und daß deshalb Jtalienischtirol bei Behandlung der dasselbe betreffenden Fragen in der Innsbrucker Landstube stets zu kurz komme, weil dort das deutsche Element die Majorität bildet und den italienisch-tirolischen Interessen daselbst nicht das zu fordernde Verständniß entgegengebracht werde. Weil wir oben die Bezeichnung „Trentino" ge braucht, wollen wir vorerst festlcgen, welcher Theil des Landes darunter, verstanden sein will, zumal der Name weder auf eine geschichtlich oder geographische und noch weniger
auf eine staats rechtliche Berechtigung einen Anspruch besitzt. Das Fürstenthum Trient umfaßte zur Zeit seiner Einverleibung mit Oesterreich und Tirol 65 Qua- dratmeilen, während das gegenwärtig von der wälsch tirolischen Bevölkerung bewohnte Territorium nahezu doppelt so groß ist. Dasselbe vereinigte die Ge- richtsbezirke Trient, Civezzano, Pergine, Cavalese, Vezzano, Stenico, Tione und Val di Ledro, weiters die Bezirke Riva, Male, Cles (letztere drei mit Aus nahme einiger Gemeinden), den südlichen Theil
des Bezirkes Fondo, ein Drittel des Bezirkes Mezzolom- bardo, vier Fünftel des Bezirkes Condino, endlich noch einige Geaieinden der Bezirke Lavis, Cembra, Levico und Nogaredo. Der ganz, beschriebene Gebiets- theil ist gegenwärtig von über 160.000 Seelen be wohnt. Wie bekannt, wurde das Bisthum Trient von Otto I. zusammen mit der Mark Verona dem deut schen Reiche einverleibt, Konrad der Salier verlieh 1027 dem Bischof Ulrich II. den Fürstenhut und die weltliche Gewalt über die Stadt und das Ter ritorium
. Anfangs des Io. Jahrhunderts residirte in Trient ein vom Grafen von Tirol ernannter Stadt hauptmann, außerdem lag es in dem Belieben des Grafen von Tirol, auch andere feste Plätze des Fürstbisthums mit seinen Truppen zu besetzen. Auch Abgaben mußte dos Fürstblsthum an denselben entrichten. Unter Maria Theresia wurden die gegenseitigen Beziehungen des Fürstbisthums Trient und der Grafschaft Tirol dadurch genau geregelt, daß mit dem Reglement des Jahres 1777 ersteres als inte- grireiwer Theil
, und zwar in den Jahren 1711, 1720 und 1790, abge halten und nahmen besonders bei dem letzten zahl reiche Vertreter des wälschtirolischen Adels, der Städte und Gerichtsbezirre theil. Es sind dies geschichtliche Thatsachen, welche Niemand leugnen kann. Dieselben beweisen, daß unter den Wälschtirolern schon seit vier Jahrhunderten die Ueberzeugung der Interessengemeinschaft und Zu sammengehörigkeit mit ihren deutsch-tirolischen Nachbarn lebte, eine Zusammengehörigkeit, welche durch die Verschiedenheit der Sprache