¬Die¬ Heimat : Blätter für Heimatkunde und Heimatschutz in Tirol ; 1912/13
sondern eine halbe Stunde an des Esels Füßen gebunden werde, I. St.-A. Causa domini 1662—63; f. 498, 1663, 20, Juni Innsbruck, Die ob.-osterr. Regierung bestätigt dem Richter zu Heimfels den Empfang des Urteils über Thomas Hans, es sei aber dahin zu mildern, ,,daß dem armen Sünder die zwei Arnibeine durch Stoß abgebrochen und alsbald her nach der Herz- oder Gesöllenstöß gegeben werde und nach vollendetem Leben die ,,Vierpein“ an Schenke! und Füßen abgestoßen und der Körper in das Rad gelegt
werde,“ Ferner wird dem. Richter noch ein Verweis wegen eines Fehlers im Prozesse erteilt; er solle das nächstemal einen Rechtsgelehrten beiziehen, I. St.-A, Causa domini 1662—63, L 606. 1663, 4. August Innsbruck. Die ob.-österr. Regierung schreibt an Thomas Sailer, ob.-österr, Regiments- und Kammermarschalk: ,,Ursula Sezin und Euphemia Mayrhoferin sollen ?J ( 4 Stunde, Maria Marxin (diese mit einer an den Rücken gebundenen Rute) 1 Stunde auf öffentlichem Platze mit der Eselsstrafe be straft, alsdann
des Landes verwiesen werden, I. St.-A. Causa domini 1662—63, f- 609. 1663, 19 . November, Die ob.-österr, Regierung schreibt an Nikolaus Freitag, Richter zu Melters*) und Mals**), das Urteil über Anna Madera wegen Kindsmordes, das auf Tod durch das Schwert lautete, sei dahin zu mildern, daß sie an drei Sonn- und Festtagen eine Stunde lang mit einer Ruten in der Hand vor die Kirchtürc gestellt werde, 100 Taler als Almosen dem nächsten Spital zahle und die Gerichts kosten begleiche, I, St.-A, Causa domini