Sa«Stag, 29. November 1S02 er Tiroler Seite 3 Antrages betont, nämlich daß speziell der Straf richter bei seinem verantwortungsvollen Amte es sich wohl überlegen werde, das Gesetz anzuwenden: und so sei die Folge davon, daß gerade jene Uebel täter, die wir treffen wollen, in Bezug auf die Strafe leer ausgehen. Daraufhin wurde dann jene Unterscheidung gemacht, welche der Herr Abgeordnete Dr. Fiedler heute dargelegt hat. Wir haben nämlich zugegeben, daß das Gesetz nicht geeignet sei
, sondern daß wir einen tatsächlichen Terminhandel schon jahrelang vor uns haben, und um gegen diesen aufzutreten, benötigen wir nicht die Verordnung, das kann klar genug im Gesetze ausgedrückt werden, so daß gegen diese Formen des Terminhandels der Richter auch bereits unmittel bar auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein schreiten kann. Gegen diese Einwendung sind die Herren Regierungsvertreter, obwohl sie es versucht Haben, eigentlich doch nicht ausgekommen. Sie haben sich zwar lange gewehrt, und gerade die ihrer seits gemachten
für die englischen Behörden, welche glauben, sich die Liebe der Mohammedaner zu erwerben, wenn sie ihnen und ihren Oberhäuptern alles hingehen lassen. Hätte man dem Mad Mullah gleich von Anfang an das Handwerk gelegt, so brauchte man ihn jetzt nicht zu fürchten, am allerwenigsten aber den Emir Soliman Jnger. (Köln. Vztg.) öffentlichen Lokalen, sowie in des im Gesetze soll nichts Derartiges enthalten sein. (So ist es!) ES wurde unter anderem im Herrenhause gesagt, die Richter könnten ja nichts tun
, weil sie die be treffenden Usancen, Geschäftsbedingungen und Ab- wickelungsbeftimmungen nicht kennen. Dagegen läßt sich leicht abhelfen; wir nehmen in das Gesetz die Bestimmung auf, die Regierung habe durch eine Ver ordnung die betreffenden Usancen, Geschäftsbestim mungen und Abwickelungsbestimmungen mitzuteilen. Dann kennen sie die Richter und der Mißstand ist beseitigt. Es wurde weiter gesagt, daß ja die Börsen eine kleine Abänderung vornehmen könnten, und dann würde der betreffende Passus unseres Paragraphen ganz
. Ich habe ihm ge sagt: wenn man ein anderes Usancengewicht festsetzt, so sind eigentlich schon damit die Bedingungen etwas geändert. Darauf erwiderte er beiläufig: Ja, das weiß der Richter doch zu unterscheiden, er weiß, daß das eine Nebensache ist, an die man sich nicht zu halten braucht. Aber, wie Herr Hofrat Pittreich sagt, so etwas allein könnte schon hinreichen, die Bestimmung illusorisch zu machen. Also gut! Machen wir selbst die Bestimmung des Gesetzes darnach, so daß dem vorgebeugt ist. Es wurde auch gesagt