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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 20
Date: 26.11.1846
Physical description: 20
eine Abtheilung ru»ischer Truppen Krakau und sein Ge bieth, um die Trümmer des polnischen Heeres, die sich dorthin geflüchtet hatten, zu entwaffnen und aufzugreifen. Dann be riethen, als der Krieg vollends beendigt war, die drei Schutz mächte. über die. Mittel, die Ordnung in Krakau wieder her zustellen. Zn Betracht der schwierigen Verhältnisse jenes Zeitpunktes fuhren sie fort diesem Staate, der ihre Schöpfung war, ihren großmüthigen Schutz auch noch ferner zuzuwen den. In diesem Geiste wurde eine Amnestie

Ächt gelassen werden. Denn leider hat dort die Amnestie die .Gemüther nicht beruhigt, sondern einen Undank erz?ugt,.,dex üin so thätiger arbeitet, als eigensüchtige Berech nung zum Grunde lag. Im offenen Widersprüche mit den Traktaten fanden nämlich jene polnischen Unterthanen der drei Mächte, welche in die Revolution des Königreiches Polen verwickelt gewesen waren, auf dem Gebiethe von Krakau Zu flucht, sobald sie sie suchten. Allen ihren Umtrieben wurde Schutz und Unterstützung gewährt

->statulc si'ir den Freistaat Kcatau zuwiderliefen, erhellt aus dein Art. 11. des gevachten Sta tuts, welcher folgendermaßen lautet: »Oa der Inland der strengen Neutralität der Freistadt krakau uiiv ihres Ge- . blelhss.,aus die .Traktats, und' aus die Verhältnisse von Garantie und Schutz, die dieser Fccistadt und ihrem Ge biethe in jenen Traktaten vvil den drei hoven lSchntzmäch- teil z»gcsia)ert sind, sich stützt, so > geht hieraus hervor: 1) daß jeder vssentliche oder heimliche Akt, jedes Unter nehmen

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 26
Date: 25.03.1847
Physical description: 26
de-Z <Äe- geystl»;»«. äich^ ^l»n finden kann, durch i:t« öffentlichen Z«^lüoA<dtatt«r izer t. k. Provinz , wo das Werk erscheint, be kannt gemacht werden. . I.i. . .i- ^ lä. Ztzie vcn hrr ^t^atSverwaltuug unmittelbar ausge- gangen«« Äkieg» niev k.N nach iyrxrVerössentUchung den Schutz des H^achhruchsv erd v rh esi n so lange, als dieses von der Staats^ Ven^Uuog nicht aufgehoben wirk«. -Wne gleich« Hondauer des Schutzes über die ges-tzliche Frist hlnauS Hai auch für jene Werke zu gellen, aus dene

« selbst erflcbtlich ist , daß ste auf Befehl der Regierung und mil dem Vorhehalle dieses fortdauernden Schutzrs erschiene« sl»H. > ? ' . . - : - ^ ^ >, .8«. 4?, Nach, Ablauf der gesetzlichen oder erweiterten Schutz- fristen, oderzauch früher, weny wederein Erbe noch sonstein RechtFnachfglger-des. Urhebers.mehr vorHükb»n«äre, düisf«n die Werke der Literatur und Kunst in beliebiger Form nach gedruckt und nachgebildet werden , doch bleibt vor dem Ein- tritle dieses Zeitpunktes jede frühere, darauf adzielenbe

An kündigung, untersagt, ..., - i / §. 20. Die zweite Auflage oder Ausgabe (§. I1L3. A. B. G. B.) eins5.Wxrkes genießt gleich»), gesttzlicheu Schutz ge gen den Vj»chdruM, wie.die^erste, jedoch.undefchad»t.!wSRech- les WMHMd^.ucfe der. ersten-Auflage^ wenn von deren Er scheine« der gesetzliche Zeitraum verstrichen ist. Dasselbe gilt auch von allen weiteren Auflagen im Verhältnisse zu der vor hergehenden. °- >- r> Z. 21. Die ^ur Drucklegung, oder sonstigen Vervielfälti gung rittes'Werkes erlangte Eenfüt

noch des zum Ad- laufe von zehn Jahren nach Tsem Todesjähre des Urhebers zu. 8:-S3? Ein gleicher Schutz in der Dauer von zehn Jahren, jedoch bom Tage der ersten öffentlichen Aufführung gerechnet,'' findetiSratt: a) wenn das betreffende W»rk mehrere genannte Urheber hat; - d) bet anonymen und Pseudonymen Werken ohne Unter schied, ob der wahre Rahme des Verfassers, oder TonfetzerS nach geschehener, wenn gleich nur einmaligen öffentlichen Ausführung bekännt wird oder nicht; ' «z) Vit PosthUm^n Werkin

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 28
Date: 18.03.1847
Physical description: 28
kann, 'durch die. öffen^ch^k ^»ttung»dlätler der'r. k. Provinz'>'wo das W»rk'ersch»mt, v»- raunt gemacht werden. . -' /' . !VIe'von det SlaätSverwaktung unmittelbar ausge- g«mg«n<n Aki« genießennach ihrer Veriffrnlitchungdest Schutz des Nachbrucksverborhes in so langen alsdseses von der Slaats» Verwaltung nicht aufgehoben wird.' in ' v ^ ^ Eine gteichs Hortiäuer des Schutzes über dix' gesctzliche Frlst.hi«äuS .H»t aiich für jene'Werke zu gelten, aus denen selbst erstchtlich' ist) daß sie aus Äefehl der Regierung unhj

oder Ausgab» (ö. Ä. B. G. B.) eines Wertes genießt gleichen gesetzlichen .Schutz ge gen den Nachdruck, wie die jrste, jedoch Undeschadet.dröNech-.5 l»S zum Nachdrucke der ersten Austage, wen»» von deren Er scheine« der gesetzliche Zeitraum verstrichen ist. Dasselbe gilt auch von allen^weitertn Austa^eü im. Vikrhällnisse. zu der vor hergehenden^-'' '' §.-2^. Dkt'zur Drucklegung , oder sonstigen Vervielfälti gung eines Werkes erlangre Eensur-Vewilligung di«nt nicht zur Entschülcigung, wenn sichzejgt

«. Z. 22. Ein gleicher Schutz in der Sauer von zehn Iahren, jedoch vom.Tagender ersten öffentlichen Aufführung gerechnet, findet.Statt: ' V '. .: . a) wenn das. detressende Werk mehrere genannte Ilrheher. b) bei anönhmen und Pseudonymen Werken ohne Unter schied, ob der wahre.Nahme des Verfassers». ober Tonfetzers. . nach geschehener/ wenn gleich nur - einmaligen össentlichey Ausführung bekannt wird oder nicht; . «:) öei postHumen Werten, d. i. solchen, welche erst nach dem Tode, des Urhebers ,von dessen Erben

gegenwärtigen, den. Schutz des literarischen und artistischen Eigenthums bezielenden Ge setzes sind.als schwer«,Polizc^-1lehe.rtret»;ngen.von.den pollti-.. schNi.Aehöryen zu Untersuchen und zu bestrafen, und «S haben . hinsichtlich.des Verfahrens, so wie der Verjährung und d»r. sensti-M, > aufz.ltntessuchpng, Ue.htt>vkjsp«g, Strafe

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 4
Date: 11.04.1848
Physical description: 4
. Unbedingtes AnSwande- rungsrecht. Allgemeines deutsches StaatSbürgerrecht. Lehr- und Lernsreiheit. Schutz der persönlichen Freiheit. Schutz gegen Justizverwcigcrungen. Unabhängigkeit derJustiz. Oef« fentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege und Schwur gerichte in Strafsachen. Ferner: Ein volksthumlicheS Kre ditsystem mit Ackerbau- und Arbeilkreditkaffen. Wchutz der Arbeit durch Einrichtungen und Maßregeln, um Arbeitsun fähige vor Mangel zu bewahren, Erwerblesen lohnend, Be« schäslignng zu verschaffen

; dem Vorstande der Versammlung für seine Mühewaltung; der Vürgerwehr für ihren Schutz und den Turnern für ihre dienstliche Mitwirkung in der Versamm lung. Frankfurt a. M., den 3. April 1848. Namens' des Fünfzigerausschusses. Soiron, als Vorsitzender. H. Simon, als Schriftführer. Rendsburg, den 1. April. Der Herzog von Augusten- burg hat eine Proklamation an das Volk von Schleswig- Holstein erlasse», worin er sich über seine Stellung zur hei ligen Sache der Herzogthümer erklärt. Ferner ist folgende Ansprache

gab der Minister des Aus» »värtigen die Erklärung, daß Preußen durchaus keinen Krieg mit Dänemark habe, sondern nur eine Expedition nach Hol« stein mache zum Schutz des deutschen Bodens. Berlin, den 4. April. Zur Reorganisation der Provinz Posen und später zur Befreiung säinmtlicher polnischer Lan» deölheile ist im Auftrage unserer Negierung der General Chrzanowski nach der Provinz gereist, um die polnische Armee zu organisiren; einen ähnlichen Austrag hat auch der Kom mandeur v. Willisen erhalten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 23.05.1849
Physical description: 8
zwischen der Urproduktion und der letzten Verarbei tung des Stoffes bildet, wo also, was auf einer Seite durch din Schutz gewonnen, auf zwei Endpunkten zum Drucke wird. Die Aufmunterung zu einem Industriezweige durch Sperre der Einfuhr ist oft selbst nur eine prekäre Wohlthat für die Begünstigten. Es ist schwer, hierin eine Gränze zu finden. Der Schutz scheint immer zu gering in seinem Er folge; die Ansprüche vergrößern sich, wie der Staat zur Ga rantie für einzelne Fabrikationszweige sich anbietet. Man täusche

sich nicht mit der Hoffnung, daß der Schutz bloß zum ersten Emporkommen erforderlich sei. Das Entziehen dessel ben in der Folgezelt ist immer aufregend, und kann selbst zur Ungerechiigkeit werden, wcnndie Gründung der Fabriken nur auf einer künstlichen Basis beruhte. Und nun noch: die Masse von Geschäften und Sorgen, welche der Staat sich ausdürtit, wenn er jedem Einzelnen in sein Gewerbe sehen, den einen aufmuntern, den andern zurückhaltcn will; die Mißgriffe, welche hierbei nicht zu vermeiden sind; dieBegün- ingungen

-Anstalten legen, fortwährend in gutem Gangr erhaltcn, bis in neuester Zeit, wo an den allen Verträgen gerüttelt wurde. Am auffallendsten spricht die Erfahrung in den freien See häfen u. Handelsplätzen, woJndustrieund Handel emporblü hen und der Wohlstand zunimmt, ohne daß einzelne Un ternehmungen einen besonderen Schutz genießen. Ich würde Mich daher immer nur zu der Meinung beken. nen, daß der Zoll als eine Abgabe zu betrachten sei, die den Gang de» Verkehrs zum Anhaltspunkte zu nehmen

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 28
Date: 01.04.1847
Physical description: 28
;. ...... , V, §. 20. Die zweite Auflage oder Ausgabe ^8^ 1163. Ä. G» B,) eines,Werkes genieß« gleichen gesetzlichen Schutz He gen PL.I»/Nachdruck., .wie die erste» jedoch unde^chadetdes Nech- leK -Zur» .Nachdrücke der ersten Auflege, wenn,vi?n dirit» Er scheine« hxr gesetzliche Zeitraum verstrichen ist. Dasselbe gilt auch von allen weiteren .Auflagen im Verhältnisse zu.der vor- hergeheyyen. . ' '' . '.' .z §»:21, Kie zur. Drucklegung, oder sonstigen Nervielsälli- gunA eiyeK. Werkes erlfi.ngre Censur-Beivilligüng 'dient

nach dem Todesjahre des llrheberS zu. §. 2.3,. .Ein gleicher Schutz in der Dauer von zehn Iahren, jcdvch^vom Tage der ersten öffentlichen Änssührüng gerechnet, findet Statt: a) wenn das betreuende Werk mehrere genannte Urheber . ,d) hei anonymen und Pseudonymen Werken ohne Unter- schijy^.p.d der.wahre j^iähme des Verfassers, oder TonsetzerS nach geschehener, .wenn gleich nur einmaligen öffentlichen Aufführung dekqnnl,wird oder nicht; v) bei, postHumen Werken, d. i. solchen, welche erst nach dem Tode

ist. ,, . ^ ^ iV.'Äb' s'LÄ i t t.' ^ Von der 1lnt/rsuchüng6,b>Vörde und ddin'Aetfähseti.'' Z. 32. Die Ucdcriretungin dcö'gegenlvar/igen/ deN' Schutz des jiterarischen und ärtistischen Eigenthums beziekc'n'dittMt- sttzcs.sind als,schwere ^olizel-llebertreliingtn^von'dkn ^öiitl- schen Äehörv'et^ zu untersuchen'und zübestrafen) Äad^S haben hinsichtlich des Verfahrens^'so wie der'Ve^ährrtng püd' der sonstigen, auf UnttrsUchutig, ?ikhtkwtls«»g> Straft «nd.

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 24
Date: 28.01.1847
Physical description: 24
, welche Unterthanen der drei Schutzmächte wären, Zuflucht und Aufenthalt Hu gewähren, sondern sel- scfcn an tie zuständigen Behörden auszuliefern. ^»>e v-lruvence Erfahrung von sechzehn Jahren hat aber gezeigt, daß Krakau diese Bedingungen seiner unabhängigen Existenz nicht erfüllt, sondern seit dem Jahre 1330 unaus gesetzt zum Heerde feindseliger Umtriebe gegen die drei Schutz machte gedient hat, bis es endlich im Februar dieses Jahres der Schauplatz gewaltthätig»? und gefährlicherer ««stritt» wurde

, wi» j». Nachdem sein» Regierung und rechtmäßig» Verfassung aufgelöst, und das Schicksal d»r Stadt in die Hände »in»r Anzahl von Verschworn»» gesagt war, die den Aitel einerRivvlutions-RegierungvonPolenannahm»«, und di» Einwohner all»r ehemals polnischen LandeStheil« gegen die bestehenden Regierungen zum Aufstande und zu den Waf fen riefen, erfolgt» vom Krakauer Gebiethe aus ein Einfall einer bewaffneten Rotte in unstr» Staat»n. Krakau mußt» aufs neu» von d»n Trupp»n d»r Schutz mächt» besetzt

unweigerlichen (gehorsam, und den von Uns getroffenen und noch zu treffenden Anordnungen pünktliche Fol^e zu leisten. Dafür versprechen Wir ihnen Aufrechthalcung und Schutz Unserer heiligen Religion, unparihciisches Recht und Gerech tigkeit, billige Vertheilung aller Staatslasten und kräftige Handhabung der öffentlichen Sicherheit. Denen, die sich Un serer Gnade durch ungesäumte Unterwerfung unter gegen wärtige Maßregel, die zu ihrem eigenen Besten dient, und durch Treue und Anhänglichkeit an Unser Haus

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 30
Date: 11.11.1847
Physical description: 30
der Eidgenossenschaft zum Schutze des Gesammtgebiethes, so wie des Gebiethes der ein zelnen Stände, mit andern Worten, znm Schutze der Unab hängigkeit der Schweiz von Außen und der Souverainetät der Stände von Innen. Dieses ist so wahr, das; die drei Länder Uri, Schwyz und Unterwaldcn, die Stifter der schweizerischen Eidgenossenschaft, sich mit andern Orten für dcn Schutz ihrer allseitigen Unabhängigkeit vom Auslande verbündeten, wäh rend diese neu in den Gesainintbund aufgenounnrnen One von einander ganz

. Der Bundesvertrag vom 7. Aug. 1315 ist in Form nnd In halt nichts Anderes, als ein Bündniß oder Vertrag zum Schutz der Unabhängigkeit der schweizerischen Eidgenossen» schaft von Außen und der Souverainetät der Kantone von Innen. Im Eingange des Bundesvertragcs nennen die Stände sich selber, die XXII sonverainen Kantone derSchweiz, als Zürich, Bern, Luzern, Ilri, Schwvz, Unterwalden, Gla- rns, Zug, Freibnrg, ^olothurn, Basel, Schaffhansen, Appen- zcll be-der Nhodeu, Sr. Gallen, Granbündten, Aargau, Thurgan

Un abhängigkeit. Daraus folgt unwiderfprechlich, daß der Bnn- deSvertrag, weil entfernt, die Freiheit, Unabhängigkeit und Souverainetät des KantonS Schwyz (Nidwalden) zu gefähr den, vielmehr dafür eine förmliche Garantie ansspricht. Der Schutz des Gebiethes und der «sonverainetät eines jedenKan tonS ist somit durch Forin und Inhalt des BnndeSvertuageS vom 7. Aug. 1315 als einer der zwei Hauptzwecke desselben nachgewiesen. Er stimmt sonach mit dem Geist und Inhalt der alten ewigen Bünde

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 10
Date: 27.01.1849
Physical description: 10
. Für seine deutschen Landen wird eS die Beschlüsse der deutschen Reichsversammlung anerkennen, je doch mit Festhaltung des AereindarungSprinzipS; für seine außerdeutschen Lande würde es mit Deutschland in ein Schutz- und Trutzbündniß und in einen allgemeinen Zollverein tre- ten. Die Einwanderung nach Ungarn würde von Seite der Regierung begünstigt und beschützt werden, der hierüber nö thige Vertrag liegt bereits vollständig im Entwürfe vor. Die Grundrechte, mit Ausnahme einiger wenigen Punkt

. Italien» Die /liine Ntpublik San Marino hat mittels besondern» Dekrete dir' Einführung deS französisch» republikanischen Ka lenders vom I. 1703 an^c-rdnet mit Vorbehalt der Akte und Die Wiener Post ist bi5 zum Schlüsse di Verlag und unter Berantwor Feierlichkeit«« d»r heiligen rechtgläubigen Religion« Die Re gierung bi»thet allen Fremden jeglichen GlaubenSbek»««»- nisses Schutz und ewig» Zuflucht. Bürger Martins Mali»!, Quästor des StaatSschatz«S, begibt sich nach der »wig»u Statt (Rom

, aber unter dem Schutz fremder Truppen, noch vor Petri Stuhlfeier werde man von ihm hören, uud in der Thal stim men alle Gerüchte darin überein, daß übermorgen spanische und neapolitanisch« Truppen hier einrücken würden. (A. Z.) Italienische Blätter sprechen von einer im Werk« begriffe» nen engen Verbindung zwischen den Regierungen von ToSeana und Piemont zum Behufe der Abwehr jeder auswärtigen In tervention in d»r römischen Angelegenheit. Donaufiirstenrhnmer. Bukarest, den 2. Jän. Gestern ist die Nachricht

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 13.02.1849
Physical description: 8
Minoritäten. Abgesehen davon steht einer slavischen Herrfchast in Oesterreich die eigene Unter- werfung der Slaven unter dieselben gemeinschaftlichen Gest ik ^trschiedenheit der Interessen dec unter sich zuweilen «lferluchtigen und uneinigen einzelnen Slavknstämme, der im onstitutionellen StaatSleben und de»en Grundrechten gelegene Schutz für Necht und Freiheit in allen Beziehungen, die hof fentlich deiiProvinzen wertendeSelbstständigkeit in innern i.ande^qi>gelegcnheiteu, der sie als Slaaten-HauS verbür

-, gende «enat (II. Tagesfrage), die Stärke der Centralge- ki -5. Verbreitung, überwiegende geistige Kraft und Zä- v«s,'dttiifchm Eltü-unitS, 'endlich Oesterreichs ^ Deutschland als das letzte und tüch- ugst/ Bovn--rk entgegen. aber bald Verhältniß nicht festgestellt, dürste eS materiellen und geistigen Verkehr zwi- K h L Deutschland für das ganze S.aatsge- ) kt>tlben ftkl , so wie cinen Kräste-Vcrein gegen ls Außen zum Schutz und Trutz für «ivlg« Zelten begründen. Sie. h,dürfen flch beide gegenseitig

. Ihre Trennung wäre ihr ^kitergang. Äh« -staa tlich» Verewigung verspricht belvrn unermeßliche Vortheile, begründet das Gleichgewicht zwischen Süd- utzkNvrdiDeutschland auch ist den ZoU^und HaNdels- Hf^esegeMetten föik den Schutz.»inheipttschervJ^Pstrie, und Sschelnt Oiwenigstens gewiß. Nur üd<t Zeit-und Kraft- Aufwand bis zur Ziel-Erreichung halte ich Zweifel und Mei- nungs-Verfchiedrnheit möglich. DaS- Völker-Geschick aber wird flch erfüllen, und die Welten-Uhr zählt dix Jahre als Stunden? O e st erre

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 10.04.1849
Physical description: 10
im Hinblicke auf die früher bestandenen Prareiitiv-Unstallen den Zall der Begehung gewisser Uebertre- Zungen durch die freie Presse gar nicht vorausfetzteu, anderer seits aber deßhalb, weil die von Ener Majestät'erhabeiie» Ne- glcruug^-Vorfahrcr Malier rzcrdiuaud 1. in« Allgemeine» zuge sicherte und von Euer Majestät durch die NeichSverfassung vom -1. März de^Näheren festgeselzte constitutioiielle StaatSforiu den Schutz der Strafgesetze sür verschiedene Objecte bedingt, welche in der Usherigen Legislatio

Ausstande, zu Aufruhr, Emxönniz oder Umsturz aUeS Gesetze« entarten. In der Detail-Bestim. mung hat der Ministerrath sorgfältig die eigenthümlichen Bezie, hnngen de« Vaterlandes und der Jetztzeit berücksichtiget, und gegenüber den gemachten Erfahrungen, namentlich auch wider die Aufforderungen zu Feindseligkeiten gegen aiidere Nationali täten, gegen Religivnsgenvssenschaste», ganze Stände ic., sowie wider die comuuistischen Aufreitzunge» zu Eingriffen in das Eigenthum Schutz zu gewähren gesucht

, und um mit eigener sittlicher Würbe auch dem öffentlichen Sittlich- keitsgefühle die so nöthige Autorität zu sichern. Die §§. 2t bis 34 mögen n«ehr als irgend ei» neues Straf gesetz sich selbst bevorworten. Ein ergiebigerer Schutz der Pri- vatehre, als er von der bisherige» vaterländischen Gesetzgebung überhaupt gewährt wurde, stellte sich seit langer Zeit als ein allgemein gefühltes und laut begehrtes Bedürfniß heraus; es steigerte sich mit dem Eintreten der freie» Presse, welcher ge genüber die Ehre beinahe

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 22
Date: 28.01.1841
Physical description: 22
» Galizien, Lodome» rien und Jllyrien, Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthcn, Krain, Ober- und Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürstctcr Graf von Habsburg und Tirol, !c. ,e. Unseres in Gott ruhenden Vaters des Kaisers Franz Ma jestät, haben zur Ausführung Ihrer zu jeder Zeit auf Schutz und Erhaltung deS deutschen Ritterordens gerichteten Absich ten durch Handschreiben vom 17. Februar 1306, den dama ligen Hoch - und Deutschmeister

Orden sott in Unseren Staaten alS ein selbstständiges geistlich ritterliches Institut, jedoch unter dem Bande eines unmittelbaren kaiserlichen Lehens, angesehen nnd behandelt werden. H. 2. Wir erklären Uns, für Uns und Unsere Nachfolger, zum beständige»» Schutz- uud Vchirmherrn les deutschen Rit terordens. ' . . H. 3. Demselben werden in Unseren Staaten in Rücksicht der Verwaltung seines beweglichen und unbeweglichen Ver mögens alle Rechte eingeräumt und alle Pflichten auferlegt

, welche jedem Privateigenthümer nach den Gesetzen und Lan desverfassungen zustehen. Der Orden wird von der allgemeinen Oberaufsicht der lan- desfürstlichen Behörden, unter welcher geistliche Gemeinden und ihre Güter stehen, befreit. Da Uns jedoch als obersten Lehen-, Schutz - und Schirmherrn des deutschen Ordens die Oberaufsicht über die innere Einrichtung des Ordens» so wie über die Erhaltung seines Vermögens und die Verwaltung desselben gebührt, so behalten Wir UnS vor» Uns, so oft Wir es nöthig finden

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 24
Date: 11.02.1841
Physical description: 24
, !c. te. Unseres in Gott ruhenden Vaters des Kaisers Franz^Ma- jestär, haben zur Ausführung Ihrer zu jeder Zeit auf Schutz und Erhaltung des deutschen Ritlerordens gerichteten Absich ten durch Handschreiben vom 1?. Februar 1LV6, den dama ligen Hoch - und Deutschmeister Erzherzog Anton in seiner > Würde, und den Orden in dem Besitze seiner in dem Preß burger Friedensschlüsse der Verfügung deö Oberhauptes des ErzhauseS Oesterreich anheim gegebenen Güter bestätiget ; das Verhältniß des Ordens

, zum beständigen Schutz- und Schirmherrn deö deutschen Rit terordens. H. 3. Demselben werden in Unseren Staaten in Rücksicht der Verwaltung seines beweglichen und unbeweglichen Ver mögens alle Rechte eingeräumt und alle Pflichten auferlegt, welche jedem Privateigentümer »ach den Gesetzen und Lan desverfassungen zustehen. Der Orden wird von der allgemeinen Oberaufsicht der lan- deSfürstlichen Behörden, unter welcher geistlich? Gemeinden Amtshl, z. v. u. f. S. u» 1?, 1S4l. und ihre Güter stehen, befreit

. Da Uns jedoch als obersten Lehen-, Schutz - und Schirmherrn des deutschen Ordens die Oberaufsicht über die innere Einrichtung des Ordens, so wie über die Erhaltung feines Vermögens und dir Verwaltung desselben gebührt, so behalten Wir UnS vor, Uns, so oft Wir es nöthig finden werden, von dem Ordensoberhanpte die er forderlichen Nachweifungen und Auskünste vorlegen zu lassen. H. 4. Alle zur Dotation des Oberhauptes des Ordens be stimmten, oder zur Erhaltung der Orvensglieder gewidmeten Güter, Kapitalien

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Katholische Blätter aus Tirol
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Page 16 of 24
Date: 14.06.1847
Physical description: 24
im osmanischen Reiche einen kräftigen Schutz und unver- kümmerte Freiheit in der Ausübung unserer hl. Religion zukommen zu lassen. Viele seiner ausgezeichneten Regentenhandlungen und wohl wollenden Verordnungen lassen uns einen tiefen Blick in sein edles, menschenfreundliches und wohlwollendes Herz werfen. An dieses sein kaiserliches Herz appelliren wir, und bitten ihn, die Katholiken, wel che Gott seinem erhabenen Szepter unterworfen, kräftig zu schützen, und durch seinen souveränen Willen zu bewirken

freudiges Gefühl, weil unsere Hoffnung dadurch vermehrt und befe stiget wird. Seine Exzellenz werden diese Manifestazion zur Kenntniß seines erhabenen Monarchen bringen, und die hohe Wichtigkeit be sonders hervorheben, welche in dieser Appellazion der Katholiken an der Donau an sein kaiserliches Herz liegt, und ihre dringende Bitte um Schutz und gleiche Gerechtigkeit gegen seine katholischen Unter- thanen. Ja wir wiederholen es: Zwischen den Katholiken in der ganzen Welt besteht ein gemeinsames Baud

des Glaubens und der Liebe, und der Schmerz, das Leiden, die Verfolgung, welche ein katholisches Herz in der Türkei treffen, theilen sich wie durch einen elektrischen Telegraphen allen katholischen Herzen nicht nur in Oesterreich, sondern in ganz Europa, ja in allen Theilen der Welt mit. Seine kaiserliche Hoheit der Sultan wird sich also die Liebe, den Dank, die Sympathie aller Katholiken erwerben, wenn er seinen katholischen Unterthanen seinen erhabenen, kräftigen und wirksamen landesväterlichen Schutz

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