror. Es ist kein Zweifel, dass der Wildstand in den Alpenländern und insbesondere in Tirol vor Jahihunderten ein ungleich stärkerer als heute gewesen sei. Die fori schreitende Cultur, das Ro den und Lichten der Waldungen, das Anstrock nen der Siimpfo und Moore, dabei Wilddieberei und vielfach schlechte Jagdwirthsclmft
haben ihr Möglichstes gethan, den einst so reichen Wildstand Tirols im Laufe der Jahrhunderte bedeutend herabzuininderii. Indessen ist es, Gott sei Dank mit unserem Wild noch nicht so schlecht bestellt, wie es von vielen, welche, um mit Vater Döbel zu reden, „brav Maulwerk“, aber keine Idee vom Waid werk haben, ausgesehrieen wird. Der echte Jäger wird auch in Tirol noch immer für seine waidmännische Thäfigkeit ein reiches Feld fin den, und vor Schiessleufelu und dem leidigen Geschmeiss der Aasjäger wolle
in Tirol schon zu den Seltenheiten. Hingegen muss an Sauen in den Revieren unserer Landesherren kein Mangel geherrscht haben, worüber sich fr eilich der Landmaim nicht sonderlich gefreut haben mag. Hauptsächlich scheinen die Sumpfstreckeu des Unteriunthales dem Schwarzwild günstig gewesen zu sein; denn als Prinz Carl, der Bru der des genannten Ferdinand, im April 1559 einen Landtag in Innsbruck abhielt, beschwerten ! sich die Abgesandten der Gerichte Kufstein und Kitzbiihel über die grosse Monge
der Wild schweine, welche den Feldern Schaden thuu r und baten um die Erlaubnis, dieselben abschiesseu zu dürfen. — So sah es vor etwa 300 Jahren in Tirol mit ! dem Wildstande aus. I All dies „Gethier und Gevögel“ unterschied. | man in den „hohen 'Bann“ und „das Reisge- jait“, zum ersteren gehörte Hirsch und Geins, Steinbock, Sau und Bär und vom Federwild das Birk- und Auerhulm, der Adler und Reiher und sämmtliche Falken, welche zur Reiherbeize ab getragen wurden. Alles übrige wurde dem. Reisgejait
zugezählt. Wann die freie J agd in Tirol ein Ende ge nommen habe, lässt sich nicht mit Bestimmtheit angebeu, höchst wahrscheinlich aber mag dies schon in den karolingischen Zeiten geschehen sein. Im 12. Jahrhundert war das Jugdreclit schon längst in den Händen der Landesfürslen, des Adels und der reichen Klöster, und wurde von dem Besitzer auf seinem eigenen Grund und Boden ausgeübt. Nur manchmal wird ein Jagdrecht auf fremdem Territorium als besondere Begünstigung erwähnt. So ertlieilte Graf Berthold