1353, die zur Zeit noch in Wirksamkeit stehen, hat die JnnSbrucker Sparkasse die Bestimmung, den minder bemittelten VolkS- klassen dieser Stadt, so wie der nähern und weitern Umgebung derselben die Gelegenheit zur sichern Aufbe wahrung, Verzinsung und allmähligen Vermehrung kleiner Ersparnisse darzubieten, und dadurch den Geist der Arbeitsamkeit und Sparsamkeit bei denselben zu wecken. ES ließe sich allerdings noch ein anderer Zweck damit verbinden, der Zweck nämlich, den Grundbesitzern
. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erz herzog Ludwig Victor geruhten zu gleichem Zwecke 200 fl. öst. W. huldvoll dem Comilä übermitteln zu lassen. Innsbruck, 3. Aug. Die „Jnn-Zeilung' enthält in ihrem Blalte vom 5. d. M., Nr. 173, einen Auf satz, der gegen die Verwaltung, oder da diese nur im Auftrage des Ausschusses handelt, gegen den Ausschuß der hiesigen Sparkasse einen scharfen Tadel ausspricht, weil aus dessen Anordnungen mehreren Schuldnern der Sparkasse bedeutet worden ist, baß
sie das aus den Mitteln derselben erhaltene Darlehen künftig zu 5 v. H. zu verzinsen oder binnen 3 Monaten zurückzuzahlen haben. Es wird darin gesagt, daß die Sparkasse vor Allem nur die Vergrößerung ihres eigenen Vermögens im Auge habe, daß durch diese Maßregel, die nur auf größere Kapitalien Anwendung haben soll, der Grund, fatz: „gleiche« Recht sür Alle', verletzt, und der Willkür Thür und Thor geöffnet werde, daß eS nicht der Beruf der Sparkasse sei, den gesetzlich höchsten Zinsfuß anzu streben, daß dadurch
der Impuls zur allgemeinen Zins, erböhung gegeben werde, und daß die Steigerung deS Zinsfußes, da vielen Parteien die Geldmittel nicht zu Gebote stehen, um das Kapital zurückzuzahlen, und sie sich ' fügen müssen, eine Gewaltmaßregel sei. der Verfasser deS Aufsatzes die Ein riß-./ ^ Sparkasse nicht kennt, weßhalb .. eS für nothwendig hält, zur Aufklärung der öffent lichen Meinung, die durch derlei Deduktionen leicht irre geführt werden kann, darauf aufmerksam zu machen. Nach 8. 1 der Statuten vom Jahre
mit §. 1 der Statuten vom Jahre 1353 mit den Aus drücken festgestellt: er bestehe einzig darin, den min der bemittelten Volksklassen, zunächst der Stadt und ihrer Umgebung die Gelegenheit zur sichern Aufbewah, rung, Verzinsung und allmähligen Vermehrung kleiner Ersparnisse darzubieten, und dadurch selbst den Geist der Arbeitsamkeit und Sparsamkeit in denselben zu fördern. Die Gründe, welche den Ausschuß bewogen haben, auf eine Erweiterung des VereinSzweckeS nicht einzu gehen, liegen nahe genug. DaS Interesse