mehrere Hauptverhandlungen statt. 1. Arzberger Peter, led. Bauerssohn und Landesschütze aus Brandenberg, 27 I. alt, Platzer Franz, led. Maurer aus Kramsach, 20 I. alt, u. Wimmoser Sylvester, led. Bauers sohn und K.J.-Reservist aus Bradenberg, 23 I. alt, waren am Schutzengelsonntag den 28. Juli beim Ascherwirt in Brandenberg. Bei ihnen saßen Josef Arzberger, Vater des Angeklagten, Michael Gschwendncr aus Breitenbach und Jakob Marksteiner aus Bran denberg. Dann kam noch Friedrich Hafer aus dem genannten
Dorf zu ihnen und zwar, um den Arzberger „Kräuterhäusler" zu schimpfen und den Platzer dadurch zu beleidigen, daß er ihm vorwarf, er erfülle seine Pflichten als außerehelicher Vater nicht. Der Störenfried wurde fortgeschafft, kam aber wieder. Nun sagte Platzer: „wart a bißl, wir werden dich schon kalt machen." Dem Marksteiner gefiel die Geschichte nicht, weshalb er nach Hause aufbrach und den Wimmoser mitnehmen wollte. Dieser zog jedoch vor, bei Arzberger und Platzer zu bleiben. Es war finstere
Nacht. Marksteiner hatte dann, auf dem Heimweg begriffen, den Peter Arzberger und den Platzer bei der Kellerthür des Wirthauses stehen und bald darauf die beiden Arzberger (Vater und Sohn), Platzer, Hafer und Gschwendncr auf dem zur Kirche führenden Vorplatz sich aufhalten sehen und auch gehört, wie da der Vater Arzbergers unter den Streitenden Frieden stiften wollte. Am folgenden Morgen vernahm Markfteiner, daß Gschwendncr in jener Nacht um 1 y a Uhr verwundet ins Meßnerhaus, d. i. das jenige
und da von Platzer Schläge mit einer Weinflasche auf den Kopf und zuletzt — wahrscheinlich durch die Hand Peter Arzbergers — einen kräftigen Stich ins Genick bekommen habe, endlich daß er gleich nachher Platzer und Wimmoser beisammen, den Peter Arzberger aber nur früher beim erwähnten Schulhaus deutlich gesehen habe. Der fragliche wuchtige Stich rührte nach der Meinung von Sachverständigen von einem Besteckmesser her. Ein solches hatte Arzberger an jenem Abend besessen; es ist aber ein anderes Messer au Ort
und Stelle gefunden worden. Gschwendner, der 53 Tage lang arbeitsunfähig war, verlangt an Schmerzensgeld, Kurkosten und Schadenersatz einen Betrag von 200 fl. Der Angeklagte Platzer gesteht wenigstens, an Gschwendner Hand angelegt zu haben, während Wimmoser und Arzberger (letzterer auf freche Weise) leugnen. Sie werden schuldig erklärt wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung. Arzberger erhielt 13 Monat doppelt verschärften Kerker zugemessen, Platzer 4 Monat und Wimmosec 3 Monat