in Tegenwart ber su B àrij residireiidc» Minister der hohen fontrahlrendeo Mächte «inen Eid, di! sie, ?hne irgend eine Vorliebe sür die Partheyen, «ach den durch dea Traktat vom zo.May iz^vvl durch gegenwärtige Konvention aufgestellten Grundsätzen, sprechen wollen. . - 4) Allogleich, sobald die von Fra rikreich, - und tum 'Müdesten von jlv«i der übrigen bài la keressirlen Theile ernannten richtenden Kommissäre diesen Eid geleistet habèa, solle« sich all« diese l« PariS anwesensen Richter
, aus /Z,richtenden Kommissarièn, nemlich: s Franjosen, und z von der reklamirenden Regierung ernannten Personen bestehen/ Diese 6 Richter losen unter sich, um iu wissen, welcher von ihnen austreteii muß. Die solchergestalt aus zredutirteu'Kommissäre entscheiden definiti» Der die ihnen vorgelegte Nàiiiaiion. , ,, , 7) ' In den Fällen, wo es daraus, ankommt, zu, wisset ob die bestrittene Reklamation in die Reihe derjeslgen, deren in,d'enHariser-Traktat von à May' ii!i^ oder in gegenwärtiger Kondenzio« ßidacht
ist , gehört, ,soll.die schjeSsrichtcrliche Kommission aus sechs Mitgliedern, worunter drei Fr«, josen und drei von-der^Mmir^ndeirRegierung ernannte/ bestehen. Diese'sechs Richter entscheiden durch Stimmen-Mehrheit,/ob' die Reklamation zur Liquidation zugeiassen werden kaan, wenn die Stimmen gleich, getheilt sind, wird die Untersuchung der Sache auMchobsn, welche dann der Gegt« stand einer wettern diplomatischen Unterhaadluug jwilchen del Regierung styn^oll. ^ ü) So oft elllk-Sache jur Elllscheid^llq mcr
gezogne von Rechtswegen austretes, ,so daß die Zahl der Richter auf 5 beschränkt wird. Nichts desto« weniger soll es den Partheyen srei stehen, sich, wenn sie es alle tusrieben sind, mit einer Kommisfioa von 4 Richtern zu begnügen , welche, um eine ungleich, Zahl zu erhalten, auf vbcy angeieigte Weise aus drei reduzirt werden lcllen. In dem Falle, dessen im siebenten Paragraph des gegenwärtige» Arti kels erwähnt wird, schreiten die 6 Richter, Mr die vier, wenn beide Partheiea über diese Zahl