stattfand. Der Tscheche erhielt furcht bare Prügel und mußte von der Polizei „gerettet' werden. Als er das Schlachtfeld verlassen hatte, wurden die zahlreichen Neugierigen rasch von den Wachleuten zerstreut. — SS Mal abgestraft. Der Landstreicher Josef Steiner aus Brixen, der schon 52 Mal abgestraft ist und für seine Heimatsgemeinde Brixen eine wahre Plage bildet, stand am 19. ds. wieder einmal vor dem Bozner Kreisgerichte. Als Steiner nämlich am 7. März d. I. vormittags 9 Uhr aus dem Arreste
des Brixner Bezirksgerichtes entlassen wurde, begab er sich sosort ins Wirtshaus und trank für 80 H. Schnaps. Hiedurch geriet er, namentlich weil er nichts gegessen hatte, in eine hochgradige Aufregung und begann auf der Straße alsbald zu exzedieren. Die Wachleute Fritz und Costisella suchten den Stei ner zu beruhigen und als dies nicht gelang, schritten sie zu seiner Verhaftung. Allein Steiner widersetzte sich aufs Heftigste und beschimpfte und verwundete den Wachmann Fritz. Das Bozner Kreisgericht ver
urteilte den Steiner hiefür zu 3 Monaten strengen Arrest. — Aufsehen erregend waren die schweren Anklagen, welche Steiner gegen die Brixner Stadl- polizei erhob; er habe sich deshalb der Verhaftung durch die Polizisten widersetzt, weil er in den städt ischen Arresten schon wiederholt arg mißhandelt wor den sei ; man habe ihn einmal mit einem Ochsen ziemer blutig geschlagen, ein andersmal 3 Tage lang ohne Speise gelassen, wieder einmal im Winter der Bettdecken beraubt, endlich eines Abends bei den Füßen
über eine Treppe hinuntergeschleift, so daß sein Kopf an jeder Stufe blutig geschlagen worden sei; im Arrest des Bezirksgerichtes hingegen habe man ihn stets gut behandelt. Wachmann Fritz, der als Zeuge erschienen war, erklärte von eventuellen Mißhandlungen Hes Steiner im Brixner städtischen Arreste nichts zu wissen, hingegen mußte Fritz zu geben, daß Steiner, als er verhaftet werden sollte, schrie: „Mit Gendarmen geh' ich gerne, aber mit Euch nicht!' Steiner schien sich also tatsächlich vor den städtischen
habe, die in Rede stehenden Stämme sich anzueignen. Der Kurat ent- gcgnete hierauf, daß dem nicht so sein könne, denn der ReinSwald gehöre der Kirche und nur das sürst- erzbifchöfliche Ordinariat dürfe über ihn verfügen. Obwohl der Kurat zugeben mußte, daß Unterkalm- steiner im Laufe des Sommers mit ihm über den Widdumswald gesprochen habe, so war er doch be reit, vor dem Bezirksgerichte Sarnthein zu beschwö ren, er könne sich nicht daran erinnern, dem Unter kalmsteiner die Erlaubnis zum Fällen von Bäumen