, die Aktion Fürsorge und Rotes Kreuz zu unterstützen, hat unter anderm auch zu einer regen Sammeltätigkeit geführt, welche, den Bestimmungen der die Aktion einleitenden Bezirkshauptmannschast Meran gemäß, nur auf Grund von seitens dieser Behörde ausgestellten SammelbewM- gungen (Legitimationen) zu erfolgen hätte. Es wird .betont, daß jede Sammeltätigkeit im politischen Bezirke der Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bedarf Und die die Sammlung vornehmende Person (Verein, O» ganisation
) sich mit dieser Bewilligung ausi zuweisen in der Lage sein muß. Somit ist auch die Sammeltätigkeit jeder Art, wie beispielsweise die Aus., gäbe von Rechnungszetteln, ferner die Entgegennahme von Spenden jeder Art zugunsten der Aktion „Fürsorge' und „Rotes Kreuz' an die Bewilligung der BezirkShaupt» Mannschaft gebunden. Die erteilte Be^ willigung wird durch Ausstellung einer Lepi-, timation bescheinigt. Vereine dürfen nur im Rahmen ihrer behördlich genehmigten Sta tuten auch weiterhin zugunsten des Vereines
bei der 'Bezirkshauptmannschaft, Türe Nr. 20, zu melden. Es wird noch bemerkt, daß, so dankenswert die Bereitwilligkeit zur Vornahme von Sammlungen und Entgegen nahme von Spenden auch ist, die Bezirkst hauptmannschaft sich in jedem einzelnen Falle die Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung vorbehalten muß, damit eine Zersplitterung der Sammeltätigkeit und der Mangel an Uebersicht vermieden werden. Der Referent des Gesamtkomitees Fürsorge und Rotes Kreuz: Nädherny-Borutin^ * (Kriegshilfe des Klerus.) Der Fürstbischof