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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 24
Date: 21.05.1840
Physical description: 24
bei Vermeidung der in dem vorher gehenden Paragraphe bezeichneten Nachtheile bis zu dem in dem Edikte zur ersten Fellbiethung bestimmten Tage ihre Forde rungen bei dem Gerichte anzumelden. Mit der Anmeldung sind zum Beweise der Forderung und des erworbenen Pfandrechtes alle jene Urkunden abschriftlich beizubringen» auf welche derGläubiger zurGelteiidmachung seines Rechtes sich bcrnsen will. Die Anmeldung wird einfach enlwcder schriftlich dem Ge richte überreicht, öder von dem Richter zu Protokoll Aufge

. H. 4. Nach erfolgter Veräußerung des Gutes hat der Richter unverzüglich von Amtswegen alle Gläubiger, die ihre Forderungen innerhalb der bestimmten Frist angemeldet haben, nebst dem Schuldner und dem Exekutionsführer zn einer Tagsatzung vorzuladen, um die Liquidität und Priori tät derselben fest zu stellen. In der VorladuugSverordnung ist das in Exekution gezo gene Gut gehörig zu bezeichnen, und der Betrag des Kauf- fchillinges anzugeben, so wie jedem Vorgeladenen zu beden ken, er habe alle Original-Urkunden

, der von ihm nach Anweisung des kundgemachten Ediktes in dem Gerichts bezirke bestellten Person, oder wenn er die Bestellung einer solchen Person nicht angezeigt hat, dem nach der Bestimmung dcs 2 auszustellenden Kurators in der Art, jedoch ohne Kundmachung eines Ediktes zuzustellen. wie nach der Ge- richts-Ordnung die erste Verordnung in einer Streitsache zugestellt werden muß. Unterläßt der Richter die Vorladung, ohne Zeitverlust zu veranlassen, so können nebst dem Exekutionsführer anch der Schuldner, der Käufer

vorzulegen. Dem Schuldner sowohl, als den angemeldeten Gläubi gern steht frei, ihre Erklärungen und Einweiidungrn über die Richtigkeit der'a»gemeldeten Forderung, und über den Bestand und die Priorität deS angesprochenen Pfandrechtes zu Protokoll zu geben. H. g. Wird gegen die Richtigkeit der Forderung nichts eingewendet, oder ist diese durch eine Urkunde erwiesen, wor auf der Richter nach dem 396 der galizischen, und H. 395 der italienischen G-richtSordnjing nnmittelbar die Exekution bewilligen

könnte, so wird davon in dem Protokolle die An- merknng gemacht, und die Forderung für richtig gehalten. In diesemFalle sind in Beziehung auf die etwa gegen das Pfandrecht gemacht werdenden Einwendungen jedem Theile nur zwei Reden gestattet. Wenn dic Liqnidirung sämmtli cher Ansprüche bei der festgesetzten Tagsatzüng nicht möglich ist, hat der Richter an den folgenden Tagen und bis zu deren Beendigung die Verhandlung fortzusetzen. Sollte Jemand sein Ausbleiben durch Darthuung eines unvermeidlichen Hindernisses

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 18
Date: 08.06.1837
Physical description: 18
SS ^ C l r c u l a r.» , 3 F. 7. Srhellet schon «IU< der jts'age, daß ein aerichtlicher das summarische Verfahren bei Befltzstörungen tetttffeiid. Augenschein vorzunehmen seyn werye, so kann der Richter so- Um bei Besitzsttrungen jeder Art, insbesondere bei Gränz- gleich die erste Tagsatzung 9» Ort und Stelle vornehmen und streitigkeitkn und Wasserleitungen, vder Wasserwerken, in so Kunstverständige dazu vorladen. ' weit sie zur Kompetenz der Civil.qerichte ausschlieficnd gehören, 8. In so fern

gehrt, und von dem Richter zur Verhütung vonGewaltlhattg. unterworfen, ohneRücksicht auf seinen privilegirten Gerichts« keiten, oder zur Abwendung eines univiederbrin/ilichen Scha- stand. ' Yens getrosten werden; insbesondere dann, wenn eö streitig Z. S. Wenn Jemand in dem Besitze einer Sache ode? eine» ist, wer sich im echten Besitze befindet. Der Richter hat zu Rechtes beeinträchtiget, oder wenn er tieseö Besitz/S widerrecht- solchem Ende entweder den« A. 347 deS allg. bürgert. Gesetz lich

zu verhandelnd Die Verhandlung kann auch an je- durch einen Kontumazdefcheid zu handhaben, dem Ferialtage aufgenommen werden. Die Klage des gestör-- Erscheinen beide Theile, so soll der Richter versuchen, über ten Besitzers kann schriftlich überreicht, oder mündlich zuPro- die Hauptsache oder wenigstens über eine bis zur Entscheidung tokoll gegeben werden. Im ersteren Falle sind auf der Ein- derselben gültige provisorische Verfügung einen Vergleich zu gäbe von außen die Worte: Stande zu bringen; gelingt

dieses nicht, so wird in gehöriger „Dringend wegen gestörten Besitzes' Ordnung, jedoch bloß über den gestörten Besitz verhandelt, anzumerken. §- 12. Eine Erstreckung soll ohne Einverständniß beider 8- 4. Zu den Verhandlungen über gestörten Besitz sind Theile nicht statt finden , wenn der Verhandlung der Sache keine. RechtSfreunde zuzulajien. nicht ein offenbar unüberwindliches Hinderniß entgegen stehet. §. 5. Hu diesem summarischen Verfahren Hot der Richter F. 13. Ueber die streitigen Thatumstände sind nöthigen von ÄmtSwegen

ihrem Gerichtstande nicht dieser Frist aber von AmtSwegs»' zu verwerfen. Wird in gehö« unterworfen sind, sogleich oder im Laust der Verhandlung, o?er riger Zeit der Rekurs angebracht, so hat der Richter erster Jn- auch nach dem Schlüsse derselben zurückstellen ,, aber nicht ge« stanz sämmtliche Akten sogleich und ohne Anordnung ciner statten, dsü über die Einwendung des ungebührenten Ge- Inrotulirungs Tagsatznng an das ApprllationSgericht zu be- richtstand^ eine besondere Verhandlung eingeleitet werde, fördern

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 16
Date: 27.03.1834
Physical description: 16
kein anderes Resultat hätten, als die Verschärfung des Artikels 231, wir würden dann uns Alle erhoben haben, um dieser Prophezeihung Lügen zu strafen. (Sehr wohl, sehr wohl!) Das Amendement des Hrn. Berenger erkennt das Prinzip der Associationen an, und man sage nicht, daß das Recht der Auflösung einer vorläufigen Erlaubniß gleich komme, denn zwischen Erlaubniß und Auflösung ist ein ungeheurer Unterschied. Im ersten Falle spricht die Gewalt als Richter, im zweiten erkennt sie nur als Jury. Unter der Restauration

war man sehr geneigt, politische Vergehen vor die Gerichts höfe zu ziehen; es hat deshalb auch das Richteramt, da es der Forderung der Regierung unterworfen war, zuweilen die Gunst des Volkes verloren , allein in diesem Falle, m. H., erkenne ich keine Richter, (vernehmen Sie eS wohl, m. H.!) keine Richter in der Welt kenne ich, welcher einen Bürger wegen des Vergehens verurthiilen würde, ein Mitglied eines von jeder Politik freien Vereines gewesen zu seyn. Auch nicht Einen solchen Richter werden Sie finden

. Vor vier Jahren wollten Sie das Richteramt von der Politik und ihren Stürmen ab sondern ; sie wollten, daß es unverlnischt bleibe, und jetzt wollen Sie die politischen Vereine vor die Gerichtshöfe ziehen. Dieß heißt sehr unklug gehandelt; ich verwerfe diese Verord nung des Gesetzes, welches denZweck überschreitet; ich verwerfe ein Gesetz, welches den Artikel 201 erschwert; ich verwerfe es im Namen der Charte; ich verwerfe ein Gesetz, welches die Richter mit ihren Leidenschaften in Zwiespalt versetzt

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 14
Date: 12.06.1834
Physical description: 14
Befehlen desOberstlieutenants Ertel, die am Vorabende vor Mattrei aufgestellt gewesen, zählte: an Truppen des Vortrates, unter dem Jäger-Hauptmann Ammann, 2 Kompagnien Salzburger Jäger; ^ Eskadron Hohenzollern ChevauLlegers und mehrere kleine Scharen Tiro ler; an Truppen des linken Flügels , 2 Kompagnien Lusignan Jnf.-Reg. unter den Hauptleuten Machit und Richter, und die Aufgebothe von Meran, Mais, Algund, SchalderS und von dem Schlosse Tirol; an Truppen des Centrums, 4 Kom pagnien Lusignan Jnf. - Reg

. Die übrigen drei von hier abrückenden Kompagnien, nebst demZugevon Cassassa Kompagnie, rücken auf den Schönberg vor, allwo Hauptmann Maiti und Richter Kompagnien in ihre Eintheilung im Ba taillon eintreten, und weiter vorrücken. Hauptmann Cassassa Kompagnie behält ihre Zimmerleute und eine Trommel bei dem SechSpfünder zurück. Hinter dem Fußvolk folgt die Reiterei, und hinter derselben schließen sich die zwei Dreipfünder und der vor dem Orte stehende Sechspfünder an, welcher durch den baierischen

Sechspfünder abgelöst wird , welch' Letzterer auf dem nämlichen Orte unter der Bedeckung der drei Züge von Cassassa Kompagnie aufge stellt.bleibt. In dieser Ordnung wird bis an die Brücke im Thal des unteren Schönbergs vorgerückt. Dort bleibt die Reiterei, das Geschütz und der vierte Zug von Cassassa Kompagnie unter dem Befehl eines Offiziers zurück. Von da rücken Machit und Richter Kompagnien möglichst rasch links durch den Wald auf die Höhe von Mutters gegen NatterS vor. Hauptmann Cortesi, Maiti

, wie weit di» Jäger und Tiroler Landesschützen, dann die denselben zur Einleitung beigegebenen Machit und Richter Kompagnien, gestreift haben, oder ob der Feind noch etwa allda Posten hat. Dieser Unter offizier meldet vas Erfahrene sogleich seinem Hauptmann, und dieser es mir auf das schleunigste. Einen gleichen Streifzug schickte Rodler Kompagnie in das rechts liegende Thal vorwärts, welche dem Herrn Oberlieute nant Schmidt sogleich das Erfahrene, und dieser es mir meldet. Hauptmann Ammann

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 18
Date: 27.09.1832
Physical description: 18
über die Eristenz eineS Eingriffes oder einer Verletzung, über die Anwendung der gesetzli chen Strafe, über den Ersatz deü von der einen oder an deren Seile erwiesenen Schadens, so wie über einen Streit um daS rechtmäßige Eigenthum eineü Privilegiums, er möge wegen der Priorität der Erfindung, Entdeckung oder Verbesserung, oder aus einem privatrechtlichen Titel ent springen, steht dem ordentlichen Richter zn, und ist in dem vorgeschriebenen Rechtswege ans die gesetzmäßige Art zu erwirken. Streitigkeiten

über die Neuheit einer privile girten Entdeckung, Erfindung »der Verbe»eru»g, die vor Ertheilung deS Privileginmö schon bekannt war, oder, über die Frage: ob sie nicht auö dem Auslande nur einge führt worden, und nach §. 2 für ein Privilegium nicht geeignet sey, wobei eö also nicht ans ein Erkenntniß zwi schen zwei Privilegirten ankonimt, gehören aber nach §. sl> zur Wirksamkeit der poliuschenBehörden. §. sö. Bei die sem oder demjenigen Richter, welcher sich imOrte, wo die Verletzung statt findet, befindet

dann der Richter, den eS betrifft, ohne Zeitverlust zur Handhabung des Privile giums sein Amt zu handeln hat. Der Richter wird sich da bei nach den Vorschriften der Gerichtsordnung, insbeson dere »ach 0er Aniilogie der Vorschriften von Verbothen und Sequestrationen benehmen, und überhaupt das Au genmerk daraufrichten, daß der beklagten Partei ohne dringende Noth kein unersetzbarer Schade» zngehe, und daß in allen Fällen die bewilligte Vorsichtsmaßregel nur aus denjenigen Gegenstand beschränket

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 10
Date: 12.06.1837
Physical description: 10
als beinahe ganz hergestellt an ; man glaubt, er werde morgen seine Gemächer verlassen tonnen. » Ein Restanratenr klagte vor einigen Tagen den» Friedensrichter von West- münstcr gegen einen gewissen Vanghan, dessen Heißhunger ihm einen grcßrn Theil feiner Tischgäste vertrieben habe, anf Schadenersatz. Der Richter fragte: Was kostet das Kouvert an Ihrer Tafel? Der Wirth: 2 Schilling; dafür gebe ich Braten, zwei Gemüse, Fisch und Dessert. Richter: Was ver langen Sie also von dem hier gegenwärtigen Hrn

. Vaughan ? Der Wirth: Hr. Vaughan ist ein Vielfraß erster Klasse; er ver zehrt alleinZQ Pfund Nostbeef, das Gemüse und sonstige Zubehör »ingerechnet, und läßt den andern Gästen nichts. Vaughan: Das war, als ich eines TageS bei Ihnen die erste MiltagS- mahlzeit hielt; Ihr Nostbeef »rar zu einladend, und ich konnte mich nicht enthalten darüber herzufallen. Der Richter: Sie sprachen von Fhrer ersten Mitragsmahlzeit. Halten Sie der gleichen mehrere ? Vaughan: Vier, und zweimal esse ich zu Abend. Das erste

. Der Wirth: Daö heißt: Sie essen viel Brod zum Fleische nnd viel Fleisch znin Brode. Der Richter: Ich ersehe aus den angeführten Umständen, daß die Statur Hrn. Vaughan einen unersättlichen Appetit gegrben hat, den er nicht bemeistern kann ; e« ist Sache der Wirthe, sich das Dop pelte und Dreifache bezahlen zu lassen, wenn sie wahrnehmen, daß ein Gast daö seinen Tischgenossen bestimmte Essen ver zehrt. Darum hat das Gesuch um Schadenersatz nicht statt. Lond on, den 2. Juni. In der hentigrn

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 24
Date: 12.04.1838
Physical description: 24
zu leisten verspricht, von welchem Protokolle den Partheien nur auf ihr Verlangen Abschriften zu ertheilen sind; I») aufderGrundlage solcher, vom Gerichte aufrecht erledig ten Vergleiche, welche ein Gerichtsamvalt nach K. 16 der indcr Gemeinderegulirung (Gubernial^ Circulare vom 26. Oktober 1819) enthaltenen Instruktionen aufnimmt, ertheilt werden. F. 2. Das ExekutionSgesuch kann bei Gericht mündlich zu Protokoll gestellt, oder auch schriftlich überreicht werden, und der Richter hat, wenn er das Gesuch

zum Gerichtssitze, als zum Aufenthalte eines GerichtSanwaltes gelegen ist, hat der Richter in dem Bescheide die Vornahme der Pfändung und Schätzung, so wie die Zustellung des Be scheides an den Schuldner einem Gerichtsdiener aufzutragen, und kann, wenn die Exekution im Orte des Gerichtes geschieht, zur Vornahme der gleichzeitigen Schätzung auch einen Kanz« leibeamten abordnen. Zur Vornahme der allfälligen Feilbiethung ist in demselben Bescheid« «in Kanzleibeamter zu bestimmen. F. 5. Soll aber die Exekution

an einem Orie vorgenommen werden, an weichem ein Gerichtsanwait wohnt, oder an einem Orte, der zum Wohnsitz« desselben näher ist, als zum Gerichts- sitze, so hat der Richter diesem GerichtSanwalte in dem erwähn ten Bescheide die Ausführung dcr ganzen Exekution aufzutra gen , und dieser Ist verpflichtet, ohne Zeitverlust nach Inhalt des ExckutionSbescheideS mit dcrZustellung desselben, mit der Pfändung und Schätzung vorzugehen, und darüber ein Pro tokoll aufzunehmen. 8« 6. Von diefer Delegation dcs

GerichtSanwalteL hat nur daun eine Ausnahme einzutreten, wenn der Richter aus hin reichenden Gründen ihn zu übergchen findet, oder wenn der ExekutkonSführer ausdrücklich ausrücksichtSwürdigen Gründen darum ansucht. In ein«m solchen Falle ist die Exekution nach Umständen, »Nlwtdtr vom Gerichte selbst, nach dl^ Anordnung des Z. 4,

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 22
Date: 26.04.1838
Physical description: 22
ist. 3. In dem Bescheide ist kein Schätzmattn zu benennen, sondern es bleibt dem Anwälte oder dem Beamten, der die Pfän, dnng vorzunehmen hat, überlassen, einen beeideten Schätzmann beizuziehen, und druck densesben die gepfändeten Gegenstände zugleich schätzen zu lassen. K. 4. Wenn die Exekution im Orte des Gerichts selbst, ach doch an einem Orte vorgenommen werden soll, welcher näher zum GerichtSsihe, als zum Aufenthalte eines Gcrichtsanwaltes gelegen ist, hol der Richter in dem Bescheide die Vornahme der Pfändung

ist, als zum Gerichtö- sitze, so hat der Richter diesem GerichtSanwalte in dem erwähn ten Bescheide die Ausfübrung der ganzen Exekution aufzutra gen, und dieser ist verpflichtet, ohne Zeitverlust nach Inhalt des Exekutionsbescheides mit der Zustellung desselben, mit der Pfändung und Schätzung vorzugehen,, und darüber ein Pro tokoll aufzunehmen. H. li. Aon dieser Delegation des Gerichlöanwaltes hat n.Ac dann eine Ausnahme einzutreten, wenn der Richter aus hin reichenden Gründen ihn zu übergehen findet

, oder wenn der Exekutionsführer ausdrücklich ansrücksichtswürdigen. Gründen darum ansucht. In einem solchen Falle ist die Exekution nach Umständen, entweder vom Gerichte selbst, nach der Anordnung des H. 4 oder von einem andern dem Schuldner zunächst wohnende«» Ge richtSanwalte nach Z. 5, vorzunehmen, und der Exekurionsbe- scheid hiernach einzurichten. L« 7. Wenn die Vollziehung dem Gerichtsanwalt, aufgetra- wird, hat der Richter dafür zu sorgen, daß demselben die gen ...... erforderlichen Aktenstücke mit möglichster

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 28
Date: 14.05.1840
Physical description: 28
ist, eine darin wohnhafte richts-Ordnung die erste Verordnung in einer Streitsache Person zu benennen, welcher die. gerichtlichen Verordnungen zugestellt werden muß. zuzustellen sind, widrigen Falles sind dieselben lediglich bei - Unterläßt der Richter die Vorladung, ohne Zeitverlust zu Gericht anzuschlagen. veranlassen , so können nebst dem Exekutionsführer, auch der H. 2. Das Gericht hat in dein vorschriftmäßig kundzuma- Schuldner, der Käufer des Gutes und jeder angemeldete chenden FeilbiethungS-Edikte

, der in dem Real-IuriSdlk- zu Protokoll zu geben. tionsbezirke des Gerichtes nicht wohnhaft ist, aufzutragen, H. g. Wird gegen die Nichtigkeit der Forderung nichts in der Anmeldung seiner Forderung zugleich eine in diesem eingewendet, oder ist diese durch eine Urkunde erwiesen, wor, Bezirke wohnhafte Person anzuzeigen, welcher die gerichtli- aus der Richter nach dem H. 396 der galizischen, un5 H. 393 chen Verordnungen zuzustellen sind, indem widrigen Falles der italienischen Gerichtsordnung unmittelbar

. beizubringen, auf welche der Gläubiger zur Geltendmachung 7. Werden gegen die Nichtigkeit der Forderung Ein- seineS Rechtes sich berufen will. Wendungen gemacht, welche dnrch die Vermittlung des Gr» Die Anmeldung wird einfach entweder.schriftlich dem Ge- richteS nicht beseitiget werden können, so ist dieVcrhandlung richte überreicht, oder von dem Richter zu Protokoll aufge- sowohl in Beziehung auf die Richtigkeit derselben, als auch nommen, in beiden Fällen mit den Beilagen bei dem Ge- jn Beziehung

, dieselbe zn benennen, so tät dersel'en fest zu stellen. hat der Richter den Vertreter auf ihre Gefahr und Kosten in In dcrVorladnugsverordn'üNg ist das in Exekution gezo- dem Protokolle zu bestimmen. Jn jedem Falle hat der Schuld- gene Gut gehörig zu bezeichne«, und der Betrag des Kauf- »er das Recht, als Mitbeklagter einzuschreiten, schillinges inzugcbtn, so wie jedem Vorgeladenen zu bedeu- ^.3 Sobald die angemeldeten Forderungen eiitivebcr ten, er Haie alle Original-Urkunden, von welchen er nöthi

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 16
Date: 25.05.1837
Physical description: 16
werden. In» ersteren Falle sind auf der Ein gabe von außeu die Worte; „Dringend wegen gestörten Besitzes' anzumerken. §. 4. Au den Verhandlungen über gestörten Besitz sind keine Rechtsfreunde zuzulassen. F. 5. Au diesem summarischen Verfahren hat der Richter von AmtSwegen sich gegenwärtig zu halte», und die Partheieu dahin zu leiten, daß es einzig auf die Erörterung und den Beweis der Thatsache des letzte» faktischen Besitzstandes und der erfolgten Störung ankomme, und die richterliche Verfü gung

werde, so kann der Richter so gleich die erste Tagsatznng an Ort nud Stelle vornehmen^ und Kunstverständige dazu vorladen. F. 3. In so fern uack den W. 34V bis 342 deS allg. bür gert. Gesetzbuches gegen den Unternehmer eines neuen Baues oder Werkes ein Verboth statt findet, den Bau vor Entschei dung .der Sache fortzusetzen, s?ll darüber auf Ansuchen deS Klägers sogleich bei Erledigung dtr Klage das Nöthige ver fügt werden. 9. Auch in andern Fällen derdringcuden Gefahr wider rechtlicher Beschädigung kann dem Beklagten

unbedingt, oder gegen Sicherstellung auferlegt werden, sich bis zumÄuSgangc der Sache aller Handlungen dieser Art, oder aller Verände rungen mit dem Gegenstande des Streites bei Vermeidung angemessener Geld - oder Arreststrase.zu enthalten. F. 1v. Selbst während der angefangenen und noch nicht beendigten Verhandlung können einstweilige Verfügungen be gehrt, und von dem Richter zur Verhütung von Gewaltthätig keiten , oder zur Abwendung eines unwiederbiinglichen Scha dens getroffen werden; insbesondere

kann, wenn eö streitig ist, wer sich im echten Besitze befindet. Der Richter hat zu solchem End.e entweder dem A. 347 des allg. bürgerl. Gesetz buches gemäß eine Sequestration anzuordnen, oder beiden Theilen alle Besitzhandlungen zu unlersagen, oder den streiti ge^ Gegenstand derjenigen Parthei anzuverlrautn, weiche ih rem Gegner Sicherheit leistet, oder in andern Rücksichten auf den Schutz des Gerichtes nach rechtlicher Erwägung aller Um stände grosiern Anspruch hat. H. 11. Wenn bei der angeordneten Tagsatznng

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 22
Date: 22.09.1836
Physical description: 22
und bezahlt wird, so muß er das Gerichtsprotokoll mit aller Treue und mit höchstem Fleiß verwahren; wenn sich eine Veränderung des GerichtsschreiberS ergibt, soll er das Gerichtsprotokoll sammt anderen brieflichen Urkunden und Akten, die der Obrigkeit ge hören , der gerichtlichen Obrigkeit zn überantworten schuldig seyn; auch sollen alle Hauptleute und Richter jederzeit verbun den seyn, die ihnen überantworteten GerichlSprotokolle mit höchstem Fleiß zu verwahren, und bei ihren Abzügen den nach folgenden

, soll ihr selbe durch den Hauptmann oder Nichter, gegen den ge bührlichen Pfenning, unter ihrem Jnsiegel verfertiget werven. Wenn gegen diese Ordnung Kundschaften e>aminirt wür den, so sind selbe als nichtig und kraftlos zu verwerfen, und darf darauf nicht geurtheilt werden. XVII. Von den vier Rednern und Beiständen, Erwählung, Pflicht, Eid, Besoldung und Abwechslung. ' ES sollen durch den Hauptmann oder Richter, mit Rath der Geschwornen, aus der GerichtSgemeinde vier.ehrbare und verständige angesessene

Obrigkeit. Der Hauptmann oder Richter sott zu jeder Baustift öffent lich kund machen, daß, so das Gericht oder andere Personen , Beschwerden gegen den Hauptmann, Nichter oder Andere hät ten, sie selbe an den fürstlichen Gesandten gelangen lassen sollen; hierauf soll der Hauptmann oder Nichter einen der Geschwornen hierüber befragen, und dieser sich deshalb mit der ganzen GerichtSgemeinde unterreden, und Folgendes im Namen der ganzen GerichtSgemeinde dem gedachten Haupt-- manne oder Richter, alsdann

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 22
Date: 11.10.1838
Physical description: 22
, Geld und alle anderen anf die Untersuchung Bezug habenden Gegenstände ausgeliefert werden. VIII. Artikel. Sowohl die entwendeten als nicht entwendeten Sacken, welche im Lauf? der Untcrsuchnnz als Eig'nlhuin dritter Per sonen erkannt werden, sollen, nach gehörig In der Untersuchung davon gemachten Gebrauche, den Eigenthümern kostenfrei n>- rückgegeben werden, sobnid sie nämlich ihre Ansprüche vorl?in ordentlichen Richter ihres Wohnortes, oder vor dein Untersu chungsrichter, vermittels

, benöthigt wird, so söll dleselbe vermittelst der gewöhn lichen Ersuchschreiben verlangt werden. XII. Artikel. Bei grausamen vder solchen verbrecherischen Handlungen, welche die öffentliche Ruhe zu stören geeignet sind, und an welchenllnterthanen des einen und des änderen Staates Theil genommen haben , sollen sämmtliche MKschuldlge dem Richter des Ortes, >?o das Verbrechen begangen wurde, zu dem Ende ausgeliefert werden, damit, nach vorläufig zwischewden bei derseitigen Untersuchungsrichtern gepflogenem

, wo von der einen oder der andern Regie rung die auS waS immrr für einem Gründe ans ihrem Gebiethe Abgeschaff/en bis an die Gränze abgeführt werden, Vie Behör den des einen Staates es sich angelegen s?vn lassen, jene des anderen Staates wenigstens zwelTage vorher davon in Kennt niß zu setze,., damit diese in Beziehung auf solche Personen, die einer klugen Verficht und Wachsamkeit entsprechenden Maß regeln schnell und sicher einleiten können. XVI. Artikel. Gleicherweise sollen die beiderseitige»! Richter und Gerichts behörden

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Der Bote für Tirol
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Page 11 of 26
Date: 04.10.1838
Physical description: 26
Waffen, Geld und alle anderen auf die Untersuchung Bezug habenden Gegenstände ausgeliefert werden. VIII. Artikel. Sowohl die entwendeten als nicht entwendete» Sachen, welche im Laus? der Untersuchung als Eigenthum dritter Per- sonen erkannt werden, sollen, nach gehörig in der Untersuchung davon gemachten Gebrauche, den Eigenthümern kostenfrei zu rückgegeben werden, sobald sie nämlich ihre Ansprüche vordem ordentlichen Richter ihres Wohnortes, oder vor dem Untersu chungsrichter, vermittelst

wird, so soll dieselbe «ermittelst der gewöhn lichen Ersuchschreiben verlangt werden. XII. Artikel. Bei grausamen oder solche» verbrecherischen Haudlnngen, welche die öffentliche Ruhe zu stören geeignet sind, und an welchen Unterthanen des einen und des anderen Staates Theil genommen haben, sollen sämmtliche Mitschuldige dem Richter des Ortes, wo das Verbrechen begaiigen wurde, zu dem Ende ausgeliefert werden , damit, «ach vorläufig zwischen den bei derseitigen Untersuchungsrichtern gepflogenem Einvernehmen

?, wo von der einen oder der andern Regie rung die aiiSwasiui»iec für einem Grunde nus ihrem Gebiethe Abgeschaffien bis an die Gränze abgeführt werden, die Behör den des einen Staates es sich angelegen seyn lassen, jene deS anderen «Staates wenigstens zioei Tag? vorher davon in Kennt niß zu seyen, d-?mil diese in Beziehung auf solche Personen, die einer tlngen Vorfielt und Wackisamkeit entsprechenden Maß regeln schnell nnd sicher einleiten l!5nnen. XVI. Artkt-I. Gleicherweise sollen die beiderseitigen Richter und Gerichts behörden

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Page 7 of 16
Date: 04.10.1832
Physical description: 16
oder einer Verletzung, über die Anwendung der gesetzli chen Sirase, über den Ersatz deü von der einen oder an deren Seite erwiesenen Schadens, so wie über einen Streit um daS rechimäßige Eigenthum eiiieö Privilegiums, er möge wegen der Priorität der Erfindung, Entdeckung oder Verbesserung, oder a»S einem privatrechtliche» Titel ent springen, steht dem ordentlicheu Richter zu, und ist in dem vorgeschriebenen Rechtswege auf die gesetzmäßige Art zu erwirken. Streitigkeiten über die Neuheit einer privile- girten

und die Veräußerung der nachgeahmten Erzeugnisse einzu» stellen. Wäre aber die Beschreibung in die öffentlichen Re gister zu Jedermanns Einsicht eingetragen, oder wenn »M Falle der Geheimhaltung ein zweiter oder wiederholter Ekgriff statt sände, kann der Privilegirte auch die nnver- . zügliche Beschlagnahme deS nachgeahmten Gegenstandes begehre», eö möge sich dieser bei dem Nachahmer selbst oder bei einem Dritten vorfinden, oder von dem Auslande her» eingebracht worden seyn, worüber dann der Richter

, den eö betrifft, ohne Zeitverlust zur Handhabung deS Privile giums sein Amt zn handeln hat. Der Richter wird stch da^ bei nach den Vorschriften der Gerichtsordnung, insbeson dere nach der Analogie der Vorschriften von Verbothen nnd Sequestrationen benehmen, und überhaupt daS Au genmerk, darauf richten, daß der beklagten Partei ohne bringende Noth kein unersetzbarer Schaden zugehe, und daß in allen Fällen die bewilligte Vorsichtsmaßregel nur auf denjenigen Gegenstand beschränket werde, welcher die Nachahmung

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 10
Date: 29.07.1839
Physical description: 10
der Lehre und Disziplin der katholischen Kirche von weltlichen Behör den, die über eine Person und Sache dieser Art kein Recht hat ten, durch einen Richterspruch verurtheilt wurde. Die königli chen Richter entschieden in diefer Sache in den letzten Tagen des Februars dieses Jahres; Wir aber wollten bis jetzt noch keine Beschwerden erheben, weil jenes Urtheil dem.Erzbischof noch nicht verkündigt war, und deshalb die ganze Sache noch aufgeschoben zu sehn schien. Auch wußten Wir selbst noch nicht «zenugsam

zu haben angeschuldigt ward. Am dieses angeblichen Ver brechens willen verurtheilten dieselben Richter den Erzbischof nicht nur zur Bezahlung der Prozeßkosten und zu einer sechs monatlichen Haft in einer Festung, sondern erklärten ihn auch für unfähig zur Uebernahme irgend eines Amtes oker einer Anstellung im Königreiche Preußen, und entsetzten ihn außer dem, mit unerhörtem Erkühnen, seines erzbifchöflichen Stuh les und HirtenamteS. Es fehlen die Worte, ehrwürdige Brü der, durch welche Wie hinreichend Nnsecen

bittern Schmerz ausdrücken könnten, den Uns die Nachricht von diesem, Vor gänge verursachte ; aber es wlrv Euch nicht schwer seyn,, die Gewalt Unseres Schmerzes aus der Betrübniß zu ermesse«^ die Ihr selbst empfindet. Denn es handelt sich nicht nur darf um, daß die geheil g«e Person eines Bischofs dadurch verletzt wurde, daß sie vor weltliche Richter gestellt ward, sondern anch die Ursache, wegen welcher er gerichtet a und die Strafe , die ihm auferlegt ist, bekunden einen weit schwereren Eingriff

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 14
Date: 01.06.1837
Physical description: 14
gestörten Besitzes' anzumerken. §. 4. Zu den Verbandlungen über gestörten Besitz sind keine Rechtöfreund» zuzulassen. 5. Zu diesem summarischen Verfahren hat der Richter von AmtSwegen sich gegenwärtig zu halten, und die Partheien dahin zu leiten. daß eö einzig auf die Erörterung und den Beweis der Thatsache des letzten faktischen Besitzstände« und der erfolgten Störung ankomme, und die richterliche Verfü gung oder das Erkenntniß auf den Schutz und die Wiederher stellung des gestörten Besitzes beschränkt

, mit dein Bedeuten vorzuladen, daß sie alle Ur kunden oder Zeugen, worauf sie sich berufen wellen, mitzu bringen haben werden, und daß im Falle deSAuSbleibenS einer Parthei den Angaben ihres Gegner« Glauben beigemessen, und denselben gemäß entschieden werden würde. 8. 7. Srh'vet schon au« der «lag», daß ein gerichtlicher «ugenscheinvorzunehmen s'V» werde, s-kann der Richter so- gleich die erste Tazsatzung an Ort und Stelle vornehm'», und Kunstverständige dazu vorladen. K. S. In so fsrn nach den ZK. 340 bis 342

mit dem Gegenstande de« Streites bei Vermeidung angemessener Geld - oder Arreststrafe zu enthalten. 8- 19- Selbst während der angefangenen und noch nicht beendigten Verhandlung können einstweilige Verfügungen be» gehrt, und yon dem Richter zur Verhütung von Gewaltthätig keiten , over zur AbwenduaL «ine« unwiederbringlichen Scha dens getroffen werden; insbesondere dann, wenn eS streitig ist, wer sich im echten Btsitz» befindet. Der Nichter hat zu solchem Ende entweder dem Z. 347 de« allg. bürgerl. Gesetz« buches

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 22
Date: 29.06.1837
Physical description: 22
für dich; und dann ist er noch immer nur Student; sein Vater ist Richter, das ist wohl wahr,.aber er ist nicht reich. Diese Parthie paßt nicht fkr dich; übrigens hat dich Kasper seit den drei Jahren, Laß er dich nicht sah, schon lange vergessen.' Diese Worte versetzten Josephinen in die lebhafteste Betrübniß; sie verlor jedoch den Muth nicht, den» sie war der Liebe Kaspers gewiß; er sprach uoch in einem sei ner letzte» Briefe, der voll Ausdrücke der lebhaftesten Zärt lichkeit war, von ihrer einstigen Vereinigung

. Sollte sie ihren Geliebten von dem in Kenntniß setzen, was zwischen ihr und ES wird unsern Lesern vielleicht einen Spaß machen, zu er fahren , was sich an» 27. Mai in Jnnübrn.k laut einer fran zösischen Zeitung zugetragen hat. Die Gazelle des Tribu- uaur, und aus ihr andere französische Blätter, enthält einen Brief nachstellenden JnlialtS a»S Innsbrucl vom 4. Juni 1^7: Stroller, ei« reicherWeinh.'indler derSladt JniiSbrn.l', uud der Richter Boldheim »raren nahe Nachbaren. Der Sohn Bold- heimS uud die Tochter StroUerö

wurden so zu sagen mitsam- men erzogen. Gewohnt die nämlichen Spiele, die nämlichen Untcrhaltuugeu zu theilen, emsand eines für das andere die lebhafteste Freundschaft. Als der junge Boldheim das löte Jahr erreicht hatte, sand sein Vater für gut, ihn nach Wien zur Vollendung feiner Studien und zur Anhörung des medi zinischen LehrkurseS zu schicken. Auch noch ein audererBeweg- grnnd bestimmte den Richter Bolrheim zu diesem Entschlnsse; er hatte die Neigung seines Lohnes Kasper zu Jcsephiue Stroller

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