, wie bisher auf jedesmaliges Verlangen zurück zu bezahlen. , Von der »Sparkasse-Direktion Innsbruck, den 4. Mai 1835. Dr. Maurer, Obervorsteher. 2 Edikt. (') Am 8. Juli 1834 wurde vom unterfertigten k. k. Stadt- und Landrechte die seit dem Jahre 1802 vermißte Maria Prantl, eine eheliche Tochter des verstorbenen Schlosscrincisters Franz Prantl dahier, und der gleich falls vermißten Euphemia Prantl, geb. Albrecht, für todt erklärt. > ' . ^ ' Zu ihrem Nachlasse, welcher beiläufig in 146 fl. R. W. besteht
desselben legili- miren werden. Bon der Administration der mit der ersten österreichi schen Sparkasse vereinigten allgemeinen Versorgungs- Anstalt. Wien, den 2. April 1835. Durch die Kommandite der allgemeinen VersorgungS- Anstalr. Innsbruck, den 4. Mai 1335. Martin Tschurtschenthaler. 1 Versteigerungs-Edikt. Die hohe LandeSstelle bat gemäß kreisämtlicher Er öffnung vom 29. v. M., Z. 2900, die Realisirung mehre rer in dem deutschen Schulhause zu Hall nothfallenden Nachbauten im Wege der Versteigerung
seiner Unwirthschastlichkeit dieKuratel verl'ängi, nnd >l>m in der Person seines Bruders An dreas Dvdler von dort ein Kurator bestellt. Waß liieinit zur Warnung aller derjenigen, welche mit diesem Kuranden irgend ein Geschäft machen wollen, zur öffentlichen Kenntniß gebrach, ,virv, K. K. Land- und Kriminal-Gericht Feldkirch, den 17. April 1835. v. Sterzinger, Land - und Kriininalrichter. 1 ,E d i k f. Von dem k. k. Stadt - und Landrechtr zu^JnnSdruck wisd hiemit bekannt gemacht, daß «,an den Joseph De- »ifle von Innsbruck, derzeit
vermißt. Auf Ansuchen seiner Verwandten wird nun Jakob Sonderegger aufgefordert, binnen einem Jahre entwe der dahier zu erscheinen, oder das Gericht auf eine ande re Art in die Kenntniß seines Lebens und Aufenthaltes zu setzen, widrigens zur Todes - Erklärung geschritten werden würde. K. K. Land- und Krimipal-Gericht Feldkirch, den 28. April 1835. v. Sterzinger, Land- und Kriminalrichter. 2 Bekanntmachung. Der VerwaltungS-Ausschuß der hiesigen Sparkasse hat in Erwägung, daß es bei den gegenwärtig
obwalten den Verhältnissen in der Regel unthunltch sey, Gelder mit normalmäßiger Sicherheit höher als zu 4Prozent an zulegen, und daß ein mäßiger Antbeil von diesen Zinsen für die Sparkasse zur Bestreitung der Regiekosten, und zur Deckung des Interessen-Ausfalles für jene Zeit, wäh rend welcher die der Sparkasse anvertrauten Gelder nicht fruchtbringend gemach» werden können, zurückbehalten werden müsse, dieHerabsetzung deß Zinsfußes der Einla gen auf Z vom Hundert beschlossen. Da die hohe Landesstelle