, der Schweiz, Schwedens, Englands, Frankreichs usw. dahin vorstellig werden, eine vorübergehende Lüftung des Bankgeheimnisses Hinsicht« lich der deutschen Bankguthaben zu veranlassen. Wie schon eingangs bemerkt, ist das Echo in der Schweiz auf diese Anregung absolut ablehnend. Die Schweizer Blätter berufen sich -darauf, daß bie Lüftung des Bankgeheimnisses nicht ohne weiteres „von oben herab" anbefohlen werden könne, sondern daß es dazu eines Gesetzes bedürfe, über welches bie Schweizer Bürger abstimmen
müßten. Bei der ganzen Einstellung der Mehrheit der Schweizer Bürger aber sei es wohl aus« geschloffen, baß einem solchen Gesetz bie Zustimmung ge« geben würde. Die Schweizer Blätter geben der Ansicht Ausdruck, daß es richtiger wäre, dis Mitwirkung bsr Schweiz und der anderen Länder an dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft in der Richtung zu versuchen, durch eine Verständigung derBanken unter« einander diese zu veranlassen, durch geeignete Maß« nahmen den Rückfluß der deutschen Kapitalien
nach Deutschland zu bewerkstelligen. Es ist wohl schwerlich anzunehmen, daß eine solche Verständigung der Danken untereinander zustande kommen wird, wenn nicht irgendein Druck ausgeübt wer« den kann. Wenn nur einige Danken nicht mittun, bann fällt alles ins Wasser. Aus den anderen Banken wird das Geld abgehoben und in die Banken eingelegt, die unter allen Umständen bereit find, es zu übernehmen. Das „Entgegenkommen" der ^Schweizer Banken gegen« über dem Auslande hat man schon zur Genüge kennen gelernt
, um eine allgemeine Mithilfe aller Schweizer Geldinstitute zwecks Rückflusses der Auslandskapitalien erwarten zu können. Und erst Frankreichs Banken? Dazu kommt aber noch eine grundsätzliche Frage, nämlich die, ob das Recht eines Kapitalbesitzers so weit geht, auch auf die Gefahr hin, daß die gesamte Volks« Wirtschaft und damit bas Volk selbst zusammenbricht, mit seinem Kapital nach seinem Belieben zu verfügen und es ins Ausland zu tragen? Die Notverordnung des Kabinetts Dr. Brüning verneint dies-en Absolutismus
, die ruhig zu« sehen, wie Volk und Vaterland durch ihre Schuld zu« gründe gehen müssen, schon noch zur Vernunft gebracht werden. Durchgreifende Maßnahmen wird Deutschland umso mehr ergreifen müssen, als nach unseren Erkundi- gungen von den Schweizer Geldinstituten fast nichts an deutschen Einlagen abgehoben wurde. Trotz Notverord« nung und hohen Strafandrohungen! Die Notverordnung gegen 'die Kapitalsflucht sah bekanntlich vor, daß die Be« sitzer von Kapitalien, bie im Auslande liegen und die Höhe