zu heben. Krieg und Nach- ! Kriegszeit haben den AiLeiterfchutz in den Vorder- gmnd dieser Fürsorge geschoben; er ist dadurch ! zeitweilig zur Sozialpolitik selber geworden. ! Allerdings folgt ihm schon ein anderes Problem hart auf den Fersen: die Wiederaufrichtung des Mittel st andes, wobei der wirtschaftliche Niedergang des geistigen Mittelstandes Ausgaben erschließt, die bisher kaum noch beachtet werden konnten. Was den Arbeiter- und Angestellten schutz betrifft, der augenblicklich zur Beratung
zu leiten. Zumeist ist der Ar beitnehmer der Schwächere, der gegenüber dem Arbeitgeber erst annähernd gleichberechtigt gemacht werden kann. Daß dieser Schutz nicht so weit getrieben werden darf, um Staat oder Arbeitgeber ungebühr lich zu belasten und somit die Ges am t- wirtschaft zu gefährden, ist klar. So mit bewegt sich der staatliche Arbeiterschutz in Oesterreich in den Richtungen: der Gesundheit, der Sittlichkeit und der Wirtschaft. Gesundheitlicher Schutz. Er beginnt mit der Säuglingsfürsorge
und endet mit der Altersversorgung. Die körperlich noch nicht ausge reiste Jugend bedarf besonderen Schutzes: Ver bot der Kinderarbeit. Aber auch Erwachsene kön nen gewissen Schutz bei der Arbeit nicht ent behren, daher: Berufsberatung, Regelung schädi gender Arbeitsverfahren, Bemessung der Arbeits dauer, Forderung nach gesunden Arbeitsräumen, Unfallsversicherung. Sonderverfügungen hinsicht lich erwerbstätiger Frauen, als der Trägerinnen kommender Geschlechter, durch Verbot der gewerb lichen Nachtarbeit
, durch verkürzte Arbeitszeit, Unterstützungen für Schwangere und Wöchnerin nen. In dieses Gebiet gehören weiter die Regelung der Arbeitspausen, der Sonntagsruhe, des Er holungsurlaubes sowie alle Bestimmungen, welche die Durchführung und die Kontrolle dieser Ver fügungen gewährleisten. Sittlicher Schutz. Wir müssen daraus be harren, daß die Arbeit niemals den Arbeitnehmer bis zur Ausschöpfung beanspruche. Ihm muß Zeit erübrigen, um sich zu erholen, aber auch, um sich zu bilden, sich geistig, sittlich
von Personen verschiedenen Geschlechtes möglichst sittlich ein wandfrei zu gestalten, ist selbstverständlich. Wirtschaftlicher Schutz. Wirtschaftliche Fragen sind Lebensftagen, stehen daher regel mäßig im Vordergrund. Der Arbeitnehmer muß von seiner Arbeit menschenwürdig leben und ebenso die Seinen erhalten können. Er muß gebührenden Anteil an den Kulturgütern der Menschheit haben. Ein Anspruch aus ein Luxusleben besteht dabei nicht. Grundsatz bleibt: der Lohn ist die Existenz grundlage des Arbeiters