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Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Page 1 of 10
Date: 19.03.1908
Physical description: 10
- oder Gebrauchszweck dienen, oder für Teile der- selbeil, der Gebrauchsmusterschutz vorgesehen, letzterer ge^ währt einen Schutz, welcher ähnlich dem eines Patentes beschaffen ist un& uilterscheidet sich von diesem hauptsächlich durch die kürzere Dauer ((, Jahre). — Gegenstände, die sich durch ihre eigene Formgebung auszeichnett, sind durch den Usustcrjchutz nicht geilügend geschützt, wenn durch die Formgebung ein anderer Zweck als eilt äußerlich wahr nehmbarer erzielt wird, da durch diesen Schutz nur die äußere

, die als eine Erfindung nicht an- I Zusehen und meistens im geschäftlichen Leben als Utafscn- ! artifel prädestiniert sind, werfen daher oft bei richtiger l kommerzieller Ausbeutung einen bedeutenderen Gewinn ab, ' als die genialste Erfindung, deren Absatzgebiet voraus- ' sichtlich aus wenige Interessenten beschränkt ist. Für die Ge- ! werbetreibenden und die Geschäftswelt ist der Mangel ! dieser Schutzgattung daher ein empfindlicher und nach- ! tciliger, da nicht nur kein Schutz für diese Gegenstände existiert

, sondern sogar der versuchsweise angestrebte Patent schutz mit Rücksicht auf die an eine Erfindung gestellten i Allforderungen oftmals versagt werden iilußte, wodurch | die aufgewendeten Kosten, ohne einen Schutz erreicht zu haben, nutzlos verausgabt waren. In den meisten Fällen ! hat der betreffende späterhin abgewiesene Schutzwerber j durch die nicht zur Erteilung-führende Anmeldung des | patentes infofente Butzen gezoMnch als er berechtigt war, solange den Gegenstand chiit „Patent angemcldct

Gegenstand eitlem staatlichen Monopolsrcchte Vorbehalten > ist. Ebenso kanil kein 'Schutz für Erfindungeil von 1 Kahrlings- und Gennßmitteln, sowie cheil- und Dcs- j infektionsmitteln erlangt'., werden. Allerdings kann ein | bestimmtes technisches Verfahren zur Herstellung von Stoffen, die auf chemischem kvcge hergestellk sind, patentiert werden. Die als eine der Bedingungen für die Patent fähigkeit v o r g e sch r i c b e n c B e u h c i t ist dann vorhanden, wenn ! die Erfindung vor dem Zeitpunkte

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 4 of 16
Date: 05.06.1903
Physical description: 16
und Ungarn beraten. In der Sitzung vom 27. Mai wurde der Artikel 22 dieses Gesetzes erledigt, welcher lautet: Schutz der Landwirtschaft! „Die beiden Regierungen werden im Interesse der Landwirtschaft die geeignetsten Vorkehrungen treffen, damit in beiden Staatsgebieten der Monarchie in Betreff des Kunst wein es (weinähnlicher und weinhältiger Getränke) sowie zur Hintanhaltung der Fälschung von wichtigeren landwirt- schaftlichenProdukten und von solchen Artikeln (Waren), welche der landwirtschaftlichen

Produktion dienen, tunlichst übereinstimmende Grundsätze in Geltung treten." Bei Beratung dieses Gesetzartikels hat der Ab geordnete Z>r. Schöpfer zu nachstehenden Ausführungen das Wort ergriffen: „Der in Beratung stehende Gesetzesartikel soll dazu dienen, die landwirtschaftliche Produktion gegen die unlautere Konkurrenz zu schützen. Wir brauchen für die Landwirtschaft einen doppelten Schutz, einen gegen die Konkurrenz des Auslandes, und über diesen Schutz, wird im Zollausschusse beraten

. (Die Schutzzölle haben ja den Zweck, die Ueber- flutung unseres Marktes durch ausländische Erzeug nisse zu verhindern); wir brauchen aber auch einen Schutz gegen jene inländische Konkurrenz, welche durch künstliche Nachahmung von Naturpro dukten der Landwirtschaft bereitet wird. Dieser Schutz ist nicht minder wichtig als die Schutzzölle gegen das Ausland. Denn wenn man die Fälschung von Wein, Milch, Butter rc. gewähren läßt, dann werden die erhöhten Zölle gar nicht viel nützen, und uern-Zettun

haben es die Fälscher und Schwindler des Inlandes in der Hand, der Schutzzoll-Gesetzgebung die ganze Wirkung zu nehmen. Der Schutz der echten Naturerzeugniffe gegen die Fälschungen ist aber nicht bloß „im Interesse der Landwirtschaft", er ist auch im Interesse der Konsumenten. Die Landwirte soll er schützen gegen den Preisdruck, die Konsumenten soll er dagegen schützen, daß sie nicht gefälschte Nahrungs mittel als echte bekommen, und daß, wenn sie künst lich erzeugte Nahrungsmittel, wie Kunstbutter und dergleichen

zu hintertreiben. Schutz dem Weinbau! Dies fehlt nun vor allem bei unserem Kunst weingesetz vom 16. Juni 1880. Es ist ja allbe kannt, daß dieses Gesetz, trotzdem es jetzt über 26 j Jahre besteht, ganz unwirksam ist. Warum ist es unwirksam? Der Grund ist leicht einzusehen. i Die Erzeugung von Kunstwein wird darin als be rechtigt anerkannt, wird sie ja in § 1 als konzessio niertes Gewerbe erklärt; nur dürfen (nach §4) tränke, welche auf die in § 1 bezeichneten Arten her- gestellt werden (Kunstwein und Halbwein

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 6 of 22
Date: 17.06.1904
Physical description: 22
.Tiroler B a u e r n - Z e i t v n g Nr. 13 Seite 8 verdanken wir der Zentralstelle zur Wahrung der landwirtschaftlichen Interessen beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge und besonders der eisernen Energie des Hauptreferenten derselben, des Reichs ritters v. Hohenblum. Wir fordern die Abgeordneten auf, nimmer zu ruhen, bis auch die Viehzucht, der Wein-, Obst- und Flachsbau und die Waldwirtschaft denselben Schutz finden wie der Getreidebau und erwarten von unseren Kollegen aller Länder

, daß sie solidarisch mit uns auch für unsere speziellen Interessen eintreten. Bei dem Ausgleiche mit Ungarn verlangen wir volle Wahrung unserer Interessen und ausreichenden Schutz gegen die Verpestung unserer Viehbestände und Einschleppung anderer Viehseuchen. Beim Abschlüsse der Zoll- und Handelsverträge fordern wir die möglichste Erhaltung der gegen wärtigen Absatzgebiete für unser Obst, Wein und Vieh; wenn das nicht mehr möglich sein sollte, die Sicherung des Absatzes im Jnlande. Wir fordern die absolute

Absperrung unserer Grenzen gegen die Vieh- und Fleischeinfuhr aus Rußland, den Balkanstaaten und den übersee ischen Ländern. Wir fordern endlich den Schutz unserer Wald wirtschaft ourch eine entsprechende Zoll- und Tarifpolitik und protestieren gegen die beab sichtigte Herabdrückung der Holzpreise durch die Ent ziehung der bisherigen Begünstigungen für das Rundholz. Wir fordern sämtliche Abgeordnete Tirols auf, sobald der Reichsrat wieder versammelt ist, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, worin

zu verschaffen. 6. Organisation der Bauern. Der erste allgemeine Tiroler Bauerntag begrüßt die Gründung eines „Allgemeinen Tiroler Bauernbundes" als den wirksamsten Schritt zur Rettung des schwer bedrängten Bauernstandes. Wo alles sich vereinigt zu Schutz und Trutz, wo der Kapitalismus Orgien feiert, darf der Bauer nicht mehr vereinzelt bleiben, wenn er länger noch Stütze und Rückgrat des Staates sein soll. Wir erkennen, daß in der Einigung unsere Kraft liegt, daß wir verloren

sind, wenn nicht alle für einen und einer für alle eintreten. Wir be grüßen daher die Einigung aller Bauern auf dem Boden des agrarischen Pr o- g r a m m s zu Schutz und Trutz, zur Wahrung unserer wirtschaftlichen und Standesinteressen, und mit Ausschließung aller politischen Zänkereien. Abgeordneter Dr. S ch ö p fer hielt eine feurige Schlußrede, in welcher er unter anderem den Bauern tag mit einem Zentrumsschuß verglich. Die gewisse Furcht der Regierung vor dem Bauerntage, sagt Redner, berechtige zu den besten Hoffnungen, da die Regie rung hiedurch

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Tiroler Grenzbote
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Page 10 of 12
Date: 26.03.1904
Physical description: 12
Förderung des Schutzes der Tiere und Pflanzen durch die Schule. Vielfach wird, namentlich gefördert durch das Wirken betreffender Vereinigungen, der Ruf laut, daß die Schule in intensiverer Weife als bisher in den Dienst jener Bestrebungen gestellt werden möge, welche auf die Hintanhaltung der Tierquälerei, bezw. den Schutz der nützlichen Tiere, sowie auf den Schutz der Pflanzen abzielen. In Anbetracht der allseits bekannten Tatsache, daß einerseits die Tierquälerei und die mutwillige

Vernichtung von Pflanzen zur Verrohung des Gemütes führt und daß andererseits in der den nützlichen Tieren zugewendeten Fürsorge, sowie in der Pflege der Pflanzen zweifellos ein wichtiges ethisches Moment erblickt werden muß. dürfte diese Förderung nicht ganz ungerechtfertigt erscheinen. Wenn nun auch die Kinder schon dermalen beim Unterrichte iu der Naturgeschichte entsprechend den Bestimmungen der Normallehrpläne über den Schutz der Tiere und Pflanzungen belehrt und beim Leseunterrichte, anknüpfend

der in die Schülerbibliotheken einzureihenden Bücher auch die Interessen der auf den Tier- und Pflanzen schutz abzielenden Bestrebungen wohrzunehmen. Ein schön möbliertes 2229—14 Zimmer -ML ist Bahnhofstraße Nr. 3 sogleich zu vergeben. ®ÜP Grosse Auswahl “H® in Kravatten, reizende Neuheiten für Frühjahrs- Saison sind eingetroffen! Z Stück Kravatten 1 Gulden! Bitte um Besichtigung meines Schaufensters! Achtungsvollst 2269-14 Peter Mauzt, Kufstein. /gefertigte nimmt alle gegen Fräulein äftatto Wolf in B r ixl eg g gemachten

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Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Page 2 of 12
Date: 12.03.1908
Physical description: 12
sind, als auch das Illusterschutzgesetz vom 7. Dezember \ 89T haben, für Besterreich und Ungarn gemeinsam Geltung, so daß der von Inländern in einem dieser Staaten erlangte Schutz gleichzeitig auch in dem anderen Geltung hat. Durch den Illustcrschutz kann nicht bloß die körperliche (räumliche) Erscheinung eines Zndustricproduktcs, sondern auch dessen Flächenerschcinung, zu welcher auch die Farbe gehört, ge< schützt werden. Dieser Schutz bezieht sich bloß auf Zn- dustricerzeugnisse, die nach dem Vorbilde des deponierten Illodelles

oder die „Verwcn- ; düng dieser Krone als Bildeinlage", sondern die Lild- einlage selbst samt Krone und Plättchen das geschützte Illodell. Es muß mit Rücksicht aus den später zu er örternden Patentschutz ausdrücklich darauf hingowiescn werden, daß die Wahl zwischen beiden Schutzgattuugen praktisch nicht von dem freien Belieben des Schutzwerbers abhängt. Es empfiehlt sich daher in zweifelhaften Fällen, den Rat eines sachverständigen einzuholen. Der Illuster- schutz kann von jedermann erlangt

der gesetz- i lieben Bedingungen für einen redjisgütigen Schutz festgcstellt wird. Wenn daher von Seile eines gcsctzesun-l kundigen Schutzwerbers ein richtig nur durch ein Patent zu schützender Gegenstand fälschlich als Illuster deponiert : Seite 2 Alpenläudische Fachschrift Ilr. 2 dkt urtftii ii% irihi ifh A A .#» usz^udsiisSqs^ pim -unnsg; ‘si[onpqqosns}Ji3$ •J9ssw\sa|js>i'n sassiaq jnj Sunßuajdssqua^JeQ-n-uassBj^jnj. ipnejLps» ->jonj([ *n-jasse/^äjsuaajuio>|||OA jap^sj ----- ;>pnj(]_iua.|sipqi

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Page 4 of 8
Date: 11.01.1908
Physical description: 8
der ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Organe bedient, gleichwie dies der Staat tun würde, wenn es sich um Schutz des.Staatsvermögens handelte. Diesen Organen gebührt aber der gesetzliche Schutz des 8 68 St.G. und es kann von Notwehr gegen dieselben keine Rede sein, weil ihr Vorgehen ein gesetzmäßiges ist und nicht Gewalt, sondern allenfalls der Weg der Beschwerde an die Vorgesetzten oder die Anrufung der richterlichen Hilfe ein geeignetes Mittel zur Abwehr bietet. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher

zu verwerfen. II. Bedienstete einer Straßenbahn mit elektrischem Betriebe genießen den Schutz des § 68 St.-G. nicht bloß bei Verrichtung ihres Dienstes im Straßenbahn wagen selbst, sondern auch außerhalb derselben, so weit sie polizeiliche Funktionen im Sinne des § 102 der Eisenbahnbetriebsordnnng ausüben. Der Kassationshof hat mit Entscheidung vom 18 Februar 1907, Z. 18.784, die von dem Angeklagten Rudolf G. erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichtes in Wien vom 5. Oktober 1906

kreise den gleichen gesetzlichen Schutz wie den öffent lichen Verwaltungsbeamten Aus diesen Bestimmungen der Betriebsordnung er hellt der Rechtsirrtum der Beschwerde. Die jetzt vom 8 68 St.-G. ohne Rücksicht auf die Beeidigung ge schützte Dienstesverrichtung eines Straßenbahnkondukteurs ist gewiß in erster Linie mit dem ihm übergebenen Wagen verbunden und besteht vorwiegend aus denjenigen Obliegenheiten, welche ihm seine dienstliche Stellung im Verkehre mit den Fahrgästen auferlegt; er vollzieht

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Tiroler Land-Zeitung
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Page 15 of 18
Date: 17.11.1900
Physical description: 18
aufgezählt er scheinen und ausgesprochen wurde, daß die Kosten für die wirksame Durchführung der örtlichen Schutz- und Sperrmaßregeln, sowie für das Ausführen der Kadaver und Abfälle, für das Verscharren und die Verscharrungs plätze die Gemeinden zu tragen haben. Daß die Kosten aus Anlaß vorgenommener Streif ungen in Gemeinden, in welchen zur Verhinderung der Ausbreitung der Wuthkrankheit die Hundekontumaz ver fügt wurde, unter die Kosten, welche taxativ als den Staatsschatz treffend aufgezählt

Thiere fällt und deffen sich daher die Be hörde bedient, um jene Thiere, welche in Folge er- laffener, im § 35, Thierseuchenges., begründeter Ver fügung zu vertilgen sind, zu beseitigen. Es erübrigt sonach bloß die Frage, ob die Vor nahme von Streifungen als örtliche Schutz- und Sperr maßregel anzusehen ist. — Diese Frage muß unbedingt bejaht werden, weil die Anordnung, daß die Hunde an die Kette gelegt oder mit einem Maulkorbe versehen oder an der Leine geführt und daher herumlaufende Hunde

bei Nichtbeobachtung dieser Anordnung getödtet werden, den Zweck hat, die Möglichkeit der Weiterver breitung in einem oder mehreren Orten, wo ein wüth- ender oder wuthverdächtiger Hund herumgelaufen ist, hintanzuhalten und die Streifung eben dazu vorge nommen wird, um die Beachtung dieser Vorschrift zu überwachen, bezw. die Tödtung jener Hunde, bei welchen die Vorschrift außer Acht gelassen wurde, durchzuführen. — Diese Schutz- und Sperrmaßregeln hören deshalb nicht auf, örtlich zu sein, weil sie sich gegebenen

ohne Unterschied, ob dieselben nur in einer oder mehreren Gemeinden des Bezirkes zugleich erforder lich erscheinen. Sind sonach die Streifungen des Wasenmeisters in Gemeinden, in welchen die Hundekontumaz verhängt ist, eine Maßregel zur wirksamen Durchführung einer ört lichen Schutz- und Sperrmaßregel, so haben auch deren Kosten nach § 42, Thierseuchenges., jene Gemeinden zu tragen, in welchen die Streifungen vorgenommen worden sind. — Da nun die angefochtene Entscheidung dieser Rechtsanschauung Rechnung trägt

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Tiroler Grenzbote
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Page 1 of 8
Date: 02.10.1907
Physical description: 8
und hat um Schutz nochgesucht. (Fortschreitende Pazifikation.) Eine amtliche Nachricht aus Casablanca besagt: Alle Ver einbarungen für die Pazifikation wurden zwischen General Drude und den Delegierten der vier Stämme der Uled Zeyans, die sämtliche Bedingungen angenommen, haben, getroffen. Es bleiben also sechs Stämme, die noch nicht in Verhandlungen eingetreten sind. (Raisuli — PaschavonTanger.) Muley Hafid ernannte Raisuli zum Pascha von Tanger und El Menebbi an Stelle Mohammed el Torres zu seinem Vertreter

, was wir an der Heimat als schön und wert voll empfinden. Die Bestrebungen, die durch diese Erkenntnis wachgerufen worden sind, haben alle schließ lich daS eine Ziel im Auge, nämlich den Schutz der Heimat, aber sie haben sich meist einem bestimmten Zwecke zugewendet, den sie in erster Linie zu erreichen suchen. So haben wir jetzt im deutschen Reiche Or ganisationen und Zeitschriften, die sich besonders einsetzen: 1. für Naturpflege, d. h. Schutz der Naturdenkmäler; 2. für Denkmalspflege, d. h. Erhaltung der Kunst

, und vor allem Hinwirken auf gesetzliche Maßnahmen deS Staates, die allein einen wirksamen Schutz garantieren können. Im deutschen Reiche ist man auf diesem Gebiete bereits viel weiter als bei uns. Preußen hat schon in den achtziger Jahren sämtliche Denkmäler wie Kirchen, Burgen, Türme, Ruinen, wertvolle Grabsteine, Jnschrift- tafeln usw. in seinem ganzen Gebiet inventarisieren laffen und unter den Schutz eines Gesetzes gestellt, daS eine Beseitigung, Veränderung oder den Verkauf ver bietet bezw. von der Genehmigung

der Regierung ab hängig macht. Wie oft haben wir hier schon ein solches Vorgehen der Regierung als dringend not wendig empfunden! Aber auch für den Schutz der Landschaft, die eigentliche „Naturpflege" ist in Preußen jetzt gesetzlich Vorsorge getroffen worden und zur Durch führung dieses „Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden" sind die Regierungspräsidenten angewiesen worden, in allen denjenigen Ortschaften, in denen dies angezeigt erscheint, Ortsstatute

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Newspapers & Magazines
Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 17 of 24
Date: 14.03.1902
Physical description: 24
werde, damit endlich jene Gesetze, die der Landwirtschaft zu Schaden sind, auf gehoben oder, wie sich's gehört, ab geändert, anderseits Gesetze gemacht werden, die einen kräftigen Schutz für die Landwirtschaft und besonders für den Bauernstand bedeuten. Darauf sollen die Agrarier besonders hinarbeiten. Sind die Agrarier erst von gestern? Man hat früher nie etwas von „Agrariern" gehört oder gelesen. Hat es also keine Agrarier gegeben? Ja und nein. Es hat immer Leute gegeben, welche eingesehen haben, wie wichtig

rc. rc. wurden immer höher, die Productenpreise sanken, der Absatz wurde schwieriger, der Credit wurde untergraben, die zwangsweisen Versteigerungen waren an der Tagesordnung. Den Grundbesitzern und ihren Freunden giengen dabei doch immer mehr die Augen auf; sie sahen immer besser ein, dass es so nicht weitergehen dürfe. Fast in allen Ländern bildete sich eine Volksbewegung, die „Schutz der Landwirtschaft und der Land wirte" zum Ziele hatte. Dabei gieng es, wie mit dem Schneeballen, der im Schnee

weitergerollt wird; er wird wie von selbst immer größer. Die Freunde der Landwirtschaft wurden immer zahlreicher, sie wurden immer muthiger und sie erklärten immer lauter, dass Schutz der Landwirtschaft die erste und nothwendigste Aufgabe des Staates in wirtschaftlicher Hinsicht sei. Sie legten auch immer größeren Wert auf den engen Zusammen schluss der Standesgenoffen und ihrer Freunde. So kam es von selber dazu, dass die zur gemeinsamen thatkräftigen Förderung der landwirtschaftlichen Interessen

machen sie sich besonders mit den Zoll- und Handelsfragen zu schaffen, weil ja die alten Handelsverträge ablaufen und neue zu schließen sind. Jetzt ist die Zeit, wo sich die Agrarier um ihre Haut wehren müssen, damit sie nicht zu kurz kommen. Was verlangen sie aber? Aufs einzelne können wir uns jetzt nicht einlaffen; im allgemeinen ver langen sie einen ausgiebigen Schutz der ein heimischen Landwirtschaft gegen die aus wärtige Concurrrenz; sie verlangen darum für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse so hohe

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Page 1 of 16
Date: 22.06.1902
Physical description: 16
, daß der Entwurf frei von Polizei geist sei und alles vermeide, was als Eingriff der Verwaltung in das Leben der Presse gedeutet werden könne. Der Zweck des Gesetzes sei, die Grundlagen des Staates zu schützen. Die vorläufige Beschlagnahme könne, abgesehen von Fällen der Nichterfüllung formeller Vorschriften, nur erfolgen, wenn es sich handle um den Schutz des monarchischen Prinzipes, der Integrität des Staates, den Schutz des Gottesbegrifses, die Sicherheit der Rechtsprechung und der guten Sitten. Doch müsse

der Gesetzentwurf obligatorische Arreststrafen vor, womit auch Geldstrafen und Schadenersatzpflicht verbunden werden können. Auch für die Ankündigung verbotener Heil mittel kann auf Arrest erkannt werden, während der geschäftliche Boykott durch die Presse durch hohe Geldstrafen verhindert werden soll. Im Falle mutwilliger und unwahrer Berichti gungen wird die Presse entsprechenden Schutz finden. Auch können nach dem Entwürfe bei amtlichen Berichtigungen Zu sätze gemacht werden. Aus den sonstigen Bestimmungen

einen großen Fichtenwald in Brand setzte, und so die ganze Gegend taghell erleuchtete. Ueber Aecker und Wiesen rasten die feurigen Lavaschlangen, in die Hütten der Bauern, die — den Schutz der Heiligen anstehend — auf den Knien lagen. Viele kamen um, ehe sie sich vom ersten Schreck erholen und in Sicherheit bringen konnten. Bis zum Juli dauerten die Eruptionen, und schauerlich schreckte das unterirdische Grollen und Donnern

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Tiroler Grenzbote
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Page 10 of 12
Date: 04.01.1903
Physical description: 12
nur gegen Vorausanweisung Apotheker Uhierry (Adolf) Limited, Schutz- engel-Apotheke in Sregrada öei Wohitsch- Sanerörunn. A. Thierry's echte Centi- 26.7 foliensalbe ist die kräftigste Zugsalbe, übt durch gründliche Reinigung seine schmerzstillende, rasch neilendeWirkung. befreit durch Erweichung von eingedrunge nen Fremdkörpern aller Art. Ist für Touristen, Radfahrer und Reiter unentbehrlich. Erhältlich in den Apo theken. Per Post franko 2 Tiegel 3 K 50 h. Ein Probetiegel geg en Vo ranw eisung von 1 80 h versen det

Apotheker Ghierry (Adolf) Limited, Schutz engel-Apotheke in Wregrada öei Wohitfch- Sauervrnnn. Man meide Imitationen und achte auf die obige, auf jedem Tiegel eingebrannte Schutzmarke. Bei Gicht und Rheumatismus haben Tausende und Tausende solche erfolgreiche Wirkungen durch Gebrauch der Zoltsn'w-« Gicht- und Rheumatismus-Salbe erzielt, daß Viele behaup ten, daß diese Salbe auch bei jenen Kran ken mit Erfolg be nützt worden ist, wo sogar Bäder seit vie len Jahren nutzlos angewendet wurden. Preis per

Staatspapiere und Lose. Anträge an Ludwig Oesterreicher VIII., Deutscheqaffe 8. Budapest. ! ICH DIEN - Allein echter Balsam aus der Schutzengel-Apotheke Ä.Thierry in Pregrada 1 bei ktohitsch-Seuerdeuiin.' Der sicherste Schutz gegen Kehl-, Leck- und^ Bläh sucht, Freßunlust, Verdauungsstörungen u. a. Krank heiten der Pferde, Rinder, Schweine etc. sowie das wirksamste Mast-, Milch- und Aufzuchtpulver ist der echte 30.17 Nur echt in Cartons mit Schutzwort Wauernlrost u. Firma: Sh. Laudenbach, Schweinfnrt

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Newspapers & Magazines
Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Page 1 of 12
Date: 12.03.1908
Physical description: 12
Uulturstaatcn haben Gcistesschöpfungen, welche au- ' er erfinderischen Tätigkeit hervorgegangcn sind, unter gewissen Bedingungen einen zeitlich begrenzten^ gesetzlichen Schutz zugebilligt. In Oesterreich umfaßt der gewerbliche Rechtsschutz: Den Patentschutz, den Halfter- oder Modellschutz und den Markenschutz. Mährend der Patent- und Musterschutz auch für eine einzelne Person zu erlangen ist, kann der Markenschutz in Oesterreich-Ungarn nur für ein gewerbliches Unternehmen erworben

cs hiesigen Markeninhabcrn möglich ist, ihre Marken im Auslande schützen zu lassen, wodurch ihnen der gleiche Schutz wie den Angehörigen dieser Staaten gewährt wird. Es muß bemerkt werden, daß in Oesterreich ein neues Markcnschutzgcsetz in Vorbereitung sich befindet, dcnizufolge die Markenregistricrung in einer in Wien zu errichtenden Zentrale erfolgen wird. Im Pandelsministerium wird ein Zentralmarkcnarchiv geführt, in welchen wohl die bei sämtlichen pandelskammcrn Oesterreich-Ungarns einge tragenen

Marken ersichtlich sind,, jedoch muß erwähnt werden, daß der die Registrierung von Marken' betreffende Einlauf von einzelnen pandclskammern Oesterreich-Ungarns Monate in Anspruch nimmt, so daß aus diese Meise nicht zu ersehen ist, ob eine bestimmte Marke in den letzten Monaten registriert wurde. Das Markcnschutzgesctz vom 6. Jänner söhO, welches nur den Schutz von Briefmarken kannte, und die Marken- entert, fordert 6ure Lieferanten auf, Lu er Organ durch Annoncen zu unterstützen.

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Tiroler Grenzbote
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Page 9 of 14
Date: 26.04.1903
Physical description: 14
Magentropfcn (MariaMer). I» Biele Tausende Dank- und Anerkennungs schreiben ! Hü Preis einer Flasche samt Gebrauchsanweisung 80 Heller. — Doppelflaschen K. 1.40. $j^* In Apotheken er hältlich. "ME Wo nicht erhältlich, versendet der Central versandt C. Brady, Apotheke „Zum König von Ungarn", Wien, I-, Fleischmarkt 1, gegen Vorhersendung von K 5.— sechs kleine Flaschen oder K 4.50 drei große Flaschen franko. Vor Fälschungen wird gewarnt, die echten Mariazeller Magen tropfen müssen „Schutz- £>.rrrZ77

oder 6 Doppel flaschen 4 Kronen versendet nur gegen Vorausanweisung Apotheker Merry (Adolf) 'Schutz engel-Apotheke in Aregrada 6ei Htohitsch- SauerVrunn. Allein echter Balsam aus der Schutzengel-Apotheke des A.Thierry in Pregrada hei Rnhilsch-Sauerhrunn.' A. Thierry's echte Centi- 35 p soliensalbe ist die kräftigste Zugsalbe, übt durch gründliche Reinigung seine schmerzstillende, rasch neilendeWirkung. befreit durch Erweichung von eingedrunge nen Fremdkörpern aller Art. Ist für Touristen, Radfahrer

und Reiter unentbehrlich. Erhältlich in den Apo theken. Per Post franko 2 Tiegel 3 K 50 h. Ein Probetiegel gegen Voranweisung von 1 K 80 h versendet Apotheker Wierry (Adolf) Schutz engel-Apotheke in Wregrada kei Wohitsch- Sanerörunn. Man meide Imitationen und achte auf die obige, auf jedem Tiegel eingebrannte 8chutzmarke. 102 p Gingesendet. 200—400 Kronen monatlich können Personen jeden Standes i« alle« Ortschaften sicher und ehrlich ohne Kapital und Risiko verdienen durch Verkauf gesetzlich erlaubter

Balsam für den Magen. W ARNUNG! Alle Teile der Emballage tragen die ge setzlich deponierte Schutz marke. 457—38 Hauptdepöt: Apotheke des B. FRAGNER, k. u. k. Hoflieferanten „/um schwarzen Adler“ PRAG, Kleinseite — Ecke der Nerudagasse. — Postversandt täglich, Gegen Voraussendung v. K 2 56 wird eine grosse Flasche und von K 1‘50 eine kleine Flasche franko aller Stationen der österr.- ung. Monarchie geschickt. ”jgS a “ s Prag- |,s.ei" s6, '7 be kar n,es p Hau srnltt 'den und Lanregejwirkung.^ beir

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Newspapers & Magazines
Alpenländische Gewerbe-Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 16.09.1909
Physical description: 8
der Aurorte und Hotels geschehen, wenn die staatlichen Grgane die Be.< j schwerden und Wünsche der Aurorte und hotelbetriebe berück- : sichtigen wollten. Notwendig wäre die Schaffung einer eigenen j Sektion im Ministerium, die sich ausschließlich mit den An- 1 gclegenheiten der Aurorte zu befassen hätte, denen gegenüber anderen geschlossenen (Deten eine gewisse Ausnahmestellung ein zuräumen wäre. Es müßte vor allem ein Schutzgesetz für die Aurorte gegen jede Benachteiligung ihrer heiifaktoren. Schutz

der Quellen im allgemeinen, Schutz gegen Verunreinigung der Luft, Schutz des Rechtes auf den Namen Aurort, erstehen. Jeder Aurort sollte mit einem besonderen Sanitäts- und Poiizeiratzon umgeben fein. Ein Ouellenschutzgesetz müßte die heilkräftigen Euelleu vor jeder Gefährdung schützen, Vrte, die unter regelmäßig wiederkehrender Hochwassergefahr leiden, müssen durch wiid- bachverbauuugen und Talsperren befreit werden. Ein Forstschutzgesetz müßte die Devastation der Wälder hintanhalieu. Nicht unnötig wäre

Steuerleistung Anspruch zu niachen berechtigt sind. Der Aongreß fordert die Beseitigung der unerträglichen hauszinsstcuer für die Hotels, Ausge- staliung des Eisenbahnverkehres, unter Rücksichtnahme auf dcn internationalen Reiseverkehr und Verbesserung der Ver kehrsmittel. Der Aongreß fordert die Areierung einer eigenen Aurorlescklion im Arbeitsniinistcrium, Schutz des Namens Aurort, ein Schutzgefctz für Aurorie hinsichtlich ihrer Aur mittel, insbesondere ein Tucllenschutzgesetz, ein Forstschutzgesetz

und ein Gesetz zum Schutz der Naturschönheiten, Wiidbach- verbauung in dcn von Hochwassergefahr bedrohten Aur orten, materielle Unterstützung der Gemeinden beim Bau von wasserlciiungcn und Aanalisierungen, endlich eine von der Staatsverwaltung zu veranstaltende internationale Reklame für dis heiiquelleu und für die Naturschönheiten Mesterreichr." Diese Resolution fand cinstinimige Annahme.

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