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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 10
Date: 29.08.1825
Physical description: 10
von den Gemeinden selbst zn ihren Seel sorgern verlangt werden / denen sie sich durch die erwor benen Kenntnisse und gutes sittliches Betragen empfehlen. Nach Auflösung des General-Se,ninariums wurde ihm durch ein k. k. Hosdekret vom 2L. Dezember >7<)o nebst ei ner jährlichen Pension von qoo fl. auS dein Religionsfond eine weitere Beförderung zugesichert. Auch als Pensionir- ter hat er zum Wohle des Staates und der Siudien fünf Jahre unentgeltlich als Repräsentant der philosophischen Fakultät und Beisitzer

bei dem k. k. «tudienkonieß gear beitet. In der Folge begab er sich NachKlagensurt, wo er von allen geschätzt und geliebt im Genusse seiner Pension aus dem Neligionssond lebte. Die durch den Preßbnrger Frie den eingetretenen politischen Veränderungen führten ihn (tìZo7) nach einer Abwesenheit von üiifJahren wieder nach Innsbruck zurück ; die hellen Köpfe und guten Herzen, die den Mann kannten, frenren sich, ihn in ihrer Mirre zu sehen, und die Regierung fand gleich an ihm den Mann, den sie lange suchte

, Um die philosophischen und theologischen ^tu- dien.an dem neu zu organisirenden Lyceum zn Trieni einzu richten. Er mußte schon im Oktober oeS nämlichen Jahres mit seiner Pension undZoo fl. Zulage als beständigerDirek- tordesLyceumS nachTrientabgehen. Alberrini, wohl fas send, dan an vielen schulen Deutschlands die tranSzenden- tal-mistische Philosophie an der Mode war, wollt.- in diesem Z v.iue nicht zurück bleiben, schasste sich die meisten Werke dieser Schule an und studine sie mit Anstrengung. Der helle Kops

geschehene Trennung des südlichen Tirols setzte dieselbe in Gefahr ; die italienische Regierung weigerte sich , ihm die Pension , und noch me.ir, dieZulage zu bezahlen ; allein die wahren Freun de fanden auch da Hülfe. Eine rühmliche Erwähnnna ver dienen der PriesterNinzen; Av.inzini, Borzagischei Bene fiziar, der den Unglücklichen in seine Wohnn».) aufnahm, und mit i!,m seine Tasel theilte , auch die Gräsin Arz , geb. Gräfin Woikenstein-Trvstk'nrg , welche, wenn alles fehlen sollte, alS Garantin

für alles sich stellte, und der Bizepräsekt v. Nillas , der durch seine thätigste Verwendung nach zwei jähriger Zögerung die Bezahlung der Pension erwirkte. — Ucbrigens war der Geisteszustand deS Unglücklichen bestän dig der nämliche ; er erkannte Niemanden, mit 'Ausnahme deS Pr. Avanzini und seines Bedienten, welchen er auch alS eiu Kind folgte; gefragt gab er eine kurze , meistens keine Antwort, und redete eine «spräche , die Niemand verstand. Er hatte abwechselnd einen gnten und schlechten Tag ; am ersten

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 10
Date: 20.02.1823
Physical description: 10
und st. Eonv. Ä)>ünze, den Gnlden zu ^ Zwanzigern, und l-c> ^tück auf eine kölni sche Mark sein Silber gerechnet. Diese Pension erhalt die Wittwe eines jeden verstorbenen Mitgliedes, welches nach seinem Eintrine in das Instiint noch 3 volle Jahre gelebr, und die statutenmäßigen Verpflichtungen bis zu seinem ersolgren Kode erfüllt hat. Nach den» Ableben der Witrwe fallt oic Pension den blinder:, ii.-reö verstor benen (hatten zn, die sich dieses Genu»eS so lange er freuen, bis sie daS zwanzigste Jahr

zurückge'egr, oder abgesehen oo-n Privarvermögen, eine zureichende Ver sorgung erlangt liaben. DaS PensionSrecht der Wirr.ve wi'.c> durch ihre Wiederverehelichnng zwar unterbrochen, lebt aber nach dem Tode ihres zweiten Galten wiercr aus, so ivi? dancibc auc!), wenn >?e wahrend dieser Ehe stirbt, aus die'mit dem'Insiilniv - Mitglied? erzeugten Binder übergeht. Waren alle beide Galten Mitglieder des Instituts, so erhält die Wittwe nach dem Ableben des Zi.ciien die Pension nach der höhern Klai«c, in wel cher

der Eine oder der Andere derselben gestanden ist, und nach ihrem eigenen Tode treten die minder jeder El,e nach der blasse, zu wclmcr ihre Väter gehörten, in den -nenuß einer Pension , und beziehen daher zusammen zwei Pensionen. Der Einirnl in hiese '^njralr i?r der ^'egel nach jc.v.n österreichischen Staat'» vurger gesiatier, und Se. Majestät baben noci' insbesondere allcrgnädigst zu bewiUiaen geruht, daß auch Slaaiö -, stancische, stadnsche uud ancere össenrlichc Beamte, unbeschadet eer ihren Wlllwen und Waisen vom ^.laate verheißenen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 12
Date: 27.05.1824
Physical description: 12
ErbscliastSfälle» berechtigt sind, dadurch nichts a» ihr.-» Befugnissen benoiuiiie» leyen. , . ^irt. IX. Jeder Beamte oder Unterthan beider Staa- ten ohne Unterschied des NangeS, welcher aus den Kas sen des eine» oder deö aiide.n Staates eine Pension be> zieht, soll, nachdem er deßhalb daö Ansuchen gestellt, die Befugniß erhalten, dieselbe nach Maaßgabe seiner Privat« Konvenienz in dem Gebiete des ander» Staates zu ver zehren. Dieses Ansuchen muß bei der obersten Aerwaltungs- Behörde deö Orteö

eingereicht werde», woselbst sich die Hauptlast, auö welcher die 3>^hlinig der Pension gelei stet wird, bejindet. ^ Art. X. Solche Pensioinrte sind den Gesehen und der Gerichtsbarkeit des Landes niiterworseii, in welchem sie ihren Wohnsitz geiiomiueu haben, und der Staat, von dein sie die Pension beziehen, behalt keine weitern Juris- diktionö - Ansprüche über sie, als welche durch den Besih von liegenden Güter» in seinem Gebiete, oder durch die Nothwendigkeit begründet würden, »iittelst ihrer Pensio nen

die Befriedigung rechtmäßiger Forderungen von Un- terthaneu dieses Staates an die besagten Pensionirten sicherzustellen. . . ^ Art. Xl. So wie ledei» Pensionirten in Gemaßheit deö vorstehenden IX. Artikels die freie Wahl deö Wohn ortes in den Staaten beider hohen vertragschließenden Theile zusteht, so versteht sich, daß eS ihm auch unbenom men sey, se:»eu Aufenthalt wieder nach eigenem, Giltbe finden abzuändern, und »»gehindert i» das Gebiet deö Staates, von welchem er die Pension bezieht, zurück zu kehren

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