Seire 6 Nr. 23. iamsiag. Lienzer Nachrichten/ 21. März. Jahgang 191*. 3. Die Gemeinde Untermais gehört zum Reichsratswahlbezirk der Landgemeinden von Meran, Passeier, Vinschgau, aber nicht mehr zum bezüglichen Landtagswahlbezirk. 4. Die Stadt Bozen (im früheren Um fange) und Meran bilden zusammen einen Reichsratswahlbezirk, sind aber eigene Land tagswahlbezirke, und zwar: 5. Bozen mit Zwölfmalgreien zusam men (also die Stadt Bozen im gegenwärtigen Umfang) ist für sich ein Landtagswahlbezirk
und Mühlau. Nr. 3. Die Gemeinden des Zensus- wahlbezirkes Nr. 2 (Nordtiroler Städte und Orte Kufstein, Schwaz usw.). Nr. 4. Die Gemeinden des Zensuswahl bezirkes Nr. 2 (Südtiroler Kurortebezirk). Nr. 6. Die Gemeinden des Zensuswahlbe- zirkes Nr. 4 und 5 zusammen (Bozen, Meran. Ober- und Untermais). Nr. 6. Die Stadt Trient. Nr. 7. Die Gemeinden der Zensuswahlbe- zirke Nr. 7, 8 und 9 zusammen (die Städte Rovereto, Riva, Arco, Ala, Mori). b) Die Wahlbezirke der übri gen Ortsgemeinden, bestehend
die Wahlbezirke der allgemeinen Kurie Nr. 5 (er besteht aus den Zensuswahlbezirken Nr. 4, Stadt Bozen, und Nr. 5, Meran, Ober mais und Untermais); ferner Nr. 10 (er be steht aus den Zensuswahlbezirken Nr. 14 und 15, nämlich den Gerichtsbezirken Telfs usw. bis Außfern und Nauders); ferner Nr. 13 (er besteht aus den Zensuswahlbezirken Nr. 18 und 19, die Gerichtsbezirke von ,Bozen bis Sterzing) und Nr. 14 (er besteht aus den Zen- suswahlbezirken Nr. 20 und 21, das ganze Pustertal mit Buchenstein). 3. Aus drei
an, und zwar wieder ge teilt nach Wahlbezirken der Städte und Orte einerseits und der übrigen Landgemeinden andererseits. — ^ . Von 21 Landtägsabge'ordneten der allge meinen Wählerkurien entfallen sieben, also ein Drittel auf die Städte und Orte, 14, also zwei Drittel, auf die übrigen Ortsgemeinden. a) DieWahlbezirkederStädte undOrtesind: Nr. 1. Der Teil der Stadt Innsbruck zwi schen dem rechten Jnnufer und den Bahnkör pern der Süd- und Staatsbahn. Nr. 2. Der übrige Teil der Stadt Inns bruck und die Ortsgemeinden Hötting
aus den nachbenannten Gerichtsbezirken, ohne die eigens ausgenommenen Gemeinden. Nr. 8. Kufstein, Kitzbühel, Hopfgarten, Rattenberg. - Nr. 9 Schwaz, Fügen, Zell a. Z., Inns bruck, Hall, Steinach, Mieders. Nr. 10. Reutte, Silz, Telfs, Landeck, Imst, Ried, Nauders. Nr. 11. Meran. Passeier, Schlanders. Glurns. Nr. 12. Lana, Kaltern, Neumarkt, mit den Ortsgemeinden Altrei, Druden, Lcmrein. St. Felix, Unsere liebe Frau im Walde, Pro- veis. Nr. 13. Bozen, Sarntal, Kastelruth, Bri- xen, Sterzing. Klausen. Nr. 14. Bruneck