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Maiser Wochenblatt
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Page 6 of 10
Date: 03.10.1914
Physical description: 10
, Vintlerstraße (Hartmannhaus). Berechtigt zur Lösung von Monatskarten sind nur Personen, welche eine Legitimation vor- ° weisen, daß sie in einer Gemeinde, welche im Bereiche der Straßenbahn liegt, ständig wohnen. .Diese Legitimationen werden von den Ge meindeämtern kostenlos ausgestellt und gelten für das laufende Kalenderjahr.. Fürsorge-Aktionen in Meran. Das bei der Bezirkshauptmannschast Meran, zentralisierte Gesamtkomitee „Fürsorge und Rotes Kreuz' hat seinem Wirkungskreis neue Aufgaben ein verleibt

, was bei der vollen Inanspruchnahme der bestehenden Sektionen zur Bildung von weiteren Subkomilees führte. So wurden der Sektion IV, Rotes Kreuz', welche den Aus schuß des Zweigoereines Meran v. Roten Kreuz darstellt, als Sub-Komitee ein „Damen-Hilfs- komitee' und ein „Komitee für Obstoerwertung zu Gunsten des Roten Kreuzes', ferner dem Gesamlkomitee , ein weiteres selbstständiges --Kriegsfürsorgekomitee für die Soldaten im Felde' angegliedert. Das unter dem Präsidium der Frau Marianne von Galli, (Gattin

des k. k. Statthaltereirates und Leiters der Be- zirkshauptmannschaschaft Meran) stehende Da» men-Hilsskomitee der Sektioti 4- Rotes Kreuz, (Vizepräsidentin Baronin Josa Nadherny- Borulin) unterstützt die Sektion speziell in jenen Angelegenheiten, wo Frauen den Be strebungen des Roten Kreuzes förderlich zu sein in erster Reihe berufen sind, und findet seinen Wirkungskreis in der Vorsorge von Wäsche, Umarbeitung, derselben zu Spital- zwecken, Anschaffung von Zigaretten, Instand^ setzung und Instandhaltung eines vom Bahn

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Der Burggräfler
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Page 7 of 8
Date: 12.09.1914
Physical description: 8
österreichische Regierung schloß lange darüber einfach die Augen, bis die sogenannten russophile» Prozesse im heurigen Jahre ein grelles Licht aus diese galizischen Zustände warfen.' 'Nun hat man die Folgen. Bon ben Apotheken. Dem Gesamtkomitee Fürsorge und Rotes Kreuz wurde» dieser Tage seitens der Inhaber der Apotheken von Meran, Obermais und Untermais Vergünstigungen bei Be rechnung von Handartikeln und'Rezeptausführungen für die unbemittelten Familien der zum Kriegs dienste einberufenen zugestanden. Herr

der Krankenkassentaxe vom 1. April l. Js. für die unbemittelten Familien Einberufener in der Gemeinde Meran (Zentralapotheke Gulz). in der Gemeinde Grätsch (Madonnaapotheke Piffl), in der Gemeinde Obermais (Apotheke Rob. Pan) und in der Gemeinde Untermais (Apotheke Franz Gschließer) zugestanden. Der Anspruch aus derlei Vergünstigungen kann bei der betreffenden Apotheke nur auf Grund einer vom Gesamtkomitee „Fürsorge und Rotes Kreuz', bezw. von deren Sektion 111 „Allgemeine Hilfs- bedürftigkeit' (Magistrat

. Spediteur Hartmann. Meran, stellt drei bespannte Brückenwagen dem Roten Kreuz zur Verfügung. Frau Karolina Störi, Untermais, Grabmayr straße Nr. 18, Wäsche und med. Artikel. Die Wirtsgenossenschaft hat der Baronin Näd- hernh-Borutin, als Vizepräsidentin des Damenhilfs omitees der Sektion IV Rotes Kreuz, den Betrag von 100 K zur Anschaffung von Zigaretten für Verwundete und rekonvaleszente Soldaten zur Ver fügung gestellt. 50.— 10 .— 50 — 10. - 10 .— io.— Das Wetter ist schön. Thermometerstand (Cels

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Meraner Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 19.09.1914
Physical description: 8
veröffentlichten diesbezüglichen Appell. * (Das Zeichen des Roten Kreuzes.) Die k. s. Bezirkshauptmannschaft Meran gibt bekannt: Nach Z 1 des Gesetzes vom 23. Aug. 1912 R.-G.-Bl. Nr. 134, sind zum Gebrauch des durch 5ie Genfer Konvention vom K.Juli 1906 dem militärischen Sanitätsdienste vor- behalteneil Zeichens des Roten Kreuzes auf weißem Grnnde und zum Gebrauch der Worte „Rotes Kreuz' oder „Genfer Kreuz' im öffentlichen Berkehr, von jenen dem militä rischen Sanitätsdienste gewidmeten Körper schaften

,,Rotes Kreuz' oder „Genfer Kreuz' gebraucht oder dieses Zeichen oder diese Benennung, zwar mit Veränderungen, aber doch in einer Weise gebraucht, daß hiedurch der Eindruck des Genfer Zeichens wachgerufen wird, ist nach ß 2 des zitierten Gesetzes von der politischen Behörde an Geld bis zu 59V Kronen oder mit Arreff bis zu emem Monat zu bestrafen, und sind gesetzwidrig bezeichnete Gegenstände, ohne Rücksicht auf die Fällung eines Straf- erkenntniss.'s, mit Beschlag zu belegen. Die Bundesleitung

, der Vundesleitung folgend, wurde die Veranlässung aetryfsen, daß den berechtigten Funktionären oes Roten Kreuzes nur solche Armhinben ausgefolgt werden, welche mit dem Verein3stempel versehen find, somit in Meran mit.dem Stempel „Sektion IV Rotes Kreuz', (welche Sektion des Gesamtkomtees als Ausschuß des Zweigtz'ereins Meran an zusehen 'ist), und daß den zum Tragen der weißen Armbsnde mit dem roten Kreuze Be^ rechtsten überdies aus Namen lautende Legi- Manonen Äerabfökgt werden. (Natürälsperrden für Soldaten

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