in ihrer Schlafkammer g'schaut und dort den T e u f e l g'sehen. Zum arbeiten sei sie brav, das Gschrattelmensch, weil ihr der Teufel auch arbeiten hilft; aber wer wird den Teufel ins Haus nehmen wollen? So und ähnlich sagen eine Reihe von Zeugen aus. Kein einziger bestreitet, daß die Liesl vom Teufl „besessen is". Die Liesl beteuert weinend und heu lend, daß das nicht wahr ist; sie gehe alle Sonntage zur Kirche und alle Wochen zur Beichte und Kommu nion. Ter Richter glaubt ihr ja, aber die Bauern
nicht, und dem Mädel wäre es lieber, es wäre umgekehrt. Ter Richter versucht, die Bauern aufzuklären, und dringt in den jetzigen Dienstgeber ein, daß er die Liesl in seinen Diensten behalte. „Bis sie was andres kriegt", meint der Bauer zaudernd; „aber wenn es irgend einmal nicht richtig wird, wann i nur a bißt was vom Tenf'l g'spür', muaß sie aussi aus mein' Haus," erklärt er feierlichst und mit Nachdruck, und beifällig nicken ihm seine Nachbarn zu. „Tann", sagte der Richter tröstend zur Kläge rin, „dann kommen
, denn wenn wir an menschlichen Geschöpfen christka tholischer Verblödung auch wahrlich köan Mangel haben, gibts in ganz Tirol ganz gewiß koan Hof und noch viel weniger an geschlossenen Ort, wo so was wär, und darum werden die immergrünen Steiermärker schon erlauben müssen, daß wir ihnen den gewissen Revolver, mit dem dessen rechtmäßiger Inhaber jeden dümmeren ungestraft niederschießen darf, hiemit feierlich abtreten, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß wir vor dem wirklich gerechten Richter, der das freisprechende Urteil
werden, denn wenn sie die Möglichkeit ghabt hätten, vom schweren Vorwurf auch nur ein J-Tüpfl wegzu leugnen oder zu verdrehen, so hätten sie das um so gewisser getan, als sie vor Veröffentlichung des nie derschmetternden Beweises weder Schimpf noch Lug gespart haben, ihre Verbrecherköpfe aus der Schlinge zu ziehen, die ihnen Nummer für Nummer kunstgerecht um die hochwürdigen Hälse gelegt worden ist. Sie zuzuziehen ist Sache des Gerichtes, und das Volk er wartet, daß die Richter als treue Diener der strafenden Gerechtigkeit