. Gegen Herrn Karl Schenk, den früheren Besitzer des Bades Egerdach bei Innsbruck, spielte sich im Laufe des Monates März in Budapest ein Preßprozcß ab, der auch für alle jene, die den genannten Herrn von Tirol aus kennen, gewiß nicht ohne Interesse ist. Karl Schenk hatte gegen den Advokaten und Hauskurator des Ser- vitenordens in Budapest, Franz Janik, eine Flug schriftveröffentlicht, die sich betitelte: „Die Schurken streiche des Jesuiten und Advokaten Janik im Budapester Servitenkloster-Palais
." In dieser Broschüre hatte Schenk ausgeführt, wie er im Jahre 1882 im Servitengebäude einen Laden für sein Modewaaren-Geschäft gemiethet hatte, aber von Janik daraus rechtswidrig verdrängt wurde. Janik habe ihn systematisch verfolgt, der Prior des EcrvitenordenS und Janik's Gattin hätten mitgeholfen, seine (Schenk's) Frau sei in seiner Abwesenheit gegen ihn ausgenützt, ja sogar einmal von Frau Janik hypnotisirt worden, um ihr in diesem Zustande eine Unterschrift abznnöthigen. Die Flugschrift strotzte in einem Maße
von Jnvektiven und die begleitenden Umstände waren derart, daß Janik gegen Schenk nicht nur die Klage wegen Verleumdung und Ehrenbeleidigung vor dem Preßgerichte, sondern auch die Anzeige wegen Erpreffung vor dem Unter suchungsrichter erstattete. Das Gericht aber fällte nach vorgenommenem Verhöre den Bescheid, daß Schenk's Geisteszustand durch Sachverständige zu un tersuchen sei. Schenk protestirte dagegen aus Leibes kräften. Er brachte Zeugnisse von vier Professoren und sechs behördlichen Aerzten
bei, wonach er nicht nur gei stig vollkommen normal, sondern sogar im Besitze einer höheren Intelligenz sei. Schenk's Vertheidiger mußte zu ermitteln suchen, wer beim Gerichte die Frage der Unter suchung des Geisteszustandes zuerst aufgeworfen habe, und Schenk selbst führte Beschwerde beim Staatssekretär. Allein der Untersuchungsrichter beharrte bei seiner Ver fügung. Nun suchte sich Schenk den mit seiner Beob achtung beauftragten Gerichtsärzten zu entziehen. Dem einen derselben entfloh
er, und als er zum Untersuchungs richter vorgeladen wurde, um dort ärztlich beobachtet zu werden, entwich er, als er hörte, daß der Arzt komme, und sagte zum Richter, dieser möge sich selbst auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. Auf Grund der Akten jedoch und der Beobachtung durch einen der Gerichts ärzte gaben dieselben das einhellige Gutachten ab, daß Karl Schenk geisteskrank sei und die inkrimi- nirten Handlungen unter der Einwirkung dieser Geiste-krankheit verübt habe. In der Motivirung des ärztlichen Gutachtens