, wir werden zu nützen suchen, soviel wir »innen, und Gutem mit Guten vergelten; aber wenn e« möglich wäre, da« unsere Lage nicht geachtet würde, daß die Vttfolgung bis in die Wüsten, wo w r eine Zuflucht suchen, eindränge, wir fragen alle vernünftigen Menschen, welche Vertheidigung wäre gesetzlicher (plus al« die unsre? Die Verlh-ibigunq der unbeschränktesten Hin» «ebung! Unser Entschluß ist im voraus gefallt : wir haben Waffen ; die Sorge für unsre Erhaltung mupte uns nöthi gen . un« damit j» versehen, wie «Solle
Menschen, n, unsrer Lage von jeher gethan haben; das Land, in welchem wir un« niederlassen, steht uns gedeihen, oder als Män- ner von Herz untcrgehn, hier woll.« wir geehrt und frei leben oder das Grab finden, und alle rechtlichen Männer werden unserm Andenken ihre Achtung zollen. Allein wir haben da« Recht, «ine glücklichere Zukunft zu erwarten, und -S soll unsre erste Sorge sryn. dadurch, das; wir un« die einfachen Anordnungen verzeichnen, welch-ein« Gewähr für unsere Gesinnungen seyn