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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 04.01.1849
Physical description: 8
hatte, mit dem Offiziere aufMord angeklagt wurden, weil der Offizier noch kein Recht nach der uRiot Act'zu feuern hatte.' Unabhängigkeit der Justiz. In England und Amerika wurde seit jeher die Unabhän gigkeit der Justiz als ein unerläßliches Element, dagegen jeder Absolutismus. er »nag ein monarchischer oder demokratischer sein, als das größte Hinderniß wahrer Bürgerfreiheit be trachtet. Soll die Unabhängigkeit der Justiz erzielt werden, so müs sen vor Allem die Richter unabhängig sein; zu diesem Ende muß

der konstitutionell ausgesprochene Grundsatz bestehen, daß die Richter nur in Folg« eines Urtheilsspruches ihres Am te« enisetzt werden können; wir finden diese Bestimmung in allen freien Verfassungen, z. B. in Amerika, England, Bel gien, Norwegen :c., ja in Amerika darf der Gehalt der Rich ter während ihres Verweilens im Amte nicht verringert wer den. Auch die Vergrößerung des Gehaltes für die Richter, die schon im Amte sind, hat man für bedenklich gehalten, man hat daher in Amerika, sobald die Nothwendigkeit

einer Gehaltsvergrößerung eintrat, die Zuflucht dazu genommen, daß die Richter ihre Entlassung nahmen; während dieser Zeit wurden dnrch die Legislatur die Gehalte erhöht und so dann dieselben Richter wieder angestellt. Soll der Richter unabhängig sein, so muß er ferner zwi schen den Parteien stehen und niemals selbst Partei werden, d. h. eS darf nicht der Jnquisitionsprozeß, sondern cS muß der^Anklageproziß bestehen, ja es scheint nicht einmal ange- me»en zu fein, dem Richter ras Recht einzuräumen (wiedie ses

in Frankreich der Fall ist), den Angeklagten zu befragen ; denn der Richter wird yiebei persönlich interessirt und seine Unabhängigkeit vermindert. Znr Unabhängigkeit der Justiz gehört noch weiter, daß der Richter über dem Prozeß stehe, was nur dann möglich ist, wenn überdie Thatfachebas Schwur gericht und über vas Recht der Richter entscheidet. Daß die Einführung des Schwurgerichtes iin Kriminalprozesse ein un erläßliches Erfoederniß der Unabhängigkeit der Justiz sei, will ich keiner weitern Betrachtung

unterwerfen, sondern als be kannt voraussetzen; ich will hier nur erwähnen, daß auch im Civilprozeiie durch Einführung des Schwurgerichtes die Un abhängigkeit des RichteramteS und das Vertrauen beS Volkes zur Rechlsverwaltung wesentlich gefördert wird. Kleber die Nothwendigkeit des Schwurgerichtes im Civilpro- zesse drückt sich Lieber so auS: „Wenn die Theilung der Rechts- arbeit nicht in dem Civilprozesse besteht, wenn der Richter nicht nur überall die schwierigen Rechtsfragen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 15.02.1849
Physical description: 8
, Nerurtheilungen, KössuthS und seiner Partei nahe« Ende, Rüstungen Kronkad t« gegen die Szekler. — He r r mann st ad t, Beerdigung der in der Schlacht vom 22. Gebliebenen. — Triefl. — Anstand. Pari«, Cabrera schwer verwundet flüchtig, Erklärung Snglaiitt für Oesterreichs Recht in der lembard. Sache, Un ruhen inCette. — Neuest« Nachrichten. Beschießung von Kerada, der Großherivg von ToSkana entflohen. Das Geschwornengericht. (Schluß.) 0. XV. Wenige Richter werden diL Nothwendigkeit verkennen, der bürgerlichen

Freiheit Im Gesetze Garantien zu geben, die den Richter verhalten, seinen guten Willen zur That zu bringen; nur solche, „die das Ziel ihres Denkens an der Stelle festsetzen, wo sie des Denkens müde geworden sind,' werden den Verlust der Strafprozeß ^ Form betrau« ern, die „zum Schutze der päpstlichen Hierarchie ersonnen und Deutschland im Schlafe aufgepfropft,' schon längst Ihr zerrissenes Kleid hätte ablegen müssen, wäre nicht dieGe- sttzgebungs--P o l i tit des absoluien Willens erfinderisch

und Oeffcntlichkeit des Verfahrens dem Richter die naturgemäß- Stellung einräumt, die Verfolgung des Ver brechers befördert, die Vertheidigung des Angeklagten zur Wahrheit macht , den Verhandlungen eine bestimmte Rich tung gibt, und die Veweismateriaiien geordnet und erschö pfend Dem Richter in Vorlage bringt. Daß aber diese Ueberzeugung prakiische Geltung erhielt, und daß mit dem Prinzipe der Oeffentlichk.it nicht nur die wirklichen Feinde des Lichtes und der Wahrheit, sondern auch die durch die Dunkelheit

der Angeklag ten befleckt wäre, der ist für die Zukunft unmöglich; wer endlich als Richter jede Kontroie unerträglich findet, und zur Bewahrung des Rechlsstillstandes und des Monopoles dem Volke die durch die Oessentlichkeit begründete Rcchtsschule vcr- fchließtn will, der ist schon für die Gegenwart ein eaput luortuuni. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das aufOesscntlichkeit, und Mündlichkeit beruhende Anklageverfahren in keiner unzer trennlichen Verbindung mit den Schwurgerichten steht

, und daß die Urtheile durch rechtsgelehrte Richter, ohne sie an eine g«s«tzliche Aeweielhccrie zu binden, jedoch mit der Ver^ pflichtung, ihre Urtheile zu moliviren, Garantien darbie- welche die Frage: ob Volksgerichte geeignete Mittel zur Erforschung der Wahrheit seien, nicht zweifelhaft lassen. — -Lon der fallen Voraussetzung ausgehend, daß sich in Be. urtheilnng der Strassäll« die Thatfrage von der Rechtsfrage völlig trennen lasse, fand die darauf gebaute Lehre willige -.lufnahme, daß zur Beurtheilung

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 14
Date: 02.05.1842
Physical description: 14
und beol' achten wolle. Stach uraltem Herkommen steht die Stadt zwar unter dem Richter von «>tr a ß b er g 'h , aber nur in Kriminalsachen, in allen bürgerlichen Angelegenheiten hat er zwar das Recht des Urtheils, aber nnr nach den Stadtrechten, die hier altein entscheiden, und die er jedes Mal, wenn auch vom Landesfürsten eingesetzt, vor seinen« Amtsantritte feierlich beschwören muß. Erst nach feierlicher Eidesablegung, kein Haarbreit von den Stadtgesetzen abzuweichen, kann er seines Amtes handeln

und die Bürgerschaft wird ihn in den» Maße unterstützen, als er ihr städtisches Recht achtet und beschützt. Reinstädtische Angelegenheiten von geringerm Belange können die Bürger auch ohne ihn mit einander ausmachen, wobei je doch der Richter sein Recht schützen kann und wird. So oft er nach den Landesrechten zu Gerichte sitzt und urtheilt, muß er den nächsten Freitag darauf in die Stadt kommen, und zu den Stadtrechten sitzen, um die bürgerlichen Angelegenheiten von größerer Wichtigkeit zn schlichten. Da stehen

, und suchen Hülfsmitkel auf, allen Bedrängnissen nach dein Anssprnche des Stadtrathes abzuhelfen. Ihnen liegt auch das Eintreiben der jährlichen HerrschaftSsteuer ob, welche 21 Mark nnd keinen Heller mehr beträgt. Die Eilfmänner legen sie mit heiliger Gewissenhaf tigkeit auf die ganze Gemeinde an, unbeirrt durch Einreden und Klagen, bloß und eiuzig bedacht, daß Niemanden Un recht geschehe. Siebst diesen Dienern der Stadtverwaltung wird »och ein eigener Gerichtsfronbothe für die Stadtgemeinde von, Richter

gesetzt, der aber in der Wahl desselben sich nach dem Urtheile des Stadtrathes richten muß. Derselbe schwört auch der Stadt, nicht dein Richter den Amtseid, wodurch er sich verpflichtet, den Nntzen der «ladt zn befördern, und alle Schande davon zu wenden. Nur in Kriiniiialfällcn hat der Richter das Recht, einen Bürger einznfangen; in allen bür gerlichen Vergehen ist jeder seines Leibes frei, nachdem er dem Richter gelobt, den angerichteten Schaden gut m machen. So gibt es auch für die Einwohner

der Stadt keine Verpflich tung, auf den Ruf des Richters zu erscheinen, ausgenommen in Kriininalsachen, Zu Hofurtheile» nnd Gastrechten. Und falls ein Richter diese Rechlsbestinimungen nicht achtet, '» (Zin Schloß über der Stadt, ivovo» »och ein alter Tburin auir^gr, >' 1 V> verfällt er in eine Strafe von 25 Pfund Berner, »ach der Verfügung, welche die österreichische Regierung »ach ihrer Besitzergreifung des Landes im Jahre 1363 erlassen hat. . Diese strenge Scheidung der Rechte des Gerichtes Straß

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 11.04.1850
Physical description: 6
», deS eigent lichen Richters, an den Angeklagten sind nicht in der Ordnung, und würdigen den Richter zum Partei-Advo katen für die Anklage herab. Wo ist da der nnpartei- sche ehrwürdige Richter, welcher in England, dem Sitze der ächten altgermanifchen Rechtspflege, so koch geach tet wird? Will der Angeklagte Einrede» gesell Zeuge» erheben, so steht eS seinem Anwälte frei, sowie anch sie kreuz und quer zu befragen. Dasselbe Recht hat jeder Geschworene. In England aber würde der Richter augenblicklich

den Angeklagten warne» sich ZI, hüten vor iinnöthigen Reden, Eiiiwcudnngen nnd Zornesansbrü- che»; nnd ebenso würde er solche Aeußerungen in seiner Schlußrede an die Geschwornen als Folgen vou dem aufgeregten Zustande des Angeklagten schildern. Denn der Richter ist da nin die Unschuld zu schütze», nicht aber um den möglicher Weise Unschuldigen als schuldig darzustellen. — Dieser ganze Görlitz'fche Prozeß ist was wir in England „a case »f eircumstantial «villence'— einen »Fall des umständlich-n ZeiignisscS

» auch sein Vcrgiflniigsversuch gegen den Grasen erwiese» ist, die vorliegende Anklage lautet nicht daraus. Also vor einem englischen Gericht ginge Stanff für diesmal frei aus. Wie kommt eS, daß weder Richter, Ge schworner noch Vertheidiger fragt: warum der llnterleib der Gräfin nicht fecirt wurde? und um die Ursache ihrer Abneigung gegen die Sektion? *1 Jtnlien. Neapel, SS. März. Am 25. begab sich der fran. zösifche Viceadmiral mit dein gesammlen Generalstab sei'ner Eskadre anS Land, um dem heil. Vater feine Ehr furcht

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 28.09.1849
Physical description: 4
Geschworncn gericht ist viel dankbarer nnd weniger bedenklich, als jene der Geschwornen. Jener überkömmt von dieser die eigentliche Grundlage des UrtheilSsprncheS. Haben nämlich die Geschwornen il>r „Schuldig' gesprochen, so wäscht sich der Richter die Hände rein, nnd hat mit An wendung des Satzes: „cles i»il>i kactui», llabu Ubi^us!' nur mehr die Subsnmtion des in seiner Existenz aner kannten strafbare» Aktes nntcr die bezügliche Strafiiorin vorznnebmeil; dieser rein logiscbe Schlußakt ist nicht inebr

mit jener Verantworlichleir verknüpft, wie die ihm vor gebende apodiktische Hinstellnng der Prämissen von Seite der Geschwornen. Doch bleibt nichts wünschenswerther, als daß der Ausspruch der Geschwornen anch die Ueberzeugung der Richter für stch liabe. Denn die Ersabrnng lebrt, daß dort, wo dies nicht der Fall ist, der Richter IN Versu chung geräth, den ihm nicbt cinlenchtenden Anssprnch der Geschworne», falls er ibin zu streng erscheint, durch be sondere Milde der StrasanSmessnng, dort aber, wo er ibm zu uachstchtig

, während der Richter dem Gesetze wieder ans anderer Seite bei jeder Gelegenheit feinen abschreckenden Einfluß durch doppelte Strenge zn wahren bemüht ist. Wo stch hingegen eine weise, den Geist des Volkes und der Zeit richtig auffassende Gesetzgebung an die Spitze der Leitung deS Volksgerichtes stellt, und das Volk selbst im Wege der Bilduug seinen rechtlichen und moralischen Charakter frei entfalten kann; da wird die Ueberzeugung der Jury dem gesetzlichen Ausspruche der Richter nie, oder höchst selten

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 01.02.1849
Physical description: 8
- . . .. . . . - s dtlt'btr Jnqulrent dem Gremium borM/ so Äüsseman, seldfi d«i d««i besten Will««, m»d der Fähigkeit der Richter, g»' recht« Zweifel in das ganze Verfahren setze». Beim Anklage« Prozeß hingegen stten Dts Mollen des Anklagt«, des Verthei digers u«d dts Richters -Unter drei PerMe» »ertheilt; her dichter, ttr iTch'än Vtr Bdrkvterfitchui^g gm? vlcht betheiligt, der allen Gründen für und dawider Schritt für Schritt folgt, dem somit das ganze Faktum klar vorgelegt wirb, werde ge- wlk

unpprtbeiisch urtheilsn, und gewiß werde ma» keinen Augenblick in der Wahl schwanken. Mit dem Anklageprözeß und den Schwurgerichten stehe aber in unmittelbarer Verbin» dung die Mündlichkcit und Oeffentlichkeit des Verfahrens, zwei so wichtige, in der österreichischen Justizpflege aber bis» her verkannte Größen. In Oesterreich kannte man bisher nur »In schriftliches Aerfahren, da selbst mündliche Angaben zu Protokoll gegeben werden mußten, und der Richter nur nach diesen, oft nur über »inen Auszug

gänzlich verbannt war. In undurchdringliches Dunkel sei Alles gehüllt gewesen; Einleitung, Untersuchung, selbst Aburtheilung war geheim; und aus dieser finstern Höhle sei dann der Orakelspruch „Urtheil' genannt, hervorgangen. Weder die Parteien, noch die Vertreter sahen den Richter; nur der Staat selbst traute bei Acrarialprozessen dcm eige nen Richter nicht, und suchte dieselben durch beigezogene po litische und Kameralrcpräsentanten zu überwachen. DaS Volk selbst durfte nimmermehr einen Antheil daran

neh men. Leicht sei es dießfalls für Oesterreich, Abhilfe zu tref fen; man brauche ja nur gerade das Gegentheil von dem einzuführen, was bisher geschah. Durch Öffentlichkeit und Mündlichkeit stehen Richter, Geschworne, Volk, Ankläger, Angeklagter und Zeuge in einem Bruderbünde beisammen, sich »vechselseitig kontroliircnd, unterstützend, schützend gegen geheime Neckereien, nur das Wahre» daS Recht suchend. Darin liege aber anch eine juridische BildüngSschule für dä'ö Volk, und bleibe

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 03.07.1850
Physical description: 4
Zustande. Kaschau, 20. Juni. Dieser Tage kam mir zufällig ein sogenannter „Eurrens' in die Hände, der in mancher Beziehung interessante Daten enthüll. Eurrens wird in Ungarn der Circu- lar-Befehl des BezirkscommissärS oder Stuhlrichters genannt, wel chen dieser allwöchentlich an die Vorsteher der Gemeinden, die Ortsrlchter erläßt. Die Richter lassen sich den Inhalt durch die Dorfnotare vorlesen oder thun es selbst, wenn sie des Lesens kun dig sind, publiciren ihn der Gemeinde, und schicken

hier ange kommen sei, welchen Umstand wahrscheinlich ein Schlechtgesinnter — und deren Zahl ist hier sehr groß — zur Aengstigung des Bauers benützte. Noch eine zweite, das Verhältniß des Beamten zum Bauer bezeichnende Stelle ist in der „Eurrens' enthalten. Am Schlüsse steht wörtlich: „Für die Befolgung dieser Befehle sind alle Dorf richter bei einer Strafe von sechzig Stockprügel verantwort lich' und gleich darauf: „Diesen Eurrens haben alle Richter in ihren Gemeinden sogleich kund

zu machen.' Also der Vorsteher der Gemeinde ist verpflichtet, seinen Untergebenen kundzumachen, daß er sechzig Stockprügel bekommt! Da wird doch, es ist nicht zu leugnen, für die Autorität des Richters gesorgt! — Andere Stuhl- richter sind in der Voraussetzung, daß die meisten Richter nicht lesen können, viel praktischer. Auf der Auffenseite des Eurrens werden je nach der Inklination des Stuhlrichters vier,. fünf oder sechs X X X X gemacht, deren Enträthselung die Dorfrichter sehr gut verstehen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 16
Date: 10.03.1849
Physical description: 16
,) — eine Kritik dieser meiner Rede, aus der Feder eines mit 0. >>s. sich zeichnenden Verfassers. Daß der l>. >Vs. (er sagt uns nicht, wer noch Was «r ist) ein Theoretiker sei, beweiset die blumen- und bilderreiche in ganzen Seiten nichtssagende Sprache, daß er ein Praktiker sei, gerade der in meiner Rede so sehr beklagte Umstand, daß unsere Richter in den Col- legten nur auf einen Aktcuextrakt gestützt, ihre Erkenntnisse abgaben, und fich um die Akten selbst nicht kümmerten. — So ging es dem Hrn. Kritiker

. Der Auszug aus meiner Rede war ihm schon genug, die Rede selbst anzugreifen, die, falls er selbe ganz gelesen hätte, ihm so vieles an ftincr Kritik erspart haben würde. Ich habe meine Rede unterdessen vertheilen lassen, und kann mich so füglich über Vieles des Kritifirten oder richtiger Aufgelogenen (wozu die Antastung unserer braver? Richter gehört) hin- wegsetzen. Nach dem Allarmrufe der Nr. 37 hätte man füglich glauben sollen, der Hr. l). >V-z. sei in allen Punkten mit meiner Rede nicht einverstanden

und auch schlechten Geschmack. Wir wollen auch nicht p o l i- l i i i r e n, wir stehen beide noch zu sehr im Gerüche „der «ormärzlichen Periode', aber wir wollen nach dem »gefun-' den Menschenverstände' uns Mittheilungen machen. Ich sagte in meiner Rede (freilich nur nach meinem Menschenverstände) , daß sich die richterli ch e Thä. tigkeit in Beurtheilung von Rechts- »nd T l> a t f r a-- g - n auflös?, daß nur «her letztere die G e s'ch w o r c- nen, «he? erstere geprüfte Richter, Juristen, entscheiden loll.n

, welche weder das Mißtrauen des Angeklagten, noch des Anklägers ausschloß, den Aus spruch solcher Männer, zurückgeführt auf die AuSsprüch« der von dem obersten Richter stammenden Quelle der Er kenntniß aus Vernunft und Gewissen, fei mir der höchste Richter dieser Erde'. Der Menschenverstand des O. >Vs>. weiset so was aber damit ab: „Ja warum hatten wir denn so lange studiert. Wenn diese Dinge auch andere Leute wissen könnten?' —> »Die Volksgerichte haben fich um den Preis frommer Meineide (sio

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.06.1850
Physical description: 6
, welches ich hiermit Euer»» Majestät in tiefster Ehrfurcht vorzulegen mir erlaube. Im Allgemeinen ist zwar dcr Wirkungskreis der neuen Gerichte fchoii in den Grnndzügen dcr nenen Gerichts verfassung angedeutet. Slllein diese Bestimmungen, welche nur deu Zweck hatten, als Grundlage für die Feststel lung dcr Gerichtscinlheilnug, und für die übrige» Ar beite» dcr Gcrichlsciiiführnugs-Loininisssonen zn dienen, sind weder genügend sxecialistrr, noch in dcr Form eines dem Richter wie deu Parteien znr Richtschnur dienen

den Gesetzes kund gemacht. Dem Richter sind genaue Vorschriften »otbweudig, damit er nicht eine Rechtssache zurückweise, welche doch i» feinen Geschäftskreis gehört. Den Parteien inuß'klar vorgezeichnct werden, bei wel chem Richter sie ihre Rechtssachen anzubringen haben, damit nicht aus dcr Unsicherheit über diese Frage für sie oft unersetzliche Nachtheile entstehen. Diesem Be dürfnisse kann ttur ein umfassendes, in alle Besonderhei ten deS Rechlslebens eingehendes Gesetz genügen, wel ches an die Stelle

chem es nicht minder dem Richter als dem Rechtsuchen- den schwer war, den Ausweg zu finden. . In Kurzem wird dcr bisherige Gerichts-Organismus, ein Gebäude, welches dke Spüren einer veralteten Zeit trägt, lind den Bedürfnissen der Gegenwart, welche in dcr Pflege dcr Gcrcchtigkcit keine Privilegien duldet, nicht mehr zu genüge» vermag, verschwunden sein. An seine Stelle wird dcr von Eiierer Majestät geschaffene Gericiits-OrganiSmuS treten, welcher die Rechtspflege er leichtern , der Idee

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 07.09.1849
Physical description: 6
so«. Innsbruck, Freitag den 7. September 1849. Der Böthe erfchet«t täqllch »it «ssnatme tcr Preis »aldjstzri, ^ fi. — Ir. «- N.- »«ertclishriz ? r!. Z>> lr. <k. V? Mit Voft dtlescn bc» ts-U-trr Zaskntiiei' halbjZhri, s tz» e Scu7trt i ft. kr. S. M.. «it Seuserl Lfl. », t?. S.!v^.. (?'>rr.l>adki, tie für Tirol und Borarlbcrg. T irulcr. schütz««, zti tu«, Ucliersielit. Sin Wort >ur ?rage: -Warum kemmen zwischen Richter und GerichtSarjt so häufig Oifferenjen ror?-- Tagtneuigkeiten Inntbrulk, große

und Gerichtsarzt so häufig Differenzen vor?' Von 2- M. Hub er, GerichtSwundarzt zu Ried in Tirol. Es ist sonderbar, daß beim speziellen gerichtlichen Ber- sahren so häufig Differenzen in der Ansicht und Beur theilung citier Handlung, einer That, zwischen Richter und GerichtSarzte vorkommen, und zwar der Art, daß eine juridische Oberbehörde nicht selten die gerichtsärzt- liche Begutachtung bald als Ucbergriss, bald a^S un vollständig uud — bald als deu positiv-gesetzlichen Stand punkt verfehlt — zur Abänderung

überhaupt oder in der gerichtlich-medizini schen Lehre au sich — gesucht werden dürfe, scheint wi der die Bemerknng zu sprechen, das, beide — Richter und GerichtSarzt — auf gut wisscnfchästlichcr Grund lage zu gehen glauben; und doch — divergier ihr Weg am Ende, so zwar, daß der eine zuletzt gleichsam am Nordpol sich bcftndct, während der andere den Südpol umklammert: der eine nämlich sieht nicht als Vergehen, Verbrechen, Bosheit und Strafbarkeit — der andere hingegen nichts als Verirrnng, Krankheit

, daß manchem Arzte nnd Wundärzte eine vollständigere und geuanere posi tive Gesetzknndc höchst nöthig sei, wird, dessen kann mau sicher sein. Niemand läugnen. Allein so sehr Herrn v. Ney's Lcistuiigeu aus diesem Gebiete Anerkcnnnng verdienen, und so klar dieser ge feierte Autor die positive österr. Gesetzgebung in die Auf gabe der gerichtlichen Arzneikundc zu verivcben sich be müht, so kann und darf doch nicht überhaupt das Vor kommen der Differenzen zwischen Arzt und Richter blos allein der inangclhasreii

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 17.08.1849
Physical description: 6
, sich auf seine künftige Bestimmung vorzubilden. Erst nach erlangter Bildung und nach dem Verschwin den jener politische» Aufregung will er den nicht juri- '1 Sieb« Südtirolische Zeitung Nr. s. disch gebildeten Bürger in den Gerichtssaal als Richter einführen, sich jedoch nebstdem durch Festsetzung eines dem englischen ülinlichen Verfahrens vor den Assisen seiner gründlichen Auffassung, sciues gesnndeu Urtheils versichern. Wir theilen nun keineswegs die oft ausgesprochene Ansicht, daß rechrSgelchrte Richter weniger

« »al»,ätzr»« » ft. GVl. W»ir dem »ot»<» al« »nvtatt »er Pest de,os<a » ft. »o kr. S. M. Separat per VoK dessen » ft. so kr. E. M. Nicht unwahrscheinlich ist cS, daß bci einer allsoglei- chcn Einführung dcr Geschwornengcrichte der Fall öfter eintreten kann, daß bci »iigccignetcu oder bcsaugeuen Ge schwornen die dcr Assiscnsitznng beiwohnenden Richter den Irrthum dcr Jury auosprecheu, uud wic »S daS französische Gesetz bestimmt, dic ^achc auf eine andere Sitzung verweisen. Im Jntcrc»e dcS RcchtS kann cine

ist, — dieß ist wohl nicht zu bezweifeln. Mit dem Grundsätze, auf welchem das Verdikt dcr Jury beruht, kann die Motiviruug des selben nicht kollidiren, denn auch die innerste Ueber zeugung darf kein Orakelspruch sein, sondern auch der Geschworne muß sich dcr ihm oblicgcnden Pflicht zufolge über die Gründe dcr Ueberzeugung Rechenschaft geben könncn. Auch die Richter iu einfachen Polizeiübertreluir- gcn und über Vergehen, sowohl in erster als in letzter Instanz geben nach französischem Gesetze ihr Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 26.09.1849
Physical description: 6
den wird. Tiefe Varitss curi»v wird freilich nicht bis zur gänzlichen Zniiftgcnosscnschast eingeengt werden; vielmehr werden unter den Geschworne», selbst nach der vorsichtigste» Ausscheidung von Seite der Staatsbehörde und deS Angeklagte», stetS Leute von sehr gemischter Bevölkernngsklasse und Bildungsstufe zusammentreffen, und dem Angeklagten ost kaum näher stehen, als dieS bis! er von Seite besoldeter Richter der Fall war. Denkt man sich einen solchen Richter zugleich durch ein Gesel) seiner Unab

sctzbarkeit gedeckt, dann wird der Vorzug der Geschwornengerichte vom Standpunkte der n «befangenen A b n r t h e i l u n g wegen der StandeSähnlichkeit zwischen Richter und Beklag ten nicht mehr so auffallend, das? man in diesem allein ein hinlängliches Motiv dieser Neuerung der Strafjnstizpflegc finden möchte, Weit glänzender aber leuchtet dic Nützlichkeit des In stitutes aus der Eigenschaft der Öffentlichkeit nnd Mündlichkeit der Verhandlung hervor. Durch diese Mündlichkeit wird zuvörderst ein großer

geöffnet, und biemit der Gerechtigkeit eiiic kräftige Garantie ge geben. Dennoch liegt hierin noch nicht der ganze nnd höchste Vortheil. Ein noch größerer, ia der werthvollste des Institutes liegt in der O e s sen t lich k e i t deS Verfahrens innerhalb jener Gränzen, welche vom Standpunkt der Sittlichkeit n. dgl. durch eine weise Gesetzanordnnng be- rcits gcsicckt wurden. Diese Ocffentlichkcit des Verfahrens schützt zuvörderst den Richter gegen alle jene Verdächtigungen und Vorwürfe, welche seit jeher

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 15.12.1849
Physical description: 6
Personen ans die MeinlingSgestaltung jüngerer ein? er fahrungsgemäß? Wahrheit, so wie es andrerseits der menschlichen Natur und der Erfahrung gemäß ist, daß ältere, e>fallei,r>e und angesehenere Personen im Punkt ihrer Anstellten vom Einflüsse jüngerer in der Regel nicht leicht abhängig werden. Man muß es sonach sür möglich halten, daß ein jüngeres Mitglied eines Ri'chter- kolleginmS, nachdem es bereits die Meinungen der älte ren Richter gebort bat, und diese sich überdies vielleicht schon

zur Majorität gestaltet babeu, seine Ueberzeugung dem Urtheile der älteren Richter unterordne und ans- opfre, wenn nickt ans anderen Rücksichten, doch schon deßhalb, um nicht etwa eine entgegengesetzte Ansicht aus- zusprechen, lim mit ihr vereinzelt zu stehen, ohne Hoff nung, daß sich ihr Jemand anschließt, und ohne weitere Wirkung. Diese Möglichkeit beschränkt die freie Ansichts- äußerung, und gefährdet das Recht; ihre Beseitigung muß als ein Gewinn sür die Gcrechtigkeitsgarantie an gesehen

werden. Diesen Gewinn zu erreichen, wird bei den ncuorganislrten Kollegialgerichten in der Weise ab gestimmt werden, daß zuerst der jüngste Richter sein, gewiß noch durch keinen Einfluß präjudizirteS Votum abgibt, und ihm der Reihe nach die zunächst Aelteren folgen, von denen eben nicht vorauszusetzen ist, daß sie ihre Ueberzeugung der Ansicht jüngerer Mitglieder so leicht unterordnen werden, als es Jüngere ihnen gegen über thun könnten. Der Tadel, der der versuchsweisen Einführung dieser Modifikation von Seite

, über die man bei allen kollegialen, nicht richterlichen Verhandlungen längst im Reinen ist, soll, wie in allen deutschen Gesei-gebungen, anch in der öster reichischen eine offene bleiben. Man befürchtet vielleicht dein Gewillen der Richter zu Habe zu treten, und ver gißt, daß die Gefahren, die der Abgang diesfälliger fester Bestimmungen i»it sich führt, ungleich größere Befürch tungen rechtfertigt. Es ist nichts natürlicher, als daß die Ansicht der Majorität hier wie überall alS ei» Ge gebenes angeseh.» werden ninfl, ans

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 26.06.1850
Physical description: 6
der modernen (Zivilisation, welche nun anch in Oesterreich zur Wahrheit werden sollen, so wie sie-seit Jabrhundcrtcu in England, seit mehr als einem halben Jahrhundert in Frankreich, und seit der März-Revolution fast bereits in ganz Deutschland zur Wahrheit geworden siiid. Der Richter soll »»abhängig von jedem politischen und sonstigen seiner reinen Justiz - Sphäre heterogenen Ein flüsse sein. Es soll keine Kabinetsinstiz und kein prinzipielles Mißtrauen mehr in die Unparteilichkeit und Unabhän gigkeit

. Instanz, wo daS LandeSgericht in II: entschied. I» Strafsache» ist das OberlandeSgericht u»r. Anklage» kainmer zum Schwurgericht. Der oberste Gerichtshof ist III. Instanz, wo das Oberlandesgericht in II. entschied, und Kassationshof über die Entscheidungen der Landes - und Schwur gerichte. Die umfangreichste und gründlichste Uniwandlung trat im Strafverfakreiz ein. Das Jnquisitionsprincip, welches dem Richter geboth, von Amtswegen Verbrechen »nd Verbrecher zu suchen, die letzter

» durch die ihm zu Gebote stehenden Mittel zum Geständnisse zu vermögen, uud dann zur Strafe zu ziehen — es ist gefallen, und hat dem Anklage- Prinzip Platz gemacht, welches dem uralten Grundsätze huldiget: „Wo kein Kläger ist» da ist kein Richter.' Soll ich Ihnen, meine lieben Mitbürger, die Geschichte der Inquisition erzählen, dieses mittelalterlichen Unge heuers mit seinen Folterkammern »nd Scheiterhaufen? Mir würde die Zeit gebrechen nnd Ihnen würden die Haare zu Berge stehen. Drum nur wenige Worte zum historischen

»nd auf dem frommen Glauben beruhten: Gott könne die Un schuld nicht verderben lassen. Das Verfahren war stets vfffiitlich und mündlich und die Richter Vertrauensmänner der Gemeinde oder der Grafschaft, die man Schöffen nannte, an deren Spitze der Feudalherr, oder der Graf der Provinz, oder der König saß. Sie sprachen das Schuldig oder das Nichtschnldig, und im ersteren Falle sogleich die Strafe ans. Die daraus entstandenen Mißbräuche und Unfüge traten besonders durch daS nach und' nach immer häufi ger gewordene

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 22.08.1850
Physical description: 4
Amtszengnisses haben die - oben (88. 12—>41 für die Richtcramtsprüfnng festgesetzten Vorschriften noch mit folgenden Bestim,innigen in An wendung zu kommen: al Bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission (8 >21 ist statt eines der drei Richter ein zweiter Ad vokat beizuzielien. l>1 Die AdvokaturSprüfung ist nicht bloS mündlich, sondern auch schriftlich vorzunehmen. ei Sowohl bei dem mündlichen, als bei dem schrift lichen Tbeile dieser Prüfung ist nebst der Erprobung der im Z. >4 erwähnten Eigenschaften

er jedenfalls stch bei einem Notar verwendet baben. Ein Jabr aber kann er nach freier Wabl nnd in beliebigen Zeitabtbeilnngen auch bei einem Gerichte (8. 71, Fiskalamte oder Advokaten ver wenden. 8. 19. Notarialsprüfnng. Auch in Anfelning der Notarialsprüfung nnd des da rüber auszufertigenden Amtszeugnisses habe» im Allge meinen die für die Richtcraintsprüfling (88. 12—141 festgesetzten Vorschriften zn gelten, nur soll al bei Znsammcnsctzniig der PrüsiingSkonimissioii (8-121 statt einer der drei Richter

zu dem Eivil- und-Strasrichteramte für den Eivilstand oder zur Staatsanwaltschaft befähigen. 8. 21. Wirksamkeit der bisber il»r theilweise abgelegten Jlistijdicnst-Prüfungcn. Diejenigen Kandidaten, welche zur Zeit, wo diese Ver ordnung i» Wirksamkeit tritt, zwar die Advokaturs-, Fiskal- oder Eivilrichteramts-, aber nicht anch die Kri minal, RichteramtS. Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. habe» sich zur Befähigung für das Richter- ober Staats« AnwaltschastSamt überhaupt, nach Ausweisung der ge setzlichen

Praris <88. 24—261 zwar ebenfalls der oben in den 88- 12—14 bestimmten Prüfung z» unterziehen, allein eS ist dieselbe ans die Erprobung der Strafrichter- AmtSbefäblgiing zu beschränke». Bei solchen Kandidaten hingegen, welche bisher nnr sür das Kriminalrichteramt geprüft sind, und die sich für das Richter-, Staatsan- waltschastsamt, die Advokatur oder daS Notariat be fähigen wollen, ist bei der biefür nach Maßgabe der gegenwärtigen Vorschrift abzulegenden Prüfung von der nochmaligen Erprobung

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 17.09.1849
Physical description: 10
, Kaminerprokurator. Jos. Niederegger, Rechnungsrath. Lukas v. Zwickle, Land richter zu Feldkirch. Dalla Rosa, Landrichter zu Ci- vezzano. S u b st i t u t e n. Für die politischen und Justiz-Repräsen tanten: Friedrich v. Attluiayr, Landrichter zu Mez- zolombardo. Für den Kammmerprokurator: Dr. Eduard v. Maurer, Fiskalamts-Prakrikant. Für den Rechnungsrath: Johann Madlener, Rechnungs-Offizial. Die Zusammensetzung der Kreis-Kommissionen (mit Ausnahme der beiden italienischen Kreise) ist nach der Ernennung deö

h. Ministeriums folgende: Für Ober-, Uuterinn- nnd Wippthal mit dem Sitze zu Innsbruck. Präsident: Jos. v. Hcbcnstreit, Präsidial-Sekretär. Substitut: Friedrich Buckeisen, KrciSkominissär in Schwatz. K oinmissio n sg lie d er: Job. Bcrgmcister, Land richter in Kitzbichl. Eajetan v. Vcgl, LandgerichtS-Ad- juukt von Rattenberg. Joh. Plattner, Adjunkt von Reutte. Franz Huber, Rentmeister zu Innsbruck. Sub stitut: Friedrich v. Buckeisen, Kreiskommissär in Schwatz. Für Franz Huber: Jos. v. Prell, BuchhaltungS

- Offizial. I!. Für Pusterthak, Bozen und Mntschgau, Sitz in Briren. Präsident: Joseph Dialer, Amtsverwalrer des Kreisamtes Bruneck. Substitut: Maguus Beyrer, Kreiskommissär zu Bozen. K ommissionsg lied er : Alois Ennemoser, Land richter von Lienz. Jos. Klingler, Aktnar zu Schlan- ders. Karl v. Klebelsberg, Landrichter zu Kältern. Jos. Bnelacher, Hauptamts-Einnehmer der Kammeral- Aezirks-Kasse in Briren. Siibst ituteu: Magnns Bayrer, Kreiskommissär zu Bozen. Alois v. Hellrigl, Landrichter zu Sterzing

mit dem Landeschef und dem Appellatioiispräsidenteii (mit Aus nahme der beiden wälschen Kreise ernannt worden: Im B o z n e r Kreise. Stadt Bozen mit Karneid Ant. Köpf, Kollegialrath. Landgerichte: Nenmarkt, Joh. Gatterer, Land richter. Kältern, Dr. Jos. Rapp, Auskultant. Lana, AloiS von Gugger, Landrichter. Schlanders, Johann Aigner, Landrichter. Passcier, Franz v. Ehizzali, Ak tnar. Meran, Karl Gerber, Adjunkt. Sarnthal, Seb. v. Jllcr, Landrichter. Klausen, Joseph Hirn, Landrichter. Kastelruth, Jos. Gurschler

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 24
Date: 22.02.1844
Physical description: 24
nicht auf gleiche Weis« gezeichnet worden. In der That sey dieß aber bei mehrern Papieren geschehen, um die Aufmerksamkeit der Jury besonders darauf zu lenken. Dem Begehren des Anwalts wurde als billig entsprochen. Richter Crampton: Mehrere der Geschwornen verlangten ei nige Erfrischung, ich habe schon dafür gesorgt, daß sie nichts Aufregendes erhalten. (Gelächter.) Die Richter erschienen nun öfters wieder im Gerichtssaale, in der Erwartung, die Geschwornen würden ihr Verdikt gefunden haben. Zwanzig Minuten

; fünfter Pnnkt: Dan. und John O'Comiell, Na», Ä.rav, Steele, Duyy und Tierney sind schuldig ; über den ' sechsten'Punkt ist flicktS gesagt; siebenter Pnnkt: Dan. und John O^Conncll, Ray, Gray, «tcele und Duffy' sind schuldig; achter Punkt: no lln^inZ; neunter Punkt: i>6 kiinttnz;; zehnter Punkt: Daniel und John O'Connell, Ncy,' Stcele; Gray und Dnffy sind schuldig; eilfter Punkt üi, Nnlliiii; Folg'» die'Unterschriften.' Der Richter Axt. l und 2 besagen, daß die verschick»«!, vsr den Schranken

: „Nein Mylord, wir stimmen über den ersten Punkt ganz über ein ; nur sind wir in Verlegenheit , das Wort zu finden.' (Sensation.) Nach einigen Zwischenbemerkungen ^trug Hr. Moore darauf an, daß sich die Jury zurück ziehe. Der Attor- neygtneral begann mit einer Definition von „conspirao),' und einer Erläuterung über den ersten Punkt. Hr. Moore protestirt gegen solches Verfahren. Endlich erklärt der Attor- neygeneral, eS müsse die Sitzung vertagt werden. Richter Crampton: „Es ist noch nicht 12 Uhr

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 20
Date: 28.08.1845
Physical description: 20
zu bewirken, bei dem Richter, wel cher die Exekution vorgenommen hat, oder wenn deren Vor nahme, auf Ersuchen einer andern Behörde erfolgt wäre, nach . ihrer Wahl bei dem einen oder dem andern dieser beiden Ge richte geltend zu machen. . Auch können sie bei demselben Gerichte, wo die Verhand lung anhängig gemacht wird, verlangen, daß während, der Dauer derselben, im Falle hinreichender Bescheinigung ihrer Ansprüche unbedingt, außer diesem Falle aber doch gegen Sichrrstelluvg für allen Schaben

das Erkennt niß ausschließend der polit. Behörde zusteht, so hat der or dentliche Richter die Schöpfung feines ItrtheileS so lange zu verschieden,- bis die polit. Behörde über die ihrer ausschließen den Kompetenz angehörige, und von dem Civilrichter für sei nen Endspruch als entscheidend erkannte Frage, entschieden, haben idird. 2. Der Civilrichter hat in einem solchen Falle mittelst Ver?- ordnung die streitigen Fragen zu bestimmen, welche als de r polit. Kompetenz angehorig, von der polit. Behörde entsch

'.x- den werde;, sollen, und ohne deren vorläufige Entscheid ung ein. civilrichterliches Urlheil nicht geschöpft werden kann. (Ix. gen diese Verordnung hat der Rekurs statt, welcher in?.,crhalb - einer Frist von vierzehn Tagen, in welche auch die ^age der Ferien mitzuzählen sind, bei dem Richter erster Instanz zu überreichen ist. . 3. Nachdem diese Verordnung in Rechtskraft erwachsen oder im Falle des dagegen ergriffenen Rekurses von dem obe ren Richter.bestätigt worden ist, hat der Richter die Prozeßak ten

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Page 2 of 6
Date: 03.06.1850
Physical description: 6
von unserm ritterlichen - Kaiser, beauftragt von dem Ministerium, Ihnen den Staatöanwaltschaftseid abzunehmen. Möge Gott mit »nS fein, denn unsere Aufgabe ist schwer. Geschwornen Richter» würd.' ich zurufe» : Eure Aufgabe liegt in den Worten »Sprechet das Recht,' an Sie mein» .Herren als StaatSanwälte richte ich die Worte: »Suchet daö Wahre:' . Dieser Sav ist ein allgemeines Gebot für die Mensch heit! dieser Satz hat aber vorzüglich hervorzutreten bei dem Berufe dcs StaatsanwaltcS, Sie mögen sich sclbcn

scinc» Gewebe des subjektiven »nd objektiven Thatbestandes mit gewandter, knnstvollcr Hand uud nicht mit dein Alcranderscinvertc dcr Gewalt, odcr sonstiger uucrlaubtcr Mittcl Zil ent wirren. Es ist -5re Aufgabe, das richtige Fahrwasser zu gewinnen zwischen der (Zharybdis accnfatorischer G leichg il t igkcit ». der Scylla der Versolg » » gs- s»cht; denn cinc Klippe ist so schlimm als dic andcrc Finden Sic ans dicsc W ife von dein Untcrsnchuiigs- richter alle bekannt geworrenen Erkenntiiistgncllen

ansznsprcchcn, cS seien alle gcgcn den Bcschcildigte» vorg.koinmcncn Vcrdachtsgrnnde bchobcn, odcr cS sci kci» Gruud zur wcitcr» gerichtlichen Verfolgung vorhanden. Nicht BeweiSformcl» biiidcn nns hier a» cincn Antrag, dic lcl>cndigc iniicre Ucb crzcugu ug ist auSzusprcchcu. Vcruuuft uud Gcwisscii kouncii hicr allein den Ansschlag geben. Wir hab«» hier nicht zu dciikcu, was wcrdcu die Geschwornen, was die Richter, was die Meinung Vie ler sprechen, sonder» waS spricht meine Vernunft, mein Gewisse

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