Haus der Bergrichter und der Bergbauunternehmer (= Gewerken) Andre Gfeller Für die Jahre 1474, 1491 und 1496 kann auf der Behausung Andre Gfeller nachgewiesen werden. Laut Sterzinger Steuerrolle vom Jahre 1474 hat Andre Gfeller „angeben sein zins, nutz, gilt, paurecht, behausung, gwerb. Ist angeslagen zu 33 mark. Facit sein steur 33 phund“, im Jahre 1491 reichte derselbe von der Behausung die 6 Pfund Berner Gilte aus des Peter Chramers Haus in die Kom mende Sterzing.-") Für das Jahr 1496
kann Gfeller als Anrainer der Nachbarbe hausung erfaßt werden - „Fridrich Sewer geit uns 5 Pfund Berner aus einem Haus und Garten, in der nidern Stat Sterzingen gelegen (= Haus Wiedner, Nr. 29), stost oben daran Hans Jöchleins Haus (= Goldadlerwirt, heute Haus Rossi, Nr. 27), unden daran Andre Gfellers Haus und Stadl“. 30 ) Andre Gfeller war von 1483-1487 Bergrichter im damals umfangreichen Ge richt Sterzing-Gossensaß, am Schneeberg, in Täufers und am Eisack bis gegen Klausen. ") 1480 bekleidete er das Amt
des Bürgermeisters der Stadt, 1488 erwarb er Bergbaurechte, und 1489 scheint er als Verwalter der Propstei Ambras auf. Das Beispiel Andre Gfellers zeigt, daß es auch einzelnen Familienmitgliedern aus dem ländlichen Umfeld der Stadt gelang, Bürgerrechte zu erwerben und sich so gar bis zum Bergrichter hochzuarbeiten. Er entstammte dem Geschlecht der Gfeller, das den „Oberen Mayrhof“ zu Vill bei Sterzing besaß, den Andre späte stens 1494 seinem Sohn Hans überließ. 1 ) Die Flamm") Im ausgehenden 15. Jh. erreichte
der Bergbau im Wipptaler Raum den Höhe punkt, und diese Blütezeit veranlaßte Bürger aus verschiedenen Tiroler Landes teilen (Bruneck, Brixen, Innsbruck, Schwaz u. a.), ihr Glück im Bergbau selbst oder als Beamte verschiedener Herren zu suchen. Dieser Zuzug wohlhabender Fa milien, die ihr Domizil in der Regel in Sterzing wählten, leitete die intensive Bau phase in der Stadt ein. Im unglaublich raschen Besitzwechsel schlägt sich aber auch die mit dem Bergbau verbundene Mobilität der Beteiligten nieder
zu erzielen waren. Die bereits be sprochene teilweise Neugestaltung des Stadthauses blieb jedenfalls bei den Nach kommen so in Erinnerung, daß noch die Hauseigner des 18. Jh.s. mit der Hausbe zeichnung „Zu den drei Flammen“ auf diese früheren Besitzer zurückgriffen. Wie das Deutschordensurbar vom Jahre 1520 festhält, zinsten Jörg Flammens Erben von der Stadtbehausung, Hofstatt und Stadl die 6 Pfund Berner Gilte in das Deutschordenshaus in Sterzing.’ 5 ) Somit besaß ein weiterer Gewerke dieses Stadthaus