3,349 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1881/16_03_1881/BTV_1881_03_16_5_object_2889494.png
Page 5 of 8
Date: 16.03.1881
Physical description: 8
als drei Monate ertheilt werden, die Gebühr nach Skala I. o. wenn sie auf längere Zeit oder von anderen Personen ertheilt werden, die Gebühr nach Scala 1l. Jede Prolongation unterliegt derselben Gebühr, wie die erste Ertheilung eines Vorschusses. Die erwähnten Anstalten haben diese Gebühren von den Parteien einzuheben und monatlich nachhinein unmittelbar zu entrichten. Nach derselben Bestim mung sind auch die von solchen Anstalten betriebe nen Kost-Report-Depotgeschäfte u. dgl. zu behandeln

übertragen, ver äußert, zum Verkaufe ausgeboten, verpfändet oder wenn man darauf Zahlungen geleistet und auf Grundlage derselben andere rechtsverbindliche Hand lungen vorgenommen werden sollen. Di>se Abgabe ist vor der Vornahme einer der oben bezeichneten Acte nach Scala ll. des Gesetzes vom 13. December 1862 in der Weise zu entrichten, dass die der ent fallenden Gebühr entsprechenden Stempelmarken auf der ersten Seite des Wertpapieres befestigt und von einem zu dieser Amtshandlung ermächtigten Amte

, die Stempelgebühr nach Scala II noch vor Beginn des Geschäftsbetriebes im Jnlande, jene aber welche bis Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes den inländischen Geschäftsbetrieb bereits begonnen haben, binnen 30 Tagen nach Beginn der Wirksam keit dieses Gtsetzes unmittelbar zu entrichten. Ebenso sind ausländische Actiengesellschasten und Commandit- Gesellschaften auf Actien, dann ausländische Corpo rationen und Einzelpersonen, welche die Notierung der von ihnen ausgegebenen Actien oder Actien-An- theilsche

nx oder Partialobligationen an einer inlän dische,^ ÄHrse zu erwirken beabsichtigen, verpflichtet, abgesehen von den oben festgesetzten Gebühren, vor der Ertheilung dieser Bewilligung für jenen Theil des Actien oder Obligationen-Capitales, weicher im Jnlande in Verkehr gebracht wiid, die Stempel gebühr nach Scala II unmittelbar zu entrichten. In Ansehung der in d.n Landern der königl. ungarischen Krone ausgegebenen, in das Geltungsgebiet dieses Ge setzes gelangenden Actien, Obligationen und andere Wertpapiere sind.n

von durch diese Anstalten eingehobenen Nachnahmebeträgen, welche den bezüglichen Nachnahmescheinen beigesetzt werden, sind bis einschließlich 10 fl. unbedingt ge bührenfrei und unterliegen, wenn der bestätigte Be trag zwar 10 fl.. aber nicht 50 fl. übersteigt, der Gebühr von 1 kr., wenn dieser Betrag aber 50 fl. übersteigt, der Gebühr von 5 kr. Von Glücksverträgcn ist die Gebühr nach fol genden Grundsätzen zu entrichten: Die Wette unterliegt der Gebühr nach Scala III. Den Maßstab der Gebührenbemessung bildet der Wettp

2
Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/MEZ/1886/27_05_1886/MEZ_1886_05_27_3_object_664292.png
Page 3 of 16
Date: 27.05.1886
Physical description: 16
der Saison in un serem Blatte Mittheilung gemacht. Mne Dame aus Linz, Frau v. Scala, welche den Winter in Meran zu verbringen beabsichtigte, vermißte bei ihrer Ankunft in Meran eine Anzahl von Effecten, darunter auch Silberbestecke, welche sich nach ihrer Angabe in einem der Koffer, die sie in Linz nach Meran aufgegeben, befunden haben sollten. Da eines der CoUi bei der Uebernahme durch Frau v. Scala mit Bestimmtheit als das jenige bezeichnet wurde, welches das Silber ic. enthalten haben sollte, so mußte

angenommen werden, daß die Gegenstände gestohlen worden seien. Alle Nachforschung nach dem muthmaß- lichen Thäter blieben jedoch erfolglos. Vor einigen Tagen nun wurde bei der Räumung des hie sigen Bahnmagazins einige herrenlose Gepäcks stücke aufgefunden, darunter auch ein Koffer, der nebst anderen Dingen auch ein Packet mit Silbergeräthen enthielt, wodurch sofort die Ver muthung entstand, daß hier die von Frau v. Scala vermi' ten Gegenstände aufgefunden seien. Frau von Scala constatirte

denn auch, daß der Koffer ihrEigenthum sei, respective gewesen sei, da sie denselben vor ihrer Abreise von Linz verschenkt haben will. Wieso der Koffer dann doch die Reise von Wieu nach Meran unternehmen konnte und auf welche Weise das Silber, das auch nach den heutigen Angaben der Eigenthümerin in einem anderen Behälter untergebracht war, in diesen Koffer kam, ist noch nicht aufgeklärt. Wahrscheinlich ist, daß stch Frau v. Scala in einem allerdings beharrlich Paßten. Er betrachtete seinen Sohn mit sicht lichem

4