ser v e r m i e d e n w o r d e n wäre, der als Zei chen von Voreingenommenheit gedeutet werden könnte." Also: ein Richter, der in einer Urteilsbegründung ausführt, dag Offizier und Kellner vor dem Gesetze gleich sind, läßt nach der Ansicht Hochenburgers den notwendigen Takt vermissen! — Der Erlaß des Justizministeriums ist eine indirekte Aufforderung an die Richter, Offiziere als Menschen besonderer Güte zu behandeln. Er greift deshalb, indem er den Richter wegen einer Urteilsschöpfung
, die in jeder Hinsicht korrekt war, scharf tadelt, in die staats- grundgesctzlich festgelegte Unabhängigkeit der Richter ein. Nicht nach seiner gewonnenen Ueberzeugung, sondern nach dem Wunsch, der oben vorhanden ist,, soll ein Richter urteilen! Die Vereinigung österreichischer Richter hat gegen den Angriff auf die Unabhängigkeit der Rechtspre chung einen scharfen Protest eingelegt. Diesem Pro test muß sich jedermann anschließen, der das Gericht frei halten will von Beeinflussungen. Wo kommen '.vir
hin, wenn die Richter nicht mehr nack) ihrer ge wonnenen Ueberzeugung, sondern so urteilen sollen, wie es oben gewünscht wird, wenn die Richter auf jeden Wink, der von oben kommt, Menschen und Vergehe:: unterschiedlich behandeln: welche Urteile würde eine solche Beeinflussung bei politischen Pro zeßen herauskristallisieren oder bei jenen, die aus wirtschaftlichen Kämpfen erwachsen! Das Attentat auf die Unabhängigkeit der Richter muß abgeschlagen werden, denn es ist der erste Vor stoß zur Wiederaufrichtung
der Kabinettssustiz, die Wunsch und Befehl von oben zu ihrer Grundlage hatte! ... Nie Beschützer Hochenburgers. Herrn v. Hochenburger ist nun ein Verteidiger erstanden, der durch einen obstruktionistifchen Akt verhindern will, daß das Attentat auf die Unab hängigkeit der Richter abgeschlagen werde: der Abg. Waldner vom Deutschen Nationalverband! Herr Waldner ist Obmann des Justizausschusses. Er führte in der vorgestrigen Sitzung, in der Abg. Ren ner den Antrag stellte, dem Justizminister Hochen burger wegen
! Diese Episode wäre ja an sich nicht sonderlich bedeutsam, weil, auch wenn die Abstim mung nicht vorgenommen werden wird, das Urteil der ganzen Oeftenrncyre:: uoer Herrn Hocyenburger und über seine Beschlüsse schon jetzt feststeht. Denn Herr Hochenburger hat nicht zum erstenmal in die staatsgrundgesetzlich gewährleistete Unab hängigkeit der Richter einzugreifen gewagt — eni- gegen seinen: Eide, den er auf die Staatsgrund gesetze abgelegt hat —, sondern er hat, wie in der In terpellation der Sozialdemokraten