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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 12.10.1867
Physical description: 8
nimmt dort, wo man einer natürlichen oder künstlich geschaffene, Minorität gegenübersteht, auf das Allerentschiedenst von seiner günstigen Position Gebrauch zu machen Ist es denn dann ein Wunder, wenn man es als de, Beruf dieses großen Reiches ansieht, wenigstens ei, gewisses Bereich festzustellen, innerhalb dessen der Einzeln und die Minoritäten auf den Schutz des Reiches rechne, können. (Rufe links: Sehr gut!) Und wenn dlefei große Reich durch die eigenthümliche Fügung dej Schicksals

so mannigfache Völkersamilien in sich ver einigt, muß man dann nicht den providentiell aus gesprochenen Berns der Einheit in diesem Reicke dari, finden, daß sie eben den Individuen und den Minori täten, die überall zerstreut vorkommen, Schutz gewähre' Und was ist die Aufgabe dieses Gesetzes, welche« wir berathen wollen, als solche allgemeine Rechte, di> dem Oesterreicher als solchem zukommen sollen, wohil immer ihn sein Leben geführt hat, festzustellen und ihr dadurch auch gegen jene Landesrechte in Schutz

ist, da sie in allen andern Theilen Europa 'S die wunderbarsten Fortschritte gemacht hat! Und sollte nicht der Herr Vorredner selbst daran denken, daß sein eigenes Land, welches jetzt fast nach allen Seiten an fremde Länder gränzt, auf den Schutz Oesterreichs mehr als jemals angewiesen ist, und daß dieses Oesterreich, wenn es nicht seine Kräfte zu eoneentriren vermag, auch den Theilen Schutz zu gewähren nicht mehr im Stande ist? (Bravo! links.) Ich meine daher, sowie gar keine formellen Gründe vorhanden sind, die uns abHallen

die Minoritäten in Schutz zu nehmen

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 10 of 16
Date: 16.04.1870
Physical description: 16
würde. Selbst in Oesterreich haben die Schwurgerichte allent halben die Preßfreiheit unbedingt in Schutz genommen und noch keine» Journalisten wegen eines politischen Verbrechens oder B:rgehenS schuldig gesprochen. Ich gehe nun zur Interpretation der Bestimmung des Strafgesetzes über, welche im vorliegenden Falle angewendet werden soll. Der H. 303 deS Strafgesetzes, auf dessen Ueber- tretung die Anklage lautet, ist in das Hauptstück von den Vergehen und Uebertretnngea gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung eingereiht

selbst übt? ReligionSi'achcn, begangen werden köa» nen; den Kirchen .und ReligionSgesellschaften jedoch gewährt er nur in jenen Beziehungen Schutz, in wel chen der zweite und dritte Absatz des K. 3V3 unseres Strafgesetzes Verfügungen enthält (Störung kirchlicher Fiivctionen oder erlaubter ReligiimSübungen^, aber von dem. waS der erste Absatz diese^A. ^ verbietet, findet sich im fraMSstschenMWe« l?a ^.->» S».ko H^kirGH^LeMss WWhWgm be ML-brKtz »Ud.era. . ... ^^.LKW.asui'ß«o,>ünd MbM sßmso, De,,d,e^etzÄ

aber erilrebungswür» digen Grade der Vollkommenh.it anleiten. E'n Anderes ist es jedoh mit d n Ceremo nien, Einrichtungen und Gebräuchen, wie si: im Laufe der Zeit erst in ein Religionssystem durch di- Prie- sterschaft eingeführt und zum Nutzen der Pnesterschaft und um Staat uns Gesellschaft unter ihre Botmäßig keit zu bringen, e.funden worden sind. Es frägt sich, ob alle Gegenstände dieser Art den Schutz deS Staate» genießen sollen oder nicht? DaS französisch: G-setz beantwortet diese Frage, wie wir sahen

, durch ein stillschweigendes Nein. Gesteht ihnen das österreichische Gesetz in seiner allgemeinen, Fassung diesen Schutz zu? Wa» haben wir hier fär «nhaltsp^nkte um zu bemessen, welche Einrichtungen, den Schutz des Staates genießen, welche nicht? Wäre diese Frage noch zur Zeit, als das C?a» cordat in Giltigkeit war, gestellt werden, dessen erster Artikel lautet: „Die hl. röm. kath. Religion wird mit allen Befugnissen und Vorrechten, deren dieselbe nach der Anordnung Gottes und den Bestimmungen der Kirchengesetze genießen

uns jedes Spruches, die Sache gehört vor das Jnquisitionstribuual. Aber selbst in jener Zeit, Wz die katholische Kirche den größten Schutz von Seite des Staates genoß, würden derlei kirchliche Gebote - und. Einrichtungen für Nichts geachtet, und je mehrstch die Freiheit in Oister- reich entwickelte, desto .freier gestaltete sich d e Dis kussion. So ist die Inquisition gewiß auch eine schöne Ein» richmng der Kirche, und doch w^rde sie in O-sterreich schon unzählige Male aus jede Weise und durchaus

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Newspapers & Magazines
Innzeitung
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Page 7 of 10
Date: 23.05.1863
Physical description: 10
V der Strafgesetznovelle eine Ausnahme insoferne gemacht, als Angriffe gegen die Sicherheit der Ehre, wenn sie gegen eines der beidenHäuser des Reichsrathes, gegen einen Land tag, gegen eine öffentliche Behörde u. s. w. begangen werden, von Amtswegen zu verfolgen sind. Darauf, beschränkt sich aber auch diese Ausnahme zunächst. Die Mitglieder unseres Reichsrathes und der Landtage wurden keineswegs -unter diesen Schutz eftellt,wie allerdings die Regierung zwar anfänglich eantragt hatte; beive Häuser lehnten

jenen Schutz genießen, den die Strafgesetze (88. 300 und. 492) selbst den Gemeindebehörden ge währen.' Ich glaube, es läßt sich nicht schlagender nach weisen, daß die Majorität des Landtages keineswegs mit dem Landtage selbst identifizirt werden dürfe, als wenn man sich eben gegenwärtig halt, daß sehr leicht der Fall vorkommen kann, wo die Majorität eines Landtages für sich gar nicht in der Lage wäre, einen Landtagsbeschluß zu fassen, weil sie den Landtag gar nicht konftituiren

selbst identisch seien, so wäre der Landtag schutzlos.' Nun nach der Auffassung, welche ich soeben entwickelt habe, sind Angriffe auf die-Majorität, nicht Angriffe auf den Landtag, folg lich braucht der Landtag keinen Schutz dagegen. An dererseits aber folgt wieder keineswegs, daß deshalb Angriffe auf die Majorität immer straflos bleiben müssen, die Majorität ist der Inbegriff einer bestimm ten Zahl von einzelnen Personen. Was also von der Majorität im Ganzen ausgesagt wird, kann nach Umständen

nicht die Rede. Wenn endlich ge sagt wird, daß bei solcher Auffassung der Landtag nicht einmal jenen Schutz genießen würde, welchen §8. 300 und 492 Strafgesetz den Gemeinden und öffentlichen Behörden gewähren, so weiß ich nicht, worauf ich diese Anschauung gründen soll. Denn auch die genannten Paragraphe gewähren den Gemeinden diesen Schutz nur als Korporationen, keineswegs den einzelnen Cemeinderäthen, oder einer Majorität dieser Gemeinderäthe, geradeso wie wir das beim Landtage gesehen, und es tritt

und Behörden. Es ist also gar kein Grund vorhanden, den im Artikel V der Strafgesetznovelle dem Landtage als Korporation zugesprochenen Schutz auch auf die Majorität des Landtages auszudehnen, eine Ausdeh nung die übrigens einem Grundprinzip unserer Straf- gesetzgebung, welches im Artikel IV des Kundmachungs Patentes zum allgemeinen Strafgesetze niedergelegt ist, widersprechen würde, daß nemlich als Verbrechen, Vergehen und Uebertretung nur dasjenige behandelt

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Innzeitung
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Page 2 of 4
Date: 14.01.1865
Physical description: 4
gleichwiegende sein, denn Baiern biete uns einen 5 bis 6 mal kleineren Markt, andererseits dürften wieder die baierischen Fabrikanten und die baierif '.e Regierung den Werth des Markenschutzes in Oesterreich überschätzen, denn das Markenschutzgesetz, welches wir jetzt in Oesterreich haben, gewähre einer Gruppe von Industriellen wenig oder gar keinen Schutz. Redner führt dies des Nähern aus, um die Regierung zu bewegen, daß sie zur Re- form des gegenwärtig in Kraft stehenden Markenschutz- gesetzes

von ihren Originalien etwas verschieden, auf der Sense aber sei eine Ver wechslung überaus leicht, und so werde unser Marken schutz, was die Metallindustrie betrifft, illusorisch und zum Gespülte. „Unter diesen Umständen glaube ich,' schließt der Redner, „haben wir es mit einem Gesetze zu thun, welches, wenn wir es annehmen, dem Aus- lande wenig Nutzen, aber auch unserer Gesetzgebung wenig Ehre einbringen wird, und die Reform des Ge setzes erscheint als daS dringendste; bis dorthin hat das Haus seinen guten Grund

, die bezüglichen Gesetze abzulehnen.' Sektionschef v. Kalchberg erörtert Eingangs, daß das Streben der Regierung und des Ausschusses, den inländischen Fabrikanten im In- und Auslande den Schutz ihrer Marken zu sichern, übereinstimme, und legt dann den Standpunkte der Regierung dar, welä en dieselbe bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes einge nommen habe. Die Regierung habe nicht geglaubt, damit eine durchgreifende Reform und Abhilfe zu schaffen, sondern nur den Bedrängnissen der Eisen- und Sensen- industrie

begegnen wollen. Wenn man nun den Entwurf einfach ablehnen wolle, so könne dieß doch keineswegs zweckmäßig erscheinen. Der. Zustand unserer Eisen- und Stahlindustrie allein sei ein hinreichender Grund, um etwas zu ihrem Schutze zu thun. Dem Ausschuß berichte gegenüber müsse er einen Irrthum berichtigen. Die Regierung hatte nicht die Absicht, es solle ihr überlassen bleiben, zu bestimmen, auf welche Marken der Schutz Anwendung finde; sie hat im Auge gehabt, mit andern Staaten, wo es ihr räthlich

erscheint, des- falls ein Abkommen zu treffen, und im Berordnungs- Wege auf Grund deS getroffenen Uebereinkommens den betreffenden Ausländern Schutz zu gewähren; nicht aber beabsichtigt sie. zu Gunsten einzelner bestimmter Fabri- kativnSzweige spezielle Zugeständnisse zu machen. Die Regierung soll ermächtigt werden, wenn die Bedingung der Gegenseitigkeit gegeben ist, und wenn die Verhältnisse mit Rücksicht auf die beiderseitige Gesetzgebung so sind. daß wirklich eine Gegenseitigkeit resultirt

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 19.10.1860
Physical description: 10
an die lohe Regie rung die. Bitte zu stellen, daß den berechtigten In teressen der Oesterreichischen Industrie unter- allen Umständen ein genügender Schutz gewährt werden möge. ' ' „Daß die Oesterreichisclie Jndnsteie eines solchen Schutzes bedarf, ist nicht so ganz ihre Schuld al» lein. Ich glaube, daß , wenn man in- die Vergan genheit zurückblickt, man leicht erkennen wird, daß sie dnrch so manche Schwierigkeit gehemmt war, indem es an Kommünikationsmitseln, an Industrie schulen zur Heranbildung

Interessen der Oesterreichischen Industrie einen kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen. Von meinem Standpunkte aus fühle ich mich verpflichtet, diesen Wnnfch, diese Bitte auf das Nachdrücklichste und Wärmste zn unter stützen. Ich bin, durchaus nicht gewillt, irgend einen Gegenstand zu erwähnen und eine Disknfsion dar über hervorzurufen; ich glaube aber, es sei unsere Aufgabe als Vertreter der Interessen der heimischen Industrie, die Interessen, Mängel und Gebrechen derselben,, in soweit sie uns bekannt

Industrie sich bezüglich der Zollgesetze der Industrie.anderen. Staaten gegenüber, im Nachtheile befindet nnd daß der Schutz, den die Oesterreichischen Industriellen in den Donaufürstenthümern genießen, noch sebr viel zu wünschen übrig, läßt. Ich bitte also, in dem all gemeinen Rahmen dessen, was der Herr Reichsrath^ von May er aufgesprochen hat: . der Oesterreichischen Industr/e und den berechtigt«nIm»ressen derselben kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen, diese» auch, anzuwenden

auf einen, kräftigeren Schutz unserer Industrie ij« den Doyflufürstenthümern. Reichsrath W o h l.w end: »Wenn, ich richtig ver standen habe, so hat der. Herri Vorredner auq Ga,' lizien den Wunsch ausgebrüht, die Zölle, auf da«i Getreide zu erhöhen- Das mag vielleicht für Ga lizien, zweckmäßig sein, dagegen aber bei Weitem, nicht: in Jenen Ländern, welche, nothmendiger Weise' ihr. Getreide aus fremden Ländern, und auswärtigen Staaten beziehen müssen. »Wenn nun in diesen Ländern, zumal bei den be stehenden

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 02.07.1869
Physical description: 6
. Mit ihr ist einer der erhabensten Gedanken unserer Verfassung, der Schuh derVersassungSrechte des Einzelnen wie des Ganzen gegen die Eigenmächtigkeit oder die falsche Auffassung der Exekutive zur Wahrheit geworden, und steht heute verkörpert vor uns. Das Recht des Ein zelnen, welches vor keiner Administrativbehörde zur Geltung gelangen konnte, es hat nun eine Stelle ge- funden, bei der eS den ausreichendsten Schutz finden wird. Der Schutz des ordentlichen Richters mochte dort genügen, wo der Staat als Partei seine Forderungen

, daß alle in den verschiedenen Königreichen und Landern lebenden Nationen, dort, wo es sich um den Schutz allgemeiner politischer Rechte handelt, soli darische Interessen haben, und dieselben mit Beruhi gung Einem gemeinsamen obersten Richter, dem Reichs- gerichtShose, anvertrauen können. Wenn die revidirte Verfassung ihre Kraft und Wahrheit darin findet, daß sie den im Leben der österreichischen Völker entwickelten Kräften, Ansprüchen und Hoffnungen eine durch führbare Form, und in dieser die Zuversicht des Rechtes gibt

aus dem Titel von Aequivalenten und Reluitio- nen eines Landes an das andere wegen Ersatzes von Findelkinder- oder Kranken-VerpflegSkosten u. f. w. zu erinnern. Für alle die streitigen Fragen ist jetzt die oberste über den Parteien stehende Instanz geschaffen. Einer der wichtigsten Vortheile des Reichsgerichtes besteht jedoch darin, daß die in der Verfassung selbst gewährleisteten Rechte der Staatsbürger unter gericht- lichen Schutz gestellt sind, und dem ausschließenden Einflüsse der Administration

entzogen werden. Hier handelt eS sich in erster Linie um den Schutz der Ver fassung selbst, insofern? sie dem Einzelnen Rechte ge währt, es handelt sich um spezielle Fälle, in welchen der Verfassung nicht die schützende Macht der Vertre tungskörper zur Seite steht, in welchen die Verfas sungsmäßigkeit mit Uebergriffen oder verfehlten Mei nungen und irrigen Anschauungen der administrativen Gewalt in Konflikt geräth und eineSunabhängigen Rich ters bedarf, um im einzelnen Falle gerade

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 20.04.1861
Physical description: 8
-uieii Ziele, b i l d et die wecii- s e l se > tig e si e b cn b ü rg e r H a gel- u. Feuer versicherung s - G e sel k sch a ft in Clansen- burg, deren Glieder sich einandir gegenseitig nicht nnr in /eilen nnvorhcrgrskhenen Uitglücksfällen Schutz »nd Hülfe bietben. wenn das verheerende Geschoß des -Hagels den Ertrag der. Fluren, sondern auch wenn Feuersbrüiiste bewegliches oder unbewegliches Gut vernichten. Jeder, der sich dieser Gesellschaft a>.schließt, ist ein Mitglied derselblii

, und als solcher nicht bloß ein Versicherter, sondern auel> als Versiche- rer zugleich. Durch den Erkag der, wie bei den Aktiengesell schaften vorhinein üblichen, drr Gefährdung d-6 Ver- sichcrungs-Objektes angemessenen Prämien, er langt das Mitglied nls Versicherter Schutz, und somir Schade» rsatz im tinglüeköfalle; tritt aber gleich zeilig seinen Mitgliedern gegenüber auch in die Eigen schaft der Versicherer, indem die gesaminten Glieder der G»srllsrt'afr zur Erfüllung der gegkiisei- tia übernommenen Pirz.'fl'chti'üZ

sich hcransstcllen, den e nt fallend e »Ueber- sch u fi untcr den Namen einer Dividende rückzu- beziehen, nnd dieselben hiednrch in jene Lage zu versetzen: jährlich nur dem vorgekommenen D e ek n ngsb edarse angemessen, an die ge sellschaftliche Casse beigetragen zuhaben. Der Eintritt ist Jedem gestattet, der gegen un vorhergesehenen Schadensfall wahrhaften Schutz zu erlangen wünscht; und kann auf beliebig wünschende Dauer, zu jeder Zeit erfolgen: durch Ueberreichnng einer Declaration (deren gedruckte Eremplare

, die nur gewünscht werden kann, gleichzeitig anch jene Vortheile inne hat: den gewünschten Schutz durch den — vou deu Prämien- Einlagen erübrigten lind in keine fremde Säckeln wariderudeu sondern zurückfließenden — Gewinn so mäßig als es nnr die Jahresbcdürsnisse gestatten, verschaffen zu können. Somit man zur Theilnahme an dieser Gesellschafr durch die unten bezeichnete Agentur, wo auch jede weiter« Auskünfte ertheilt werden, umfomihr einzuladen sich erlaubt, als durch den Eintritt eines jeden neuen Mitgliedes

wir die Nislen so die Kosten immer mehr vertheilt, zur Kräftigung dem Ganzen wie znr immermchren Er, leichteruiig dem Einzelnen dienend: Sicherheit und Schutz zu den möglichst geringsten Beiträge» erlan gen zn können, dargebot! en wird. s Laut hohem k. k. Minisitrial.Erlaß ddto. 25. Oktober 1355 Nr. _ Z und k. k. silbenbingcr Finanz. Landes-Direktion ddto. 37. März 18S0 Z Z Nr. sind, — der l'iimancn Tendenz ,regen — alle Bücher« D und Erlässe dieser Anstalt steinpelfrei 17on der MnimMalilM

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 17.05.1864
Physical description: 4
sprechenden Fond und geeignete Eigenschaften ausweist, Ich muß daher auch hier die Frage wiederholen, die ich zum ersten Punkte gestellt habe. Wenn man den KonzessionSbewerber in Schutz neh men will, so sehe ich in diesem Schutze nichts anderes, als eine unnütze und veraltete Bevormundung. Er ist ja selbst der beste Richter, um die Frage zu lösen, ob er die gehörigen Eigenschaften besitzt, über den gehörigen Fond diSponiren kann, und überhaupt, ob er sich in der Lage befindet

, aus seinem Gewerbe künftig Wortheil zu ziehen. Wenn er solche Eigenschaften nicht besitzt, so kann man ihm, wenn er in der Folge Schaden davon trägt, nichtS andercS sagen, als culpa culposo vocet. Ich glaube nicht, daß das Gesetz gerate solche Per, sonen in Schutz nehmen darf, wovon einer der Herrn Vorredner gesprochen hat, nämlich 'solche Personen, welche ein Gewerbe vertreten, ohne einen Kreuzer Geld zu besitzen, die zu einem Lackirer gehen und ein Schild bestellen, ohne so viel Geld zu haben, das Schild

zu bezahlen. Ich glaube solche Personen verdienen von Seite deö Gesetzes keinen Schutz. Dagegen verdient aber das Publikum Schutz und diejenigen neuen Bewerber, welche hinreichende Kennt nisse besitzen. Was den Punkt drei anbelangt, so muß ich mich ' am entschiedensten dagegen auS>precheu; denn dieser Punkt zielt nur dahin, die Gemeinden mit einer solchen Allmacht zu versehen, daß sie nicht blos neben, son dern über den Staat gestellt werde. ES heißt nämlich im dritten Punkte: Bei Ver leihung

, die Gewerbe-Freiheit sei ein Unheil bringendes Institut, und daß daraus ungemein große materielle Nachtheile hervorgehen. Ich kann diese Ansicht durchaus nicht theilen. Es ist allerdings richtig, daß diejenigen KonzefsionS- Bewerber, welche blindlings, d. h. ohne daS hinreichende Kapital und die nöthigen Eigenschaften zu besitzen, ein Gewerbe antreten, bald zu Grunde gehen werden; aber wie ich früher bemerkt habe, solche Personen verdienen wirklich keinen Schutz, sie sind selbst Schuld und sollen

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Bozner Zeitung
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Page 7 of 10
Date: 27.04.1861
Physical description: 10
gemeinsamen humanen Ziele, bildet die wechselseitige siebenbArger Hcrgel- und FeuerversicherungS- Gesellschaft in Clausenburg, deren Glieder sich ein ander gegenseitig nicht nur in jene» unvorhergesehenen Unglücksfällen Schutz und Hülfe biethen, wenn daS ver heerende Geschoß deS Hagels den Ertrag der Fluren, son dern auch wenn FeuerSbrünste bewegliches oder unbewegli» cheS Gut vernichten. Jeder, der sich dieser Gesellschaft anschließt, ist «in Mit glied derselbe»/und als solcher nicht bloß einVe»sicher

te r, sondern auch als Versicherer zugleich. Durch den Erlag der, wie bei den Aktiengesellschaften vorhinein üblichen, der Gefährdung des Versicherung», Objektes angemessenen Prämien, erlangt das Mitglied als Versicherter Schutz, und somit Schadenersatz im Un« glückSfalle; tritt er aber gleichzeitig seinen Mitgliedern gegen, über auch in die Eigenschaft der Versicherer, indem die ge- sammten Glieder der Gesellschaft zur Erfüllung der gegen seitig übernommenen Verpflichtung sich einander nicht al lein mit den JahreS-Prämien

Schadensfall wahrhaften Schutz zu er langen wünscht, und kann auf beliebig wünschende Dauer zu jeder Zeit erfolgen: durch Ueberreichung einer Deklaration (deren gedruckte Eremplare bei den Agen turen unentgeltlich verabfolgt werden), worin die versi chertwerdenden beweglichen oder unbeweglichen Gegenstände wahrheitsgetreu verzeichnet und beschrieben sein müssen, und durch Prämien-Einlage in vorhinein, auf die Dauer der bedungenen VersicherungSzeit. Die Prämien-Einlagen sind abhängig und bedingt von ver

sich nur wünschen; indem selbe mit dem System der Gegen seitigkeit, wodurch sie sich die größte Sicherheit biethen' die nur gewünscht werden kann, gleichzeitig auch jene Bor theile inne hat: den gewünschten Schutz durch den —von den Prämien-Sinlagen erübrigten und in keine fremde Säckeln wandernden sondern zurückfließenden — Gewinn so mäßig als eS nur die JahreSbedürfnisse gestatten, ver schaffen zu können. Somit man zur Theilnahme an dieser Gesellschaft durch die oben bezeichnete Agentur» wo auch jede weitern

Auskünfte ertheilt werden^ umsomehr einzu laden sich erlaubt, als durch den. Eintritt eine» jeden neuen Mitgliedes wle die RlSken so die Kosten immer mehr ver theilt. zur Kräftigung dem Ganzen wie zur Immermehrea Erleichterung dem Einzelnen dienend: Sicherheit unt» Schutz zu den möglichst geringsten Beiträgen erlangen zu tonnen, dargeboten wird. Mn der Administration der k. k. bestätigten wechselseitigen stebenbürger Hagel» und Feutrversicherungs-Eefellschaft in TlausenburA

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 8 of 8
Date: 04.05.1861
Physical description: 8
zu ihrem selbsteigen gemeinsamen humanen Ziele, bildet die wechselseitige siebenbürger Hagel, und FeuerversicherungS. Gesellschaft in Clausenburg, deren Glieder sich ein ander gegenseitig nicht nur in jenen unvorhergesehenen UnglückSfällen Schutz und Hülfe biethen, wenn daS ver heerende Geschoß deS Hagels den Ertrag der Fluren, son dern auch wenn Feueröbrünste bewegliches oder unbewegli. cheS Gut vernichten. Jeder, der sich dieser Gesellschaft anschließt, ist ein Mit, glied derselben, und als solcher nicht bloß

einVelsicher- ter, sondern auch als Versicherer zugleich. Durch den Erlag der, wie bei den Aktiengesellschaften vorhinein üblichen, der Gefährdung deS VersichernngS- ObjekteS angemessenen Prämien, erlangt daS Mitglied als Versicherter Schutz, und somit Schadenersatz im Un- glückSfallc-, tritt er aber gleichzeitig seinen Mitgliedern gegen über auch in die Eigenschaft der Versicherer, indem die ge, sammten Glieder der Gesellschaft zur Erfüllung der gegen seitig übernommenen Verpflichtung sich einander

zu haben. Der Eintritt ist Jedem gestattet, der gegen unvorher, gesehenen Schadensfall wahrhaften Schutz zu er langen wünscht, und kann aus beliebig wünschende Dauer zu jeder Zeit erfolgen: durch Ueberreichung einer Deklaration (deren gedruckte Eremplare bei den Agen turen unentgeltlich verabfolgt werden), worin die versi chert werdenden beweglichen oder unbeweglichen Gegenstände wahrheitsgetreu verzeichnet und beschrieben sein müssen, und durch Prämien-Einlage in vorhinein, auf dieDauer der bedungenen

, in sich alle jene Vorzüge vereinbart, welche die Mitglieder sich nur wünschen; indem selbe, mit dem System der Gegen seitigkeit, wodurch sie sich die größte Sicherheit biethen' die nur gewünscht werden kann, gleichzeitig auch jene Vor theile inne hat: den gewünschten Schutz durch den — von den Prämien-Einlagen erübrigten und ln keine fremde Säckeln wandernden sondern zurückfließenden — Gewinn so mäßig als «S nur die JahreSbedürfnisse gestatten, ver schaffen zu können. Somit man zur Theilnahme an dieser Gesellschaft

durch die oben bezeichnete Agentur, wo auch jede weitern Auskünfte ertheilt werden,- umfomehr einzu laden sich erlaubt, als durch' den Eintritt eineS jeden neuen Mitgliedes wie die R Sken so die Kosten immer mehr ver theilt, zur Kräftigung dem Ganzen wie zur.immermehren Erleichterung dem Einzelnen dienend: Sicherheit und Schutz zu den möglichst geringsten Beiträgen erlangen zu können, dargeboten wird. Von der ÄdmimMtion ^ .- der k. k. bestätigten wechselseitigen stebenbürger Hagel- und Feuervecstchetongs

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Tiroler Stimmen
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Page 2 of 4
Date: 17.11.1863
Physical description: 4
ihm doch die elausula salvatoria angehängt, d. h. es gelte nur unbe schadet der Satzung und des Herkommens der einzelnen Reichslande. Das Reichsrecht hatte demnach bei unsern Vätern das Landrecht zu schützen, und beiden war der Schutz des Ge meinderechts anvertraut. Unsere Väter haben also in jeder höher» Ordnung eine schützende Gewalt erkannt, und die selbe als solche auch naturgemäß geliebt; in diesem Schutz lag der Zauber einer Freiheit, die um so schöner war, weil eS damals keine für dieselbe feindliche

, sondern nur eine freundliche schützende öffentliche Gewalt höherer Ordnung de jure gegeben hat. Unter einem solchen drei fachen Schutz gestellt, darf es uns nicht wundern, wenn das korporative Leben aufblühte, wie die Kunst und Wissenschaft so Staunenswerthes leistete, wie man einen Bau durch Jahr hunderte ruhig weiter führte, und wie man den deutschen Boden übersäte mit Stiftungen der christlichen Charität; das deutsche Recht nahm all' diese Schöpfungen in seinen Schutz; die Furcht, sie könnten gewaltsam andern Zwecken

zugewendet werden, war damals unbekannt. Der römisch-deutsche Kaiser war nach der Anschauung unserer Väter kein Cäsar, der die Rechte des Volkes, im Stadt- und Landrecht ausgedrückt, in sich aufgesogen hätte, sondern er war die Majestät im wahrsten Sinne des Wortes, er war der letzte Schutz- und Schirmherr dieser Rechte, und hiedurch fester Hort der Frei heit, die als Gottesgabe der Kaiser nicht erst zu geben, die er nur treu zu hüten hatte; als solcher war er Gottes Stellvertreter; vor dem Altare

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 2 of 8
Date: 02.05.1867
Physical description: 8
, nach welcher Einwohner serbischer Nationalität von Semlin, Pancova, Kikinda rc. vor einiger Zeit sich znm serbischen Fürsten begeben und ihn um Schutz gegen die magyarische Regierung gebeten haben sollen, woraus ihnen jedoch eine Antwort zu Theil geworden sei, die den Beweis liefern soll, daß der serbische Fürst ein Freund des österreichischen Dualismus sei und fahren dann wörtlich fort: „Als ein Theil der Militärgränze ist Semlin noch niemals berufen gewesen, über die Gestaltung Oesterreichs seine Stimme abzugcben

, noch weniger haben die Einwohner Semlins den Nutzen des Dualismus an sich zu erproben Gelegenheit gehabt. Die Bewohner Semlins haben daher bisher auch keine Veranlassung genommen, von dem serbischen Fürsten Schutz gegen die Folgen der neuesten politische Gestaltungen auzusuchen. Sollten wir einmal in das Getriebe des Dualismus hineingczogen werden, und gegen Angriffe auf unsere Nationalität und auf die hoffentlich auch uns zu Theil werdende Freiheit von unserer rechtmäßigen Negierung keinen Schutz erlangen

, dann könnten wir vielleicht genöthigt sein, bei dem serbischen Fürsten Schutz und Hilfe zu suchen, dann möge man auch überzeugt sein, daß kein serbischer Fürst eine Antwort uns geben wird, welche man im Uebermaße des blinden Eifers einem Fürsten Michael in den Mund legt." — Es wird immer schöner in dieser schönsten der Welten, die Saat der nationalen Zwietracht schießt immer üppiger in die Halme, die Zahl derjenigen, welche ihre Blicke statt auf das Centrum Oesterreichs auf auswärtige Mittelpunkte werfen

, wird immer größer. In der Thronrede des Königs von Preußen, womit derselbe den preußischen Landtag vorgestern eröffnete heißt es: Der Landtag sei zur Beschlußfassung über die Bundesverfassung versammelt, durch welche der Schutz des Bundesgebiets, die gemeinsame Sache der Rechtspflege, der Volkswohlfahrt von der gesammten Bevölkerung des Nordbundes und deren Regierungen in fester Gemeinschaft wahrgenommen werden sollen. Die Rede berührt die unvermeidlichen Beschränkungen der Vertretungen der Einzelländer

werden durch besondere Verträge auf die erweiterte Gemeinschaft des Nordbundes zu übertragen sein. Das lebendige Bewußtsein Süddeutschlands von den Gefahren der Zerrissenheit und das entschieden ausgedrückte Bedürfniß einer festen nationalen Einigung wird die Lösung der Aufgaben beschleunigen. Die geeinte Nationalkraft ist berufen und. befähigt Deutschland den Frieden und den wirksamen Schutz der Rechte und Interessen zu verbürgen. Hierauf ver trauend, wird die preußische Regierung bestrebt

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Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
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Page 8 of 8
Date: 11.05.1861
Physical description: 8
zu ihrem selbsteigen gemeinsamen humanen Ziele, bildet die wechselseitige siebe»bürger Hagel- und FeuerverficherungSi Gesellschaft in Clausenburg, deren Glieder sich ein ander gegenseitig nicht nur in jenen unvorhergesehenen Unglücksfüllen Schutz und Hülfe biethen, wenn daS ver heerende Geschoß deS Hagels den Ertrag der Fluren, son dern auch wenn FeuerSbrünste bewegliches oder unbewegli. cheö Gut vernichten. Jeder, der sich dieser Gesellschaft anschlicht, ist ein Mit glied derselben, und als solcher nicht bloß

einVelsicher- ter, sondern auch als Versicherer zugleich. Durch den Erlag der, wie bei den Aktiengesellschaften vorhinein üblichen, der Gefährdung dcS 3-elsicherungS- ObjekteS angemessenen Prämien, erlangt daS Mitglied als Versicherter Schutz, und somit Schadenersatz im Un- glückSfalle; tritt er aber gleichzeitig seinen Mitgliedern gegen über auch in die Eigenschaft der Versicherer, indem die ge, fammten Glieder der Gesellschaft zur Erfüllung der gegen seitig übernommenen Verpflichtung sich einander

, den entfallenden Ueberschuß unter den Namen einer Dividende rückzubeziehen, und dieselben hiedurch in jene Lage zu versetzen: jährlich nur dem vorgekom menen DeckungSbedarfe angemessen, an die ge sellschaftliche Cafse beigetragen zu haben. Der Eintritt ist Jedem gestattet, der gegen unvorher gesehenen Schadensfall wahrhaften Schutz zu er» langen wünscht, und kann aus beliebig wünschende Dauer zu jeder Zeit erfolgen: durch Ueberreichung einer Deklaration (deren gedruckte Eremplare bei den Agen turen

dem Ganzen wie zur iwmermehren Erleichterung dem Einzelnen yienend: Sicherheit und Schutz zu den möglichst geringsten Beiträgen erlangen zu können, dargeboten wird. S Laut hohem k. k. Ministerial-Erlaß ddro. 25. Oktober 1355 Nr. ^ uz und k. k. siebenbürgerLinanz-LaudeS-Direktion ddto. 27. Mär; 1856 A D Nr. ^2/z-s — der humanen Tendenz wegen — alle Bücher ^ und Erlässe dieser Anstalt stemvelfrei. A Von der Administration der k. k. bestätigten wechselseitigen stebenbürger Hagel- und Feuervecslcherungs

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Bozner Zeitung
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Page 8 of 8
Date: 09.05.1863
Physical description: 8
WeibeS erkannt wurde. Vielleicht war es der' Schädel WalpurgS. deS unglücklichen KindeS der Feuerraupe. (I. Z. K.) Schutz den Vögeln! Wenn wir an einem Frühlingsmorgen hinausgehen in die schöne freie Natur, wo die frische reine Luft unS so belebend entgegenweht und daS saftige junge Grün unser Auge entzückt, wie innig erfreuen wir uns du an dem einfachen Liedchen eines V.gels im Gebüsch ! Wenn dann aber die trillernden Lerchen hoch auS dem klarblauen Acther ihre Freude und Wonne herabjubeln

Buche „DaS Leben der Vögel« —. dereitS seit längerer Zeit vielfach hingewiesen, die Angelegenheit ist in maßge benden Kreisen zur Sprache gekommen und selbst das preußische Abgeordnetenhaus hat einen Beschluß zum Schutz der nützlichen Vögel gefaßt. Damit ist jedoch noch nicht Alles gethan. Es ist die Pflicht eines je den Naturfreundes, auch daS Seinige in dieser Sache zu thun, und ich glaube gewiß nicht fehlzugreifen, wenn ich an die Leser dieses Blattes mich mit der warmen innigen Bitte wende

: Schutz den Vögelu! In der Frübjahrszeit bietet sich unlerer Vogelfreund- schaft ein großes, weites Feld. Zunächst lassen wir einige alte Töpfe, Kästchen und Bretter an geeigneten Stellen für die Sperlinge anbringen. Wie viel Ver gnügen der Umgang mit diesen kleinen Philosophen der Straße nnd die Beobachtung ihreS ThunS und Treibens gewähren kann, weiß jeder. Unterhalb des Dachgesimses befestigen wir eine Reihe von etwa 2 Zoll breiten Leisten, auf denen die HauSschwalbcn so gleich ihre künstlichen

herbeieilen und aus den Händen daS Futter picken. Versuchen Sie eS nur, meine freundlichen Leserin nen, wie viele reine Frenden Sie in solchem Umgange mit der uns umgebenden Thi rwelt der Lüste finden werden! Und mit Hinweis auch auf unser materielles Interesse am Gedeihen deS Getreides. deS Obstes und GemüstS rufe ich Ihnen noch einmal zu: Schutz den Vögeln! Verschiedenes. — Ein Mittel gegen die Gicht. Dieses Mittel, welches schnell und sicher wirken soll, besteht darin, daß man Eschen

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Tiroler Stimmen
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Page 6 of 6
Date: 08.04.1862
Physical description: 6
. 2. Zum Ueberziehen von Rohr- und Holzdecken gegen aufsteigende nasse und heiße Dämpfe und zum Ausschlagen von Hohlkehlen, Gossen, Wasserrinnen und Wasserreservoirs. 3. Zum Eindecken und Bekleiden der dem Regen und Wetter ausgesetzten Mauern und Wände (die Pappe gestattet das Tapeziren). 4. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit von unten in Pariere- oder Kellerwohnungen. Man legt zu dem Ende die Pappe unter den Fußboden, und schützt damit zugleich das Holz desselben vor Fäulniß 5. Zum Zwischenlegen zwischen Rohrdecken

in Wohnhäusern, wo sie den Schall dämpfen, sehr warm halten, und bei ausbrechen dem Feuer die Verbreitung desselben in den oberll Rättmen des Gebäudes verhindern. 6. Zum Schutz der Mistbeeten und Treibhäuser gegen Frost. Die Pappe hält bedeutend wärmer, als Bedeckung von Stroh oder Leinwand, und ist dauerhafter als diese. 7. Zum Schutz gegen Ungeziefer, namentlich Ratten, Mäuse u. dgl.. Dieses frißt die Pappe durchaus nicht an, läßt also alles unversehrt, was damit umkleidet ist. Die mit Asphalt-Dach-Pappe

eingedeckten Dächer erfüllen alle Ansprüche, welche man an ein tüchtiges Dach stellen kann: 1. Vollständigen Schutz gegen Wind und Wetter für den bedeckten Raum. 2. Schutz gegen Feuergefahr, besonders gegen Flugfeuer. 3. Geringes Gewicht, so daß der Unterbau sehr leicht und flach, mithin der Kostenaufwand für denselben möglichst gering sein kann. 4. Eine Form, welche dem Gebäude ein gefälliges und angenehmes Aeußeres giebt, und im Innern die vorcheilhafteste Benützung des Raumes gestattet. 5. Größte

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Tiroler Stimmen
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Page 8 of 8
Date: 29.03.1862
Physical description: 8
der Asphnlt-Daeh-Pappe. 1. Zur Eindeckung von Gebäuden aller Art, namentlich Wohn-, Landwirthschaftlichen- und Fabriksgebäuden, Thürmen, sowie zur Umdeckung alter Schindeldächer. 2. Zum Ueberziehen von Rohr- und Holzdecken gegen aufsteigende nasse und heiße Dämpfe und zum Ausschlagen von Hohlkehlen, Gossen, Wasserrinnen und Wasserreservoirs. 3. Zum Eindecken und Bekleiden der dem Regen und Wetter ausgesetzten Mauern und Wände (die Pappe gestattet daS Tapeziren). 4. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit von unten

in Partere- oder Kellerwohnungen. Man legt zu dem Ende die Pappe unter den Fußboden, und schützt damit zugleich das Holz desselben vor Fäulniß. 5. Zum Zwischenlegen zwischen Rohrdecken in Wohnhäusern, wo sie den Schall dämpfen, sehr warm halten, und bei auSbrechen- dem Feuer die Verbreitung desselben in den obern Räumen des Gebäudes verhindern. 6. Zum Schutz der Mistbeeten und Treibhäuser gegen Frost. Die Pappe hält bedeutend wärmer, als Bedeckung von Stroh oder Leinwand, und ist dauerhafter

als diese. 7. Zum Schutz gegen Ungeziefer, namentlich Ratten, Mäuse u. dgl. Dieses frißt die Pappe durchaus nicht an, läßt also alles unversehrt, was damit umkleidet ist. Die mit Asphalt-Dach-Pappe eingedeckten Dächer erfüllen alle Ansprüche, welche man an ein tüchtiges Dach stellen kann: 1. Vollständigen Schutz gegen Wind und Wetter für den bedeckten Raum. 2. Schutz gegen Feuergefahr, besonders gegen Flugfeuer. 3. Geringes Gewicht, so daß der Unterbau sehr leicht und flach, mithin der Kostenaufwand

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Tiroler Stimmen
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Page 6 of 6
Date: 19.04.1862
Physical description: 6
der Asphalt-Dach-Pappe. 1. Zur Eindeckung von Gebäuden aller Art, namentlich Wohn-, Landwirthschaftlichen- und Fabriksgebäuden, Thürmen, sowie zur Nmdcckung alter Schindeldächer. 2 . Zum Ueberziehen von Rohr- und Holzdecken gegen aufsteigende nasse und heiße Dämpfe und zum Ausschlagen von Hohlkehlen, Gossen, Wasserrinnen und Wasserreservoirs. 3. Zum Eindecken und Bekleiden der dem Regen und Wetter ausgesetzten Mauern und Wände (die Pappe gestattet das Tapeziren). 4. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit von unten

in Pariere- oder Kellerwohnungen. Man legt zu dem Ende die Pappe unter den Fußboden, und schützt damit zugleich das Holz desselben vor Fäulniß. 5. Zum Zwischenlegen zwischen Rohrdecken in Wohnhäusern, wo fle den Schall dämpfen, sehr warm halte», und bei ausbrechen- dem Feuer die Verbreitung desselben in den obern Räumen des Gebäudes verhindern. 6. Zum Schutz der Mistbeeten und Treibhäuser gegen Frost. Die Pappe hält bedeutend wärmer, als Bedeckung von Stroh oder Leinwand, und ist dauerhafter

als diese. 7. Zum Schutz gegen Ungeziefer, namentlich Ratten, Mäuse u. dgl. Dieses frißt die Pappe durchaus nicht an, läßt also alles unversehrt, was damit umkleidet ist. Die mit Aßphalt-Dach-Pappe eingedeckten Dächer erfülle» alle Ansprüche, welche man an ein tüchtiges Dach stellen kann: 1. Vollständigen Schutz gegen Wind und Wetter für den bedeckten Raum. 2. Schutz gegen Feuergefahr, besonde-s gegen Flugfeuer. 3. Geringes Gewicht, so daß der Unterbau sehr leicht und flach, mithin der Kostenaufwand

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Innzeitung
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Page 2 of 4
Date: 11.07.1862
Physical description: 4
aber Manchen , die sich hierzu/gebrauchen lassen, nach den bisherigen .Erfah rungen .schädlich worden feie: und daß also die Reli gion und die .Menschenpflicht einen jeden vielmehr dazu verbinde, ^ bei. solchen Fällen sich selbsten mit seinem 'Hab, und'. Gut dem Schutz des Allerhöchsten zu em pfehlen, treuherzig auf die göttliche Vorsicht zu bauen, und dem.Schöpfer.der Natur zu überlassen, welche Wirkung, er derselben vorgezeichnet habe. , Damit sich aber Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, so befehlen

mit seiner Landmacht verknüpft, aber der Küstenbewohner habe das Recht auf möglichen Schutz, und es sei Pflicht der Volksvertretung dabei mitzuwir ken, daß jene Küstenbewohner gute Oesterreichs bleiben, indem sie den nöthigen Schutz nicht nur im Augenblicke der Gefahr erhalten, sondern desselben sich immer ver sichert/ fühlen. Dazu sei Nothwendig, daß Oesterreich/s Seemacht der sardimschen gleich bleibe. Dieser Wett- läuf sei nicht nutzlos,'wie behauptet worden, die Ita liener, als gute Rechner, würden endlich

bahnnetzes, Befestigung der noch nicht befestigten Punkte, Schutz zur See. Der Streit über die Vorzüglichkeit der Flotte oder der Küstenbefestigung sei müßig, jedes für sich sei unvollständig, beide müßten einander ergän zen. Um die österreichische Marine auf den gebührenden Standpunkt zu bringen, würden wenigstens zehn Mil lionen jährlich nöthig sein. (Bravo.) — Graf Har- t i g (schwer verständlich) gibt statistische Daten über die Wehrkraft Sardiniens zür See. Er erklärt sich gegen den Tadel

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Volksblatt
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Page 3 of 4
Date: 02.09.1863
Physical description: 4
Schweden und Dänemark. (Schutz- und Trutzbünd- niß gegen Deutschland.) . ^ > Daß man den Einigungsversuchen in Deutschland große Bedeu tung unterlegt, ersieht man aus dem Gebahren der außerdeutschen Mächte. Selbst Schwed e n und Dänemark rühren sich, denn sie fürchten -sich, es könnten die Deutschen jetzt von wegen Holstein nnd Schleswig nicht länger mehr Notenwechseln, sondern'mit bewaffneter Hand einschreiten; daher haben sie ein Schutz- und Trutzbündmß abgeschlossen. Sobald deutsche

. Bundestruppen in Holstein einrücken, werden schwedische Truppen den Dänen zu Hülse kommen, und die deutschen Küsten mit einer Blokade bedacht werden. Amerika. (Bündniß, mit Mußland. Stand des Bürgerkrieges. Mexikanisches.) Die gegenwärtige Weltlage ist so, daß von einem Tage zum andern die unglaublichsten, abenthenerlichsten Dinge vor sich gehen können. Nachrichten von größter Tragweite sind das Schutz- und Trutzbündmß der Schweden und Dänen gegen die Deutschen, von dem wir oben gemeldet haben, serners

, Kamil Batisti und Anton Zoderer, Photograph aus Prad in Vintschgau, welcher sich einige Zeit hier aufhielt. Daß St. Pauls aber hauptsächlich seine' Rettung nur dem Schutz des Himmels zu verdanken hat, bezeugt Jedermann, der die Gefahr gesehen hat. Daher wurde Nachmittag in der Pfarrkirche vor ausgesetztem höchsten Gut eine Dankandacht abgehalten. — Zwei andere Unglücksfälle ereigneten sich kurz vorher; , am 20. K fiel ein lljähriger Knabe im Kirchthurm aus dem Raume ober den Glocken

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